Rechtsprechung
| BGH, 11.01.1963 - V ZB 21/62 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1963, 1010 (Ls.)
- MDR 1963, 397
- VersR 1963, 288
Wird zitiert von ...
- OLG Braunschweig, 06.10.2026 - 3 W 6475/25
Sofortige Beschwerde; Zulässigkeit; doppelrelevante Tatsachen; …
An einer Rechtsverletzung im Hinblick auf einen etwaigen Gebührenanspruch des jetzigen Prozessbevollmächtigten fehlte es im Übrigen selbst dann, wenn dem Beklagten im Jahr 2012 tatsächlich zunächst seine geschiedene Ehefrau als Prozessbevollmächtigte beigeordnet worden wäre, denn sein jetziger Prozessbevollmächtigter ist deren Kanzleiabwickler und hätte auch durch eine zusätzliche Beiordnung keinen eigenen Gebührenanspruch erworben; ein solcher Gebührenanspruch hätte sich weder aus seiner Stellung als Kanzleiabwickler ergeben, noch aus der eigenen Beiordnung: Ein Kanzleiabwickler tritt nicht als neuer, eigener "Beigeordneter" im Sinne von § 121 ZPO in die Beiordnung des verstorbenen Rechtsanwalts ein, sondern führt dessen bestehendes Mandat kraft der gesetzlichen Fiktion des § 55 Abs. 2 Satz 4 BRAO in dessen Stellung fort (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 1963 - V ZB 21/62 -, juris, Rn. 3 f.).
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Rechtsprechung
| BGH, 15.01.1963 - VI ZR 69/61 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1963, 401
- VersR 1963, 288
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BGH, 03.02.1954 - VI ZR 153/52
Schadensausgleich zwischen Gesamtschuldnern
Auszug aus BGH, 15.01.1963 - VI ZR 69/61
Wie der erkennende Senat entschieden hat, kann der für einen Verkehrsunfall verantwortliche eine Schädiger wegen des Unfallschadens, den ein Dritter erlitten und von ihm ersetzt verlangt hat, von dem gleichfalls verantwortlichen anderen Schädiger Ausgleichung auch dann fordern, wenn der Dritte diesem anderen Schädiger gegenüber auf jede Haftung verzichtet hatte (BGHZ 12, 213). - BGH, 27.06.1961 - VI ZR 205/60
unbeschrankter Bahnübergang - § 1 HPflG, §§ 846, 254 BGB; § 1359, § 426 BGB, …
Auszug aus BGH, 15.01.1963 - VI ZR 69/61
Weiter hat der Senat den Ausgleichungsanspruch in der Entscheidung BGHZ 35, 317 auch für den Fall bejaht, daß vom Unfallschaden die Ehefrau des anderen Schädigers betroffen worden ist und dieser nach der gesetzlichen Regelung des § 1359 BGB seiner Ehefrau gar nicht haftet. - BGH, 24.04.1952 - III ZR 78/51
Unfallansprüche eines Beamten
Auszug aus BGH, 15.01.1963 - VI ZR 69/61
Daß die nach § 823 BGB begründete Schadensersatzpflicht des Klägers nicht nach § 124 DBG ausgeschlossen ist, entspricht den Grundsätzen der Entscheidung des III. Zivilsenats vom 24. April 1952 - BGHZ 6, 3 - auf die sich das Berufungsgericht ausdrücklich bezogen hat.
- BGH, 22.10.1957 - VI ZR 231/56
Auszug aus BGH, 15.01.1963 - VI ZR 69/61
Allerdings war mit der Entstehung des Gesamtschuldverhältnisses gegenüber Sc. für die Parteien die wechselseitige Verpflichtung entstanden, zur Befriedigung des Gläubigers zu dem ihrer unfallursächlichen Beteiligung entsprechenden Anteil mitzuwirken (Urteil des erkennenden Senats vom 22. Oktober 1957 - VI ZR 231/56 - LM Nr. 24 zu § 278 BGB = NJW 1958, 497 mit weiteren Nachweisen). - BGH, 09.07.1962 - III ZR 22/61
Ansprüche von Beamten gegen ihren Dienstherrn aus Anlass eines Dienstunfalls - …
Auszug aus BGH, 15.01.1963 - VI ZR 69/61
Mit den Bedenken, die hiergegen laut geworden sind und in der von der Revision abschriftlich vorgelegten Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz vom 23. November 1960 - 1 U 2/60 - ihren Niederschlag gefunden haben, hat sich der III. Zivilsenat auf die gegen dieses Urteil eingelegte Revision in dem Urteil vom 9. Juli 1962 - III ZR 22/61 - NJW 1962, 1961 = VersR 1962, 983 ausführlich auseinandergesetzt; er hat die in der Entscheidung vom 24. April 1952 entwickelten Grundsätze mit weiterer Begründung bestätigt. - BGH, 24.10.1951 - II ZR 48/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 15.01.1963 - VI ZR 69/61
Das Vorbringen des Beklagten ergibt nichts dafür, daß sein Versicherer bei der Herbeiführung der Kontrolluntersuchung mit dem Bewußtsein und Willen gehandelt hätte, auch für den Kläger tätig zu werden (vgl. BGH, Urt. v. 24. Oktober 1961 II ZR 48/50 - XI Nr. 2 zu § 677 BGB).
- BGH, 19.03.2013 - VI ZR 174/12
Dienstunfall eines Beamten: Forderungsübergang auf den Dienstherrn nach der …
Soweit der verletzte Beamte kongruente Unfallfürsorgeleistungen beanspruchen kann, ist mithin Raum für ein Gesamtschuldverhältnis, in dem der Ausgleich nach § 426 BGB erfolgt (vgl. Senatsurteile vom 15. Januar 1963 - VI ZR 69/61, VersR 1963, 288, 290; vom 9. März 1965 - VI ZR 218/63, BGHZ 43, 178, 187;… vom 23. April 1985 - VI ZR 91/83, aaO S. 177; BGH…, Urteil vom 24. April 1952 - III ZR 78/51, - III ZR 79/51, aaO S. 24 f.). - BGH, 23.04.1985 - VI ZR 91/83
Gesamtschuldnerausgleich bei Schmerzensgeldanspruch eines durch Dienstunfall …
a) Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 15. Januar 1963 (VI ZR 69/61 - VersR 1963, 288, 290) angedeutet, daß er es auch hier für unbillig hielte, den Zweitschädiger mit den Auswirkungen der beamtenrechtlichen Sonderregelung für die Haftungsbegrenzung zu belasten (ebenso von Caemmerer ZfRV 1968, 81, 98; Helle ZfBR 1970, 47, 48;… Weber in BGB-RGRK 12. Aufl. § 426 Rdn. 35).Dieser Weg ist nur insoweit gangbar, als der verletzte Beamte kongruente Unfallfürsorgeleistungen beanspruchen kann; nur in diesem Rahmen ist Raum für ein Gesamtschuldverhältnis, aufgrund dessen der Zweitschädiger Ausgleich nach § 426 BGB finden kann (BGHZ 6, 3, 25; Senat BGHZ 43, 178, 187; Senatsurteil vom 15. Januar 1963 - VI ZR 69/61 - VersR 1963, 288, 290).
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