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Rechtsprechung
   BayObLG, 21.11.2001 - Verg 17/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1897
BayObLG, 21.11.2001 - Verg 17/01 (https://dejure.org/2001,1897)
BayObLG, Entscheidung vom 21.11.2001 - Verg 17/01 (https://dejure.org/2001,1897)
BayObLG, Entscheidung vom 21. November 2001 - Verg 17/01 (https://dejure.org/2001,1897)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Anforderungen an das rechtliche Interesse bei einem Nachprüfungsantrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Verlängerung der aufschiebenden Wirkung bei mangelnder Erfolgsaussicht der sofortigen Beschwerde - Wertung von Nebenangeboten - fehlendes Rechtsschutzinteresse im Nachprüfungsverfahren - Kostenentscheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit des Antrags nach § 107 Abs. 3 S. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren; Zulässige Abweichungen von vorgegebenen technischen Spezifikationen in Angeboten nach der Vergabeordnung und Vertragsordnung für ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zur Wertung von Nebenangeboten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VergabeR 2002, 286
 
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Wird zitiert von ... (34)Zitiert selbst (5)

  • VK Südbayern, 23.10.2001 - 34-09/01

    Ausbau einer Bundesstraße zu einer Bundesautobahn

    Auszug aus BayObLG, 21.11.2001 - Verg 17/01
    zu Vergabekammer Südbayern 320.3-3194.1-34-09/01.

    Die Antragstellerin wendet sich gegen die Nichtwertung ihrer drei Nebenangebote; ferner bezweifelt sie, dass das Nebenangebot der Beigeladenen zu Recht BayObLG Verg 17/01 vom 21.11.2001 2 zu VK Südbayern 34-09/01.

    Schon im Hinblick darauf, dass Sübit VR 35 bisher weder in einer DIN- Norm noch in Technischen Lieferbedingungen erfasst ist - dies ist unter den Beteiligten BayObLG Verg 17/01 vom 21.11.2001 3 zu VK Südbayern 34-09/01.

    BayObLG Verg 17/01 vom 21.11.2001 4 zu VK Südbayern 34-09/01.

  • OLG Celle, 30.04.1999 - 13 Verg 1/99

    Antrag auf Nicherteilung des Zuschlages durch die Vergabekammer an Konkurrenten …

    Auszug aus BayObLG, 21.11.2001 - Verg 17/01
    Der Begriff "Nebenangebot" setzt stets eine Abweichung vom geforderten Angebot voraus (vgl. OLG Celle BauR 2000, 405/408;… Heiermann/Riedl/Rusam § 25 Rn. 70).
  • BayObLG, 12.04.2000 - Verg 1/00

    Vergabe von Leistungen im Rahmen eines Vergabeverfahren

    Auszug aus BayObLG, 21.11.2001 - Verg 17/01
    a) Nach der Rechtsprechung des Senats können die Voraussetzungen des § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB nur anhand der einzelnen geltend gemachten Verletzungen von Vergabevorschriften geprüft werden und müssen daher jeweils auch hinsichtlich des einzelnen behaupteten Verstoßes gegeben sein; sind sie nicht gegeben, fehlt dem Antragsteller insoweit das rechtliche Interesse an der Nachprüfung (BayObLGZ 2000, 109/122 f. m.w.N.).
  • BayObLG, 23.11.2000 - Verg 12/00

    Verlängerung der aufschiebenden Wirkung

    Auszug aus BayObLG, 21.11.2001 - Verg 17/01
    Denn § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB soll gerade bei Rügen von für die Vergabeentscheidung offensichtlich nicht relevanten Verstößen verhindern, dass diese der Überprüfung in einem Nachprüfungsverfahren unterzogen werden müssen (…BayObLGZ aaO; BayObLG vom 23.11.2000 - Verg 12/00).
  • OLG München, 31.01.1996 - 27 U 502/95

    Prüfungs- und Wertungspflichten des Bauherrn bei VOB-Ausschreibung

    Auszug aus BayObLG, 21.11.2001 - Verg 17/01
    Zu eigenen weiteren Nachforschungen war die Antragsgegnerin bei dieser Sachlage nicht verpflichtet (vgl. auch OLG München NJW-RR 1997, 1514).
  • BayObLG, 02.12.2002 - Verg 24/02

    Anwaltliche Organisationspflichten im Vergabeverfahren - wirksamer Beschluss der …

    Tatsächlich handelt es sich um kein Nebenangebot im wörtlichen Sinn, weil es eine technische Spezifikation (siehe Anhang TS Nr. 1.1 zu VOB/A) zum Gegenstand hat (BayObLG VergabeR 2002, 286).

