Weitere Entscheidung unten: KG, 06.08.2004

Rechtsprechung
   AG Recklinghausen, 15.03.2005 - 11 C 31/05   

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https://dejure.org/2005,19780
AG Recklinghausen, 15.03.2005 - 11 C 31/05 (https://dejure.org/2005,19780)
AG Recklinghausen, Entscheidung vom 15.03.2005 - 11 C 31/05 (https://dejure.org/2005,19780)
AG Recklinghausen, Entscheidung vom 15. März 2005 - 11 C 31/05 (https://dejure.org/2005,19780)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch gegen eine Hausratversicherung auf Ersatz von Kosten für eine Kompletterneuerung der Tür nach einem Einbruchdiebstahl nach bereits efolgter Reperatur dieser Tür durch die Versicherung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VHB 92 § 2 Nr. 1 f
    Keine fiktive Abrechnung von Reparaturkosten für Gebäudeschaden L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Kein fiktiver Kostenersatz

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 70
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 19.06.2013 - IV ZR 228/12

    Feuerversicherung: Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen für Aufräumungs-,

    Soweit das Berufungsgericht meint, die in § 3 AFB 87 versprochenen Versicherungsleistungen unterschieden sich vom Ersatz für Gebäude- und sonstige Sachschäden dadurch, dass eine erstattungsfähige Vermögenseinbuße beim Versicherungsnehmer erst durch den tatsächlichen Einsatz der Aufwendungen einträte (ähnlich für den Begriff der "notwendigen Kosten": OLG Celle VersR 2009, 631; OLG Frankfurt am Main VersR 2011, 111; LG Köln VersR 2007, 792; AG Recklinghausen VersR 2006, 70; AG Trier NJW-RR 2003, 889 f.; Höra in van Bühren, Handbuch Versicherungsrecht 4. Aufl. § 3 Rn. 62; Knappmann in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 2 VHB 92 Rn. 3; Martin, SVR 3. Aufl. W I Rn. 25, 26), vermag der Senat dies nicht nachzuvollziehen.
  • OLG Celle, 29.01.2009 - 8 U 187/08

    Pflicht des Hausratversicherers zu einem Hinweis auf das Erfordernis der Vorlage

    Vorgelegt hat er mit seiner Klagschrift als Anlagen K 3 - K 6 Angebote verschiedener Firmen für die Instandsetzung der Terrassentür, Malerarbeiten usw. Kosten können aber nur ersetzt werden, wenn sie dem Versicherungsnehmer tatsächlich entstanden sind (vgl. LG Köln, VersR 2007, 792. AG Recklinghausen, VersR 2006, 70).
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Rechtsprechung
   KG, 06.08.2004 - 6 W 68/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4525
KG, 06.08.2004 - 6 W 68/04 (https://dejure.org/2004,4525)
KG, Entscheidung vom 06.08.2004 - 6 W 68/04 (https://dejure.org/2004,4525)
KG, Entscheidung vom 06. August 2004 - 6 W 68/04 (https://dejure.org/2004,4525)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Unterbrechung der Verjährung durch Beantragung eines Mahnbescheids; Beweis der Leistungsfreiheit einer Versicherung; Verjährungsfrist im Versicherungsvertragsrecht

  • Judicialis

    ZPO § 127 Abs. 2 S. 2; ; ZPO § ... 127 Abs. 2 S. 3; ; ZPO § 286 Abs. 1; ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 569; ; ZPO § 114; ; VVG § 11 Abs. 1; ; VVG § 12 Abs. 1 S. 1; ; VVG § 12 Abs. 1 S. 2; ; VVG § 12 Abs. 2; ; VVG § 61; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 209 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 209 Abs. 2 Nr. 1 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozesskostenhilfe: Verjährung etwaiger (unterstellter) Ansprüche auf Versicherungsleistungen wegen eines Brandes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 70
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.10.2000 - IV ZR 99/99

    Anrechnung der Auszahlung des Pflichtteils auf Nachvermächtnis; Ausschlagung

    Auszug aus KG, 06.08.2004 - 6 W 68/04
    Was zur Individualisierung vorgetragen werden muss, bestimmt sich dabei nach den Umständen des Einzelfalles (vgl. z.B. BGH NJW 2001, 520, 521; NJW 1993, 862, 863; NJW 1992, 1111).

    Besteht zwischen den Parteien nur ein Vertragsverhältnis, kann auch dessen schlagwortartige oder ungenaue Wiedergabe zur Bestimmung ausreichen (BGH NJW 2001, 520 f.).

  • BGH, 22.03.2000 - IV ZR 233/99

    Fälligkeit des Versicherungsanspruchs

    Auszug aus KG, 06.08.2004 - 6 W 68/04
    Aus der vom Kläger in Bezug genommenen Entscheidung des BGH in NVersZ 2000, 332, 333 ergibt sich nichts anderes.
  • BVerfG, 05.02.2003 - 1 BvR 1526/02

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus KG, 06.08.2004 - 6 W 68/04
    Danach ist es als Ausprägung des in Art. 3 GG normierten Gleichheitsgrundsatzes unzulässig, schwierige oder ungeklärte Rechtsfragen in das Prozesskostenhilfeverfahren zu verlagern, da damit die Gleichbehandlung mit einer vermögenden Partei nicht gewährleistet wäre (BVerfG NJW 2003, 1857, 1858; NJW 2000, 1936 ff.).
  • BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus KG, 06.08.2004 - 6 W 68/04
    Danach ist es als Ausprägung des in Art. 3 GG normierten Gleichheitsgrundsatzes unzulässig, schwierige oder ungeklärte Rechtsfragen in das Prozesskostenhilfeverfahren zu verlagern, da damit die Gleichbehandlung mit einer vermögenden Partei nicht gewährleistet wäre (BVerfG NJW 2003, 1857, 1858; NJW 2000, 1936 ff.).
  • BGH, 17.12.1992 - VII ZR 84/92

    Hinreichende Bezeichnung des Anspruchs im Mahnbescheid

    Auszug aus KG, 06.08.2004 - 6 W 68/04
    Was zur Individualisierung vorgetragen werden muss, bestimmt sich dabei nach den Umständen des Einzelfalles (vgl. z.B. BGH NJW 2001, 520, 521; NJW 1993, 862, 863; NJW 1992, 1111).
  • BGH, 05.12.1991 - VII ZR 106/91

    Unterbrechen der Verjährung durch Beantragung eines Mahnbescheides

    Auszug aus KG, 06.08.2004 - 6 W 68/04
    Was zur Individualisierung vorgetragen werden muss, bestimmt sich dabei nach den Umständen des Einzelfalles (vgl. z.B. BGH NJW 2001, 520, 521; NJW 1993, 862, 863; NJW 1992, 1111).
  • BGH, 14.04.1999 - IV ZR 181/98

    Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung

    Auszug aus KG, 06.08.2004 - 6 W 68/04
    Erforderlich, aber auch ausreichend ist - wie allgemein im Rahmen des § 286 Abs. 1 ZPO - ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH NVersZ 1999, 390 ff. zu II.2.a)).
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