Rechtsprechung
| BGH, 04.04.1978 - VI ZR 252/76 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch einer Ortskrankenkasse auf Ersatz ihrer Aufwendungen für die Krankenpflege des Verletzten - Feststellung der Erstattungspflicht hinsichtlich künftiger gleichartiger Versicherungsleistungen - Schadensersatzansprüche des Versicherten gegen den Schädiger
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1978, 660
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (6)
- BGH, 10.07.1967 - III ZR 78/66
Voraussetzungen des Forderungsübergangs auf den Sozialversicherungsträger
Auszug aus BGH, 04.04.1978 - VI ZR 252/76
Es geht dabei (entsprechend BGHZ 48, 181 [BGH 10.07.1967 - III ZR 78/66]) davon aus, daß Schadensersatzansprüche des Versicherten gegen den Schädiger gemäß § 1542 RVO bereits im Zeitpunkt des Entstehens auf den zur Versicherungsleistung verpflichteten Sozialversicherungsträger (SVT) übergehen, wenn dessen Leistungspflicht in Betracht zu ziehen ist und auch nur eine entfernte Möglichkeit dafür besteht, daß es zu einer Leistung kommen wird.Die grundsätzliche Auffassung des Berufungsgerichts zum Zeitpunkt des gesetzlichen Forderungsübergangs gemäß § 1542 RVO auf den zur Leistung verpflichteten Sozialversicherungsträger entspricht gefestigter Rechtsprechung (BGHZ 19, 177; 48, 181, 186 ff [BGH 10.07.1967 - III ZR 78/66]); sie wird auch von der Revision nicht in Zweifel gezogen.
- BGH, 27.06.1958 - VI ZR 98/57
Sozialversicherungsträger als Gesamtgläubiger
Auszug aus BGH, 04.04.1978 - VI ZR 252/76
Auch hier liegt, ähnlich dem dem Senatsurteil vom 27. Juni 1958 zugrundeliegenden Fall (BGHZ 28, 68 ff), gewissermaßen eine Konkurrenz mehrerer Versicherungsträger vor, die im Außenverhältnis zum Schadensschuldner so gelöst werden muß, daß dessen Rechtsstellung nicht erschwert wird (…vgl. BGHZ a.a.O. S. 74). - BGH, 30.01.1973 - VI ZR 4/72
Anforderungen an Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen
Auszug aus BGH, 04.04.1978 - VI ZR 252/76
Nun hat der erkennende Senat in seinemUrteil vom 21. Januar 1958 (VI ZR 295/56 = VersR 1958, 153) bereits ausgesprochen, der durch Wohnsitzwechsel eines Versicherten bewirkte Übergang der Leistungspflicht von der zunächst zuständig gewesenen Krankenkasse auf einen anderen Krankenversicherer (§ 212 RVO) führe kraft Gesetzes zum Übergang des über § 1542 RVO vom zuerst verpflichteten SVT erworbenen Ersatzanspruchs des Geschädigten auf die nach der Wohnsitzverlegung zuständige Krankenkasse als Rechtsnachfolger des ursprünglichen Versicherungsträgers (ebensoUrteile vom 30. Januar 1973 - VI ZR 4/72 = VersR 1973, 371 undvom 26. März 1974 - VI ZR 217/72 = VersR 1974, 862, 863).