    Fehlt der Nachweis im Angebot, so ist die Vergabestelle zu eigenen Nachforschungen über die technische Gleichwertigkeit regelmäßig nicht verpflichtet (BayObLG VergabeR 2002, 286; OLG München NJW-RR 1997, 1514).

    Überdies sind Nebenangebote so zu gestalten, daß der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung ohne besondere Schwierigkeiten in der Lage ist, die erforderliche Wertung vorzunehmen (BayObLG VergabeR 2002, 286).

  • VK Schleswig-Holstein, 19.01.2005 - VK-SH 37/04

    Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes

    Liegt die Gleichwertigkeit nicht auf der Hand, bedarf es also eines Nachweises der Gleichwertigkeit schon zusammen mit dem Angebot, um der Antragsgegnerin die notwendige Prüfung zu ermöglichen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 21.11.2001, Verg 17/01).

    Zur Ermittlung der Gleichwertigkeit sind aber ,,nur" Nachforschungen im Rahmen der verfügbaren Erkenntnismöglichkeiten und innerhalb der zeitlichen Grenzen der Zuschlags- und Angebotsbindungsfrist anzustellen (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.08.2002, Verg W 6/12; OLG Naumburg, Beschluss vom 22.12.1999, 1 Verg 4/99; BayObLG Beschluss vom 21.11.2001, Verg 17/01; OLG München, NJW-RR 1997, 1514, 1515).

  • OLG Naumburg, 12.09.2016 - 7 Verg 5/16

    Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge: Angebotsausschluss wegen Änderungen …

    Denn ein Schaden droht einem Antragsteller durch die weiteren behaupteten Rechtsverletzungen nicht, wenn er bei objektiver Betrachtung keine Aussicht auf Erteilung des Zuschlages hat, weil sein Angebot ohnehin hätte ausgeschlossen werden müssen (OLG Naumburg, Beschluss v. 01.11.2000, 1 Verg 7/00; Beschluss vom 18.07.2005, 1 Verg 5/05; alle zitiert nach Juris; OLG Jena, VergabeR 2002, 256; OLG Düsseldorf, VergabeR 2001, 221; OLG Koblenz, NZBau 2000, 445; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 21. November 2001, Verg 17/01, zitiert nach juris;… Reidt in Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, 3. Aufl., § 107 GWB Rn. 25 m. N.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 03.07.2003 - Verg 17/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,28290
OLG Düsseldorf, 03.07.2003 - Verg 17/01 (https://dejure.org/2003,28290)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.07.2003 - Verg 17/01 (https://dejure.org/2003,28290)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Juli 2003 - Verg 17/01 (https://dejure.org/2003,28290)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 03.07.2003 - Verg 29/00

    Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat: Berechnung des …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.07.2003 - Verg 17/01
    Die Antragsgegnerin, die seit 1998 eine Neuordnung der ihr Stadtgebiet betreffenden kommunalen Abfallentsorgung beabsichtigte, entwickelte nach längeren Verhandlungen mit der Beigeladenen ein der Teilprivatisierung dienendes Kooperationsmodell (wegen der Einzelheiten siehe die Beschwerdeentscheidung des Senats in dem Beschwerdeverfahren Verg 29/00 derselben Beteiligten).

    Gegen den Beschluß vom 16.11.2000 legten die Antragsgegnerin und die Beigeladene sofortige Beschwerde ein (Az. des Beschwerdeverfahrens beim Senat: Verg 29/00).

    Wegen Geschäftsüberlastung hat der Senat über die Beschwerden des Verfahrens Verg 29/00 zunächst nicht entscheiden können.

    Zwar müsse im Rahmen dieser Entscheidung incidenter ein Gegenstandswert zugrunde gelegt werden, der aber nicht bindend sei, so daß beachtliche Konflikte mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts im Beschwerdeverfahren Verg 29/00 - in Form einander widersprechender Entscheidungen - von vornherein ausgeschlossen seien.

