Rechtsprechung
| BGH, 29.04.1986 - VI ZR 227/85 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Pflicht des Veranstalters eines Straßenradrennens, Leitplanken in einer Kurve abzupolstern - Einwilligung in den Verletzungserfolg durch die Teilnahme an einem Radrennen - Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters einer Sportveranstaltung gegenüber den Zuschauern - ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1
Verkehrssicherungspflciht des Veranstalters eines Straßenradrennens - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 1029
- MDR 1986, 924
- VersR 1986, 705
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (9)
- BGH, 05.11.1974 - VI ZR 100/73
Rechtsfolgen der Verletzung eines Teilnehmers an einem Fußballspiel
Auszug aus BGH, 29.04.1986 - VI ZR 227/85
Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (zum Fehlen einer Einwilligung vgl. BGHZ 34, 355, 358 ff, 363; 63, 140, 144; Urteil vom 29. November 1983 - VI ZR 137/82 - VersR 1984, 164, 165; zur grundsätzlichen Unbeachtlichkeit eines generellen Haftungsausschlusses siehe Urteil vom 23. Oktober 1984 - VI ZR 85/83 - VersR 1985, 64). - BGH, 14.03.1961 - VI ZR 189/59
Einwilligung in Körperverletzung bei Mitfahrt mit einem als fahruntüchtig …
Auszug aus BGH, 29.04.1986 - VI ZR 227/85
Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (zum Fehlen einer Einwilligung vgl. BGHZ 34, 355, 358 ff, 363; 63, 140, 144; Urteil vom 29. November 1983 - VI ZR 137/82 - VersR 1984, 164, 165; zur grundsätzlichen Unbeachtlichkeit eines generellen Haftungsausschlusses siehe Urteil vom 23. Oktober 1984 - VI ZR 85/83 - VersR 1985, 64). - BGH, 29.11.1983 - VI ZR 137/82
Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters eines Eishockey-Bundesligaspiels
Auszug aus BGH, 29.04.1986 - VI ZR 227/85
Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (zum Fehlen einer Einwilligung vgl. BGHZ 34, 355, 358 ff, 363; 63, 140, 144; Urteil vom 29. November 1983 - VI ZR 137/82 - VersR 1984, 164, 165; zur grundsätzlichen Unbeachtlichkeit eines generellen Haftungsausschlusses siehe Urteil vom 23. Oktober 1984 - VI ZR 85/83 - VersR 1985, 64).
- BGH, 15.04.1975 - VI ZR 19/74
Sorgfaltspflichten im Hinblick auf Gefahren bei der Ausübung eines Berufes oder …
Auszug aus BGH, 29.04.1986 - VI ZR 227/85
Da eine Verkehrssicherung, die jede Unfallverletzung ausschließt, nicht erreichbar ist, bedarf es nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats nur solcher (zumutbarer) Sicherungsmaßnahmen, die ein verständiger und umsichtiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schaden zu bewahren (vgl. Urteile vom 15. April 1975 - VI ZR 19/74 - VersR 1975, 812 und vom 16. September 1975 - VI ZR 156/74 - VersR 1976, 149, 150 m.w.N.). - BGH, 23.10.1984 - VI ZR 85/83
Umfang der Verkehrssicherungspflicht eines Schleppliftunternehmers
Auszug aus BGH, 29.04.1986 - VI ZR 227/85
Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (zum Fehlen einer Einwilligung vgl. BGHZ 34, 355, 358 ff, 363; 63, 140, 144; Urteil vom 29. November 1983 - VI ZR 137/82 - VersR 1984, 164, 165; zur grundsätzlichen Unbeachtlichkeit eines generellen Haftungsausschlusses siehe Urteil vom 23. Oktober 1984 - VI ZR 85/83 - VersR 1985, 64). - BGH, 16.09.1975 - VI ZR 156/74
Pflichten zur Sicherung von Abdeckrosten gegen unbefugtes Abheben
Auszug aus BGH, 29.04.1986 - VI ZR 227/85
Da eine Verkehrssicherung, die jede Unfallverletzung ausschließt, nicht erreichbar ist, bedarf es nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats nur solcher (zumutbarer) Sicherungsmaßnahmen, die ein verständiger und umsichtiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schaden zu bewahren (vgl. Urteile vom 15. April 1975 - VI ZR 19/74 - VersR 1975, 812 und vom 16. September 1975 - VI ZR 156/74 - VersR 1976, 149, 150 m.w.N.). - BGH, 21.05.1985 - VI ZR 235/83
