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Rechtsprechung
   BGH, 05.06.2012 - X ZR 161/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,20995
BGH, 05.06.2012 - X ZR 161/11 (https://dejure.org/2012,20995)
BGH, Entscheidung vom 05.06.2012 - X ZR 161/11 (https://dejure.org/2012,20995)
BGH, Entscheidung vom 05. Juni 2012 - X ZR 161/11 (https://dejure.org/2012,20995)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BGB § 280 Abs. 1, § 241 Abs. 2, § 311 Abs. 2

  • openjur.de

    §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Zivilrechtlicher Anspruch eines potenziellen Bieters in einem künftigen Vergabeverfahren auf Unterlassung vergaberechtswidriger Vergabebedingungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 241 Abs 2 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 311 Abs 2 BGB
    Zivilrechtlicher Anspruch eines potenziellen Bieters in einem künftigen Vergabeverfahren auf Unterlassung vergaberechtswidriger Vergabebedingungen

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines (potenziellen) Bieters auf Unterlassung der Verwendung bestimmter als vergaberechtswidrig erachteter Vergabebedingungen in etwaigen zukünftigen Vergabeverfahren des öffentlichen Auftraggebers

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines (potenziellen) Bieters auf Unterlassung der Verwendung bestimmter als vergaberechtswidrig erachteter Vergabebedingungen in etwaigen zukünftigen Vergabeverfahren des öffentlichen Auftraggebers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergabebedingungen rechtswidrig: Kein Unterlassungsanspruch!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterlassungsansprüche potentieller Bieter bei vergaberechtswidrigen Vergabebedingungen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Unterlassungsanspruch eines Bieters in Bezug auf die Verwendung bestimmter Vergabebedingungen in zukünftigen Verfahren

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf künftige Unterlassung vergaberechtswidriger Klauseln!

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Unterlassung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vergaberechtswidrige Vergabebedingungen: Kann Bieter künftige Unterlassung verlangen? (IBR 2012, 526)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 1224
  • NZBau 2012, 652
  • WM 2013, 1140
  • BauR 2012, 2000
  • VergabeR 2012, 842
  • ZfBR 2012, 701
 
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Wird zitiert von ... (39)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.09.2008 - I ZR 74/06

    bundesligakarten.de - Wettbewerbswidrigkeit des Schleichbezugs: Ausnutzung …

    Auszug aus BGH, 05.06.2012 - X ZR 161/11
    Einem (potenziellen) Bieter steht gegen den öffentlichen Auftraggeber kein aus bürgerlich-rechtlichen Vorschriften herzuleitender Anspruch darauf zu, die Verwendung bestimmter als vergaberechtswidrig erachteter Vergabebedingungen in etwaigen zukünftigen Vergabeverfahren zu unterlassen (Fortführung von BGH, Urteil vom 11. September 2008, I ZR 74/06, BGHZ 178, 63 - bundesligakarten.de).

    Hingegen begründet eine solche Pflichtverletzung keinen Unterlassungsanspruch im Hinblick auf die Verletzung künftiger, noch nicht geschlossener Verträge (BGH, Urteil vom 11. September 2008 - I ZR 74/06, BGHZ 178, 63 Rn. 17 - bundesligakarten.de), wie ihn die Klägerin hier geltend macht.

  • BGH, 09.06.2011 - X ZR 143/10

    Rettungsdienstleistungen II

    Auszug aus BGH, 05.06.2012 - X ZR 161/11
    Maßgeblich ist vielmehr, ob der Auftraggeber durch Missachtung von Vergabevorschriften seine Verpflichtung zur Rücksichtnahme auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen der Bieter und potenziellen Bieter verletzt und einem durch diese Vorschriften geschützten Unternehmen hierdurch Schaden zugefügt hat (BGH, Urteil vom 9. Juni 2011 - X ZR 143/10, BGHZ 190, 89 - Rettungsdienstleistungen II).

    Rn. 16 Diese Grundsätze gelten gleichermaßen, wenn nicht Ansprüche aus einem vertraglichen Schuldverhältnis in Rede stehen, sondern es sich, wie hier, um ein durch die Aufnahme von Vertragsverhandlungen - als die eine vergaberechtliche Ausschreibung einzuordnen ist (BGHZ 190, 89 Rn. 11 - Rettungsdienstleistungen II) - begründetes Schuldverhältnis handelt.

  • BGH, 01.08.2006 - X ZR 115/04

    Verbindlichkeit der Vorgaben der Ausschreibungsunterlagen im …

    Auszug aus BGH, 05.06.2012 - X ZR 161/11
    Mit dem Vorbehalt, dass dem übergangenen Bieter bei ordnungsgemäßem Verlauf des Vergabeverfahrens der Zuschlag zu erteilen gewesen wäre, soll vielmehr in erster Linie verhindert werden, dass ein Bieter, dessen Angebot selbst nicht ausschreibungskonform ist und dem deshalb der Auftrag nicht hätte erteilt werden dürfen, Schadensersatz erhält (vgl. BGH, Urteil vom 1. August 2006 - X ZR 115/04, VergabeR 2007, 73 Rn. 11).
  • BGH, 15.04.2008 - X ZR 129/06

    Sporthallenbau

    Auszug aus BGH, 05.06.2012 - X ZR 161/11
    Rn. 10 1. Das Berufungsgericht wird im wiedereröffneten Berufungsrechtszug zu prüfen haben, ob es als eine Verletzung ihrer Rücksichtnahmepflichten aus § 241 Abs. 2 BGB anzusehen ist, wenn die Beklagte die Angebote von Bietern, die nach allgemeinen Grundsätzen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 15. April 2008 - X ZR 129/06, VergabeR 2008, 641 Rn. 11 - Sporthallenbau) für die Ausführung des als Bauleistung ausgeschriebenen Auftrags geeignet wären und nur die Voraussetzungen der Fachpersonalklausel nicht erfüllen, unter Berufung auf diese Bedingung aus der Wertung nimmt.
  • BGH, 26.01.2010 - X ZR 86/08

    Abfallentsorgung

    Auszug aus BGH, 05.06.2012 - X ZR 161/11
    Rn. 13 2. Sollte das Berufungsgericht infolge der vorgenannten Abwägung eine Verletzung der Rücksichtnahmepflicht aus § 241 Abs. 2 BGB gegenüber der Klägerin bejahen, so steht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der auf das positive Interesse gerichtete Schadensersatzanspruch einem bei der Zuschlagserteilung übergangenen Bieter unter Kausalitätsgesichtspunkten zu, wenn ihm bei ordnungsgemäßem Verlauf des Vergabeverfahrens der Auftrag hätte erteilt werden müssen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 2010 - X ZR 86/08, VergabeR 2010, 855 Rn. 16 - Abfallentsorgung).
  • BGH, 23.03.2011 - X ZR 92/09

    Ortbetonschacht

    Auszug aus BGH, 05.06.2012 - X ZR 161/11
    Aber auch außerhalb des Geltungsbereichs dieser Norm sind öffentliche Auftraggeber bei der Auftragsvergabe dem Wettbewerbsprinzip verpflichtet (vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 2011 - X ZR 92/09, VergabeR 2011, 709 - Ortbetonschacht).
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