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Rechtsprechung
   BGH, 02.11.1982 - VI ZR 32/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,795
BGH, 02.11.1982 - VI ZR 32/81 (https://dejure.org/1982,795)
BGH, Entscheidung vom 02.11.1982 - VI ZR 32/81 (https://dejure.org/1982,795)
BGH, Entscheidung vom 02. November 1982 - VI ZR 32/81 (https://dejure.org/1982,795)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unfallverletzung - Mitverantwortungsanteil - Ersatzanspruch gegen den Ehegatten - Ersatzansprüche gegen mehrer Schädiger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 426, 840, 1353
    Kürzung von Ersatzansprüchen gegen einen mit dem Ehegatten gesamtschuldnerisch haftenden Unfallverursacher

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 624
  • MDR 1983, 219
  • VersR 1983, 134
  • BauR 1983, 387
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.03.1970 - IV ZR 772/68

    Haftung eines Ehegatten für die Verletzung des anderen im Straßenverkehr

    Auszug aus BGH, 02.11.1982 - VI ZR 32/81
    Dazu verweist das Berufungsgericht auf BGHZ 53, 352, 356, wo dieser rechtliche Gesichtspunkt erwogen, jedoch klar von den Fällen einer Haftungsprivilegierung nach § 1359 BGB unterschieden ist (vgl. auch BGHZ 61, 101, 105 ff; 75, 134, 135 ff) Das Berufungsgericht geht also davon aus, der Ehemann der Klägerin habe dadurch, daß er die übernommenen Sicherungsarbeiten nicht zu Ende geführt hat, obwohl er damit rechnen mußte, daß der Beklagte auch ihm vertraute, seine Sorgfaltspflicht verletzt, selbst wenn er sich in diesem Bereich auf den milderen Maßstab des § 1359 BGB berufen könnte.

    Insoweit kann es nur darum gehen, daß jeweils im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände, die zudem gar nicht die Schadensentstehung betreffen müssen, sondern auch erst in der Phase der Schadens bewältigung hervortreten können, der verletzte Ehegatte im Blick auf seine Verpflichtung zur ehelichen Lebensgemeinschaft gehalten sein kann, derartige Schadensersatzansprüche nicht geltend zu machen (BGHZ 53, 352, 356; 61, 101, 105; 63, 51, 58 ff; 75, 134, 135 ff).

  • BGH, 12.07.1979 - III ZR 102/78

    Verweis auf anderweitige Ersatzmöglichkeit bei Verursachung eines Unfalls …

    Auszug aus BGH, 02.11.1982 - VI ZR 32/81
    Dazu verweist das Berufungsgericht auf BGHZ 53, 352, 356, wo dieser rechtliche Gesichtspunkt erwogen, jedoch klar von den Fällen einer Haftungsprivilegierung nach § 1359 BGB unterschieden ist (vgl. auch BGHZ 61, 101, 105 ff; 75, 134, 135 ff) Das Berufungsgericht geht also davon aus, der Ehemann der Klägerin habe dadurch, daß er die übernommenen Sicherungsarbeiten nicht zu Ende geführt hat, obwohl er damit rechnen mußte, daß der Beklagte auch ihm vertraute, seine Sorgfaltspflicht verletzt, selbst wenn er sich in diesem Bereich auf den milderen Maßstab des § 1359 BGB berufen könnte.

    Insoweit kann es nur darum gehen, daß jeweils im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände, die zudem gar nicht die Schadensentstehung betreffen müssen, sondern auch erst in der Phase der Schadens bewältigung hervortreten können, der verletzte Ehegatte im Blick auf seine Verpflichtung zur ehelichen Lebensgemeinschaft gehalten sein kann, derartige Schadensersatzansprüche nicht geltend zu machen (BGHZ 53, 352, 356; 61, 101, 105; 63, 51, 58 ff; 75, 134, 135 ff).

  • BGH, 18.06.1973 - III ZR 207/71

    Begründetheit eines Schmerzensgeldanspruchs unter Eheleuten; …

    Auszug aus BGH, 02.11.1982 - VI ZR 32/81
    Dazu verweist das Berufungsgericht auf BGHZ 53, 352, 356, wo dieser rechtliche Gesichtspunkt erwogen, jedoch klar von den Fällen einer Haftungsprivilegierung nach § 1359 BGB unterschieden ist (vgl. auch BGHZ 61, 101, 105 ff; 75, 134, 135 ff) Das Berufungsgericht geht also davon aus, der Ehemann der Klägerin habe dadurch, daß er die übernommenen Sicherungsarbeiten nicht zu Ende geführt hat, obwohl er damit rechnen mußte, daß der Beklagte auch ihm vertraute, seine Sorgfaltspflicht verletzt, selbst wenn er sich in diesem Bereich auf den milderen Maßstab des § 1359 BGB berufen könnte.

    Insoweit kann es nur darum gehen, daß jeweils im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände, die zudem gar nicht die Schadensentstehung betreffen müssen, sondern auch erst in der Phase der Schadens bewältigung hervortreten können, der verletzte Ehegatte im Blick auf seine Verpflichtung zur ehelichen Lebensgemeinschaft gehalten sein kann, derartige Schadensersatzansprüche nicht geltend zu machen (BGHZ 53, 352, 356; 61, 101, 105; 63, 51, 58 ff; 75, 134, 135 ff).

  • BGH, 29.09.1970 - VI ZR 74/69

    unbeleuchtete Lkw-Anhänger - §§ 254, 840 BGB, keine Gesamtabwägung …

    Auszug aus BGH, 02.11.1982 - VI ZR 32/81
    Denn das Schmerzensgeld ist, wenn mehrere für die Verletzung verantwortlich sind, nicht notwendig für alle Schädiger gleich hoch anzusetzen, sondern die Höhe der Entschädigung bemißt sich bei jedem von ihnen nach den besonderen Gegebenheiten und kann daher unter schiedlich sein (BGHZ 54, 283, 287).
  • BGH, 10.07.1974 - IV ZR 212/72

    Inanspruchnahme von Versicherungsnehmer und Versicherer in einem Prozeß; …

    Auszug aus BGH, 02.11.1982 - VI ZR 32/81
    Insoweit kann es nur darum gehen, daß jeweils im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände, die zudem gar nicht die Schadensentstehung betreffen müssen, sondern auch erst in der Phase der Schadens bewältigung hervortreten können, der verletzte Ehegatte im Blick auf seine Verpflichtung zur ehelichen Lebensgemeinschaft gehalten sein kann, derartige Schadensersatzansprüche nicht geltend zu machen (BGHZ 53, 352, 356; 61, 101, 105; 63, 51, 58 ff; 75, 134, 135 ff).
  • BGH, 12.06.1973 - VI ZR 163/71

    Inanspruchnahme eines außerhalb des Sozialversicherungsverhältnisses stehenden …

    Auszug aus BGH, 02.11.1982 - VI ZR 32/81
    a) Im Streitfall braucht sich der erkennende Senat nicht damit auseinanderzusetzen, ob die Grundsätze, nach denen wegen einer gesetzlichen Haftungsfreistellung, die einen von mehreren Nebentätern privilegiert, die Ersatzpflicht der nichtprivilegierten Schädiger von vornherein um den Verantwortungsanteil des privilegierten Schädigers verkürzt sein kann (BGHZ 61, 51), auch anzuwenden sind, wenn einer der Schädiger durch § 1359 BGB privilegiert ist (vgl. einerseits BGHZ 35, 317, 322; andererseits BGHZ 73, 190, 195 zur vergleichbaren Vorschrift des § 1664 BGB).
  • BGH, 27.06.1961 - VI ZR 205/60

    unbeschrankter Bahnübergang - § 1 HPflG, §§ 846, 254 BGB; § 1359, § 426 BGB, …

    Auszug aus BGH, 02.11.1982 - VI ZR 32/81
    a) Im Streitfall braucht sich der erkennende Senat nicht damit auseinanderzusetzen, ob die Grundsätze, nach denen wegen einer gesetzlichen Haftungsfreistellung, die einen von mehreren Nebentätern privilegiert, die Ersatzpflicht der nichtprivilegierten Schädiger von vornherein um den Verantwortungsanteil des privilegierten Schädigers verkürzt sein kann (BGHZ 61, 51), auch anzuwenden sind, wenn einer der Schädiger durch § 1359 BGB privilegiert ist (vgl. einerseits BGHZ 35, 317, 322; andererseits BGHZ 73, 190, 195 zur vergleichbaren Vorschrift des § 1664 BGB).
  • BGH, 16.01.1979 - VI ZR 243/76

