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Rechtsprechung
   BGH, 04.07.1957 - III ZR 47/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,1654
BGH, 04.07.1957 - III ZR 47/56 (https://dejure.org/1957,1654)
BGH, Entscheidung vom 04.07.1957 - III ZR 47/56 (https://dejure.org/1957,1654)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 1957 - III ZR 47/56 (https://dejure.org/1957,1654)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1957, 641
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.04.1954 - III ZR 41/53

    Ersatzpflicht der Gemeinde bei Enttrümmerung

    Auszug aus BGH, 04.07.1957 - III ZR 47/56
    Wenn sie nämlich objektiv unberechtigt sind, sind sie rechtswidrig, mag auch der handelnde Beamte vom Vorliegen einer polizeilichen Gefahr ausgegangen sein; sie lösen eine Entschädigungspflicht aus, weil sie der von der Maßnahme betroffenen Person offensichtlich ein "Sonderopfer" gegenüber anderen Bürgern in der gleichen Lage auferlegt haben und für den Fall ihrer rechtlichen Zulässigkeit nicht als polizeiliche Maßnahme, sondern nur als "Enteignung" charakterisiert werden könnten (vgl. auch Urt. des erkennenden Senats vom 8. April 1954 - III ZR 41/53 -, NJW 54, 1160, Lind-Möhr 11 zu § 75 Einl. Pr. Allg. Landrecht).
  • BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92

    Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen

    Erforderlich ist eine Kenntnis der Tatsachen, aus denen sich der Schaden ergibt (vgl. BGH, VersR 1957, 641; 1958, 109; BGH, NJW 1974, 410 (1045) = LM § 269 BGB Nr. 3 = VersR 1974, 197; VersR 1980, 846).
  • BGH, 12.07.1966 - VI ZR 1/65

    Verwendung einer Schätzurkunde für ein Grundstück gegenüber einem Dritten zur …

    Bei Erörterung des § 826 BGB geht das Landgericht zutreffend davon aus, daß ein leichtfertiges, grob fahrlässiges Verhalten einen Sittenverstoß darstellen kann (BGHZ 10, 228, 233 mit weiteren Nachweisen; BGH Urteil vom 13. Juli 1956 - VI ZR 132/55 - LM BGB § 826 [Gb] Nr. 4 = VersR 1957, 641 - MDR 1957, 29 [BGH 13.07.1956 - VI ZR 132/55] mit Anm. Pohle) und eine solche Annahme besonders nahe liegt, wenn der Schädiger mit Rücksicht auf sein Ansehen und seinen Beruf eine Vertrauensstellung einnimmt (…BGH Urteil vom 13. Juli 1956 - VI ZR 132/55 - a.a.O.).
  • BGH, 05.04.1976 - III ZR 69/74

    Anforderungen an die Verjährung eines deliktischen Anspruchs - Schadensersatz …

    Es genügt vielmehr, daß er sie in ihren Grundzügen kennt und gewichtige Anhaltspunkte für ein Verschulden des Verantwortlichen vorliegen (BGH VersR 1956, 507; 1960, 754, 755; 1961, 910), so daß der Verletzte eine Schadensersatzklage erheben kann, die bei verständiger Würdigung der von ihm vorgetragenen Tatsachen soviel Erfolgsaussicht bietet, daß ihm die Klage - wenn auch nicht risikolos - zuzumuten ist (Senatsurteile LM BGB § 852 Nr. 14 und VersR 1957, 641; BGH LM BGB § 852 Nr. 39).
  • BGH, 11.04.1967 - VI ZR 186/65

    Klage gegen einen Notar auf Schadensersatz aus schuldhafter Amtspflichtverletzung …

    Nach den Grundsätzen feststehender Rechtsprechung ist die Kenntnis im Sinne des § 852 BGB vorhanden, wenn der Geschädigte auf Grund der ihm bekannten Tatsachen gegen eine bestimmte Person eine Schadensersatzklage erheben kann, die bei verständiger Würdigung der von ihm vorgetragenen Tatsachen soviel Erfolgsaussicht bietet, daß ihm die Klage - wenn auch nicht risikolos - zuzumuten ist (vgl. BGH Urteil vom 4. Juli 1957 - III ZR 47/56 - VersR 1957, 641; vom 9. Dezember 1958 - VI ZR 272/57 - LM Nr. 11 zu § 852 BGB = VersR 1959, 274; vom 13. Juni 1960 - III ZR 111/59 - LM Nr. 14 zu § 852 BGB; vom 22. November 1962 - III ZR 121/61 - VersR 1963, 254, 255; vom 19. Februar 1963 - VI ZR 85/62 - LM Nr. 17 zu § 852 BGB = VersR 1963, 578, 579; vom 1. April 1963 - III ZR 4/62 - VersR 1963, 677, 678 u.a.).
  • BGH, 20.09.1968 - V ZR 50/67

    Beginn der Verjährung des Amtshaftungsanspruchs; Voraussetzungen einer …

    Entgegen der Meinung der Revision hat das Berufungsgericht auch nicht übersehen, daß der Kläger zur Erhebung von Schadensersatzklagen gegen den Konkursverwalter zu den von dem Berufungsgericht festgestellten Zeitpunkten nur dann gehalten gewesen wäre, wenn er bei einer verständigen Würdigung auf Grund der von ihm vorgetragenen Tatsachen mit einem Erfolg seiner Klage hätte rechnen können (BGH VersR 1957, 641).
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