Rechtsprechung
| BGH, 17.05.1966 - VI ZR 214/64 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 7 Abs. 2; StVO (a.F.) § 13; ZPO § 286
Haftungsverteilung bei Kollision eines vorfahrtberechtigten PKW-Fahrers mit einem unter Verletzung des Vorfahrtrechts in den Kreuzungsbereich einfahrenden Mopedfahrer und anschließender Schädigung eines vorausfahrenden Radfahrers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verschulden des Wartepflichtigen - Zusammenstoß auf Kreuzung - Verhalten des Vorfahrtberechtigten - Unabwendbares Ereignis - Drohende Vorfahrtrechtsverletzung
Papierfundstellen
- VersR 1966, 829
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.10.1963 - VI ZR 199/62
Auszug aus BGH, 17.05.1966 - VI ZR 214/64
Will dieser seine Verantwortung nach § 7 Abs. 2 StVG ausschließen, so trifft ihn im Rahmen dieser Vorschrift in vollem Umfang die Beweislast, so dass alle Zweifelsfragen tatsächlicher Art zu seinen Lasten gehen (vgl. Senatsurteil vom 15. Oktober 1963 - VI ZR 199/62, VersR 1964, 48). - BGH, 09.06.1959 - VI ZR 137/58
Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorrades mit einem eine enge Kurve …
Auszug aus BGH, 17.05.1966 - VI ZR 214/64
In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 9. Juni 1959 - VI ZR 137/58, VersR 1959, 804 ) hat es, von der Sachlage vor dem Unfall ausgehend, geprüft, ob der Beklagte die äußerste Verkehrssorgfalt beobachtet hat.
- BGH, 18.11.1975 - VI ZR 172/74
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem aus einem Feldweg einfahrenden …
Im Streitfall ist nämlich die naheliegende Möglichkeit nicht ausgeschlossen, daß ein besonders umsichtiger und geistesgegenwärtiger Fahrer die drohende Vorfahrtverletzung rechtzeitig erkannt und den Unfall noch durch die dann gebotene sofortige Reaktion abgewendet haben würde (Senatsurteil vom 17. Mai 1966 - VI ZR 214/64 = VersR 1966, 829). - BGH, 21.12.1993 - VI ZR 246/92
Inhalt des Gefahrzeichens 136; Verwertung einer ohne Vereidigung des Dolmetschers …
- OLG Hamm, 28.09.1999 - 9 U 62/99
Haftungsverteilung bei Überfahren eines Fußgängers
Der Kläger hat danach die äußerste, nach den Umständen Falles gebotene Sorgfalt angewandt; der Unfall wäre auch für einen besonders sorgfältigen, praktisch erfahrenen, umsichtigen, reaktionsschnellen und geistesgegenwärtigen Fahrer nicht vermeidbar gewesen (vgl. BGH VersR 1987, 158; 1966, 829; 1985, 66;… Geigel/Kunschert, der Haftpflichtprozeß, 22. Auflage, Kap. 25, Rn 61, 71, 72, 99 m.w.N.).
- BGH, 14.03.1974 - VI ZR 192/72
Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem über die Fahrbahn laufenden …
Der BGH hält sogar im Allgemeinen nur eine Reaktions-, Bremsbetätigungs- und Bremsansprechzeit von insgesamt 0, 7 bis 0, 8 Sekunden für erforderlich (Urteile vom 29. April 1954 - 3 StR 9/54, VRS 6, 436 und vom 17. Mai 1966 - VI ZR 214/64, VersR 1966, 829, 830 sowie vom 17. September 1969 - 4 StR 286/69, VRS 38, 44). - KG, 14.10.2010 - 12 U 132/07
Schadenersatz nach Verkehrsunfall: Reaktionszeit bei der Kollision eines PKW mit …
Der BGH hält sogar im allgemeinen nur eine Reaktions-, Bremsbetätigungs- und Bremsansprechzeit von insgesamt 0, 7 bis 0, 8 Sekunden für erforderlich (Urteile vom 29.4. 1954 -3 StR 9/54- VRS 6, 436 und vom 17.5. 1966 - VI ZR 214/64 - VRS 66, 829 sowie vom 17.9. 1969 - 4 StR 286/69 - VRS 38, 44).". - ArbG Krefeld, 20.08.1998 - 3 Ca 515/98
Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall auf einem Firmenparkplatz; Vorliegen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".