Verkehrssicherungspflicht eines Bauunternehmers bei Straßenbaumaßnahmen; …
Auszug aus BGH, 29.04.1986 - VI ZR 227/85
Zwar kann es, wie der Senat in seinem Urteil vom 21. Mai 1985 (VI ZR 235/83 - VersR 1985, 839, 840 f) ausgesprochen hat, verfahrensfehlerhaft sein, wenn der zweitinstanzliche Richter von der aufgrund einer Augenscheinseinnahme gewonnenen Überzeugung der ersten Instanz ohne eigene Beweiserhebung abweicht. - OLG Stuttgart, 26.09.1983 - 1 U 52/83
Amateur-Radrennen; Gefährdung der Radrennfahrer; Überquerender Fußgänger; …
Auszug aus BGH, 29.04.1986 - VI ZR 227/85
Zwar habe ihm nicht nur gegenüber den Zuschauern, sondern auch gegenüber den Teilnehmern des von ihm veranstalteten Straßenrennens die (Verkehrssicherungs-) Pflicht oblegen, im erforderlichen und zumutbaren Umfang für einen Unfälle möglichst ausschließenden Ablauf der sportlichen Veranstaltung zu sorgen (siehe dazu Senatsurteil vom 27. Oktober 1954 - VI ZR 168/53 - VersR 1954, 596; OLG Stuttgart VersR 1984, 1098 mit Nichtannahmebeschluß des Senats vom 22. Mai 1984 - VI ZR 175/83). - BGH, 27.10.1954 - VI ZR 168/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 29.04.1986 - VI ZR 227/85
Zwar habe ihm nicht nur gegenüber den Zuschauern, sondern auch gegenüber den Teilnehmern des von ihm veranstalteten Straßenrennens die (Verkehrssicherungs-) Pflicht oblegen, im erforderlichen und zumutbaren Umfang für einen Unfälle möglichst ausschließenden Ablauf der sportlichen Veranstaltung zu sorgen (siehe dazu Senatsurteil vom 27. Oktober 1954 - VI ZR 168/53 - VersR 1954, 596; OLG Stuttgart VersR 1984, 1098 mit Nichtannahmebeschluß des Senats vom 22. Mai 1984 - VI ZR 175/83).
- BGH, 10.07.2001 - VI ZR 160/00
Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch Unterlassen
Hält das Berufungsgericht den Rechtsstreit für entscheidungsreif, ist eine eigene Sachentscheidung nicht ermessensfehlerhaft (vgl. Senatsurteil vom 29. April 1986 - VI ZR 227/85 - VersR 1986, 705 und BGH, Urteil vom 30. März 2001 - V ZR 461/99 - WM 2001, 1155 f.;… Zöller/Schneider ZPO 22. Aufl. § 539 Rdn. 1;… Stein/Jonas/Grunsky ZPO 21. Aufl. § 539 Rdn. 12). - OLG Saarbrücken, 25.01.2005 - 4 U 212/04
Fußgängerunfall bei einer winterlichen Volkswanderung: Grenzen der …
Es sind nur solche Sicherungsmaßnahmen erforderlich und zumutbar, die ein verständiger und umsichtiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für ausreichend halten darf, um andere Menschen vor Schaden zu bewahren (vgl. BGH, VersR 1986, 705 f; OLG München, VersR 1992, 1534 f). - OLG Köln, 14.06.2017 - 19 U 23/17
Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters eines sogenanntes Maskottchen-Rennens …
Selbst wenn damit keine Einwilligung im Rechtssinne verbunden war (vgl. etwa BGH, Urteil vom 29.4.1986 - VI ZR 227/85, in: NJW-RR 1986, 1029 f.), konnten der Kläger und die weiteren Teilnehmer des Maskottchen-Rennens von der Beklagten keine Sicherheitsvorkehrungen erwarten, wie er sie nunmehr für erforderlich erachtet.
- LG Heilbronn, 20.02.2013 - 5 O 295/12
Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters bei einem Triathlon-Radrennen
Rn. 40 So ist beispielsweise der Veranstalter eines Straßenradrennens verpflichtet, an ungewöhnlich gefährlichen Stellen die Leitplanken in einer Kurve abzupolstern (BGH VI ZR 227/85 vom 29.04.1986, juris).Dies setzt aber neben der tatsächlichen Möglichkeit und der wirtschaftlichen Vertretbarkeit einer solchen Sicherungsmaßnahme voraus, dass es sich um besonders unfallträchtige Gefahrenpunkte handelt (BGH VI ZR 227/85 vom 29.04.1986, juris Rn. 12).