    Selbst wenn man von einer Vorgreiflichkeit der Beschwerdeentscheidung Verg 29/00 für das Kostenfestsetzungsverfahren ausgehe, berechtige das die Vergabekammer nicht, die Kostenfestsetzungsanträge als derzeit unzulässig zu verwerfen.

    Der mit der vorliegenden Beschwerde angestrebte Rechtsschutz könne die Rechtsstellung der Beigeladenen von vornherein nicht verbessern, weil es ihr ersichtlich nur um die Festsetzung der Kosten des Nachprüfungsverfahrens gehe, über die das Oberlandesgericht ohnehin schon auf Grund der Beschwerden Verg 29/00 zu entscheiden habe.

    Mit dem aufrecht erhaltenen Begehren, über ihren Kostenfestsetzungsantrag schon vor der Beschwerdeentscheidung Verg 29/00 zu entscheiden, lasse die Beigeladene die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde nach § 118 Abs. 1 GWB unberücksichtigt.

    Daher sei vor der Beschwerdeentscheidung im Verfahren Verg 29/00 eine Kostenfestsetzung durch die Vergabekammer auf der Basis des von ihr angenommenen Gegenstandswerts oder auf einer anderen Basis ausgeschlossen.

    Es ist - u.a. durch das Beschwerdeverfahren Verg 29/00 - gerichtsbekannt, daß die R... U... A... seit Mitte 2002 Rechtsnachfolgerin der ursprünglichen Beschwerdeführerin T... A... (durch Erwerb der restlichen Aktien und Verschmelzung) geworden ist.

    Es ist eine Frage der Begründetheit und nicht der Zulässigkeit der Beschwerde, ob die Beigeladene den Eintritt der von der Vergabekammer formulierten Bedingung für das Zulässigwerden des Kostenfestsetzungsantrags (aus der Sicht der Vergabekammer: die bindende Festlegung eines Gegenstandswerts durch die Beschwerdeentscheidung Verg 29/00; s. die Wiedergabe des hier angefochtenen Beschlusses oben unter l.) abwarten mußte oder nicht.

    Ergänzend sei hier schon darauf hingewiesen, daß bei einem strengen Verständnis der vorstehend aus dem angefochtenen Beschluß zitierten Bedingung diese durch die Beschwerdeentscheidung Verg 29/00 weder eintreten konnte noch eingetreten ist.

    Denn der Senat kann den Gegenstandswert des Nachprüfungsverfahrens im Beschwerderechtszug ebenso wenig verbindlich festlegen wie die Vergabekammer selbst, sondern muß sich - wie er es auch in der Beschwerdeentscheidung Verg 29/00 getan hat - mit verfahrensrechtlich letztlich unverbindlichen Hinweisen begnügen.

    Schließlich war die Vergabekammer auch nicht deshalb gehindert, im Frühjahr 2001 über den Kostenfestsetzungsantrag der Beigeladenen sachlich zu entscheiden (anstatt ihn zu verwerfen), weil die Beigeladene im Verfahren (Verg 29/00) über die Beschwerde gegen die Wertfestsetzung vom 16.11.2000 beim Senat auch beantragt hatte, die an sie von den Antragstellerinnen zu erstattenden Kosten auf einen bestimmten Betrag festzusetzen.

    Durch diesen Beschwerdeantrag konnte die Vergabekammer ihrer Zuständigkeit zur Kostenfestsetzung deshalb nicht beraubt werden, weil mit der Beschwerde gegen die Wertfestsetzung dem Senat nicht zugleich die Kostenfestsetzung als Verfahrensgegenstand angefallen war (so hat die Beigeladene mit diesem Beschwerdeantrag, der im Verfahren Verg 29/00 als unzulässig zurückgewiesen worden ist, auch keinen Erfolg gehabt).

