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OLG Karlsruhe, 27.11.1970 - 10 U 12/70 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- VersR 1971, 509
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 27.11.1979 - VI ZR 98/78
Aufsichtspflicht der Eltern über 17-jährigen, zu Körperverletzung neigenden Sohn; …
Ist der zu Beaufsichtigende gar bereits straffällig geworden, so muß sich die Aufsichtspflicht insbesondere darauf erstrecken, was er in seiner Freizeit tut und mit welchen Freunden und Kreisen er verkehrt (so schonSenatsurteil vom 11. April 1958 - VI ZR 115/57 = VersR 1958, 563; s. auchUrt. v. 29. Mai 1962 - VI ZR 231/61 = VersR 1962, 783 und OLG Karlsruhe VersR 1971, 509). - OLG Koblenz, 15.04.2002 - 12 U 595/00
Umfang der Aufsichtspflicht über ein 16 Jahre altes straffälliges Kind
Werden den Eltern nächtliche Streifereien und Straftaten ihres Kindes bekannt, kann von ihnen durchaus als auch pädagogisch sinnvolle Maßnahme gefordert werden, ein nächtliches Verlassen der Wohnung durch das Kind durch geeignete Absperrmaßnahmen zu verhindern (vgl. auch im Ansatz OLG Karlsruhe, VersR 1971, 509). - AG Merzig, 23.08.2010 - 24 C 321/10
Regressansprüche eines Haftpflichtversicherers bei Verursachung eines Unfalls …
Die Vollmacht aus § 10 Abs. 5 AKB gilt zu Gunsten des Versicherers auch für versicherte Personen, so dass der Versicherte die Verfügung im Verhältnis zum Verletzten gegen sich gelten lassen muss (OLG Karlsruhe, Versicherungsrecht 1971, 509).