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| LG München I, 01.12.1982 - 17 O 11989/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz)
Kollision eines Linksabbiegers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1983, 936
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- OLG Köln, 13.03.1978 - 7 U 218/77
Haftungsanteile; Betriebsgefahr; Pflicht zur Rückschau
Auszug aus LG München I, 01.12.1982 - 17 O 11989/82
Bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem links überholenden Pkw spricht der Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Abbiegenden (vgl. OLG Köln VersR 1979, 166). - OLG Oldenburg, 14.11.1980 - 6 U 70/80
Haftungsgrundsätze
Auszug aus LG München I, 01.12.1982 - 17 O 11989/82
Unter solchen Umständen kann die Haftung für den Unfall jedenfalls dann zu Lasten des Abbiegenden im Verhältnis von 1/4 zu 3/4 verteilt werden, wenn keine Anhaltspunkte für eine überhöhte Geschwindigkeit des Linksüberholers sprechen (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1975, 429), andererseits aber auch kein zusätzlicher Verschuldensvorwurf gegen den Abbiegenden zu rechtfertigen ist (vgl. OLG Oldenburg VersR 1981, 1137). - OLG Düsseldorf, 17.10.1974 - 12 U 3/74
Auszug aus LG München I, 01.12.1982 - 17 O 11989/82
Unter solchen Umständen kann die Haftung für den Unfall jedenfalls dann zu Lasten des Abbiegenden im Verhältnis von 1/4 zu 3/4 verteilt werden, wenn keine Anhaltspunkte für eine überhöhte Geschwindigkeit des Linksüberholers sprechen (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1975, 429), andererseits aber auch kein zusätzlicher Verschuldensvorwurf gegen den Abbiegenden zu rechtfertigen ist (vgl. OLG Oldenburg VersR 1981, 1137).
- OLG Koblenz, 08.12.2003 - 12 U 1227/02
Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision des Linksabbiegers mit überholendem …
Nach allem ist eine Mithaftung der Klägerin gegeben, die auch unter Berücksichtigung des Verschuldens des Erstbeklagten, der in unklarer Verkehrslage zwei vor ihm befindliche Fahrzeuge überholen wollte, mindestens 25 % beträgt (vgl. für eine solche Haftungsquote OLG Bremen DAR 1965, 211; OLG Düsseldorf VersR 1970, 1161; KG VerkMitt. 1995, 22; OLG Köln RuS 1985, 264; LG München I VersR 1983, 936; zu einer nach den Umständen des Einzelfalls weiter gehenden Haftung des Linksabbiegers OLG Hamm VersR 1976, 1094 [Ls.] und VersR 1981, 340: 33, 3 : 66, 6; OLG Köln DAR 1977, 192: 40 : 60; OLG Düsseldorf VersR 1974, 864 [Ls.], OLG Hamm VersR 1987, 1225 [Ls.] und KG VersR 1982, 374: 50 : 50; LG Hannover RuS 1983, 203 f.: 100 %; bei einem Rechtsausholen des Linksabbiegers OLG Frankfurt VersR 1970, 1037: 80 : 20). - OLG Oldenburg, 14.11.1980 - 6 U 70/80
Haftungsgrundsätze
Unter den hier gegebenen besonderen Umständen überwiegen die vom Bekl. zu (1) gesetzten Unfallursachen so erheblich, dass es gerechtfertigt erscheint, die Bekl. als Gesamtschuldner mit 4/5 und den Kl. mit 1/5 zu belasten." Etwas großzügiger für den Abbiegenden quotierte das LG München VersR 1983, 936 (Urt. v. 01.12.82 - 17 O 11989/82) bei völlig ungeklärten Umständen des Einzelfalls unter Berufung auf die vorgenannte Entscheidung: "Bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem links überholenden Pkw spricht der Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Abbiegenden (vgl. OLG Köln VersR 79, 166).
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Übersicht LG München I
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