Rechtsprechung
| VerfGH Bayern, 11.11.1997 - 22-VII-94 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VerfGH Bayern, 09.05.1995 - 22-VII-94
- VerfGH Bayern, 01.07.1996 - 22-VII-94
- VerfGH Bayern, 11.11.1997 - 22-VII-94
Papierfundstellen
- NJW 1998, 1632 (Ls.)
- NVwZ-RR 1998, 273
- DVBl 1998, 541 (Ls.)
- VerfGH 50, 226
Wird zitiert von ... (48) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus VerfGH Bayern, 11.11.1997 - 22-VII-94
Der Verfassungsgerichtshof zieht zur Auslegung der Art. 100 und 101 BV die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zur informationellen Selbstbestimmung (BVerfGE 65, 1 ff.) jedenfalls in den Grundaussagen heran ( VerfGH 38, 74; 40, 7/12 f.; 42, 135/141; 47, 241/254 f.; VerfGHE vom 1.8.1997 Vf. 6-VII-96 u.a. S. 41). - VerfGH Bayern, 01.08.1997 - 6-VII-96
Kreuze in Klassenräumen
Auszug aus VerfGH Bayern, 11.11.1997 - 22-VII-94
Der Verfassungsgerichtshof zieht zur Auslegung der Art. 100 und 101 BV die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zur informationellen Selbstbestimmung (BVerfGE 65, 1 ff.) jedenfalls in den Grundaussagen heran ( VerfGH 38, 74; 40, 7/12 f.; 42, 135/141; 47, 241/254 f.; VerfGHE vom 1.8.1997 Vf. 6-VII-96 u.a. S. 41). - VerfGH Bayern, 09.07.1985 - 44-VI-84
Auszug aus VerfGH Bayern, 11.11.1997 - 22-VII-94
Der Verfassungsgerichtshof zieht zur Auslegung der Art. 100 und 101 BV die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zur informationellen Selbstbestimmung (BVerfGE 65, 1 ff.) jedenfalls in den Grundaussagen heran ( VerfGH 38, 74; 40, 7/12 f.; 42, 135/141; 47, 241/254 f.; VerfGHE vom 1.8.1997 Vf. 6-VII-96 u.a. S. 41).
- VerfGH Bayern, 07.02.2006 - 69-VI-04
Durchsuchungsmaßnahmen im Rahmen der Schleierfahndung
a) Gesetzliche Regelungen müssen grundsätzlich so gefasst sein, dass der Betroffene seine Normunterworfenheit und die Rechtslage konkret erkennen kann und sein Verhalten danach auszurichten vermag (vgl. VerfGH vom 11.11.1997 = VerfGH 50, 226/248 f.; VerfGH 56, 28/45).Gegen die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe bestehen deshalb keine Bedenken, wenn sich mit Hilfe der üblichen Auslegungsmethoden eine zuverlässige Grundlage für Auslegung und Anwendung der Vorschrift gewinnen lässt (vgl. VerfGH 50, 226/248 f.).
Bei der Prüfung, ob eine gesetzliche Regelung den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Bestimmtheit genügt, ist auch zu berücksichtigen, mit welcher Intensität das Gesetz auf die Grundrechtsstellung des Betroffenen einwirkt (vgl. VerfGH 50, 226/249; 56, 28/45).
Für Eingriffe in das Grundrecht der Handlungsfreiheit und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung aufgrund einer Durchsuchung von Sachen, die ein Betroffener mit sich führt, kann es demgegenüber unter dem Gesichtspunkt der Normenbestimmtheit und -klarheit als ausreichend angesehen werden, wenn handlungsbegrenzende Elemente mit den herkömmlichen Methoden der allgemeinen juristischen Auslegungslehre und besonders auch der verfassungskonformen Auslegung ermittelt werden (vgl. VerfGH 50, 226/249; 56, 28/50).
Ohnedies ist es Aufgabe von Rechtsprechung und Literatur, gerade derart schwierig eingrenzbaren Regelwerken weitere Konturen zu geben (vgl. VerfGH 50, 226/249).
