Rechtsprechung
| OLG Hamm, 23.02.1979 - 20 U 233/78 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zeitwert; Ermittlung; Mehrwertsteuer
Papierfundstellen
- VersR 1979, 613
- VersR 1980, 59
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.06.1970 - IV ZR 1046/68
Begriff der Zerstörung
Auszug aus OLG Hamm, 23.02.1979 - 20 U 233/78
Eine Zerstörung eines Fahrzeugs liegt vor, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten die Höchstentschädigungsgrenze gemäß § 13 Abs. 1 und 2 S. 1 AKB übersteigen (BGH VersR 1970, 758 = NJW 70, 1604 f.;… Stiefel/Wussow/Hofmann, Kraftfahrtversicherung § 13 AKB Rdn. 2; Prölss/Martin, VVG § 13 AKB Anm. 2 c).
- BGH, 22.02.1984 - IVa ZR 145/82
Begriff des Zeitwerts in der Kraftfahrversicherung
Das Oberlandesgericht Hamm ist dem in dem angefochtenen Urteil entgegengetreten; es hält an seiner bereits früher geäußerten gegenteiligen Auffassung nachdrücklich fest (VersR 1979, 613; 1981, 872 und 923).Dieser Ausdruck, über den übrigens (auch) außerhalb der Kraftfahrtversicherung recht unterschiedliche Vorstellungen bestehen (vgl. z.B. Hofmann VersR 1980, 59 mit Nachweisen; Martin, Sachversicherungsrecht Q 18 ff), bestimmt diese Grenze nicht selbst; er wird vielmehr, wie seine Stellung im Satz und als Klammerzusatz zeigt, seinerseits definiert durch den vorangestellten Begriff des "gemeinen Wertes ... am Tage des Schadens" und soll diesen - in abgekürzter Form - bezeichnen.
Das gilt auch für den dortigen Hinweis auf § 9 Abs. 2 des Bewertungsgesetzes (BewG) in der Fassung vom 26. September 1974 - BGBl I S. 2369 - der Geltungsbereich dieser Vorschrift ist durch § 1 Abs. 1 BewG ausdrücklich auf gewisse öffentlich-rechtliche Abgaben beschränkt, sie dient den Zwecken der Besteuerung und ist für das Versicherungsvertragsrecht wenig ergiebig (vgl. zutreffend OLG Hamm VersR 1979, 613 und 1981, 872).
- OLG Bremen, 13.05.1982 - 2 U 1/82
Bestandteil eines Versicherungsvertrages über eine Betriebsversicherung und eine …
Die Mehrwertsteuer ist ein Teil dieses Wiederbeschaffungspreises (…ebenso Prölls/Martin, VVG 22. Aufl. § 86 Anm. 2; vgl. auch BGH, NJW 1973, 1647 zu § 249 BGB sowie OLG Hamm, VersR 1979, 613 zu § 13 AKB). - LG Braunschweig, 27.11.1980 - 7 S 126/80 So wird teilweise darauf abgestellt, daß beim Erwerb eines Gebrauchtfahrzeugs üblicherweise keine Mehrwertsteuer anfalle, da die Anzahl der Verkäufe von Privatpersonen an andere Privatpersonen und der sog. Agenturgeschäfte derart überwiegend seien, daß hiervon der Gebrauchtwagenmarkt entscheidend geprägt werde (so u. a. OLG Hamm VersR 1979, 613 f.; LG Lüneburg vom 26.6.1980 - 6 S 200/80 nicht veröffentlicht; wohl auch LG Kassel VersR 1980, 343).
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