Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.02.2006 - I-5 U 109/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3255
OLG Düsseldorf, 22.02.2006 - I-5 U 109/05 (https://dejure.org/2006,3255)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.02.2006 - I-5 U 109/05 (https://dejure.org/2006,3255)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Februar 2006 - I-5 U 109/05 (https://dejure.org/2006,3255)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,3255) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahme eines Regressverzichtes zugunsten der Haftpflichtversicherung des fahrlässig schädigenden Mieters im Verhältnis der den Schaden regulierenden Gebäudeversicherung des Vermieters zu seinem Versicherungsnehmer; Allgemeine Grundsätze zur Regulierung eines durch den ...

  • Judicialis

    VVG § 67; ; VVG § 67 Abs. 1; ; BGB § 203; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 548; ; BGB § 548 Abs. 1; ; BGB § 548 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 823; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 67 Abs. 1; BGB § 280; BGB § 823
    Kein konkludenter Regressverzicht des Gebäudeversicherers bei einfacher Fahrlässigkeit gegenüber dem haftpflichtversicherten Mieter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Konkludent rechtsgeschäftlicher Haftungsverzicht in einem Mietvertragsverhältnis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Regressverzicht des Gebäudeversicherers zu Gunsten Mieter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Mieterregress

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Brandschaden: Rückgriff des Gebäudeversicherers auf Mieter? (IMR 2006, 101)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 541
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 08.11.2000 - IV ZR 298/99

    Regreßverzicht in der Gebäude-Feuer-Versicherung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.02.2006 - 5 U 109/05
    Insoweit kann hier letztlich dahin stehen, ob auf dem Boden des vom BGH in nunmehr gefestigter Rechtsprechung vertretenen versicherungsrechtlichen Lösungsansatzes grundsätzlich im Wege der ergänzenden Auslegung des Gebäudeversicherungsvertrages von einem Haftungsausschluss zugunsten des Mieters für einfache Fahrlässigkeit auszugehen ist (BGH VersR 2001, 94ff.; VersR 2001 856f.; VersR 2002, 433; vgl. auch: OLG Hamm VersR 2002, 705 f u. 1280 f.; OLG Dresden, VersR 2003, 1391, 1392; kritisch hierzu: Gaul/Pletsch, NVersZ 2001, 490ff m. w. N.).

    Der BGH hat diese Streitfrage bisher nicht entschieden, sondern lediglich - allerdings wiederholt - ausgeführt, dass die Annahme eines Regressverzichts für einfache Fahrlässigkeit als Ergebnis der gebotenen ergänzenden Vertragsauslegung nicht davon abhängen könne, ob der Mieter im Einzelfall eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen habe (BGH VersR 2001, 94ff., 96; VersR 2001, 856).

    Darüber hinaus werde das Mietverhältnis im Falle der Inanspruchnahme des Mieters durch den Versicherer auch dadurch belastet, dass der Mieter sich dann in seiner Erwartung getäuscht sehe, bei dem Brand eines gegen Feuer versicherten Gebäudes nicht in Anspruch genommen zu werden (grundlegend: BGH, VersR 2001, 94ff., 96).

  • BGH, 14.02.2001 - VIII ZR 292/98

    Regreßverzicht in der Gebäude-Feuer-Versicherung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.02.2006 - 5 U 109/05
    Insoweit kann hier letztlich dahin stehen, ob auf dem Boden des vom BGH in nunmehr gefestigter Rechtsprechung vertretenen versicherungsrechtlichen Lösungsansatzes grundsätzlich im Wege der ergänzenden Auslegung des Gebäudeversicherungsvertrages von einem Haftungsausschluss zugunsten des Mieters für einfache Fahrlässigkeit auszugehen ist (BGH VersR 2001, 94ff.; VersR 2001 856f.; VersR 2002, 433; vgl. auch: OLG Hamm VersR 2002, 705 f u. 1280 f.; OLG Dresden, VersR 2003, 1391, 1392; kritisch hierzu: Gaul/Pletsch, NVersZ 2001, 490ff m. w. N.).

