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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 25.10.1990 - 8 U 92/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3118
OLG Oldenburg, 25.10.1990 - 8 U 92/90 (https://dejure.org/1990,3118)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 25.10.1990 - 8 U 92/90 (https://dejure.org/1990,3118)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 25. Oktober 1990 - 8 U 92/90 (https://dejure.org/1990,3118)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 17 StVG ; § 9 Abs. 1 S. 4 StVO ; § 286 ZPO
    Rückfront des vorausfahrenden Fahrzeugs; Verschulden des Auffahrenden; Anscheinsbeweis; Fahrrad; Radfahrer

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Auffahrunfall - Anscheinsbeweis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 17; StVO § 9 Abs. 1 Satz 4; ZPO § 286

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rückfront des vorausfahrenden Fahrzeugs; Verschulden des Auffahrenden; Anscheinsbeweis; Fahrrad; Radfahrer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1991, 428
  • VersR 1992, 842
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • OLG Bremen, 03.12.1975 - 3 U 107/75
    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.10.1990 - 8 U 92/90
    Ist dagegen, wie hier, aufgrund der Ausführungen des Sachverständigen W, davon auszugehen, daß zum Kollisionszeitpunkt der radfahrende Kl. eine Schrägstellung zur Längsseite des Pkw des Bekl. zu 1) von ca. 30 bis 45 Grad einnahm, versagt der Anscheinsbeweis, denn es besteht, wie der Sachverständige weiter ausgeführt hat, die Möglichkeit, daß der Radfahrer in die Fahrspur des nachfolgenden Pkw zu einem Zeitpunkt eingebogen ist, in welchem dessen Fahrer sich nicht mehr darauf hat einstellen können (vgl OLG Hamburg, VersR 68, 975; OLG Bremen, VersR 76, 571).
  • OLG Celle, 19.12.2007 - 14 U 97/07

    Auffahren auf einen vorausfahrenden Linksabbieger und Annahme des …

    ebenso OLG Oldenburg, VersR 1992, 842.
  • OLG Köln, 20.03.1996 - 11 U 236/95

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn

    Nach ständiger zutreffender Rechtsprechung sind die Voraussetzungen eines Anscheinsbeweis für das Verschulden des Auffahrenden regelmäßig nicht erfüllt, wenn es zu dem Unfall infolge eines vorangegangenen Fahrbahnwechsels gekommen ist (vgl. unter anderem OLG Oldenburg DAR 1991, 382 f; OLG Karlsruhe Versicherungsrecht 1991, 1071).
  • AG Brühl, 17.05.2024 - 23 C 220/23

    Verkehrsunfall bei Fahrstreifenwechsel - Haftung

    Um einen Auffahrunfall handelt es sich, wenn zwei Fahrzeuge im gleichgerichteten Verkehr fahren, es zu einer Kollision der beiden Fahrzeuge kommt und mindestens eine Teilüberdeckung von Heck und Front vorliegt (KG BeckRS 2014, 06024; NZV 2008, 197; OLG Oldenburg NZV 1991, 428).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.05.1991 - 1 U 30/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,4516
OLG Düsseldorf, 06.05.1991 - 1 U 30/90 (https://dejure.org/1991,4516)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.05.1991 - 1 U 30/90 (https://dejure.org/1991,4516)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Mai 1991 - 1 U 30/90 (https://dejure.org/1991,4516)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVO § 9 Abs. 5
    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf einem Tankstellengelände

Papierfundstellen

  • NZV 1991, 392
  • VersR 1992, 842
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Karlsruhe, 16.12.2011 - 4 U 106/11

    Schwacke-Liste ist geeignete Schätzungsgrundlage zur Ermittlung des Normaltarifs

    Der Vorrang des fließenden Verkehrs endet erst, wenn der Teilnehmer des fließenden Verkehrs die Straße mit einer ganzen Pkw-Länge verlassen hat (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1991, 392).

    Die Vorschrift gilt nicht gegenüber einem aus demselben Grundstück ausfahrenden Kraftfahrzeug (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1991, 392).

  • OLG München, 16.05.2008 - 10 U 1701/07

    Verkehrsunfall: Haftungsabwägung bei Kollision eines auf die Gegenfahrbahn …

    1981 Nr. 86 = NJW 1981, 2301 = MDR 1982, 47 zu § 2 II StVO; OLG Düsseldorf NZV 1991, 392 = DAR 1991, 426 zu § 9 V StVO; Kirchhoff MDR 1998, 12 [14 f.]; Senat, Urt. v. 24.11.2006 - 10 U 2555/06; v. 01.12.2006 - 10 U 4707/06 (Juris); v. 02.02.2007 -10 U 4976/06 = DAR 2007, 465 f.).
  • OLG München, 24.11.2006 - 10 U 2555/06

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines Verkehrsunfalls; …

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  • VG Gießen, 16.06.1994 - 6 E 566/93

    Anspruch auf Zulassung zur erneuten Führerscheinprüfung; Zulässigkeit einer …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • AG Saarbrücken, 09.06.2006 - 37 C 113/05

