Rechtsprechung
| BGH, 14.10.1982 - III ZB 24/82 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Nachschieben von Wiedereinsetzungsgründen nach Ablauf der Frist
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG München, 20.04.1982 - 20 W 1192/82
- BGH, 14.10.1982 - III ZB 24/82
Papierfundstellen
- VersR 1982, 1168
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.09.1978 - IV ZB 104/78
Anforderungen an die Wirksamkeit der Zustellung eines Versäumnisurteils ins …
Auszug aus BGH, 14.10.1982 - III ZB 24/82
Auf die vorliegende Fallgestaltung ist nämlich die Vorschrift des § 547 ZPO, wonach die Revision (ohne Zulassung durch das Berufungsgericht oder Annahme durch das Revisionsgericht) stets stattfindet, wenn das Berufungsgericht eine Berufung - auch eine solche gegen ein den Einspruch verwerfendes Urteil - als unzulässig verworfen hat, entsprechend anzuwenden (vgl. BGH NJW 1979, 218 [BGH 28.09.1978 - IV ZB 104/78]). - BGH, 21.12.1978 - III ZB 27/78
Organisationspflicht des Anwalts - Sozietät - Nichtzulassung desSozius - …
Auszug aus BGH, 14.10.1982 - III ZB 24/82
Ein Nachschieben von Wiedereinsetzungsgründen nach Ablauf der Frist des § 234 Abs. 1 in Verb. mit § 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO ist unzulässig (Senatsbeschluß vom 21. Dezember 1978 - III ZB 27/78 - VersR 1979, 349, 350;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 40. Aufl. § 234 Anm. 1).
- BGH, 27.04.1988 - IVb ZB 44/88 Gegen die Statthaftigkeit der - im Verfahren über die Anfechtung eines Vollstreckungsbescheids erhobenen - weiteren sofortige Beschwerde bestehen keine Bedenken, §§ 568 a, 700 i.V. mit 341 Abs. 1 ZPO (vgl. Bundesgerichtshof Beschluß vom 14. Oktober 1982 - III ZB 24/82 = VersR 1982, 1168).
- BGH, 12.10.1988 - IVa ZB 20/88
Formvorschriften bezüglich der sofortigen Beschwerde an den BGH
Nach § 568a ZPO findet gegen oberlandesgerichtliche Beschlüsse der hier vorliegenden Art die (weitere) sofortige Beschwerde an den Bundesgerichtshof statt (BGH Beschluß vom 14. Oktober 1982 - III ZB 24/82 - VersR 1982, 1168). - BGH, 11.10.1994 - XI ZB 18/94 Nach § 568 a ZPO können zwar Beschlüsse des Oberlandesgerichts, durch die über eine sofortige Beschwerde gegen die Verwerfung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil entschieden wird, der weiteren sofortigen Beschwerde unterliegen; die Vorschrift ist auch im Mahnverfahren entsprechend anwendbar, da ein Vollstreckungsbescheid nach § 700 Abs. 1 ZPO einem Versäumnisurteil gleichsteht (BGH, Beschlüsse vom 14. Oktober 1982 - III ZB 24/82 = VersR 1982, 1168 …und vom 27. April 1988 - IVb ZB 44/88 = BGHR ZPO § 568 a Annahme 1;… kritisch MünchKomm ZPO/Braun § 568 a Rdn. 3).
- BGH, 15.05.1990 - XI ZB 3/90
Sofortige Beschwerde gegen Urteile die nicht zur Revision zugelassen sind
Die dagegen gerichtete sofortige weitere Beschwerde wäre gemäß §§ 568 a, 700 Abs. 1 ZPO nur statthaft, wenn gegen ein Urteil gleichen Inhalts die Revision stattfinden würde (vgl. BGH, Beschluß vom 14. Oktober 1982 - III ZB 24/82, VersR 1982, 1168, 1169). - BGH, 11.10.1994 - XI ZB 15/94
Zulässigkeit einer weiteren sofortigen Beschwerde gegen einen Beschluss des …
Nach § 568 a ZPO können zwar Beschlüsse des Oberlandesgerichts, durch die über eine sofortige Beschwerde gegen die Verwerfung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil entschieden wird, der weiteren sofortigen Beschwerde unterliegen; die Vorschrift ist auch im Mahnverfahren entsprechend anwendbar, da ein Vollstreckungsbescheid nach § 700 Abs. 1 ZPO einem Versäumnisurteil gleichsteht (BGH, Beschlüsse vom 14. Oktober 1982 - III ZB 24/82 = VersR 1982, 1168 …und vom 27. April 1988 - IVb ZB 44/88 = BGHR ZPO § 568 a Annahme 1;… kritisch MünchKomm ZPO/Braun § 568 a Rdn. 3).
