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   OLG Hamm, 14.12.2005 - 20 U 198/05   

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https://dejure.org/2005,7491
OLG Hamm, 14.12.2005 - 20 U 198/05 (https://dejure.org/2005,7491)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.12.2005 - 20 U 198/05 (https://dejure.org/2005,7491)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Dezember 2005 - 20 U 198/05 (https://dejure.org/2005,7491)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine Lipidapherese-Therapie; Zahlungssystem im Bereich der privaten Krankenversicherungen; Nachleistungspflicht von Versicherungsgebern; Anspruch von Versicherungsnehmern auf Erhalt von Deckungszusagen von ihren Versicherungen vor ...

  • Judicialis

    ZPO § 522 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 945

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKK 94 § 1 Abs. 1; ZPO § 935
    Voraussetzungen für einstweilige Verfügung auf Kostenübernahmeverpflichtung des Versicherers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 522 Abs. 2 Satz 2 § 945; MB/KK 94 § 6
    Voraussetzungen für einstweilige Verfügung auf Kostenübernahmeverpflichtung des Versicherers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Kostenerstattung - Welche Reaktionsmöglichkeiten gibt es, wenn eine Erstattungszusage verweigert wird?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 826
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 14.12.2005 - 20 U 198/05
    Die sich aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG ergebenden Anforderungen für den vorläufigen Rechtsschutz, die in Fällen schwerer Belastungen der Betroffenen nicht nur eine summarische, sondern eine besonders intensive Prüfung der Erfolgsaussichten der Hauptsache oder aber eine Folgenabwägung gebieten (so auch schon Beschluß vom 22.11.2002 1 BvR 1586/02 - NJW 2003, 1236), gelten zwar auch in Verfahren, die Verträge der privaten Krankheitskostenversicherung zum Gegenstand haben.
  • BVerfG, 19.03.2004 - 1 BvR 131/04

    Zur Versagung vorläufigen Rechtschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 14.12.2005 - 20 U 198/05
    Der Vollständigkeit halber sei noch darauf hingewiesen, daß auch die vom Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 19.03.2004 (1 BvR 131/04) herausgestellten Grundsätze nicht zu einer anderen Beurteilung führen.
  • OLG Köln, 20.03.1996 - 5 U 121/95
    Auszug aus OLG Hamm, 14.12.2005 - 20 U 198/05
    Ein Anspruch des Versicherungsnehmers darauf, vor Eingehen eigener Verbindlichkeiten eine Deckungszusage des Versicherers zu erhalten, besteht nach allgemeiner Meinung nicht (Bach, aaO, § 6 MB/KK Rn.1; Schoenfeldt/Kalis in Bach/Moser, aaO., § 1 MB/KK Rn. 88; Prölss in Prölss/Martin, 27. Aufl. § 6 MB/KK 94, Rn.2 a) oder allenfalls in Ausnahmesituationen (OLG Köln, Urt.v. 20.03.1996 - 5 U 121/95 - r+s 1998, 125; OLG Stuttgart, Urt.v. 19.12.1996 - 7 U 196/98 - OLGR Stuttgart 1998, 23; AG Schöneberg, r+s 1999, 520).
  • LG Saarbrücken, 12.09.1984 - 10 O 297/84
    Auszug aus OLG Hamm, 14.12.2005 - 20 U 198/05
    Ein Antrag auf eine Kostenübernahmeerklärung des Versicherers im Wege einer einstweiligen Verfügung wird gemeinhin wegen des Befriedigungscharakters der damit begehrten Leistungsverfügung für unzulässig gehalten (Schoenfeldt/Kalis, aaO. Rn. 87), vorbehaltlich wiederum ganz besonderer Ausnahmen in Einzelfällen, in denen in einer akuten Notlage die begehrte einstweilige Verfügung zur Abwendung schwerwiegender Nachteile und Schäden für Gesundheit, Leib und Leben erforderlich sein kann (vgl. dazu, im konkreten Fall allerdings verneinend, LG Saarbrücken, VersR 1985, 878).
  • OLG Saarbrücken, 19.07.2023 - 5 U 91/22

    Private Krankenversicherung: Erteilung einer zeitlich unbefristeten

    All dem liegt der dem Wesen der privaten Krankenversicherung immanente Gedanke zugrunde, dass der Versicherer nur für bereits entstandene, rechtlich begründete Aufwendungen eintrittspflichtig ist, er also grundsätzlich erst dann leisten muss, wenn eine fällige (Arzt-)Rechnung vorliegt (OLG Karlsruhe, VersR 2008, 339; OLG Koblenz, VersR 2008, 1638; OLG Hamm, VersR 2006, 826; Brömmelmeyer, in: Schwintowski/Brömmelmeyer/Ebers, Praxiskommentar zum VVG 4. Aufl, § 192 Rn. 52; Rogler, in: Hk-VVG 4. Aufl., § 1 MB/KK 2009 Rn. 29; Wendt, in: Veith/Gräfe/Gebert, Der Versicherungsprozess 4. Aufl., § 11 Rn. 13; Fricke, VersR 2013, 538, 539).

    Zwar kann ein Anspruch des Versicherungsnehmers auf eine vorab vorzunehmende Überprüfung der Kostenübernahme und Erteilung einer Kostenübernahmeerklärung nach Treu und Glauben in Betracht kommen, wenn in Ausnahmefällen ein schutzwürdiges Interesse des Versicherungsnehmers hieran besteht (OLG Hamm, VersR 2012, 611; VersR 2006, 826; OLG Oldenburg, VersR 2010, 471; OLG Köln, RuS 1998, 125; Voit, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 92 Rn. 77b, 81 f.; vgl. - unter dem Gesichtspunkt der Eilbedürftigkeit - auch Senat, Urteil vom 20. April 2016 - 5 U 7/16, RuS 2016, 570).

    Ein solcher Ausnahmefall kann nach der Rechtsprechung vorliegen, wenn der Versicherungsnehmer die mit einer beabsichtigten Behandlung verbundenen - besonders gravierenden - Kosten weder von seinem Einkommen noch seinem Vermögen abdecken kann und die angefragten Dienstleister ihre Tätigkeit von dem Vorliegen einer Kostenzusage abhängig gemacht haben (OLG Hamm, VersR 2012, 611), wenn er einen von ihm geforderten Vorschuss nicht leisten kann (vgl. OLG Köln, RuS 1998, 125, 126) oder wenn er von der beabsichtigten Behandlungsmaßnahme Abstand nehmen müsste, weil er das Risiko, die Kosten selbst tragen zu müssen, nicht eingehen kann (OLG Oldenburg, VersR 2010, 471; OLG Koblenz, VersR 2008, 1638; OLG Hamm, VersR 2006, 826; OLG Stuttgart, OLGR 1998, 23; Brömmelmeyer, in: Schwintowski/Brömmelmeyer/Ebers, a.a.O., § 192 Rn. 52; Brand/Schubach, in: Bruck/Möller, VVG 9. Aufl., § 192 Rn. 21).

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