Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 06.08.1986 - 4 U 41/86 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 402
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gerichtlicher Sachverständige; Prozeßparteien; Vertragliche Beziehungen; Positive Vertragsverletzung
Papierfundstellen
- NJW 1986, 2891
- NJW-RR 1986, 1291 (Ls.)
- VersR 1987, 670
Wird zitiert von ... (13)
- VerfGH Bayern, 03.12.2019 - 6-VIII-17
Einzelne Vorschriften des Bayerischen Integrationsgesetzes verfassungswidrig
Sie stehen als fremdsprachkundige Personen nicht nur in vergütungsrechtlicher Hinsicht (vgl. § 1 Abs. 1 ZuSEVO), sondern weitgehend auch nach der Art ihrer Verfahrensbeteiligung privaten Sachverständigen gleich, die bei der Gutachtenerstattung nach herrschendem Verständnis keine hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen und demzufolge nicht aus Amtspflichtverletzung haften (vgl. dazu OLG Düsseldorf vom 6.8.1986 NJW 1986, 2891; BT-Drs. 14/7752 S. 27 m. w. N). - LG Saarbrücken, 29.01.2015 - 3 O 295/13
Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines fehlerhaften …
Hierzu kann auf die Gesetzesbegründung zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften verwiesen werden, wo ausgeführt wird: "Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger ist gegenüber den Parteien eines Rechtsstreites oder sonst von einem gerichtlichen Verfahren Betroffenen keiner Vertragshaftung unterworfen (OLG Düsseldorf in NJW 1986, Seite 2891). - BGH, 20.05.2003 - VI ZR 312/02
Haftung des mit der Ermittlung des Verkehrswerts im Zwangsversteigerungsverfahren …
Die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Vollstreckungsgericht und dem Sachverständigen sind deshalb öffentlich-rechtlicher und nicht privatrechtlicher Natur (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 1986, 2891; OLG Hamm, VersR 1995, 225;… Wessel in Praxishandbuch, Sachverständigenrecht, 3. Aufl., § 34 Rdn. 2).
- OLG Düsseldorf, 31.03.2008 - 1 Ws 167/07
Beihilfe zum versuchten Prozessbetrug durch falsches Gutachten
Die Frage, ob das schriftliche Gutachten eines Sachverständigen überhaupt eine Aussage im Sinne der §§ 153 f StGB darstellt (…so Lenckner, in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl. [2006], vor § 153 Rdnr. 22;… anderer Ansicht Fischer, StGB, 55. Aufl. [2008], Rdnr. 3;… LK-Ruß, 12. Aufl. [1999], Rdnr. 4;… SK-Rudolphi [Stand 1999], Rdnr. 2;… MK-Müller [2005], Rdnr. 8; alle zu § 153 und mwN; unter haftungsrechtl. Gesichtspunkt vgl. OLG Düsseldorf NJW 1986, 2891 und OLGR 2005, 533; OLG Rostock OLGR 2001, 194; OLG Hamburg OLGR 2001, 57; OLG Stuttgart BauR 2006, 712), braucht nicht vertieft zu werden. - OLG Hamm, 24.06.2005 - 9 U 37/05
Sachverständiger, falsches Gutachten, Haftung, Vereidigung, Falscheid
Zwar dient § 163 StGB, der den fahrlässigen Falscheid unter Strafe stellt, auch dem Schutz des Privatvermögens (OLG Hamburg, OLGR 2001, Seite 57; OLG Brandenburg, MDR 2000, Seite 1076; OLG Düsseldorf, NJW 1986, Seite 2891).Es ist nicht ersichtlich, daß der Beklagte, was für die Bejahung eines solchen Anspruchs erforderlich wäre (BGH NJW 2003, Seite 2825; OLG Düsseldorf, NJW 1986, S. 2891), durch nachlässige Ermittlungen zu den Grundlagen seines Auftrages oder gar ins Blaue gemachte Angaben sich der Gutachtensaufgabe leichtfertig entledigt und damit eine Rücksichtlosigkeit gegenüber der Klägerin an den Tag gelegt hätte, die angesichts der Bedeutung, die das Gutachten hatte und der vom Beklagten in Anspruch genommenen Kompetenz als gewissenlos hätte bezeichnet werden können.