    Der BGH hat diese Streitfrage bisher nicht entschieden, sondern lediglich - allerdings wiederholt - ausgeführt, dass die Annahme eines Regressverzichts für einfache Fahrlässigkeit als Ergebnis der gebotenen ergänzenden Vertragsauslegung nicht davon abhängen könne, ob der Mieter im Einzelfall eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen habe (BGH VersR 2001, 94ff., 96; VersR 2001, 856).

  • BGH, 09.06.1992 - VI ZR 49/91

    Tierhalterhaftung bei Gefälligkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.02.2006 - 5 U 109/05
    Hinzu tritt die vom BGH in anderem Zusammenhang für maßgeblich erachtete Erwägung, dass jedenfalls dann nicht von einem konkludenten rechtsgeschäftlichen Haftungsverzicht auszugehen sei, wenn dieser nicht dem Haftpflichtigen, sondern lediglich seiner Haftpflichtversicherung zugute gekommen wäre (BGH, VersR 1992, 1145ff., 1147; VersR 1993, 1092f., 1093).
  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.02.2006 - 5 U 109/05
    Allerdings ist die Beklagte mit der erstmaligen Erhebung der Verjährungseinrede im Berufungsverfahren nach der jüngeren Rechtsprechung des BGH (NJW 2005, 291) nicht gemäß § 531 Abs. 2 präkludiert, wenn - wie hier - die den Verjährungseinwand tragenden Tatsachen unstreitig sind (ebenso zuletzt: OLG Naumburg, IBR 2005, 650).
  • BGH, 04.05.2005 - VIII ZR 93/04

    Hemmung der Verjährung bei Abschluss eines Widerrufsvergleichs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.02.2006 - 5 U 109/05
    Allerdings beginnt die Verjährung nach § 548 Abs. 1 S. 1 BGB erst in dem Zeitpunkt, in dem der Vermieter die Sache zurückerhält, was jedenfalls voraussetzt, dass der Mieter mit Kenntnis des Vermieters den Besitz an der Mietsache vollständig und unzweideutig aufgibt (BGH, NJW 2004, 774, BGH, NJW 2005, 2004; BGH, NJW-RR 2004, 1566).
  • BGH, 19.11.2003 - XII ZR 68/00

    Verjährung der Ersatzansprüche wegen Verschlechterung der Mietsache

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.02.2006 - 5 U 109/05
    Allerdings beginnt die Verjährung nach § 548 Abs. 1 S. 1 BGB erst in dem Zeitpunkt, in dem der Vermieter die Sache zurückerhält, was jedenfalls voraussetzt, dass der Mieter mit Kenntnis des Vermieters den Besitz an der Mietsache vollständig und unzweideutig aufgibt (BGH, NJW 2004, 774, BGH, NJW 2005, 2004; BGH, NJW-RR 2004, 1566).
  • BGH, 10.07.1991 - XII ZR 105/90

    Rückgabe der Mietsache

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.02.2006 - 5 U 109/05
    Die Gewährung ungehinderten Zutritts bei fortdauernder Besitzlage reicht hierfür nicht aus (BGH, NJW 1991, 2416), wie die Beklagte allerdings wohl meint.
  • BGH, 13.07.1993 - VI ZR 278/92

    Einstandspflicht für bösgläubigen Teilnehmer einer "Schwarzfahrt"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.02.2006 - 5 U 109/05
    Hinzu tritt die vom BGH in anderem Zusammenhang für maßgeblich erachtete Erwägung, dass jedenfalls dann nicht von einem konkludenten rechtsgeschäftlichen Haftungsverzicht auszugehen sei, wenn dieser nicht dem Haftpflichtigen, sondern lediglich seiner Haftpflichtversicherung zugute gekommen wäre (BGH, VersR 1992, 1145ff., 1147; VersR 1993, 1092f., 1093).
  • BGH, 28.07.2004 - XII ZR 153/03