- VerfGH Bayern, 13.03.2025 - 5-VIII-18
Elektronische Aufenthaltsüberwachung, Verfassungsrechtliche Anforderungen, …
Soweit damit das Gebot, Verfassungsschutzbehörden und Polizei organisatorisch zu trennen, gemeint sein sollte (vgl. Art. 1 Abs. 4 BayVSG), wäre dem die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs (VerfGH vom 11.11.1997 VerfGHE 50, 226/261) entgegenzuhalten, die im besagten Trennungsgebot gerade keinen Grundsatz von Verfassungsrang sieht.Rn. 136 Die konkreten Anforderungen an die Bestimmtheit und Klarheit der Ermächtigung richten sich nach der Art und der Schwere des Eingriffs, die sich aus der Art der vorgesehenen Maßnahme und der von ihr auf die betroffene Person ausgehenden Wirkungen ergeben (vgl. BVerfG vom 3.3.2004 BVerfGE 110, 33/55; vom 23.2.2007 NVwZ 2007, 688/690; vgl. auch VerfGHE 50, 226/249; VerfGH vom 7.2.2006 VerfGHE 59, 29/35).
Bei dem Begriff der "Vorbereitungshandlungen" handelt es sich im Übrigen um einen vom Gesetzgeber vielfach verwendeten Begriff (vgl. etwa Art. 73 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. c, Art. 87 Abs. 1 Satz 2 GG, § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c, § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG, § 46 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b, § 48 Abs. 1 Satz 1 BKAG, § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. cc WaffG, § 80 StGB a. F., § 83 Abs. 1, § 149 StGB), der im Rahmen der Gesetzesanwendung mit den herkömmlichen juristischen Auslegungsmethoden hinreichend konkretisiert werden kann (vgl. zur Bedeutsamkeit allgemein gebräuchlicher Gesetzesbegriffe VerfGHE 50, 226/249;… VerfGH BayVBl 2022, 702 Rn. 89).
Der Verfassungsgerichtshof hat insoweit nur zu prüfen, ob sich die vom Gesetzgeber im Rahmen seiner weiten Einschätzungs- und Beurteilungsprärogative und aufgrund einer wertenden Abwägung getroffenen Einschätzungen, in bestimmten Fällen die von ihm angewandten Mittel als geeignet und erforderlich sowie für zumutbar anzusehen, in einem nach den Maßstäben der Verfassung vertretbaren Rahmen halten (vgl. VerfGHE 50, 226/249 f. m. w. N.;… VerfGH BayVBl 2022, 702 Rn. 97).
Denn dieses Gebot hat nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs (vgl. VerfGHE 50, 226/261) keinen Verfassungsrang.
- VerfGH Bayern, 09.02.2021 - 6-VII-20
Erfolglose Popularklage gegen coronabedingte Ausgangsbeschränkungen und andere …
Die Beurteilung der Erforderlichkeit unterliegt damit in tatsächlicher Hinsicht einer Einschätzungsprärogative des Normgebers (VerfGH vom 23.7.1996 VerfGHE 49, 111/118; vom 11.11.1997 VerfGHE 50, 226/249; VerfGHE 57, 113/122).
- VerfGH Bayern, 17.05.2022 - 47-VII-21
Popularklage gegen Polizeiaufgabengesetz - Zuverlässigkeitsüberprüfungen von …
Rn. 81 Die konkreten Anforderungen an die Bestimmtheit und Klarheit der Ermächtigung richten sich nach der Art und der Schwere des Eingriffs, die sich aus der Art der vorgesehenen Maßnahme und der von ihr auf die betroffene Person ausgehenden Wirkungen ergeben (vgl. BVerfG vom 3.3.2004 BVerfGE 110, 33/55; NVwZ 2007, 688/690;… BVerfGE 155, 119 Rn. 133 m. w. N.; vgl. auch VerfGH vom 11.11.1997 VerfGHE 50, 226/249; 59, 29/35).So handelt es sich etwa bei dem Begriff des "gefährdeten Objekts" in Art. 60 a Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 PAG um einen im Polizei- und Sicherheitsrecht gängigen Begriff (vgl. etwa Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 PAG, § 23 Abs. 2 Nr. 2 BPolG, § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 ZSKG, § 28 Abs. 1 Satz 1 WaffG), der ohne Weiteres im Rahmen der Gesetzesanwendung mit den herkömmlichen juristischen Auslegungsmethoden hinreichend konkretisiert werden kann (vgl. zur Bedeutsamkeit allgemein gebräuchlicher Gesetzesbegriffe VerfGHE 50, 226/249).