- OLG Brandenburg, 11.03.2025 - 6 U 61/24
Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen einen Sportverein aus einem …
Inhalt der Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters gegenüber den Sportausübenden ist es generell nicht, sie vor typischerweise entstehenden Gefahren zu schützen (BGH, Urteil vom 29.04.1986 - VI ZR 227/85, VersR 1986, 705, juris Rn. 15), vielmehr ist all das zu unterlassen, was zu einer über die ohnehin immanenten Risiken hinausgehenden zusätzlichen Gefährdung der Unversehrtheit der Sportler beiträgt.Welche Pflichten danach im Einzelnen bestehen, ist anhand der Umstände des Einzelfalles zu bestimmen, wobei als maßgebliche Kriterien Ausmaß, Eintrittswahrscheinlichkeit und Beherrschbarkeit der jeweiligen Gefahr, die berechtigten Schutzerwartungen des betroffenen Verkehrskreises, sowie die Sportart, die gegenständliche Übung, das Alter, die Erfahrung und der Leistungs- und Trainingsstand des Sportlers heranzuziehen sind (vgl. BGH, Urteil vom 29.04.1986 - VI ZR 227/85, VersR 1986, 705, juris Rn. 15; OLG Hamm…, Urteil vom 08.05.2002 - 13 U 228/01, VersR 2003, 77, juris Rn. 22).
- OLG Frankfurt, 10.09.2008 - 1 U 184/07
Verkehrssicherungspflicht: Pflicht eines Skiliftbetreibers zur Abpolsterung von …
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass sich die Verantwortung des Sicherungspflichtigen zwar in erster Linie auf verdeckte und atypische Gefahren bezieht, dass sie sich aber nicht ausnahmslos auf diesbezügliche Vorsorgemaßnahmen reduzieren lässt (vgl. BGH NJW 1985, 620 f.; NJW-RR 1986, 1029, 1030). - OLG Rostock, 19.11.2004 - 8 U 239/03
Verkehrssicherungspflichten des Veranstalters eines Moto-Cross-Rennens
So ist beispielsweise auch der Veranstalter eines Straßenradrennens verpflichtet, Leitplanken in Kurven an ungewöhnlich gefährlichen Stellen abzupolstern (vgl. BGH, VersR 1986, 705). - OLG Hamm, 12.01.2021 - 7 U 75/19
Verkehrssicherungspflicht; Halbmarathon
Inhalt der Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters gegenüber den Sportausübenden ist es deshalb in erster Linie, den ihnen etwa drohenden verdeckten und atypischen Gefahren zu begegnen (BGH Urt. v. 29.4.1986 - VI ZR 227/85, r+s 1986, 206 = juris Rn. 11). - LG Offenburg, 23.12.2004 - 1 S 65/04
Haftung bei Verletzung eines Zuschauers bei einem Seifenkistenrennen
Grundsätzlich besteht auch gegenüber den Zuschauern die Pflicht, im erforderlichen und zumutbaren Umfang für einen Unfälle möglichst ausschließenden Ablauf der sportlichen Veranstaltungen zu sorgen (BGH, NJW-RR 1986, 1029). - OLG Hamm, 10.02.1999 - 13 U 91/98
Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Rodelhanges
Da eine Verkehrssicherung, die jede mögliche Verletzung von Rechtsgütern ausschließt, nicht erreichbar ist, bedurfte es solcher zumutbarer Sicherungsmaßnahmen, die ein verständiger und umsichtiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für ausreichend halten durfte, um andere Personen vor Schaden zu bewahren (BGH, VersR 1986, 705, 707). - OLG Saarbrücken, 30.06.2017 - 5 U 48/16
Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Ausrichters eines Fußballturniers
- OLG Brandenburg, 05.12.2006 - 6 U 59/06
Sportwettbewerb -Kindermotorradrennen: Verkehrssicherungspflichten des …
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Rechtsprechung
| BGH, 04.03.1986 - VI ZR 242/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wohnung - Polizeilich gemeldet - Beweislast - Wassereinbruch
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 1083
- VersR 1986, 705
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.05.1984 - III ZR 18/83
