Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 16.05.1973 - 10 W 18/73 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 91
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kosten des Rechtsstreits; Ablichtungen von Prozeßvorgängen; Auslagen für Kosten eines Privatgutachtens; Erstattungsfähigkeit; Erforderlichkeit; Eignung zur Beeinflussung
Papierfundstellen
- VersR 1973, 863
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Karlsruhe, 31.10.1979 - 10 W 51/79
Keine Kostenerstattung für SV-Gutachten der privaten Haftpflichtversicherung
In der Rechtsprechung und im Schrifttum wird die Ansicht vertreten, auch in diesen Fällen seien die Aufwendungen für das Gutachten zu erstatten, wenn sie als notwendige Kosten der Vorbereitung des Rechtsstreits entstanden sind (OLG Braunschweig, VersR 1963, 393; OLG Düsseldorf VersR 1973, 863; OLG Frankfurt VersR 1975, 90; LG Baden-Baden VersR 1977, 66;… Baumbach/Hartmann, aaO;… Zöller, ZPO, 11. Aufl, Stichwort "Privatgutachten" zu § 91). - OLG Düsseldorf, 22.02.1984 - 15 W 19/84 Zwar kommt eine Erstattbarkeit dann in Betracht, wenn eine Partei, die selbst fachunkundig ist, einer Partei gegenübersteht, die ihrerseits die dem späteren Rechtsstreit zugrundeliegenden Ansprüche sachverständig zu beurteilen vermag Voraussetzung ist jedoch, daß die insoweit angefallenen Kosten mit einem konkret bevorstehenden Rechtsstreit in unmittelbarer Beziehung stehen (OLG München NJW 72, 2273; OLG Düsseldorf VersR 1973, 863; 1977, 746; OLG Hamm JB 76, 94; OLG Karlsruhe VersR 1980, 337; KG VersR 1980, 387; OLG Frankfurt VersR 1981, 69; OLG Bremen VersR 1982, 362).
- OLG Düsseldorf, 24.02.1977 - 10 W 101/76
Kosten eines Sachverständigengutachtens; Zweckentsprechende Rechtsverfolgung; …
Die Kosten eines vor Beginn des Rechtsstreits eingeholten Sachverständigengutachtens sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats 110 W 18/73 JurBüro 73, 869 - JMBl NW 73, 189 - Rpfleger 73, 316 = VersR 73, 863) gemäß § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig, wenn das Gutachten in Erwartung eines künftigen Rechtsstreits eingeholt worden und für einen dem Auftraggeber günstigen Ausgang des Rechtsstreits erforderlich und geeignet gewesen ist. - OLG München, 27.04.1976 - 11 W 1234/76 a) Eine Erstattbarkeit kommt von vornherein nur in Betracht, wenn das Gutachten im Hinblick auf einen konkreten - erwarteten oder bereits anhängigen - Rechtsstreit eingeholt worden ist und dazu bestimmt war, die dort zu stellenden Anträge vorzubereiten oder der Darlegungs- oder Beweislast im Verfahren zu genügen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. NJW 72, 2273, zuletzt die - nicht veröffentlichte - Entscheidung vom 12.11.1975 - 11 W 1226/75-, ebenso OLG Köln MDR 60, 772; OLG Celle MDR 62, 826; OLG Düsseldorf VersR 1973, 863 = RPfleger 73, 316; a. A. - ohne nähere Begründung - OLG Frankfurt VersR 1975, 90).
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 26.02.1973 - 6 U 141/72 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1973, 581
- VersR 1973, 863