    Anforderungen an den Besitz des Entleihers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.02.2006 - 5 U 109/05
    Allerdings beginnt die Verjährung nach § 548 Abs. 1 S. 1 BGB erst in dem Zeitpunkt, in dem der Vermieter die Sache zurückerhält, was jedenfalls voraussetzt, dass der Mieter mit Kenntnis des Vermieters den Besitz an der Mietsache vollständig und unzweideutig aufgibt (BGH, NJW 2004, 774, BGH, NJW 2005, 2004; BGH, NJW-RR 2004, 1566).
  • BGH, 17.06.1993 - IX ZR 206/92

    Anwaltshaftung wegen unterlassener Verjährungsunterbrechung - Verjährung und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.02.2006 - 5 U 109/05
    Das gilt insbesondere auch für deliktische Schadensersatzansprüche (BGH, NJW 1993, 2797 m. w. N.).
  • BGH, 12.12.2001 - XII ZR 153/99

    Auslegung eines Gebäude-Feuer-Versicherungsvertrages; Verursachung des

  • OLG Naumburg, 24.03.2005 - 2 U 129/04

    Verjährung bei Anlageberatungsverträgen nach § 37a WpHG

  • OLG Köln, 23.12.2003 - 22 U 146/03

    Regressverzicht in der Feuerversicherung

  • OLG Brandenburg, 07.03.2000 - 2 U 58/99

    Kontrolle von Straßenbäumen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht

  • OLG Stuttgart, 30.12.2003 - 7 U 165/03

    Konkludenter Regressverzicht des Hausrats- und Gebäudeversicherers eines

  • OLG Dresden, 24.04.2003 - 4 U 193/03

    Leistungsfreiheit wegen grobfahrlässiger Schadensherbeiführung: Wohnungsbrand

  • OLG Hamm, 07.11.2000 - 29 U 47/00

    Stillschweigender Haftungsausschluss bei Nachbarschaftshilfe?

  • BGH, 13.09.2006 - IV ZR 273/05

    Zum Regressverzicht des Gebäudeversicherers des Vermieters bei leicht

    Die Oberlandesgerichte Köln (VersR 2004, 593) und Düsseldorf (VersR 2006, 541) meinen, die Frage sei höchstrichterlich noch nicht abschließend geklärt und dahin zu entscheiden, dass der Gebäudeversicherer den Mieter in Regress nehmen könne, wenn dieser eine den Schadensersatzanspruch deckende Haftpflichtversicherung habe.
  • BGH, 13.09.2006 - IV ZR 378/02

    Zum Regressverzicht des Gebäudeversicherers des Vermieters bei leicht

    Die Oberlandesgerichte Köln (VersR 2004, 593) und Düsseldorf (VersR 2006, 541) meinen, die Frage sei höchstrichterlich noch nicht abschließend geklärt und dahin zu entscheiden, dass der Gebäudeversicherer den Mieter in Regress nehmen könne, wenn dieser eine den Schadensersatzanspruch deckende Haftpflichtversicherung habe.
  • BGH, 13.09.2006 - IV ZR 116/05

    Zum Regressverzicht des Gebäudeversicherers des Vermieters bei leicht

    Das Berufungsgericht und das Oberlandesgericht Düsseldorf (VersR 2006, 541) meinen, die Frage sei höchstrichterlich noch nicht abschließend geklärt und dahin zu entscheiden, dass der Gebäudeversicherer den Mieter in Regress nehmen könne, wenn dieser eine den Schadensersatzanspruch deckende Haftpflichtversicherung habe.
  • BGH, 20.12.2006 - VIII ZR 67/06

    Inanspruchnahme des Mieters durch den Gebäudeversicherer bei Verursachung eines

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in VersR 2006, 541 veröffentlicht ist, hat im Wesentlichen ausgeführt:.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht