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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 30.06.1982 - 5 U 103/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,6952
OLG Hamburg, 30.06.1982 - 5 U 103/81 (https://dejure.org/1982,6952)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30.06.1982 - 5 U 103/81 (https://dejure.org/1982,6952)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30. Juni 1982 - 5 U 103/81 (https://dejure.org/1982,6952)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Übernahme der Verpflichtung zur Zahlung einer Maklercourtage im Grundstückskaufvertrag; Vertrag zu Gunsten Dritter; Schuldübernahme; Bereicherungsansprüche bei Wiederaufhebung des vermittelten Vertrages; Nachträglicher Wegfall des Provisionsanspruchs; Risiko der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 1017
  • VersR 1983, 465
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.07.1976 - IV ZR 36/75

    Begründung eines Anspruchs auf Maklerprovision; Eine bauordnungsrechtliche …

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.06.1982 - 5 U 103/81
    Vielmehr ergibt sich aus den allgemeinen Grundsätzen des Maklerrechts, wie sie von Rechtsprechung und Schrifttum entwickelt und anerkannt worden sind, daß der Lohnanspruch des Maklers grundsätzlich sowohl von einer vertraglichen Wiederaufhebung des abgeschlossenen Geschäfts (BGH Betrieb 1976, 2252) wie auch von der Ausübung eines gesetzlichen Rücktrittsrechts oder der Erklärung der Wandelung oder Minderung unberührt bleibt (…BGH NJW 1974, 694, BGH WM 1977, 21, vgl. auch Staudinger-Kaduk a.a.O., Rz. 14).

    Ein Fall der rechtlicher Undurchführbarkeit des Vertrags, in dem ausnahmsweise etwas anderes gelten kann (vgl. BGH WM 1976, 1132), liegt hier schon deswegen nicht vor, weil die Kläger keine Gründe dafür vorgetragen haben, daß der Eigentumsübergang an dem Grundstück durch Auflassung und Eintragung im Grundbuch nicht möglich gewesen wäre.

  • BGH, 09.01.1974 - IV ZR 71/73

    Abschluss eines Maklervertrages - Ursächlichkeit der Maklertätigkeit für das …

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.06.1982 - 5 U 103/81
    Vielmehr ergibt sich aus den allgemeinen Grundsätzen des Maklerrechts, wie sie von Rechtsprechung und Schrifttum entwickelt und anerkannt worden sind, daß der Lohnanspruch des Maklers grundsätzlich sowohl von einer vertraglichen Wiederaufhebung des abgeschlossenen Geschäfts (BGH Betrieb 1976, 2252) wie auch von der Ausübung eines gesetzlichen Rücktrittsrechts oder der Erklärung der Wandelung oder Minderung unberührt bleibt (BGH NJW 1974, 694, BGH WM 1977, 21, vgl. auch Staudinger-Kaduk a.a.O., Rz. 14).
  • BGH, 10.11.1976 - IV ZR 129/75

    Provisionsanspruch des Maklers bei erforderlicher und nicht erforderlicher …

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.06.1982 - 5 U 103/81
    Vielmehr ergibt sich aus den allgemeinen Grundsätzen des Maklerrechts, wie sie von Rechtsprechung und Schrifttum entwickelt und anerkannt worden sind, daß der Lohnanspruch des Maklers grundsätzlich sowohl von einer vertraglichen Wiederaufhebung des abgeschlossenen Geschäfts (BGH Betrieb 1976, 2252) wie auch von der Ausübung eines gesetzlichen Rücktrittsrechts oder der Erklärung der Wandelung oder Minderung unberührt bleibt (BGH NJW 1974, 694, BGH WM 1977, 21, vgl. auch Staudinger-Kaduk a.a.O., Rz. 14).
  • OLG Hamburg, 12.12.1974 - 3 U 93/74
    Auszug aus OLG Hamburg, 30.06.1982 - 5 U 103/81
    Diese Klausel, die gebräuchlich und verkehrsüblich ist, hat im allgemeinen gerade den Sinn, den Lohnanspruch des Maklers nur vom Abschluß des vermittelten Vertrags abhängig, von allem weiteren aber unabhängig zu machen (vgl. OLG Hamburg MDR 1975, 663 [OLG Hamburg 12.12.1974 - 3 U 93/74]).
  • BGH, 22.12.1976 - IV ZR 52/76

    Anspruch auf Rückzahlung einer Maklerprovision - Voraussetzungen des Anspruchs …

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.06.1982 - 5 U 103/81
    Mithin ist durch die Vereinbarung in § 12 des Kaufvertrages ein rechtlich selbständiger Schuldgrund geschaffen worden (BGH NJW 1977, 582).
  • OLG Hamburg, 23.08.1984 - 6 U 46/84

