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Rechtsprechung
   KG, 01.07.2020 - Verg 1001/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,83578
KG, 01.07.2020 - Verg 1001/20 (https://dejure.org/2020,83578)
KG, Entscheidung vom 01.07.2020 - Verg 1001/20 (https://dejure.org/2020,83578)
KG, Entscheidung vom 01. Juli 2020 - Verg 1001/20 (https://dejure.org/2020,83578)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Einsicht in als geheimhaltungsbedürftig gekennzeichnete Textpassagen eines in einem Vergabenachprüfungsverfahren eingereichten Schriftsatzes Offenlegung trotz Qualifizierung als Geschäfts- oder ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schutz von Geschäftsgeheimnissen sticht Anspruch auf rechtliches Gehör!

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 31.01.2017 - X ZB 10/16

    Notärztliche Dienstleistungen - Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht der …

    Auszug aus KG, 01.07.2020 - Verg 1001/20
    Denn Streitigkeiten über den Umfang der Einsichtnahme Beteiligter in Akten, eingereichte Schriftsätze sowie sonstige Unterlagen können nicht nur im Verhältnis des Beteiligten, der Einsicht begehrt, und des Beteiligten, der sie unter Berufung auf die Wahrung seiner Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse verweigern möchte, bedeutsam sein (so aber wohl BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017 - X ZB 10/16 -, juris Rn. 44), sondern auch in der Hauptsache, weil insoweit nur eine einheitliche Entscheidung auf der Grundlage des allen Beteiligten bekannten Streitstoffs ergehen kann.

    Eine anerkannte Ausnahme besteht aber, wenn die Vergabekammer einem Verfahrensbeteiligten Einsicht in Bestandteile der Akten gewährt, für die wie vorliegend ein anderer Verfahrensbeteiligter Geheimschutz oder die Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen beansprucht (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017 - X ZB 10/16 -, juris Rn. 52; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 28. Dezember 2007 - VII- Verg 40/07 -, juris Rn. 21).

    Zu den Geschäftsgeheimnissen gehören hierbei alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind, an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat, in Bezug auf die sein Geheimhaltungswille bekundet worden oder erkennbar ist und von denen sich ein größerer Personenkreis nur unter Schwierigkeiten Kenntnis verschaffen kann (BVerfG…, Beschluss vom 14. März 2006 - 1 BvR 2087, 2111/03 -. juris Rn. 87; BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017 - X ZB 10/16 -, juris Rn. 39).

    Insbesondere ist auch § 71 Abs. 1 S. 3 GWB insoweit schon tatbestandlich nicht einschlägig, weil er sich lediglich auf die Rechtsstellung von Beigeladenen bezieht (a.A. BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017 - X ZB 10/16 -, juris Rn. 59 ff.).

    Eine Relativierung dieses grundlegenden Verfahrensprinzips durch Abwägung mit grundrechtlich unterlegten Geheimhaltungsinteressen von Verfahrensbeteiligten kann deswegen nicht stattfinden (a.A. BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017 - X ZB 10/16 -, juris Rn. 58).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus KG, 01.07.2020 - Verg 1001/20
    Daraus folgt, dass die übrigen Beteiligten von diesem Sachvortrag in vollem Umfang Kenntnis erlangen (Recht auf Information) und Gelegenheit erhalten müssen, sich gegenüber dem Gericht hierzu zu äußern (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 -, juris Rn. 42;… BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 188/09 -, juris Rn. 9).

    Rechtliches Gehör ist nicht nur ein "prozessuales Urrecht" des Menschen, sondern auch ein objektivrechtliches Verfahrensprinzip, das für ein rechtsstaatliches Verfahren im Sinne des Grundgesetzes schlechthin konstitutiv ist (BVerfG, Beschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 -, juris Rn. 42).

  • OLG Düsseldorf, 28.12.2007 - Verg 40/07

    Selbstständige Anfechtbarkeit der von der Vergabekammer verfügten Einsichtnahme …

    Auszug aus KG, 01.07.2020 - Verg 1001/20
    Eine anerkannte Ausnahme besteht aber, wenn die Vergabekammer einem Verfahrensbeteiligten Einsicht in Bestandteile der Akten gewährt, für die wie vorliegend ein anderer Verfahrensbeteiligter Geheimschutz oder die Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen beansprucht (vgl. BGH…, Beschluss vom 31. Januar 2017 - X ZB 10/16 -, juris Rn. 52; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Dezember 2007 - VII- Verg 40/07 -, juris Rn. 21).

    Der Streitwert war für das Beschwerdeverfahren gemäß § 48 Abs. 1 GKG in Verbindung mit § 3 ZPO auf 1/10 des nach § 50 Abs. 2 GKG für das Beschwerdeverfahren über den Nachprüfungsantrag selbst maßgeblichen Streitwertes festzusetzen (ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Dezember 2007 - VII- Verg 40/07 -, juris Rn. 46).