    Haftungsverteilung bei Überfahren eines nicht hinreichend beaufsichtigten, noch …

    Auszug aus BGH, 02.11.1982 - VI ZR 32/81
    a) Im Streitfall braucht sich der erkennende Senat nicht damit auseinanderzusetzen, ob die Grundsätze, nach denen wegen einer gesetzlichen Haftungsfreistellung, die einen von mehreren Nebentätern privilegiert, die Ersatzpflicht der nichtprivilegierten Schädiger von vornherein um den Verantwortungsanteil des privilegierten Schädigers verkürzt sein kann (BGHZ 61, 51), auch anzuwenden sind, wenn einer der Schädiger durch § 1359 BGB privilegiert ist (vgl. einerseits BGHZ 35, 317, 322; andererseits BGHZ 73, 190, 195 zur vergleichbaren Vorschrift des § 1664 BGB).
  • BGH, 15.06.2004 - VI ZR 60/03

    Zu Auswirkungen von Pflegeleistungen der Mutter auf einen …

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann es wegen der familienrechtlichen Verbundenheit treuwidrig sein, gegen den familienangehörigen Schädiger den deliktischen Anspruch durchzusetzen (Senatsurteile BGHZ 103, 338, 349 und vom 2. November 1982 - VI ZR 32/81 - VersR 1983, 134, 136; BGHZ 53, 352, 357; BGH, Urteil vom 13. Januar 1988 - IVb ZR 110/86 - VersR 1988, 628, 629).
  • OLG Saarbrücken, 17.02.1988 - 1 U 31/86

    Eigenschaft als Tierhalter; Schmerzensgeld wegen Zeugungsunfähigkeit nach …

    Selbst wenn sich die Ehefrau des Klägers in diesem Falle nicht von der gemäß § 834 Satz 1 BGB zu ihren Lasten vermuteten - leichten - Fahrlässigkeit entlasten könnte, würde sich eine ihr im Verhältnis zum Kläger zugute kommende Haftungserleichterung, wenn überhaupt, nicht erst aus § 1359 BGB , sondern vielmehr bereits daraus herleiten, daß es dem Kläger wegen der zwischen ihnen bestehenden Ehe im Hinblick auf § 1353 BGB versagt wäre, aus dem Vorfall vom 18.7.1984 einen Schadensersatzanspruch gegen seine Ehefrau geltend zu machen, und dies würde die Haftung der Beklagten gegenüber dem Kläger aus diesem Vorfall nicht berühren (vgl. BGH in NJW 1983, 624 (625, 626) zu II. 3.).
  • BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 110/86

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs unter Ehegatten

    Der Bundesgerichtshof hat eine solche Verpflichtung zum Stillhalten erwogen, solange sich der schuldige Ehegatte im Rahmen seiner wirtschaftlichen Möglichkeiten in einer der ehelichen Gemeinschaft angepaßten Weise um einen - anderweitigen - Ausgleich des Schadens bemüht (BGHZ 53, 352, 356 [BGH 11.03.1970 - IV ZR 772/68]; 61, 101, 105; 63, 51, 58 [BGH 10.07.1974 - IV ZR 212/72]; 75, 134, 135 [BGH 12.07.1979 - III ZR 102/78]und BGH Urteil vom 2. November 1982 - VI ZR 32/81 - FamRZ 1983, 25, 26).
  • LG Berlin, 31.05.2016 - 67 S 357/15

    Hohe Innentemperatur als Mietmangel: Rechtliches Gehör; Auslegung eines Antrags; …