Vorrang der Belange einer land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung …
Auszug aus BGH, 04.03.1986 - VI ZR 242/84
Die Beweislast dafür, daß der Kl. es schuldhaft versäumt hat, den Schaden abzuwenden, trifft den Bekl. (vgl. BGHZ 91, 243 (260) = NJW 1984, 2216; BGH,. - BGH, 24.11.1977 - III ZR 1/76
Ordnungsgemäße Zustellung eines Versäumnisurteils; "Wohnung" während des …
- BGH, 27.10.1987 - VI ZR 268/86
Ersatzzustellung in der Wohnung; Unterzeichnung von Ausfertigungen durch den …
Dem steht nicht schon entgegen, daß er seinen Umzug der Meldebehörde nicht angezeigt, der Post keinen Nachsendeauftrag erteilt, sein Namensschild an der Wohnungstür der V.-Straße belassen, seinen Hausrat dort bis zum 14. November 1984 noch nicht entfernt und weiterhin die Möglichkeit hatte, diese Räume aufzusuchen und die dort eingegangene Post zur Kenntnis zu nehmen (vgl. BGH…, Beschluß vom 12. Juli 1984 = aaO; Senatsurteil vom 4. März 1986 - VI ZR 242/84 - VersR 1986, 705). - LAG Baden-Württemberg, 04.08.2015 - 3 Sa 46/14
Anfechtung eines Arbeitsvertrages - arglistige Täuschung - Betreuung - …
- OLG Saarbrücken, 16.04.2015 - 4 U 15/14
Haftungsverteilung bei Straßenbahnunfall mit Personenschaden: Beweislast zur …
Rn. 77 Das Mitverschulden des Geschädigten hat - ebenfalls nach allgemeinen Grundsätzen - der Schädiger darzulegen und zu beweisen (vgl. BgH, NJW-RR 1986, 1083; BGH, NJW 2007, 1063 (1064);… Filthaut, aaO, § 4 HaftPflG, Rdn. 118;… Geigel-Knerr, aaO., 2. Kap., Rdn. 60).
- LSG Baden-Württemberg, 09.06.2016 - L 7 SO 4619/15
Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Berufung - Berufungseinlegung - …
Zur Bezeichnung des (Berufungs-)Klägers gehören grundsätzlich die Angabe des vollständigen Namens und der ladungsfähigen Anschrift - also der Anschrift mit Angabe der Wohnung nach Ort, Straße, Hausnummer und ggf. weiteren Unterscheidungsmerkmalen ohne Rücksicht auf den Wohnsitz im Rechtssinne (dazu nur Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 13. April 1999 - 1 C 24/97 - ; Bundesgerichtshof , Urteil vom 4. März 1986 - VI ZR 242/84 - m.w.N.) -, unter der der Beteiligte tatsächlich jedenfalls für eine gewisse Zeit zu erreichen ist; die bloße Angabe einer Email-Adresse, einer Telefonnummer oder eines Postfachs genügen nicht (Bundessozialgericht , Beschluss vom 18. November 2003 - B 1 KR 1/02 S - m.w.N.; Bayerisches LSG, Beschluss vom 1. März 2012 - L 8 SO 3/12 B ER - ;… Leitherer a.a.O., § 92 Rdnr. 4;… Jaritz a.a.O., § 92 Rdnr. 24 m.w.N.;… Binder a.a.O., § 92 Rdnr. 5;… Eschner a.a.O., § 92 Rdnr. 9; siehe zum finanzgerichtlichen Verfahren und zur Abgrenzung zum Zivilprozess auch Bundesfinanzhof , Beschluss vom 30. Juni 2015 - X B 28/15 - ;… vgl. auch BVerwG a.a.O. m.w.N. und Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. Oktober 2004 - 11 S 1992/04 - , jeweils zu § 82 Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung ). - BGH, 26.06.1990 - X ZR 19/89
Rechtsnatur eines Kaufvertrags über landwirtschaftliche Nutztiere bei …
b) Das Berufungsgericht hat dabei nicht berücksichtigt, daß die Anwendung des § 254 BGB den Nachweis erfordert, daß das Mitverschulden des Geschädigten für den Schadenseintritt ursächlich gewesen ist (BGHZ 91, 243, 260 [BGH 22.05.1984 - III ZR 18/83]; BGH NJW-RR 1986, 1083). - BayObLG, 16.03.2004 - 2 ObOWi 7/04
Wirksamkeit der Ersatzzustellung
Nach der Rechtsprechung genügt es zwar nicht, dass ein Zustellungsadressat in der in Frage stehenden Wohnung (lediglich) behördlich gemeldet ist (vgl. BGH NJW-RR 1986, 1083), doch verliert die Wohnung andererseits nicht diese Eigenschaft bei nicht endgültigem oder als nicht längerfristig geplantem Verlassen. - BGH, 02.10.1991 - IX ZB 5/91