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Rechtsprechung
| BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 132/82 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ablehnung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Adressierung an ein falsches Gericht durch eine Bürokraft - Vertrauen eines Rechtsanwalts auf die ordnungsgemäße Ausführung von Fristen durch eine Bürokraft
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1982, 1168
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.07.1981 - IVb ZB 625/81
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumnis der …
Auszug aus BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 132/82
Hätte Rechtsanwalt H. dies getan, wäre noch rechtzeitig entdeckt worden, daß eine der gegebenen Weisung entsprechende Berufungsschrift von der Sekretärin nicht angefertigt worden war (vgl. auch Senatsbeschluß vom 8. Juli 1981 - IVb ZB 625/81). - BAG, 15.02.1973 - 5 AZR 554/72
Berufungsschrift - Bezeichnung des erstinstanzlichen Urteils - Bezeichnung des …
Auszug aus BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 132/82
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. VersR 1956, 590; 1958, 625; 1974, 168; 1978, 1159) und des Bundesarbeitsgerichts (vgl. NJW 1973, 1391) darf die Anfertigung einer Rechtsmittelschrift wegen der verfahrensrechtlichen Bedeutung, die ihr zukommt, nicht eigenverantwortlich dem Büropersonal überlassen werden, sondern der Unterzeichnung muß eine anwaltliche Überprüfung auf die Vollständigkeit und die richtige Adressierung vorausgehen. - BGH, 20.09.1978 - VIII ZB 18/78
Zulässigkeit der Übertragung der Anfertigung einer Rechtsmittelschrift durch …
Auszug aus BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 132/82
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. VersR 1956, 590; 1958, 625; 1974, 168; 1978, 1159) und des Bundesarbeitsgerichts (vgl. NJW 1973, 1391) darf die Anfertigung einer Rechtsmittelschrift wegen der verfahrensrechtlichen Bedeutung, die ihr zukommt, nicht eigenverantwortlich dem Büropersonal überlassen werden, sondern der Unterzeichnung muß eine anwaltliche Überprüfung auf die Vollständigkeit und die richtige Adressierung vorausgehen. - BGH, 03.10.1973 - IV ZB 4/73
Anwaltspflicht - Sorgfaltspflicht - Berufungsschrift - Unterzeichnung - …
Auszug aus BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 132/82
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. VersR 1956, 590; 1958, 625; 1974, 168; 1978, 1159) und des Bundesarbeitsgerichts (vgl. NJW 1973, 1391) darf die Anfertigung einer Rechtsmittelschrift wegen der verfahrensrechtlichen Bedeutung, die ihr zukommt, nicht eigenverantwortlich dem Büropersonal überlassen werden, sondern der Unterzeichnung muß eine anwaltliche Überprüfung auf die Vollständigkeit und die richtige Adressierung vorausgehen.
- BGH, 02.05.1990 - XII ZB 17/90
Überprüfung der postalischen Anschrift des Gerichts durch den Rechtsanwalt
Insbesondere muß er prüfen, ob die Rechtsmittelschrift vollständig ist, alle notwendigen Angaben (bei der Berufung: § 518 Abs. 2 ZPO) richtig enthält und an das richtige Gericht (§ 518 Abs. 1 ZPO) adressiert ist (s. zur zutreffenden Bezeichnung des Rechtsmittelgerichts Senatsbeschlüsse vom 8. Juli 1981 - IVb ZB 625/81 - VersR 1981, 1126, 1127; vom 13. Oktober 1982 - IVb ZB 132/82 - FamRZ 1982, 1168; vom 12. November 1986 - IVb ZB 127/86 - VersR 1987, 486 f; vom 7. Oktober 1987 - IVb ZB 99/87 - VersR 1988, 251; vom 10. Januar 1990 - XII ZB 141/89 - NJW 1990, 990; BGH Beschlüsse vom 25. Juni 1986 - IVa ZB 8/86 - VersR 1986, 1209; vom 8. Oktober 1986 - IVa ZB 12/86 NJW-RR 1987, 319; BAG AP § 233 ZPO 1977 Nr. 6). - BGH, 12.11.1986 - IVb ZB 127/86
Fristwahrung bei Eingang eines Schreibens in gemeinsamer Briefannahme der …
Vielmehr muß der Unterzeichnung durch den Prozeßbevollmächtigten stets eine eigene anwaltliche Überprüfung auf die Vollständigkeit und richtige Adressierung vorausgehen (Senatsbeschluß vom 13. Oktober 1982 - IVb ZB 132/82 - BGH Beschluß vom 20. September 1978 - VIII ZB 18/78 = VersR 1978, 1159 m.w.N.).
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Rechtsprechung
| BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 136/82 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung von verfristet vorgetragenen Tatsachen hinsichtlich eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1982, 1168
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