    Anspruch auf Rückzahlung einer Maklercourtage ; Bereicherungsansprüche bei …

    Die gleichzeitige Verwendung der Worte "verdient" und "fällig" verdeutlicht, daß nicht nur eine Vereinbarung über einen Vorschuß getroffen werden sollte, sondern daß darüber hinaus auch die Entstehung der Forderung geregelt werden sollte (vgl. OLG Hamburg MDR 1975, 663 [OLG Hamburg 12.12.1974 - 3 U 93/74]; MDR 1982, 1017).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 06.01.1983 - 20 W 770/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,6660
OLG Frankfurt, 06.01.1983 - 20 W 770/82 (https://dejure.org/1983,6660)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.01.1983 - 20 W 770/82 (https://dejure.org/1983,6660)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. Januar 1983 - 20 W 770/82 (https://dejure.org/1983,6660)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vermögenslosigkeit einer Gesellschaft; Ermittlungen des Registergerichtes

Papierfundstellen

  • ZIP 1983, 309
  • VersR 1983, 465
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Frankfurt, 29.01.2015 - 20 W 116/12

    Handelsregister: Feststellung der Vermögenslosigkeit einer GmbH

    Da es somit - wie dargelegt - nur darauf ankommt, ob noch verwertbare Aktivposten vorhanden sind, ist für die Feststellung einer Vermögenslosigkeit im Sinne von § 394 Absatz 1 Satz 1 FamFG eine bloße Überschuldung (vgl. § 19 Absatz 2 InsO), eine Zahlungsunfähigkeit ( vgl. § 17 Absatz 1 InsO) oder eine Masselosigkeit ( vgl. § 26 InsO) nicht maßgeblich und ausreichend (vgl. hierzu bereits Beschluss des erkennenden Senats vom 06.01.1983, Az. 20 W 770/82, ZIP 1983, 309 f.;… auch OLG Karlsruhe, a.a.O., Rn. 13 m.w.N.; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 05.03.2014, a.a.O.;… Krafka in Münchener Kommentar zum FamFG, 2. Aufl. 2013, § 394, Rn. 4;… Haas, a.a.O.).

    Dabei genügt die bloße Überzeugung des Registergerichts von der Vermögenslosigkeit nicht, diese muss vielmehr auf ausreichenden Ermittlungen beruhen und kann sich nicht alleine auf die unterlassenen Darlegungen - insbesondere des Geschäftsführers - hinsichtlich noch vorhandenen Vermögens stützen (vgl. u.a. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 06.01.1983, Az. 20 W 770/82, ZIP 1983, 309 f., vom 04.08.1997, a.a.O., Rn. 31 und 10.10.2005, a.a.O., Rn. 3 m.w.N.;… OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 13.11.1996, Az. 3 Wx 494/96, zitiert nach juris, Rn. 7;… vom 14.09.2012, a.a.O., …und vom 05.03.2014, a.a.O.; OLG Köln…, Beschluss vom 17.03.2011, a.a.O., Rn. 17;… OLG Karlsruhe, a.a.O. Rn. 14;… Heinemann, a.a.O., Rn. 7 m.w.N.;… Krafka in Münchener Kommentar zum FamFG, 2. Aufl., 2013, § 394, Rn. 9).

  • OLG Frankfurt, 29.01.2015 - 20 W 232/13

    Löschungsvoraussetzungen nach § 394 I 1 FamFG

    Da es somit - wie dargelegt - nur darauf ankommt, ob noch verwertbare Aktivposten vorhanden sind, ist für die Feststellung einer Vermögenslosigkeit im Sinne von § 394 Absatz 1 Satz 1 FamFG eine bloße Überschuldung (vgl. § 19 Absatz 2 InsO), eine Zahlungsunfähigkeit ( vgl. § 17 Absatz 1 InsO) oder eine Masselosigkeit ( vgl. § 26 InsO) nicht maßgeblich und ausreichend (vgl. hierzu bereits Beschluss des erkennenden Senats vom 06.01.1983, Az. 20 W 770/82, ZIP 1983, 309 f.;… auch OLG Karlsruhe, a.a.O., Rn. 13 m.w.N.; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 05.03.2014, a.a.O.;… Krafka in Münchener Kommentar zum FamFG, 2. Aufl. 2013, § 394, Rn. 4;… Haas, a.a.O.).