  • OLG Düsseldorf, 15.06.2000 - Verg 6/00

    Euro-Münzplättchen III; Teilung eines ausgeschriebenen Auftrags in Lose

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.07.2003 - Verg 17/01
    Die Kostenentscheidung beruht auf einer analogen Anwendung des § 128 Abs. 3 und 4 GWB sowie der §§ 159 Satz 2, 162 Abs. 3 VwGO (vgl. zur Anwendung dieser Vorschriften Senatsbeschluß vom 15.6. 2000 - Verg 6/00 - NZBau 2000, 440, 444).
  • OLG Jena, 13.09.2001 - 6 Verg 1/01

    Kostenfestsetzung; Vergabekammerverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.07.2003 - Verg 17/01
    Das bedeutet, daß die Vergabekammer nicht befugt ist, eine eigenständige, mit verbindlicher Wirkung versehene Festsetzung des für die Anwaltsgebühren maßgebenden Werts vorzunehmen; die Prüfungsbefugnis (und Prüfungspflicht) beschränkt sich darauf, den Wertansatz im Kostenfestsetzungsverfahren im Rahmen der Ermittlung der notwendigen Anwaltsgebühren incidenter zu prüfen (vgl. OLG Koblenz VergabeR 2001, 123, 126 f.; OLG Thüringen VergabeR 2002, 202, 203).
  • OLG Koblenz, 08.02.2001 - 1 Verg 5/00

    Bildung einer Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren; Antragsbefugnis einer …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.07.2003 - Verg 17/01
    Das bedeutet, daß die Vergabekammer nicht befugt ist, eine eigenständige, mit verbindlicher Wirkung versehene Festsetzung des für die Anwaltsgebühren maßgebenden Werts vorzunehmen; die Prüfungsbefugnis (und Prüfungspflicht) beschränkt sich darauf, den Wertansatz im Kostenfestsetzungsverfahren im Rahmen der Ermittlung der notwendigen Anwaltsgebühren incidenter zu prüfen (vgl. OLG Koblenz VergabeR 2001, 123, 126 f.; OLG Thüringen VergabeR 2002, 202, 203).
  • BVerwG, 26.03.1986 - 4 B 44.86

    Widerspruchsverfahren - Kostenerstattung - Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.07.2003 - Verg 17/01
    Eine solche Festsetzung wird auch für entbehrlich gehalten, da der jeweilige Gegenstandswert für die Berechnung des Erstattungsbetrags nur ein Berechnungselement darstellt (vgl. BVerwG NJW 1986, 2128; OVG Berlin NJW 982, 2516, 2517 m.w.Nachw.;… Stelkens/Kallerhoff in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG 5. Aufl., § 80 Rdnr. 99;… Knack. VwVfG 6. Aufl., § 80 Rdnr. 7;… Kopp/Ramsauer, VwVfG 7. Aufl., § 80 Rdnr. 10).
  • VK Düsseldorf, 22.03.2001 - VK-12/00
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.07.2003 - Verg 17/01
    Auf die sofortige Beschwerde der Beigeladenen wird der Beschluß der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 22. März 2001 (Az.: VK - 12/2000 - L) aufgehoben, soweit der Antrag der Beigeladenen auf Festsetzung der ihr von den Antragstellerinnen zu erstattenden Kosten als derzeit unzulässig verworfen worden ist.
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Rechtsprechung
   VK Südbayern, 21.11.2001 - Verg 17/01   

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https://dejure.org/2001,48994
VK Südbayern, 21.11.2001 - Verg 17/01 (https://dejure.org/2001,48994)
VK Südbayern, Entscheidung vom 21.11.2001 - Verg 17/01 (https://dejure.org/2001,48994)
VK Südbayern, Entscheidung vom 21. November 2001 - Verg 17/01 (https://dejure.org/2001,48994)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Beschwerdeantrags; Notwendigkeit der Berücksichtigung von Nebenangeboten durch die Vergabestelle; Berücksichtigungsfähigkeit eines vom Leistungsverzeichnis abweichenden Nebenangebots; Darlegungsanforderungen an die ...

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 31.01.1996 - 27 U 502/95

    Prüfungs- und Wertungspflichten des Bauherrn bei VOB-Ausschreibung

    Auszug aus VK Südbayern, 21.11.2001 - Verg 17/01
    Zu eigenen weiteren Nachforschungen war die Antragsgegnerin bei dieser Sachlage nicht verpflichtet (vgl. auch OLG München NJW-RR 1997, 1514 [OLG München 31.01.1996 - 27 U 502/95] ).
  • OLG Celle, 30.04.1999 - 13 Verg 1/99

    Antrag auf Nicherteilung des Zuschlages durch die Vergabekammer an Konkurrenten …