Der Verfassungsgerichtshof hat insoweit nur zu prüfen, ob sich die vom Gesetzgeber im Rahmen seiner weiten Einschätzungs- und Beurteilungsprärogative und auf Grund einer wertenden Abwägung getroffenen Einschätzungen, in bestimmten Fällen die von ihm angewandten Mittel als geeignet und erforderlich sowie für zumutbar anzusehen, in einem nach den Maßstäben der Verfassung vertretbaren Rahmen halten (vgl. VerfGHE 50, 226/249 f. m. w. N.).
Diese Kontrollfunktion übt der Landesbeauftragte für den Datenschutz neben derjenigen der Aufsichtsbehörden und der Gerichte aus (vgl. VerfGHE 50, 226/257).
- VerfGH Bayern, 21.05.2026 - 19-VII-17
Privatschulfreiheit, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, Normenklarheit, …
Wie der Gesetzgeber diese Schutzpflicht erfüllt, ist indes von ihm grundsätzlich in seiner eigenen Verantwortung zu entscheiden (VerfGH vom 11.11.1997 VerfGHE 50, 226/246 f.; vom 30.9.2004 VerfGHE 57, 113/120).Dem Bestimmtheitserfordernis ist genügt, wenn mithilfe der üblichen Auslegungsmethoden unter Berücksichtigung von Ziel, Tendenz, Programm, Entstehungsgeschichte und Zusammenhang mit anderen Vorschriften eine zuverlässige Grundlage für die Auslegung und Anwendung der Vorschrift gewonnen werden kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGHE 50, 226/248; 59, 29/35;… VerfGH vom 26.2.2021 VerfGHE 74, 56 Rn. 35;… 75, 73 Rn. 79).
Rn. 136 Die konkreten Anforderungen an die Bestimmtheit und Klarheit der Ermächtigung richten sich nach der Art und der Schwere des Eingriffs, die sich aus der Art der vorgesehenen Maßnahme und der von ihr auf die betroffene Person ausgehenden Wirkungen ergeben (vgl. VerfGHE 50, 226/249; 56, 28/45; 59, 29/35;… 75, 73 Rn. 81; BVerfG vom 23.2.2007 NVwZ 2007, 688/690;… BVerfGE 155, 119 Rn. 133 m. w. N.).
Der Verfassungsgerichtshof hat insoweit nur zu prüfen, ob sich die vom Gesetzgeber im Rahmen seiner weiten Einschätzungs- und Beurteilungsprärogative und auf Grund einer wertenden Abwägung getroffenen Einschätzungen, in bestimmten Fällen die von ihm angewandten Mittel als geeignet und erforderlich sowie für zumutbar anzusehen, in einem nach den Maßstäben der Verfassung vertretbaren Rahmen halten (vgl. VerfGHE 50, 226/249 f.;… 75, 73 Rn. 97;… vom 13.3.2025 BayVBl 2025, 552 Rn. 156, jeweils m. w. N.).