    Haftungsverteilung bei einem Unfall beim Rechtsabbiegen

    Die nach der StVO höchste Sorgfalt wird beim Abbiegen in ein Grundstück notwendig, weil der Gesetzgeber dem Umstand tragen wollte, dass die meisten Unfälle geschehen, wenn ein Verkehrsteilnehmer den fließenden Verkehr anderer Verkehrsteilnehmer unterbricht (OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.05.1991 - 1 U 30/90, NZV 1991, 392 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 31.05.1990 - 9 U 224/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3560
OLG Karlsruhe, 31.05.1990 - 9 U 224/88 (https://dejure.org/1990,3560)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31.05.1990 - 9 U 224/88 (https://dejure.org/1990,3560)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31. Mai 1990 - 9 U 224/88 (https://dejure.org/1990,3560)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 823 § 249; StVG § 7 § 17
    Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein wegen eines Unfalls anderer Fahrzeuge anhaltendes Fahrzeug

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verkehrsunfall; Haftung; Beteiligung Dritter; Betriebsgefahr

Papierfundstellen

  • NZV 1991, 269
  • VersR 1992, 842
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.02.1972 - VI ZR 128/70

    Ersatzfähigkeit von Schäden durch Umfahren der Unfallstelle

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.05.1990 - 9 U 224/88
    Ein haftungsrechtlicher Zusammenhang mit der Betriebsgefahr ist anzunehmen, solange die durch den Unfall geschaffene Gefahrenlage fortbesteht und hierauf der neue Unfall zurückzuführen ist (vgl. BGH VersR 1972, 560 = NJW 72, 904 und 72, 1072 = NJW 72, 1804).
  • BGH, 11.07.1972 - VI ZR 79/71

    Haftung des Unfallverursachers eines Verkehrsunfalls für Nachfolgeschäden …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.05.1990 - 9 U 224/88
    Ein haftungsrechtlicher Zusammenhang mit der Betriebsgefahr ist anzunehmen, solange die durch den Unfall geschaffene Gefahrenlage fortbesteht und hierauf der neue Unfall zurückzuführen ist (vgl. BGH VersR 1972, 560 = NJW 72, 904 und 72, 1072 = NJW 72, 1804).
  • BGH, 09.02.1988 - VI ZR 168/87

    Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs zwischen der Betriebsgefahr eines …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.05.1990 - 9 U 224/88
    Der Zurechnungszusammenhang wird aber unterbrochen, wenn das schädigende Verhalten nur noch der äußere Anlaß für das Verhalten Dritter ist (vgl. BGH VersR 1988, 640).
  • BGH, 10.02.2004 - VI ZR 218/03

    Zurechnungszusammenhang bei Unfall aufgrund einer Sperrung der Autobahn

    Der erkennende Senat hat bereits früher eine Entscheidung des OLG Karlsruhe (NZV 1991, 269 f.) gebilligt, in der der Zurechnungszusammenhang aufgrund einer derartigen Überlegung verneint wurde (Nichtannahmebeschluß vom 26. Februar 1991 - VI ZR 216/90).
  • OLG Brandenburg, 27.09.2007 - 12 U 6/07

    Zurechnung der Betriebsgefahr von Kfz bei Erst- und Zweitunfall/Folgeunfall

    Der Zurechnungszusammenhang ist erst dann unterbrochen, wenn der erste Unfall nur äußerer Anlass für den Folgeunfall gewesen ist, tatsächlich aber ein eigenständiges Verhalten eines Dritten dem Geschehen eine Wendung gibt, die die Wertung erlaubt, das mit dem Erstunfall gesetzte Risiko sei für den Zweitunfall von völlig untergeordneter Bedeutung, eine Haftung des Erstunfallverursachers sei daher nicht gerechtfertigt (…BGH VersR 2004, a.a.O.; OLG Karlsruhe NZV 1991, S. 269;… Geigel-Kunschert, a.a.O.).
  • OLG Köln, 26.01.2006 - 7 U 82/05

    Haftung des Unfallverursachers bei Beschädigung des Rettungshubschraubers durch …

    Der Bundesgerichtshof hat in der genannten Entscheidung (NJW 2004, 1375) die Erwägungen, dass bei einem solchen Sachverhalt der unaufmerksame Verursacher des Zweitunfalls diesen in einer Weise herbeiführt, für die es letztlich unwesentlich ist, ob das bestehende Hindernis durch einen vorangegangenen Unfall oder aus anderen Gründen (etwa einen Verkehrsstau) geschaffen wurde, ausdrücklich gebilligt, und zugleich auf die Nichtannahme der Revision bezüglich der Entscheidung OLG Karlsruhe (NZV 1991, 269) hingewiesen, in der ebenfalls von diesen Überlegungen ausgegangen worden war.
  • LG Saarbrücken, 06.11.2009 - 13 S 166/09

    Haftungsverteilung bei Sturz eines Motorradfahrers aufgrund einer Kollision eines …