    Auszug aus VK Südbayern, 21.11.2001 - Verg 17/01
    Der Begriff "Nebenangebot" setzt stets eine Abweichung vom geforderten Angebot voraus (vgl. OLG Celle BauR 2000, 405 [OLG Celle 30.04.1999 - 13 Verg 1/99] /408;… Heiermann/Riedl/Rusam § 25 Rn. 70).
  • BayObLG, 12.04.2000 - Verg 1/00

    Vergabe von Leistungen im Rahmen eines Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Südbayern, 21.11.2001 - Verg 17/01
    Nach der Rechtsprechung des Senats können die Voraussetzungen des § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB nur anhand der einzelnen geltend gemachten Verletzungen von Vergabevorschriften geprüft werden und müssen daher jeweils auch hinsichtlich des einzelnen behaupteten Verstoßes gegeben sein; sind sie nicht gegeben, fehlt dem Antragsteller insoweit das rechtliche Interesse an der Nachprüfung (BayObLGZ 2000, 109/122 f. m.w.N.).
  • BayObLG, 23.11.2000 - Verg 12/00

    Verlängerung der aufschiebenden Wirkung

    Auszug aus VK Südbayern, 21.11.2001 - Verg 17/01
    Denn § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB soll gerade bei Rügen von für die Vergabeentscheidung offensichtlich nicht relevanten Verstößen verhindern, dass diese der Überprüfung in einem Nachprüfungsverfahren unterzogen werden müssen (…BayObLGZ a.a.O.; BayObLG vom 23.11.2000 - Verg 12/00 ).
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dejure.org Übersicht VK Südbayern

Rechtsprechung
   BayObLG, 28.09.2001 - Verg 17/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,55128
BayObLG, 28.09.2001 - Verg 17/01 (https://dejure.org/2001,55128)
BayObLG, Entscheidung vom 28.09.2001 - Verg 17/01 (https://dejure.org/2001,55128)
BayObLG, Entscheidung vom 28. September 2001 - Verg 17/01 (https://dejure.org/2001,55128)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online

    Gegenstandswert des Verfahrens vor der Vergabekammer

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 28.11.2000 - Verg 11/00

    Kosten eines Beigeladenen im Verfahren vor der Vergabekammer

    Auszug aus BayObLG, 28.09.2001 - Verg 17/01
    Erst anschließend kommt es zum gerichtlichen Beschwerdeverfahren gemäß §§ 116 ff. GWB (vgl. BayObLG Beschluss vom 29.09.1999 Verg 4/99, IBR 2000, 2; Beschluss vom 28.11.2000 Verg 11/00 JurBüro 2001, 209/210).
  • BayObLG, 29.09.1999 - Verg 4/99

    Festsetzung der zu erstattenden Kosten im Verfahren vor der Vergabekammer

    Auszug aus BayObLG, 28.09.2001 - Verg 17/01
    Erst anschließend kommt es zum gerichtlichen Beschwerdeverfahren gemäß §§ 116 ff. GWB (vgl. BayObLG Beschluss vom 29.09.1999 Verg 4/99, IBR 2000, 2; Beschluss vom 28.11.2000 Verg 11/00 JurBüro 2001, 209/210).
  • BayObLG, 12.04.2000 - Verg 1/00

    Vergabe von Leistungen im Rahmen eines Vergabeverfahren

    Auszug aus BayObLG, 28.09.2001 - Verg 17/01
    Das Rechtsschutzinteresse, das im Nachprüfungsverfahren für jede Rüge gesondert zu prüfen ist, fehlt, wenn sich aus Gründen, die außerhalb der Rüge liegen, ergibt, daß dem Antragsteller der Zuschlag nicht erteilt werden kann (Bestätigung von BayObLG München, 12. April 2000, Verg 1/00, BayObLGZ 2000, 109).*).
  • BayObLG, 04.08.2000 - Verg 3/00

    Sofortige Beschwerde gegen die Festsetzung der zu erstattenden Aufwendungen im …

    Auszug aus BayObLG, 28.09.2001 - Verg 17/01
    Der Kostenfestsetzungsbescheid der Vergabekammer Südbayern stellt eine selbständig anfechtbare Entscheidung dar, gegen die das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gemäß §§ 116 ff. GWB zum Bayerischen Obersten Landesgericht gegeben ist (vgl. BayObLG BauR 2001, 238).
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