    Dabei genügt die bloße Überzeugung des Registergerichts von der Vermögenslosigkeit nicht, diese muss vielmehr auf ausreichenden Ermittlungen beruhen und kann sich nicht alleine auf die unterlassenen Darlegungen - insbesondere des Geschäftsführers - hinsichtlich noch vorhandenen Vermögens stützen (vgl. u.a. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 06.01.1983, Az. 20 W 770/82, ZIP 1983, 309 f., vom 04.08.1997, a.a.O., Rn. 31 und 10.10.2005, a.a.O., Rn. 3 m.w.N.;… OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 13.11.1996, Az. 3 Wx 494/96, zitiert nach juris, Rn. 7;… vom 14.09.2012, a.a.O., …und vom 05.03.2014, a.a.O.; OLG Köln…, Beschluss vom 17.03.2011, a.a.O., Rn. 17;… OLG Karlsruhe, a.a.O. Rn. 14;… Heinemann, a.a.O., Rn. 7 m.w.N.;… Krafka in Münchener Kommentar zum FamFG, 2. Aufl., 2013, § 394, Rn. 9).

  • OLG Frankfurt, 18.05.2017 - 20 W 170/16

    Amtslöschung der Löschung einer Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit

    Da es somit - wie dargelegt - nur darauf ankommt, ob noch verwertbare Aktivposten vorhanden sind, ist für die Feststellung einer Vermögenslosigkeit im Sinne von § 394 Absatz 1 Satz 1 FamFG eine bloße Überschuldung (vgl. § 19 Absatz 2 InsO), eine Zahlungsunfähigkeit (vgl. § 17 Absatz 1 InsO) oder eine Masselosigkeit (vgl. § 26 InsO) nicht maßgeblich und ausreichend (vgl. hierzu bereits Beschluss des erkennenden Senats vom 06.01.1983, Az. 20 W 770/82, ZIP 1983, 309 f.;… auch OLG Karlsruhe, a.a.O., Rn. 13 m.w.N.; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 05.03.2014, a.a.O.;… Krafka in Münchener Kommentar zum FamFG, 2. Aufl. 2013, § 394, Rn. 4;… Haas, a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 20.03.2018 - 20 W 193/15

    Amtslöschungsvorausetzungen nach § 394 Abs. 1 S. 1 FamFG

    Da es somit - wie dargelegt - nur darauf ankommt, ob noch verwertbare Aktivposten vorhanden sind, ist für die Feststellung einer Vermögenslosigkeit im Sinne von § 394 Absatz 1 Satz 1 FamFG eine bloße Überschuldung (vgl. § 19 Absatz 2 InsO), eine Zahlungsunfähigkeit (vgl. § 17 Absatz 1 InsO) oder eine Masselosigkeit (vgl. § 26 InsO) nicht maßgeblich und ausreichend (vgl. hierzu bereits Beschluss des erkennenden Senats vom 06.01.1983, Az. 20 W 770/82, ZIP 1983, 309 f.;… auch OLG Karlsruhe, a.a.O., Rn. 13 m.w.N.; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 05.03.2014, a.a.O.;… Krafka in Münchener Kommentar zum FamFG, 2. Aufl. 2013, § 394, Rn. 4;… Haas, a.a.O.).

    Dabei genügt die bloße Überzeugung des Registergerichts von der Vermögenslosigkeit nicht, diese muss vielmehr auf ausreichenden Ermittlungen beruhen und kann sich nicht alleine auf die unterlassenen Darlegungen - insbesondere des Geschäftsführers - hinsichtlich noch vorhandenen Vermögens stützen (vgl. u.a. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 06.01.1983, Az. 20 W 770/82, ZIP 1983, 309 f., vom 04.08.1997, a.a.O., Rn. 31…, vom 10.10.2005, a.a.O., Rn. 3 m.w.N. …und vom 29.01.2015, a.a.O., Rn. 8;… OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 13.11.1996, Az. 3 Wx 494/96, zitiert nach juris, Rn. 7;… vom 14.09.2012, a.a.O., …und vom 05.03.2014, a.a.O.; OLG Köln…, Beschluss vom 17.03.2011, a.a.O., Rn. 17;… OLG Karlsruhe, a.a.O. Rn. 14;… Heinemann, a.a.O., Rn. 7 m.w.N.;… Krafka in Münchener Kommentar, a.a.O., Rn. 9).