- BGH, 26.03.1974 - VI ZR 217/72
Einrede der Verjährung - Verzicht - Bestimmte Frist
Auszug aus BGH, 04.04.1978 - VI ZR 252/76
Nun hat der erkennende Senat in seinemUrteil vom 21. Januar 1958 (VI ZR 295/56 = VersR 1958, 153) bereits ausgesprochen, der durch Wohnsitzwechsel eines Versicherten bewirkte Übergang der Leistungspflicht von der zunächst zuständig gewesenen Krankenkasse auf einen anderen Krankenversicherer (§ 212 RVO) führe kraft Gesetzes zum Übergang des über § 1542 RVO vom zuerst verpflichteten SVT erworbenen Ersatzanspruchs des Geschädigten auf die nach der Wohnsitzverlegung zuständige Krankenkasse als Rechtsnachfolger des ursprünglichen Versicherungsträgers (ebensoUrteile vom 30. Januar 1973 - VI ZR 4/72 = VersR 1973, 371 undvom 26. März 1974 - VI ZR 217/72 = VersR 1974, 862, 863). - BGH, 17.04.1958 - II ZR 198/56
Forderungsübergang nach § 1542 RVO
Auszug aus BGH, 04.04.1978 - VI ZR 252/76
Denn sie war nach § 565 Abs. 1 RVO als Trägerin der gesetzlichen Krankenversicherung dem Verletzten gegenüber erstrangig und allein leistungsverpflichtet (vgl. BGHZ 27, 107 zum Innenverhältnis zwischen Unfallversicherer und Krankenversicherer). - BGH, 21.01.1958 - VI ZR 295/56
Auszug aus BGH, 04.04.1978 - VI ZR 252/76
Nun hat der erkennende Senat in seinemUrteil vom 21. Januar 1958 (VI ZR 295/56 = VersR 1958, 153) bereits ausgesprochen, der durch Wohnsitzwechsel eines Versicherten bewirkte Übergang der Leistungspflicht von der zunächst zuständig gewesenen Krankenkasse auf einen anderen Krankenversicherer (§ 212 RVO) führe kraft Gesetzes zum Übergang des über § 1542 RVO vom zuerst verpflichteten SVT erworbenen Ersatzanspruchs des Geschädigten auf die nach der Wohnsitzverlegung zuständige Krankenkasse als Rechtsnachfolger des ursprünglichen Versicherungsträgers (ebensoUrteile vom 30. Januar 1973 - VI ZR 4/72 = VersR 1973, 371 undvom 26. März 1974 - VI ZR 217/72 = VersR 1974, 862, 863).
- BGH, 05.05.2009 - VI ZR 208/08
Anspruchsübergang gem. § 116 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch ( SGB X ) bei …
Da ein Anspruchsübergang auf die Klägerin bereits zum Zeitpunkt des Unfalls erfolgt ist und der Anspruch mithin nicht erst zu einem späteren Zeitpunkt von der LVA auf die Klägerin übergegangen ist, können sich die Beklagten entgegen der Auffassung der Revision nicht mit Erfolg auf die Grundsätze berufen, die der erkennende Senat für Fälle des Rechtsübergangs auf nachfolgende Leistungsträger und rechtlich analog zu behandelnde Sachverhalte entwickelt hat (vgl. Senatsurteile vom 26. März 1974 - VI ZR 217/72 - VersR 1974, 862; vom 4. April 1978 - VI ZR 252/76 - VersR 1978, 660; vom 9. Juli 1985 - VI ZR 219/83 - VersR 1985, 1083; und vom 8. Dezember 1998 - VI ZR 318/97 - VersR 1999, 382). - BGH, 04.11.1997 - VI ZR 375/96
Geltendmachung von auf einen Sozialversicherungsträger übergegangenen …
Diesen Anspruch hat dann, wie zwischen den Parteien ebenfalls nicht im Streit ist, durch den mit dem Arbeitsplatzwechsel der Frau Ö. am 17. April 1979 verbundenen Wechsel in der Zuständigkeit wie bei einer Legalzession nach den §§ 398 ff., 412 BGB die mit der LVA W. zum Kreis der gesetzlichen Rentenversicherungsträger gehörende und deshalb zu gleichartigen Leistungen verpflichtete Klägerin erworben (zur ähnl. Rechtsnachfolge unter Krankenversicherungsträgern siehe Senatsurteile vom 21. Januar 1958 - VI ZR 295/56 - VersR 1958, 153, 154; vom 22. März 1983 - VI ZR 13/81 - VersR 1983, 724, 725 und vom 19. März 1985 - VI ZR 163/83 - VersR 1985, 732, 733; zum Rechtsübergang auf den Träger eines anderen Systems der sozialen Sicherung vgl. Senatsurteile vom 4. April 1978 - VI ZR 252/76 - VersR 1978, 660, 661; vom 7. Dezember 1982 - VI ZR 9/81 - VersR 1983, 262, 263 und vom 24. Februar 1983 - VI ZR 243/80 - VersR 1983, 536, 537). - BGH, 20.04.1982 - VI ZR 197/80
Erstreckung der Verjährung auf Spätfolgen
Wie der erkennende Senat schon im Urteil vom 4. April 1978 (VI ZR 252/76 = VersR 1978 S. 662) aus geführt hat, hat der Anspruch, dessen Übergang § 4 LFZG anordnet, den Ersatz für unfallbedingten Erwerbsausfall (§ 842 BGB) zum Inhalt, so daß er dem Verletzten dem Grunde nach bereits im Unfallzeitpunkt erwachsen ist.
