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Rechtsprechung
   BGH, 26.06.1962 - VI ZR 140/61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,1305
BGH, 26.06.1962 - VI ZR 140/61 (https://dejure.org/1962,1305)
BGH, Entscheidung vom 26.06.1962 - VI ZR 140/61 (https://dejure.org/1962,1305)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 1962 - VI ZR 140/61 (https://dejure.org/1962,1305)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1962, 809
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • RG, 02.01.1912 - II 358/11

    1. Ist ein in Kenntnis der Verjährung formlos erklärter Verzicht auf die …

    Auszug aus BGH, 26.06.1962 - VI ZR 140/61
    Das ist in Rechtsprechung und Rechtslehre allgemein anerkannt (vgl. RGZ 78, 130 und RG in WarnRspr 1933 Nr. 146).
  • OLG Frankfurt, 26.08.2019 - 4 W 24/19

    Keine Hemmung der Verjährung durch höhere Gewalt bei verzögerter Postlaufzeit

    Der BGH hat allerdings schon mit Urteil vom 26.06.1962 (VersR 1962, 809, 811) entschieden, dass eine Verhinderung durch höhere Gewalt ausscheidet, wenn ein Kläger, obwohl ihm ausreichend Zeit zur Verfügung stand, den von der Verjährung bedrohten Anspruch erst in einem Zeitpunkt und unter Umständen gerichtlich geltend macht, die keine Gewähr dafür boten, dass die Klageschrift rechtzeitig bei Gericht einging.
  • BGH, 08.05.1979 - VI ZR 207/77

    Verletzung eines Beamten bei einem Verkehrsunfall - Rückgriffsmöglichkeit des …

    Nun kann aber auch ein nach Ablauf der Verjährungsfrist erklärter Verzicht auf die Einrede der Verjährung dem Verzichtenden, wenn er sie dennoch erhebt, entgegengehalten werden (BGHZ 57, 204, 209 [BGH 28.10.1971 - VII ZR 73/71]; Senatsurteil vom 26. Juni 1962 - VI ZR 140/61 = VersR 1962, 809; BGH Urteil vom 13. Oktober 1960 - II ZR 75/59 = VersR 1960, 1076, 1078; VRS 20, 182, 187).
  • BGH, 10.12.1974 - VI ZR 105/73

    Rechtsfolgen des Verzichts auf die Einrede der Verjährung

    Waren aber die aus unerlaubter Handlung geltend gemachten Ansprüche im Zeitpunkt des Schreibens des Haftpflichtversicherers des Beklagten vom 20. Dezember 1963 bereits verjährt, so konnten indes die Parteien (und der Haftpflichtversicherer des Beklagten) nachträglich rechtswirksam einen Verzicht auf Erhebung der Verjährungseinrede vereinbaren (RGZ 78, 130) und zwar auch in der Form, daß der Verzicht nur für einen gewissen Zeitraum (hier bis zum 31. Januar 1969) erklärt wird (s.Senatsurt. v.26. Juni 1962 - VI ZR 140/61 = VersR 1962, 809, 810).
  • BGH, 08.04.1964 - V ZR 95/62

    Rechtsmittel

    Soweit die Revision Verletzung des § 157 BGB rügt, weil der Berufungsrichter unberechtigterweise eine vertraglich vereinbarte Frist mittels ergänzender Vertragsauslegung "ausgedehnt" habe (unter Hinweis auf BGHZ 9, 273 [BGH 22.04.1953 - II ZR 143/52] = LM BGB § 157 D Nr. 2, auf die Entscheidung des BGH vom 26. Juni 1962, VI ZR 140/61, S. 10, und auf BGB RGRK 11. Aufl. § 157 Anm. 7 und 10), wird sie dem angefochtenen Urteil nicht gerecht.
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