    Wegen der zu wahrenden richterlichen Äquidistanz ist dem Gericht ein Hinweis auf Einwendungen verwehrt, es sei denn, sie wären im Kern bereits im bisherigen Parteivortrag angedeutet (vgl. BGH, Urt. v. 2. November 1982 - VI ZR 32/81, NJW 1983, 624, 625;… Stadler, in: Musielak/Voit, ZPO, 13. Aufl. 2016, § 139 Rz. 9 m.w.N.).
  • BGH, 10.02.2011 - I ZR 172/09

    RENNIE

    Das Revisionsgericht ist nicht gehalten, einer Partei durch Zurückverweisung der Sache in die Berufungsinstanz zu ermöglichen, neue Verteidigungsmittel vorzubringen, die sie im Hinblick auf den Sach- und Streitstand ohne weiteres in den Tatsacheninstanzen hätte geltend machen können (vgl. BGH, Urteil vom 2. November 1982 - VI ZR 32/81, NJW 1983, 624, 625; Urteil vom 21. September 2000 - I ZR 216/98, GRUR 2001, 352, 354 = WRP 2001, 394 - Kompressionsstrümpfe; Beschluss vom 2. Oktober 2003 - V ZB 22/03, BGHZ 156, 269, 270).
  • OLG Saarbrücken, 13.05.2008 - 4 U 500/07

    Zur Vertragsanpassung eines nach vorangegangenem Vergabeverfahren abgeschlossenen …

    Andererseits ist das Gericht nicht gehalten, neue, im bisherigen Vorbringen nicht zumindest in Umrissen angelegte Anspruchsgrundlagen in den Prozess einzuführen (…Zöller/Greger, aaO., § 139 Rdnr. 2 f.;… Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 22. Aufl., § 139 Rdnr. 37, 52;… Musielak/Stadler, aaO., § 139 Rdnr. 9; vgl. BGH, Urt. v. 2.11.1982 - VI ZR 32/81, NJW 1983, 624, 625).
  • BGH, 25.02.1988 - VII ZR 152/87

    Anrechnung steuerlicher Vorteile auf den Schadensersatzanspruch im Rahmen eines …

    Daß es Fälle gibt, in denen der Geschädigte infolge der Schädigung Steuern erspart hat und in denen daher die Grundsätze der Vorteilsausgleichung anzuwenden sind, ist nicht zu bezweifeln (vgl. die von Knobbe-Keuk in 25 Jahre Karlsruher Forum, Beilage zu VersR 1983, 134, 138 - dort zu V - aufgeführten Beispiele; ferner BGH NJW 1984, 2524).
  • OLG Stuttgart, 11.11.1992 - 3 U 147/91

    Verkehrssicherungspflichten eines Grundstückseigentümers bei unentgeltlicher …

    Soweit die Unaufmerksamkeit alkoholbedingt war, entlastet dies den Kläger auf jeden Fall nicht (vgl. BGH, NJW 1983, 624, 626 am Ende).
  • OLG Frankfurt, 05.08.1997 - 8 U 31/96

    Haftung von Architekten für einen Arbeitsunfall auf einer Baustelle; …

    Das Mitverschulden des Verletzten ist im Rahmen der Ermittlung des Schmerzensgeldbetrages nicht quotenmäßig mindernd zu berücksichtigen, sondern es stellt einen Bewertungsfaktor für die Bemessung dar, welcher in die Ermessensentscheidung eingeht (BGHZ 20, 259; BGH NJW 83, 624; Palandt-Thomas, BGB, 56. Auf.;… § 847 Rdnr. 5).
  • OLG München, 08.07.1988 - 10 U 1717/88

    Autoversicherer; Schädiger ; Schmerzensgeld; Familienangehöriger; Schädiger; …

    Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes kann es nicht von entscheidender Bedeutung sein, daß die Ehefrau des Klägers den Unfall verschuldet hat (vgl. zur Frage eines Schmerzensgeldanspruchs zwischen Ehegatten insbes. BGHZ 61, 101 ff., BGH MDR 83, 219 und letztlich BGH VersR 88, 628).
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