Rechtsprechung
BGH, 20.12.1963 - VI ZR 289/62 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beweis des ersten Anscheins - Verschulden eines Kraftfahrers - Auffahrunfall auf Autobahn
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StVO § 9; StVO (a.F.) § 9; ZPO § 286
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn; Erschütterung des Anscheinsbeweises für ein Verschulden des Auffahrenden - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1964, 314
- VersR 1964, 263
- DB 1964, 621
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 04.03.1957 - GSZ 1/56
Straßenbahn - § 831 BGB, Unterscheidung objektive Rechtswidrigkeit - Schuld, …
Auszug aus BGH, 20.12.1963 - VI ZR 289/62
Er brauchte sich insoweit nur dann nicht zu entlasten, wenn feststände, daß sich der Zweitbeklagte verkehrsrichtig und damit rechtmäßig verhalten hat (BGHZ 24, 21 [BGH 04.03.1957 - GSZ - 1/56] ). - BGH, 18.12.1952 - VI ZR 54/52
Abkommen von der Fahrbahn nach Überholtwerden I - § 823 BGB, § 286 ZPO, …
Auszug aus BGH, 20.12.1963 - VI ZR 289/62
Es muß deshalb daran festgehalten werden, daß der Anscheinsbeweis durch das bloße Aufzeigen solcher Möglichkeiten nicht ausgeräumt wird, daß vielmehr erwiesene Umstände hinzutreten müssen, die ernsthaft damit rechnen lassen, daß die Ereignisse tatsächlich einen ganz bestimmten, vom ersten Anschein abweichenden Verlauf genommen haben könnten (BGHZ 8, 239 u. ständig). - BGH, 06.10.1959 - VI ZR 191/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 20.12.1963 - VI ZR 289/62
Der erkennende Senat hat dies wiederholt für Fälle des Auffahrens auf stehende, selbst unbeleuchtete Fahrzeuge ausgesprochen (Urteil vom 7. April 1954 - VI ZR 73/53 = LM ZPO § 286 (C) Nr. 20 a = NJW 60, 99; Urteil vom 23. November 1955 - VI ZR 249/54 = VRS 10, 98; Urteil vom 6. Oktober 1959 - VI ZR 191/58 = LM ZPO § 286 (C) Nr. 42 = VRS 17, 406).
- BGH, 07.04.1954 - VI ZR 73/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 20.12.1963 - VI ZR 289/62
Der erkennende Senat hat dies wiederholt für Fälle des Auffahrens auf stehende, selbst unbeleuchtete Fahrzeuge ausgesprochen (Urteil vom 7. April 1954 - VI ZR 73/53 = LM ZPO § 286 (C) Nr. 20 a = NJW 60, 99; Urteil vom 23. November 1955 - VI ZR 249/54 = VRS 10, 98; Urteil vom 6. Oktober 1959 - VI ZR 191/58 = LM ZPO § 286 (C) Nr. 42 = VRS 17, 406). - BGH, 23.11.1955 - VI ZR 249/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 20.12.1963 - VI ZR 289/62
Der erkennende Senat hat dies wiederholt für Fälle des Auffahrens auf stehende, selbst unbeleuchtete Fahrzeuge ausgesprochen (Urteil vom 7. April 1954 - VI ZR 73/53 = LM ZPO § 286 (C) Nr. 20 a = NJW 60, 99; Urteil vom 23. November 1955 - VI ZR 249/54 = VRS 10, 98; Urteil vom 6. Oktober 1959 - VI ZR 191/58 = LM ZPO § 286 (C) Nr. 42 = VRS 17, 406). - BGH, 19.09.1961 - VI ZR 196/60
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 20.12.1963 - VI ZR 289/62
Diese Ansicht trifft zu (vgl. Urteil vom 19. September 1961 - VI ZR 196/60 = VRS 21, 328).
- OLG München, 14.02.2014 - 10 U 3074/13
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall
Im Allgemeinen spricht der Beweis des ersten Anscheins gegen denjenigen, der auf ein vor ihm (vorwärts) fahrendes oder stehendes Fahrzeug fährt, weil der Auffahrende in diesen Fällen entweder zu schnell, mit unzureichendem Sicherheitsabstand oder unaufmerksam gefahren ist (§ 1 II StVO ) (vgl. BGH VersR 1964, 263, 264; VersR 1982, 672 ; NZV 1989, 105). - BGH, 09.12.1986 - VI ZR 138/85
Pflichten des Kraftfahrers auf einer Autobahn; Abstand zu einem vorausfahrenden …
Der an sich gegen den Auffahrenden sprechende Beweis des ersten Anscheins dafür, daß dies schuldhaft geschah (BGH Urteile vom 20. Dezember 1963 - VI ZR 289/62 - VersR 1964, 263, 264 und vom 6. April 1982 - VI ZR 152/80 - VersR 1982, 672 - beide m.w.N.), ist nach den bisherigen Feststellungen des Berufungsgerichts durch die ernsthaft in Betracht kommende Möglichkeit entkräftet, daß R. erst so spät und abrupt nach rechts ausgewichen ist, daß für eine unfallvermeidende Reaktion des Zweitbeklagten keine hinreichende Zeit mehr blieb, wenn er nur den Regelabstand zu dem vorausfahrenden R. einhielt. - BGH, 06.04.1982 - VI ZR 152/80
Haftungsverteilung bei Auffahrunfall auf dem rechten Fahrstreifen einer Autobahn …
Da der Kraftfahrer verpflichtet ist, seine Fahrweise so einzurichten, dass er notfalls rechtzeitig anhalten kann, wenn ein Hindernis auf der Fahrbahn auftaucht (§ 3 Abs. 1 StVO ), lässt die Erfahrung bei einem Aufprallen auf ein solches Hindernis zunächst den Schluss zu, dass die Ursache dafür in einer schuldhaften Verletzung dieser Verpflichtung zu sehen ist (Senatsurteil vom 20. Dezember 1963 - VI ZR 289/62, VersR 1964, 263 m.w.N. und ständig).