Rechtzeitige Zustellung bei Unkenntnis über Aufenthalt des Beklagten
Vorliegend hat das Beschwerdegericht zwar zutreffend angenommen, daß rechtlich nicht die ordnungsbehördliche Meldung, sondern die tatsächlichen Verhältnisse über das Vorliegen einer Wohnung im Sinne von § 181 ZPO entscheiden (BGH, Urt. v. 4. März 1986 - VI ZR 242/84, NJW-RR 1986, 1083 unter I m.N.; OLG Celle NJW 1971, 1227;… Zöller/Stephan aaO. § 181 Rdn. 1). - LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2021 - L 15 AS 260/20
Gewährung höherer Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB …
Das erfordert grundsätzlich auch die Angabe des vollständigen Namens und der ladungsfähigen Anschrift - d. h. der Anschrift mit Wohnungsangabe nach Ort, Straße, Hausnummer aufgeschlüsselt und ggf. weiteren Unterscheidungsmerkmalen ohne Rücksicht auf den Wohnsitz im Rechtssinne (…dazu Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Urteil vom 13. April 1999 - 1 C 24/97 - juris Rn. 28; Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 4. März 1986 - VI ZR 242/84 - juris Rn. 4 m. w. N.) - unter der der Beteiligte tatsächlich jedenfalls für eine gewisse Zeit zu erreichen ist; die bloße Angabe einer Email-Adresse, einer Telefonnummer oder eines Postfachs genügen nicht (BSG…, Beschluss vom 18. November 2003 - B 1 KR 1/02 S - juris Rn. 4, 9 m. w. N.;… LSG Baden-Württemberg - L 7 SO 4619/15 - juris Rn. 20; Bayerisches LSG…, Beschluss vom 1. März 2012 - L 8 SO 3/12 B ER - juris Rn. 19). - VG Berlin, 12.03.2002 - 23 A 36.02
Belehrung in einem Musterungsbescheid über die Pflichten, die in Zusammenhang mit …
Auf die Abmeldung bei der Meldebehörde kommt es insoweit nicht an (BGH NJW-RR 1986, 1083 und NJW-RR 1994, 564 [565]).In einem weiteren Urteil vom 4. März 1986 (BGH NJW-RR 1986, 1083) stellte der Bundesgerichtshof entscheidend darauf ab, ob der Absender des Schriftstücks weiß, daß der Empfänger nicht mehr unter der Zustellungsanschrift wohnt.
- OLG Düsseldorf, 23.11.2004 - 24 U 105/04
Voraussetzungen für die Ersatzzustellung in einer Wohnung
Auch auf die Abmeldung bei der Meldebehörde kommt es nicht an (BGH, NJW-RR 1986, 1083; NJW-RR 1994, 564 (565);… Zöller/Stöber, a.a.O., Rn. 6 m.w.N.). - OLG Koblenz, 20.10.2003 - 12 U 1023/02
Beweiskraft und Indizwirkung der Zustellungsurkunde für die Wohnung des …
- OLG Karlsruhe, 16.12.1992 - 7 U 52/92
Verkehrssicherungspflicht bei Betrieb einer Sporthalle - Schmerzensgeld
- OLG München, 11.12.1990 - 5 U 3781/90
Unbeabsichtigter Sturz; Fahrgast; fahrender Eisenbahnzug; Höhere Gewalt; …
- KG, 08.11.1999 - 25 W 414/97
Auslagenersatz im Abschiebehaftverfahren
- OLG Düsseldorf, 30.03.1995 - 6 U 41/94
- OLG Düsseldorf, 29.09.2005 - 10 U 19/05
Pflichten des Leasinggebers bezüglich der Verwertung der Leasingsache (hier KFZ) …
- KG, 08.11.1999 - 25 W 415/97
Abschiebung; Abschiebehaft; Haftantrag; Auslagenersatz; Erstbeschwerde; Weitere …
- OLG Köln, 18.12.1997 - 19 W 54/97
Ersatzzustellung durch Niederlegung
- LSG Baden-Württemberg, 24.01.2022 - L 12 AL 3151/20
- VG München, 08.01.2015 - M 21 K 13.5055
Pflicht zur Angabe der Wohnungsanschrift
- KG, 21.03.2002 - 8 U 9315/00
Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Pflicht zur Räumung eines …
- OLG Köln, 06.07.1998 - 19 W 54/97
Ersatzzustellung Niederlegung
- BayObLG, 03.12.1987 - BReg. 2 Z 31/87
- OLG Karlsruhe, 04.10.1989 - 1 U 356/88
- LSG Baden-Württemberg, 30.08.2017 - L 9 AS 79/17
- OLG Köln, 30.03.1995 - 18 U 136/94
Abgrenzung HV / HM, ständige Betrauung, Tätigkeit von Fall zu Fall, …
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