- VerfGH Bayern, 28.06.2013 - 10-VII-12
Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags
Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV ist vielmehr erst dann verletzt, wenn der Widerspruch des bayerischen Landesrechts zum Bundesrecht offen zutage tritt und darüber hinaus auch inhaltlich nach seinem Gewicht als schwerwiegender Eingriff in die Rechtsordnung zu werten ist (VerfGH vom 15.5.1997 = VerfGH 50, 76/98; VerfGH vom 11.11.1997 = VerfGH 50, 226/266; VerfGH vom 15.11.2006 = VerfGH 59, 219/224). - VerfGH Bayern, 23.11.2020 - 59-VII-20
Verfassungsmäßigkeit von Regelungen der EinreiseQuarantäneverordnung des …
Die Beurteilung der Erforderlichkeit unterliegt damit in tatsächlicher Hinsicht einer Einschätzungsprärogative des Normgebers (VerfGH vom 23.7.1996 VerfGHE 49, 111/118; vom 11.11.1997 VerfGHE 50, 226/249; vom 30.9.2004 VerfGHE 57, 113/122). - VerfGH Bayern, 28.08.2020 - 10-VIII-19
Teilweise Verfassungswidrigkeit der Regelungen über die Bayerische Grenzpolizei
Ein Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip ist außerdem nur dann anzunehmen, wenn der Widerspruch zum Bundesrecht auch inhaltlich als schwerwiegender, krasser Eingriff in die Rechtsordnung zu werten ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 27.3.1992 VerfGHE 45, 33/40 f.; vom 22.11.1996 VerfGHE 49, 160/166 m. w. N.; vom 11.11.1997 VerfGHE 50, 226/266;… VerfGHE 69, 125 Rn. 117). - VerfGH Bayern, 25.06.2010 - 1-VII-08
Verfassungsmäßigkeit des Gesundheitsschutzgesetzes
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (im weiteren Sinn) fordert, dass eine die Handlungsfreiheit einschränkende Norm einem legitimen Zweck dient, hierzu geeignet und erforderlich ist und dass der angestrebte Zweck und das gewählte Mittel in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen (Übermaßverbot oder Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn; vgl. VerfGH vom 11.11.1997 = VerfGH 50, 226/249; VerfGH 56, 28/46 f.; VerfGH vom 30.9.2004 = VerfGH 57, 113/120 f.).Gegen die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe bestehen keine Bedenken, wenn sich mit Hilfe der üblichen Auslegungsmethoden, insbesondere durch Berücksichtigung des Regelungsziels, des Normzusammenhangs und der Entstehungsgeschichte oder aufgrund einer gefestigten Rechtsprechung, eine zuverlässige Grundlage für die Auslegung und Anwendung der Vorschrift gewinnen lässt (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH 50, 226/248 f.; 56, 28/45; 57, 113/127; VerfGH vom 7.2.2006 = VerfGH 59, 29/35).
- VerfGH Bayern, 19.04.2007 - 17-VII-05
Büchergeld
Ein etwa fehlerhafter Vollzug gesetzlicher Vorschriften in der Praxis würde aber nicht dazu führen, dass die betreffenden Vorschriften als solche verfassungswidrig sind (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 31.7.1996 = VerfGH 49, 120/122; VerfGH vom 11.11.1997 = VerfGH 50, 226/245 m. w. N.).Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs (VerfGH vom 20.1.1987 = VerfGH 40, 7/12 f.; VerfGH vom 11.11.1997 = VerfGH 50, 226/246 f.) zwar kein besonderes Grundrecht, aber eine Ausprägung der Menschenwürde und der Handlungsfreiheit (Art. 100, 101 BV) darstellt, wird durch die angegriffene Norm nicht verletzt.