- BGH, 19.03.1985 - VI ZR 163/83
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch eine Berufsgenossenschaft
Mit der Übernahme der Heilbehandlung nach § 565 Abs. 2 RVO durch die Berufsgenossenschaft erwirbt diese die bis dahin der Krankenkasse zustehenden kongruenten Schadensersatzansprüche des Verletzten als Alleingläubigerin (im Anschluß an Senatsurteil vom 4. April 1978 - VI ZR 252/76 = VersR 1978, 660).Insoweit hält der Senat an seiner Ansicht fest, daß der sozialrechtlichen Zuständigkeitsregelung für die Heilbehandlung bezüglich der zivilrechtlichen Erstattungsansprüche am ehesten eine Alleingläubigerschaft des jeweils primär leistungspflichtigen SVT für die Zeit seiner Vorrangstellung in der Heilbehandlung entspricht (Senatsurteil vom 4. April 1978 - VI ZR 252/76 - VersR 1978, 660; vgl. auch BGHZ 27, 107; Lauterbach, Unfallversicherung, § 1542 Anm. 36, 58;… Wussow, UHR, 12. Aufl., Rdn. 1428;… Marburger, Wege zur Sozialversicherung, 1979, 97, 100 ff. und Mittelmeier, Regreß des Arbeitgebers bei Fortzahlung des Arbeitsentgeltes, 1984, S. 113 ff.).
Soweit im Senatsurteil vom 4. April 1978 a.a.O. darauf abgestellt worden ist, daß die Ansprüche gegen die Krankenkasse erlöschen, wird daran nicht festgehalten.
- BGH, 07.12.1982 - VI ZR 9/81
Sozialversicherungsträger - Übergang - Schadensersatzansprüche - Verletzter - …
Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß ein Wechsel der leistungspflichtigen Krankenkassen kraft Gesetzes (§§ 212, 1542 RVO) zum Übergang des Ersatzanspruchs des Geschädigten vom zunächst verpflichteten auf den nunmehr verpflichteten Versicherungsträger führt, so daß letzterer Rechtsnachfolger des ersteren wird (vgl. Senatsurteil vom 4. April 1978 - VI ZR 252/76 - VersR 1978, 660 m.w.N.) Diese Rechts folge hat der Senat im Ergebnis auch für den Fall angenommen, in dem der Übergang der Leistungspflicht auf Rechtsvorschriften beruht, die die sachliche Zuständigkeit zwischen ihrer Art nach verschiedenen Leistungsträgern regeln und zugleich zeitlich abgrenzen.Dabei war der Gedanke bestimmend, daß einem Wechsel in der Leistungsverpflichtung als Korrelat auch ein Wechsel in der Berechtigung entsprechen muß (vgl. Senatsurteil vom 4. April 1978 - a.a.O.).
- OLG Zweibrücken, 20.11.1987 - 1 U 121/87 Wäre auch die Schadensersatzforderung auf sie übergegangen und hätte die Kl. diese Forderung erst im Wege der Rechtsnachfolge von der AOK erlangt, wäre die Forderung mit der durch die Kenntnis der AOK bereits in Gang gesetzten Verjährungsfrist in entsprechender Anwendung von §§ 412, 404 BGB belastet gewesen (BGH VersR 1985, 732; 1978, 660;… Geigel Der Haftpflichtprozeß 19. Aufl. S. 1080).
- OLG Köln, 31.10.1991 - 1 U 20/91 Zu nennen ist weiterhin der Fall, daß zunächst die Berufsgenossenschaft und später - nach Auftreten von Folgeerkrankungen - die Krankenkasse die Heilbehandlungen übernommen hat (BGH VersR 1978, 660, 661;… vgl. auch Geigel/Plagemann, a.a.O., Kapitel 30, Rdnr. 35 m.w.N.).
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