6. Schließlich ist auch ein Anspruch aus § 839 iVm Art. 34 GG nicht gegeben, da die Gutachtenerstattung eines Gerichtssachverständigen keine hoheitliche Tätigkeit ist (…OLG Hamm, VerR 1995, S. 225; OLG Düsseldorf, NJW 1986, Seite 2891;… OLG München, VersR 1977, S. 482).
- BGH, 06.02.2003 - III ZR 44/02
Drittbezogenheit von Amtspflichten des Gutachterausschusses im …
Der unbeeidigte Sachverständige haftete - da § 410 ZPO kein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB ist (OLG Düsseldorf NJW 1986, 2891) - für Vermögensschäden erst bei vorsätzlicher Falschbegutachtung (§ 826 BGB; OLG Hamm NJW-RR 1998, 1686). - OLG Hamm, 12.01.2022 - 11 U 21/21
Haftung eines gerichtlich bestellten Sachverständigen wegen vermeintlich …
Darüber hinaus muss der Sachverständige mit Schädigungsvorsatz handeln, was erfordert, dass er eine durch sein Gutachten verursachte Schädigung eines Anspruchstellers für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen hat (BGH…, Urteil vom 24.09.1991, VI ZR 293/90 - Rz. 20 und 24 juris; OLG Hamm, Beschluss vom 17.07.1997, 13 W 1/96 = NJW-RR 1998, 16867; OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.08.1986, 4 U 41/46 = NJW 1986, 2891, 2892, OLG Köln…, Beschluss vom 29.08.2012, I-5 U 104/12 - Rz. 7 und 8 juris).Rn. 88 Aber auch ein Anspruch aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 410 ZPO kommt nicht in Betracht, weil § 410 ZPO jedenfalls in Fällen, in denen der Sachverständige - wie hier - unbeeidigt geblieben ist, kein Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB ist (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.08.1986, 4 U 41/86 = NJW 1986, 2891, 2892 m.w.Nw.).
- OLG Zweibrücken, 20.03.2003 - 4 U 35/02
Schadensersatz: Zeitpunkt der Schadensentstehung bei fehlerhafter …
Ein Schadensersatzanspruch wäre allenfalls aus Delikt denkbar und zwar - da der Rechtsvorgänger der Beklagten sein Gutachten unter Eid erstattet hatte (vgl. Bl. 32 d.A.) - aus §§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. 154 bzw. 163 StGB oder aus § 826 BGB (vgl. dazu etwa BGHZ 62, 54, 56 ff.; BGH MDR 1957, 29, 30; OLG Hamm NJW-RR 1998, 1686; OLG Düsseldorf NJW 1986, 2891;… Palandt/Thomas, BGB 61. Aufl. § 823 Rdn. 117 und § 826 Rdn. 26;… Zöller/Greger, ZPO 23. Aufl. § 402 Rdn. 10, jew. m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 17.03.2005 - 5 U 123/04
Sachverständigen-Eid: Gegenstand und Reichweite des Sachverständigen-Eides und …
Das setzt voraus, dass der Beklagte einen fahrlässigen Falscheid geleistet hat (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1986, 2891; OLGR Rostock 2001, 194; Hanseat. OLG OLGR Hamburg 2001, 57; BGHZ 62, 54). - OLG Celle, 06.05.2004 - 4 U 30/04
Haftung des gerichtlichen Wertgutachters im Zwangsversteigrungsverfahren; …
Nach altem Recht kam deshalb als Anspruchsgrundlage nur 826 BGB - der Sonderfall des im Einzelfall beeidigten Sachverständigen mit der Haftung nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. §§ 154, 163 StGB (vgl. dazu BGH NZM 2003, 411, 412; OLG Düsseldorf NJW 1986, 2891) steht hier nicht in Frage - in Betracht, dessen Voraussetzungen hier nicht ersichtlich sind. - OLG Frankfurt, 06.07.2000 - 15 U 62/99
Haftung des Sachverständigen für fehlerhaftes Verkehrswertgutachten
- OLG Frankfurt, 21.07.1989 - 25 U 96/88
Anspruch auf Schadensersatz wegen einer Amtspflichtverletzung; Ausübung eines …
- AG Frankfurt/Main, 07.02.2020 - 29 C 1828/19
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 21.11.1985 - 1 U 24/85 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anlegen des Sicherheitsgurtes; Bemessung des Mitverschuldens
Papierfundstellen
- VersR 1987, 670
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Braunschweig, 01.11.1999 - 6 U 20/99 Stets kommt es auf die Abwägung der einzelnen Umstände des zu entscheidenden Falls an: einerseits darauf, wie es zu dem vom Schädiger zu verantwortenden Unfall gekommen ist, andererseits darauf, warum sieh der Verletzte nicht angegurtet hatte, und vor allem auf das Gewicht dieser Säumnis (OLG Frankfurt, VersR 1987, 670 ; Jagusch/Hentschel, aaO.,.