  • OLG Düsseldorf, 13.11.1996 - 3 Wx 494/96

    Forderungen an die Feststellung der Vermögenslosigkeit durch das Registergericht

    § 2 Abs. 2 Satz 1 Löschungsgesetz geht demgegenüber ersichtlich davon aus, daß die Ankündigung der Löschungsabsicht erst nach Abschluß der zur Vermögenslosigkeit durchgeführten Ermittlungen erfolgt, wenn das Gericht über entsprechend gesicherte Erkenntnisse verfügt (OLG Frankfurt GmbHR 1983, 303;… Piorreck a.a.O.); denn die Absicht der Löschung setzt eine Überzeugungsbildung zur Vermögenslosigkeit durch Bewertung von Tatsachen voraus.
  • BayObLG, 20.04.1994 - 3Z BR 68/94

    Löschung einer GmbH vor Vollbeendigung

    Aus diesen Gründen kann dahinstehen, inwieweit das Landgericht seine Feststellungen allein auf das Unterlassen von Darlegungen des Liquidators stützen durfte (dazu OLG Frankfurt ZIP 1983, 309).
  • OLG Frankfurt, 29.01.2015 - 20 W 249/12

    Antrag auf Löschung einer Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit bei nicht …

    Dabei genügt die bloße Überzeugung des Registergerichts von der Vermögenslosigkeit nicht, diese muss vielmehr auf ausreichenden Ermittlungen beruhen und kann sich nicht alleine auf unterlassene Darlegungen - insbesondere des Geschäftsführers - hinsichtlich noch vorhandenen Vermögens stützen (vgl. u.a. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 06.01.1983, Az. 20 W 770/82, ZIP 1983, 309 f., vom 04.08.1997, a.a.O., Rn. 31 und 10.10.2005, Az. 20 W 289/05, Rn. 3 m.w.N.;… OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 13.11.1996, Az. 3 Wx 494/96, zitiert nach juris, Rn. 7; vom 14.09.2012, Az. 3 Wx 62/12, und vom 05.03.2014, Az. 3 Wx 187/12, OLG Köln…, Beschluss vom 17.03.2011, Az. 2 Wx 28/11, Rn. 17;… OLG Karlsruhe, a.a.O. Rn. 14;… Heinemann, a.a.O., Rn. 7 m.w.N.;… Krafka in Münchener Kommentar zum FamFG, 2. Aufl., 2013, § 394, Rn. 9).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 02.12.1981 - 13 U 12/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,4152
OLG Hamm, 02.12.1981 - 13 U 12/81 (https://dejure.org/1981,4152)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.12.1981 - 13 U 12/81 (https://dejure.org/1981,4152)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Dezember 1981 - 13 U 12/81 (https://dejure.org/1981,4152)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Traktors mit einer Eisenbahn auf einem unbeschrankten, durch eine Lichtsignalanlage gesicherten Bahnübergang

Papierfundstellen

  • VersR 1983, 465
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 09.05.1996 - 7 U 10/96

    Haftungsverteilung bei Kollision eines das rote Blinklicht eines Bahnübergangs …

    Denn der Kraftfahrzeugführer nimmt, wenn nicht bewußt, so doch aus Sorg- oder Gedankenlosigkeit in Kauf, daß Schienenfahrzeuge sich bereits nähern und sich damit die Gefahren verwirklichen, denen durch die Aufstellung von Lichtzeichengebern begegnet werden soll (i.E. ebenso: OLG Celle VersR 1966, 833; OLG Hamm VersR 1983, 465).

    Es kann nicht ernstlich bezweifelt werden, daß Zusammenstöße an unbeschrankten Bahnübergängen, und sei es aus unentschuldbarer Unachtsamkeit der beteiligten Kraftfahrzeugführer, immer wieder auftreten und daß daher mit ihnen zu rechnen ist (ebenso: OLG Hamburg VersR 1979, 549; OLG Hamm VersR 1983, 465).

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 16.06.1982 - 8 W 144/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,6186
OLG Hamburg, 16.06.1982 - 8 W 144/82 (https://dejure.org/1982,6186)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16.06.1982 - 8 W 144/82 (https://dejure.org/1982,6186)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16. Juni 1982 - 8 W 144/82 (https://dejure.org/1982,6186)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    ZPO § 534; BRAGO §§ 13, 23, 32, 37, 49
    Kosten und Gebühren; Rechtsanwaltsgebühren bei einem Vergleich über den für vollstreckbar erklärten Teil des erstinstanzlichen Urteils.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 945
  • VersR 1983, 465 (Ls.)
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.12.1982 - 20 W 786/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,7949
OLG Frankfurt, 12.12.1982 - 20 W 786/82 (https://dejure.org/1982,7949)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.12.1982 - 20 W 786/82 (https://dejure.org/1982,7949)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Dezember 1982 - 20 W 786/82 (https://dejure.org/1982,7949)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1983, 465
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 10.07.1970 - 15 W 149/70
    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.12.1982 - 20 W 786/82
    Die Kosten einer anwaltlichen Vertretung sind nicht erstattungsfähig, wenn die Vertretung für die Partei offensichtlich nutzlos und objektiv nur dazu angetan war, dem Gegner Kosten zu verursachen (vgl. OLG Hamm NJW 70, 2217 = JurBüro 70, 955).
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