  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 188/09

    Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung der mit einer …

    Auszug aus KG, 01.07.2020 - Verg 1001/20
    Daraus folgt, dass die übrigen Beteiligten von diesem Sachvortrag in vollem Umfang Kenntnis erlangen (Recht auf Information) und Gelegenheit erhalten müssen, sich gegenüber dem Gericht hierzu zu äußern (vgl. nur BVerfG…, Beschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 -, juris Rn. 42; BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 188/09 -, juris Rn. 9).
  • KG, 18.05.2022 - Verg 7/21

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung für ein …

    Anders als Beschlüsse über die Versagung von Akteneinsicht (vgl. § 165 Abs. 4 GWB ) sind Beschlüsse, mit denen die Vergabekammer Akteneinsicht bewilligt, von den hierdurch betroffenen Beteiligten mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar (vgl. BGH…, Beschluss vom 31. Januar 2017 - X ZB 10/16 -, juris Rn. 52; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 28. Dezember 2007 - VII- Verg 40/07 -, juris Rn. 21; Senat, Beschluss vom 1. Juli 2020 - Verg 1001/20), so dass die von der Gewährung von Akteneinsicht in ihre für geheimhaltungsbedürftig gehaltenen Anlagen betroffene Beigeladene ohne weiteres beschwerdebefugt ist.

    Eine Relativierung dieses grundlegenden Verfahrensprinzips durch Abwägung mit grundrechtlich unterlegten Geheimhaltungsinteressen von Verfahrensbeteiligten kann nicht stattfinden (Senat, Beschluss vom 1. Juli 2020 - Verg 1001/20, unter IV.2. a) dd) der Gründe; Radu, VergabeFokus, 05/2021, 18, 24).

    Eine Anwendung des § 50 Abs. 2 GKG kommt bei einem Beschwerdeverfahren, das sich auf einen lediglich Fragen der Akteneinsicht betreffenden Beschluss der Vergabekammer in einem Zwischenverfahren bezieht, nicht in Betracht (…vgl. etwa Elzer in: Hartmann/Toussaint, Kostenrecht, 50. Auflage 2020, § 50 GKG Rn. 4 m.w.N.), weil die Entscheidung nicht die Auftragsvergabe als solche zum Gegenstand hat und die Anknüpfung an den Wertansatz als pauschaliertem Gewinn nicht passend erscheint (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Juli 2020 - Verg 1001/20).

    Von den gemäß § 50 Abs. 2 GKG maßgeblichen 5% des Bruttoauftragswertes nach Maßgabe des Angebotes der Antragstellerin - das sind 209.865,67 Euro - entsprach es vorliegend billigem Ermessen im Sinne des § 3 ZPO ein Zehntel als Streitwert für das auf die Akteneinsicht bezogene Beschwerdeverfahren anzusetzen, mithin 20.986 Euro (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Juli 2020 - Verg 1001/20).

  • KG, 06.07.2022 - Verg 6/22

    Kein Einsichtsrecht in die Vergabeakten, aber in die Verfahrensakten!

    Anders als die Vergabeakten, bei denen es sich um die Behördenakten eines Beteiligten, nämlich des das Vergabeverfahren betreibenden öffentlichen Auftraggebers handelt, stehen die Akten der Nachprüfungsinstanzen den Beteiligten des Nachprüfungsverfahrens ohne Einschränkung offen (vgl. Beschluss vom 18. Mai 2022 - Verg 7/21 - Senat, Beschluss vom 1. Juli 2020 - Verg 1001/20 -).

    Geheimhaltungsinteressen der Beteiligten rechtfertigen keinen Eingriff in dieses Grundrecht, sondern gebieten allein, dass die von dem Beteiligten eingereichten Unterlagen, seinen Vorgaben entsprechend, den anderen Beteiligten oder einigen von ihnen nicht bekannt gemacht werden; dies hat dann aber zur Folge, dass wegen des Grundrechts auf rechtliches Gehör dieser Beteiligte, die entsprechenden Unterlagen nicht zum Gegenstand von Verfahren und Entscheidung der Nachprüfungsinstanzen gemacht werden können (Senat, Beschluss vom 18. Mai 2022 - Verg 7/21 - Senat, Beschluss vom 1. Juli 2020 - Verg 1001/20 - vgl. für die Vergabeakten auch Senat, Beschluss vom 8. Januar 2020 - Verg 7/19 -).

  • VK Niedersachsen, 01.03.2023 - VgK-3/23

    Auftraggeber darf Zertifizierung vertrauen!

    Im Hinblick auf das Grundrecht auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) der übrigen Beteiligten müssten diese Unterlagen bei der Verhandlung und Entscheidung der Nachprüfungsinstanzen unberücksichtigt bleiben (ebenso bereits KG, Beschluss vom 01.07.2020 - Verg 1001/20).
  • KG, 14.12.2022 - Verg 10/22

    Notwendigkeit eines Rechtsanwalts in Vergabeverfahren

    Denn eine Anwendung des § 50 Abs. 2 GKG kommt bei einem Beschwerdeverfahren, das sich auf einen lediglich die Frage der Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten betreffenden Beschluss der Vergabekammer bezieht, nicht in Betracht, weil die Entscheidung nicht die Auftragsvergabe als solche zum Gegenstand hat und die Anknüpfung an den Wertansatz als pauschalierten Gewinn nicht passend erscheint (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Juli 2020 - Verg 1001/20 - juris Rn. 21 zum Wert des Streits über die Gewährung von Akteneinsicht).
  • VK Niedersachsen, 01.03.2023 - VgK-03/23
    Im Hinblick auf das Grundrecht auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) der übrigen Beteiligten müssten diese Unterlagen bei der Verhandlung und Entscheidung der Nachprüfungsinstanzen unberücksichtigt bleiben (ebenso bereits KG Berlin, Beschluss vom 01.07.2020 - Verg 1001/20).
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