- OLG München, 22.02.2008 - 10 U 4455/07
Schadensersatz auf Grund eines Auffahrunfalls: Abbremsen des Vorausfahrenden zum …
Grundsätzlich hat der Auffahrende den Beweis des ersten Anscheins gegen sich, dass er entweder nicht den nötigen Sicherheitsabstand eingehalten oder seine Fahrgeschwindigkeit nicht der Verkehrssituation angepasst oder falsch reagiert hat (st. Rspr., z.B. BGH VersR 1964, 263). - OLG München, 09.02.2022 - 10 U 1962/21
Grenzen des Anscheinsbeweises bei Auffahrunfall
Damit steht zur Überzeugung des Senats ein typischer Geschehensablauf fest, so dass gegen den Kläger der Beweis des ersten Anscheins spricht, dass er entweder den nötigen Sicherheitsabstand nicht eingehalten oder seine Fahrgeschwindigkeit nicht der Verkehrssituation angepasst oder falsch reagiert hat (st. Rspr., z. B. BGH, VersR 1964, 263;… Senat, Urt. v. 04.09.2009 - 10 U 3291/09 [Juris], Senat…, Urteil vom 25. Oktober 2013, a.a.O., -, Rn. 18, juris). - OLG München, 25.10.2013 - 10 U 964/13
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn
Damit steht zur Überzeugung des Senats ein typischer Geschehensablauf fest und der auffahrende Beklagte zu 2) hat den Beweis des ersten Anscheins gegen sich, dass er entweder den nötigen Sicherheitsabstand nicht eingehalten oder seine Fahrgeschwindigkeit nicht der Verkehrssituation angepasst oder falsch reagiert hat (st. Rspr., z. B. BGH VersR 1964, 263;… Senat, Urt. v. 04.09.2009 - 10 U 3291/09 [Juris]). - AG Erfurt, 20.06.2007 - 5 C 1734/06
Geltendmachung eines Mietzinsanspruchs; Zugangsvermutung bei ordnungsgemäßer …
Im Straßenverkehrsrecht als einem der wesentlichen Anwendungsgebiete des Anscheinsbeweises nimmt die ständige Rechtsprechung beispielsweise an, dass die Unfallverursachung durch den auffahrenden (BGH MDR 1964, S. 314 f.) oder die Vorfahrt missachtenden Verkehrsteilnehmer (…BGH VersR 1964, S. 639 f. [BGH 19.03.1964 - III ZR 177/62] ) regelmäßig zu vermuten ist. - AG Geldern, 27.10.2010 - 4 C 356/10
Kein Beweis des ersten Anscheins für das Verschulden beim Auffahren eines …
Die Beweislastverteilung des niederländischen Rechts beim Auffahrunfall verstößt nicht offensichtlich gegen die deutsche öffentliche Ordnung, auch wenn nach deutschem Recht ein Anscheinsbeweis zulasten des Auffahrenden besteht (vgl. BGH MDR 1964, 314 ; BGH NJW 1982, 1595, 1596). - OLG Hamm, 30.09.2014 - 9 U 31/14
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall im Zuge eines Spurwechsels
Gegen den auffahrenden Beklagten zu 1) greift kein Beweis des ersten Anscheins hinsichtlich eines schuldhaften Verkehrsverstoßes, der entweder durch unzureichendem Sicherheitsabstand (§ 4 Abs. 1 Satz 1 StVO) oder durch unaufmerksames Fahren (§ 1 Abs. 2 StVO) begangen worden sein könnte (vgl. BGH VersR 1964, 263). - LG Düsseldorf, 02.02.2017 - 11 O 329/15
Haftung des Auffahrenden bei einem typischen Auffahrunfall hinsichtlich …
Denn im allgemeinen spricht der Beweis des ersten Anscheins gegen denjenigen, der auf ein W ihm (vorwärts) fahrendes oder stehendes Fahrzeug fährt, weil der Auffahrende in diesen Fällen entweder zu schnell (§ 3 Abs. 1 StVO), mit unzureichendem Sicherheitsabstand (§ 4 Abs. 1 Satz 1 StVO) oder unaufmerksam gefahren ist (§ 1 Abs. 2 StVO) (vgl. BGH VersR 1964, 263, 264; VersR 1969, 859; NJW 1982, 1595, 1596 = VersR 1982, 672; NJW 1987, 1075, 1077; NJW-RR 1989, 670, 671 = VersR 1989, 54, 55 = NZV 1989, 105; Senatsurteile, VersR 1962, 991; DAR 1975, 212, 213; DAR 1977, 20; VerkMitt 1983, 13; VerkMitt 1985, 26; vom 10. Juni 1993 - 12 U #####/#### -). - AG Hamburg-Bergedorf, 24.09.2020 - 408 C 12/20
Haftungsquote bei einem Auffahrunfall im Einfahrtsbereich einer Auffahrt zu einem …
- OLG Celle, 06.01.1977 - 5 U 65/76
Geamtschau - Voraussetzungen einer gesamtschuldnerischen Haftung mehrerer Täter …
- BGH, 06.12.1966 - VI ZR 121/65
Haftungsverteilung bei Anfahren eines Fußgängers bei Dunkelheit
- OLG Köln, 27.10.1992 - 22 U 130/92
Schadenminderung; Restwertangebot; Fahrzeugrest; Veräußerung; Schadenberechnung; …