    Rn. 20 (1) In der Rechtsprechung wird ein Zurechnungszusammenhang verneint, wenn der erste Unfall nur noch äußerer Anlass für das Verhalten des Dritten war bzw. er sich nach dem Schutzzweck als völlig unerheblich für das Folgegeschehen darstellte (BGH VersR 1988, 640 f.; OLG Karlsruhe, VersR 1992, 842).
  • LG Köln, 12.05.2005 - 30 O 495/03

    Haftung des Führers eines verunfallten PKW für die Beschädigung des …

    Ein Zurechnungszusammenhang kann insbesondere dann zu verneinen sein, wenn nach dem Erstunfall die Unfallstelle abgesichert ist und ein weiterer Kraftfahrer in die Unfallstelle hineinfährt (BGH NJW 2004, 1375) oder wenn der erste Unfall nur noch äußerer Anlaß und von untergeordneter Bedeutung für den zweiten Unfall ist und sich nicht anders darstellt, als wenn das Hindernis, das zum 2. Unfall geführt hat, aus irgend einem anderen Grund bestanden hätte ( OLG Karlsruhe NZV 1991, 269).
  • LG Lübeck, 06.09.2024 - 10 O 72/24

    Haftung bei Verkehrsunfall: Zurechnung der Betriebsgefahr

    Begründet der Betrieb eines Kraftfahrzeugs keine konkrete Gefahrenlage oder wird eine konkrete Gefahrenlage unterbrochen, sondern veranlasst es einen Verkehrsteilnehmer zu einer verkehrstypischen Reaktion, und kommt es danach aufgrund des Verhaltens eines Dritten zu einem Schadenseintritt bei dem reagierenden Verkehrsteilnehmer, so ist der Schadenseintritt nicht dem Gefahrenkreis des Kraftfahrzeugs zuzuordnen mit der Folge, dass eine verschuldensunabhängige Haftung nach § 7 Abs. 1 StVG ausscheidet (dahingehend dazu OLG Karlsruhe vom 31.5.1990, Az. 9 U 224/88).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 11.04.1991 - 5 U 308/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,8404
OLG Celle, 11.04.1991 - 5 U 308/89 (https://dejure.org/1991,8404)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.04.1991 - 5 U 308/89 (https://dejure.org/1991,8404)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. April 1991 - 5 U 308/89 (https://dejure.org/1991,8404)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVO § 18 Abs. 3
    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall beim Auffahren auf den rechten Fahrstreifen einer Autobahn

Papierfundstellen

  • VersR 1992, 842
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG München, 09.10.2009 - 10 U 2965/09

    Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Haftungsverteilung bei einer …

    Das OLG Celle (DAR 1992, 219 = r+s 1992, 158, vom BGH mit Beschl. v. 07.01.1992 - VR ZR 202/91 gebilligt) ging bei einer gleichgelagerten Kollision im Zusammengang mit einem Einfahrvorgang in die Autobahn von einer Haftung des Bevorrechtigten mit 60% aus, da er mit überhöhter Geschwindigkeit und zu geringem Sicherheitsabstand gefahren ist und vor ihm zwei andere Fahrzeuge nach links auf die Überholspur ausweichen konnten.
  • OLG Naumburg, 15.09.2006 - 10 U 16/06

    Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile an Kollision beim Einfädeln …

    Muss hingegen der durchgehende, fließende Verkehr vor dem Einfahrenden abbremsen, so hat dieser seine Wartepflicht verletzt (vgl. OLG Koblenz DAR 1987, 158; KG NZV 2000, 43 - 45 zitiert nach juris; OLG Hamm NZV 1992, 320; OLG Celle DAR 1992, 219, 220;… Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 8 StVO Rdn. 34 b;… ders. § 18 StVO Rdn. 17 m.w.N.).
  • OLG München, 04.09.2009 - 10 U 3291/09

    Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls; Verfahrensverstoß wegen der …

    Unter Umständen kommt vorliegend daher die Annahme eines Anscheinsbeweises zu Lasten des auf eine Autobahn Auffahrenden nicht in Betracht (vgl. auch BGH VRS 63, 10; OLG Celle VRS 82, 426; OLG Koblenz VRS 86, 429).
  • KG, 12.03.2001 - 12 U 9790/99

    Haftungsverteilung bei einem Unfall beim Auffahren auf eine Autobahn

    In einem solchen Fall spricht kein Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des die Autobahn benutzenden Fahrers (BGH NJW 1982, 1595 = MDR 1982, 841 für einen dem Streitfall ähnlichen Sachverhalt; ferner Senat VerkMitt 1996, 5; OLG Hamm NZV 1994, 229; OLG Koblenz VersR 1994, 361; OLG Celle DAR 1992, 219 = VersR 1992, 842).
  • LG Verden, 15.10.2019 - 5 O 139/18

    Verkehrsunfall - Auffahrunfall nach einem Spurwechsel des Vorausfahrenden

    Eine Vermutung für die Unfallverursachung durch den Beklagten zu 1. besteht nach alledem nicht (OLG Celle, Urteil vom 11.04.1991 - 5 U 308/89, BeckRS 1991, 188; Urteil vom 07.11.2002 - 14 U 56/01, BeckRS 2002, 30292).
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