- VerfGH Bayern, 21.11.2016 - 15-VIII-14
Regelungen über unverbindliche Volksbefragungen in Bayern verfassungswidrig
- VerfGH Bayern, 14.06.2023 - 15-VII-18
Polizeilicher Präventivgewahrsam
- VerfGH Bayern, 30.09.2004 - 13-VII-02
Unterrichtung der früheren Erziehungsberechtigten volljähriger Schüler über …
- VerfGH Bayern, 20.03.2014 - 72-IVa-12
Verfassungsstreitigkeit: Umfang und Grenzen der Antwortpflicht auf …
- VerfGH Bayern, 18.12.2007 - 9-VII-05
Glücksspielbeschränkungen und Jugendschutz
- VerfGH Bayern, 15.12.2009 - 6-VII-09
Grenzgaragen
- VerfGH Bayern, 20.06.2008 - 14-VII-00
Popularklage: Aus Gemeinwohlgründen keine Verletzung der negativen …
- VerfGH Bayern, 27.09.2023 - 62-VII-20
Erfolglose Popularklage gegen die Maskenpflicht in der 4. BayIfSMV
- VerfGH Bayern, 20.09.2005 - 13-VII-04
Arbeitszeitverlängerung für Beamte
- VerfGH Bayern, 05.02.2025 - 7-VII-23
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung, Immissionsschutzrechtliches …
- VerfGH Bayern, 16.12.2010 - 6-VII-10
Popularklage gegen Art. 13 e BayNatSchG
- VerfGH Bayern, 26.10.2023 - 6-VII-22
Erfolglose Popularklage gegen Rauchmelderpflicht
- VerfGH Bayern, 17.07.2017 - 9-VII-15
Verfassungsmäßigkeit des Wechsels von digitaler auf analoge Technik zur …
- VerfGH Bayern, 19.07.2016 - 1-VII-16
Keine gesonderte Erstattung des inklusionsbedingten Mehraufwands von …
- VerfGH Bayern, 12.05.2004 - 7-VII-02
Mindestabstandsflächenregelung in München
- VerfGH Bayern, 18.07.2006 - 9-VII-04
5%-Klausel
- VerfGH Bayern, 14.11.2003 - 8-VII-02
Honorarverteilungsmaßstab der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns
- VerfGH Bayern, 28.01.2003 - 10-VII-02
- VerfGH Bayern, 14.04.2026 - 6-VII-25
Pflichtmitgliedschaft, Berufsaufsicht, Selbstverwaltung, …
- VerfGH Bayern, 09.08.2011 - 18-VII-10
Popularklage gegen Satzung einer Steuerberaterkammer
- VerfGH Bayern, 03.03.2026 - 3-VII-25
Popularklage, Gesetzgebungskompetenz, Wissenschaftsfreiheit, Gewissensfreiheit, …
- VerfGH Bayern, 21.12.2011 - 3-VII-11
Ladenöffnung an Sonntagen
- VerfGH Bayern, 05.03.2020 - 13-VII-18
Erfolglose Popularklage gegen die Genehmigungsbedürftigkeit von von Erhebungen an …
- VerfGH Bayern, 13.04.2005 - 9-VII-03
Popularklage gegen Abgabensatzung de Notarkasse München
- VG München, 19.04.2018 - M 30 K 16.3007
Erwähnung einer Studentenverbindung im Verfassungsschutzbericht
- VGH Bayern, 13.05.2022 - 8 N 19.2035
Kanufahren auf der Isar bleibt im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen zeitweise …
- VerfGH Bayern, 08.10.2012 - 14-VII-07
Jedenfalls unbegründete Popularklage gegen Beschränkung von Beihilfeleistungen …
- VGH Bayern, 13.05.2022 - 8 N 19.2038
Verbot des Befahrens der Isar mit kleinen Wasserfahrzeugen
- VG München, 27.09.2022 - M 30 K 18.1188
Erwähnung eines Motorradclubs als Supporter-Club der Hells Angels in …
- OVG Sachsen, 11.04.2017 - 5 B 262/16
Auskunftsanspruch, Akteneinsicht, Verfassungsschutz, informationelle …
- VerfGH Bayern, 24.08.2020 - 47-VII-20
Unzulässigkeit einer Popularklage gegen Vorschriften zum Übertritt an eine …
- VG Düsseldorf, 12.06.2024 - 8 K 8021/21
Zuständigkeit, Zentrale Ausländerbehörde, Bestimmtheit, Willkürverbot
- VGH Bayern, 13.05.2022 - 8 N 19.2037
Verbot des Befahrens der Isar mit kleinen Wasserfahrzeugen
- VG München, 16.10.2014 - M 22 K 14.1663
... e.V. (...)
- VG Düsseldorf, 28.05.2024 - 8 L 413/23
Zuständigkeit, Zentrale Ausländerbehörde, Bestimmtheit, Willkürverbot
- VG Würzburg, 16.08.2016 - W 4 K 16.81
Erfolgreiche Klage gegen Ausgleichszahlung für ungenehmigte Baumfällung - …
- VerfGH Bayern, 17.03.2004 - 11-VII-02
- VG München, 17.12.2013 - M 16 K 13.493
Spielhallenerlaubnis; baulicher Verbund; Mindestabstand; bindende Entscheidung …
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