Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 19.03.1998 - 15 U 190/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
StVG § 7; StVG § 17; StVO § 10
Haftungsverteilung bei ungeklärter Verursachung eines Unfalls nach Einfahren auf Fahrbahn aus Parkbucht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1999, 864
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Naumburg, 29.11.2012 - 1 U 82/12
Haftung bei Verkehrsunfall: Kollision im unmittelbaren zeitlichen und räumlichen …
Bei der vorzunehmenden Gesamtbetrachtung ist es daher gerechtfertigt, von einer Haftungsaufteilung von ¼ zu ¾ zulasten des Klägers und der Drittwiderbeklagten auszugehen (dazu: OLG Frankfurt Urteil vom 19.3.1998 - 15 U 190/97 - [VersR 1999, 864]). - OLG Brandenburg, 19.11.2009 - 12 U 110/09
Haftung bei Kfz-Unfall: Zulässigkeit eines Grundurteils
Kommt es in unmittelbarem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit einem Anfahren zu einer Kollision mit dem fließenden Verkehr, spricht der Anschein gegen den vom Fahrbahnrand Anfahrenden (Brandenburgisches OLG, DAR 2002, 307 (Kollision mit gleichgerichtetem Verkehr); KG, VM 2001, 27; OLG Frankfurt VersR 1999, 864; vgl. auch OLG Köln DAR 2006, 27). - OLG Brandenburg, 06.03.2002 - 14 U 119/01
Sorgfaltspflichten ; Anfahren vom Fahrbahnrand; Verschulden; …
Kommt es bei einer solchen Verkehrssituation, d.h. im Zusammenhang mit dem Anfahren vom Fahrbahnrand auf die Fahrbahn, zu einem Unfall mit einem anderen, im Fließverkehr befindlichen Fahrzeug, spricht bereits der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass die Kollision darauf beruht, dass der vom Fahrbahnrand anfahrende Verkehrsteilnehmer die ihm nach § 10 StVO obliegende gesteigerte Sorgfalt nicht hinreichend beachtet hat (OLG Frankfurt, VersR 1999, 864, 865; OLG Düsseldorf VersR 1977, 60, 61). - AG Berlin-Mitte, 15.08.2011 - 108 C 3421/10
Verkehrsunfall beim Anfahren vom Seitenrand - Rückschaupflicht
Kommt es im Zusammenhang mit dem Anfahren vom Fahrbahnrand zu einem Unfall, spricht der Beweis des ersten Anscheines gegen den vom Fahrbahnrand Anfahrenden (vgl. OLG Brandenburg, DAR 2002, 307; KG, VM 2001, 27; OLG Frankfurt, VersR 1999, 864).