Vergleichbar sind auch die Fälle des OLG Frankfurt (VersR 1987, 670 , "grob fahrlässiges Verhalten" des Fahrers) und des OLG Düsseldorf (DAR 1985, 60 , "von dem Fahrer verschuldeter schwerer Unfall auf einer abendlichen Fahrt unter Bekannten"), in denen jeweils von einer Mithaftungsquote von 30 % zu Lasten der nicht angegurteten Geschädigten ausgegangen worden ist.
- OLG Karlsruhe, 23.08.1989 - 1 U 347/88
Angurten; Anschnallen; Mitverschulden; Haftung; Verkehrsunfall
Weitere Rechtsprechung zur Bemessung der Mithaftungsquote: OLG Frankfurt (Urteil Ä 1 U 24/85 Ä v. 21.11.85, in VersR 1987, 670) mit Abwägungskriterien (u. a. Unfallhergang u. -verschulden) und 50 %-Quote im Falle einer Beifahrerin, ferner (Urteil Ä 17 U 160/82 Ä v 4 6 86, in VRS 73, 171) mit 50 %-Quote zu Lasten einer am Kopf schwer verletzten Fahrerin: Kammergericht (Urteil Ä 12 U 3606/84 Ä v. 12.12.85, in VerkMitt 1986, 35 und Ä 12 U 1314/85 Ä v 16.12.85, in VerkMitt 1986, 35) jeweils mit Erwägungen zur Mithaftung eines Pkw-Insassen, ohne Regelquote, bei deliktischer Verantwortlichkeit des Unfallverursachers: OLG München (Urteil Ä 10 U 2344/84 Ä v 30.11.84, in VersR 1985, 868) mit Abwägungskriterien und 50 %-Quote zu Lasten einer Fahrerin mit Gesichtsverletzungen; LG Ravensburg (Urteil Ä1 O 1514/85 Ä v 19.1. 88, in DAR 1988, 166) mit 2/3-Quote zu Lasten eines schwer am Kopf verletzten Beifahrers. - OLG Oldenburg, 08.12.1989 - 6 U 152/89
Schmerzensgeld; Mutter; Schwere Gesichtsverletzungen; Schwere Knieverletzungen; …
Eine Mithaftungsquote von 50 % und im Einzelfall darüber kommt nur dann in Betracht, wenn der Schädiger ohne Verschulden nur aus § 7 StVG haftet (vgl. OLG Frankfurt, VersR 1987, 670 ).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 14.07.1986 - 3 U 183/85 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1987, 670
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 18.12.1986 - 18 U 172/86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Beamte; Jugendamt; Pflegschaft; Amtspflicht; Vater; Kind
Papierfundstellen
- FamRZ 1987, 749
- FamRZ 1987, 751 (Ls.)
- VersR 1987, 670 (Ls.)
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Rechtsprechung
| BGH, 28.04.1987 - VI ZR 222/86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- rechtsportal.de
BGB § 823 § 254; StVG § 7 § 17
Haftungsverteilung bei einem Unfall beim Überholen
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Unfall - Überholen - Schräg zufahren - Gestikulieren - Drohen - Verschulden
Papierfundstellen
- VersR 1987, 670
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