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Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 11.03.1993

Rechtsprechung
   BGH, 09.02.1993 - XI ZB 2/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1255
BGH, 09.02.1993 - XI ZB 2/93 (https://dejure.org/1993,1255)
BGH, Entscheidung vom 09.02.1993 - XI ZB 2/93 (https://dejure.org/1993,1255)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 1993 - XI ZB 2/93 (https://dejure.org/1993,1255)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit - Prozeßhandlung - Vertreter - Rechtsanwalt - Handeln als Vertreter - Erkennbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 53; ZPO § 78
    Wirksame Prozeßhandlung des Vertreters aufgrund der Gesamtumstände

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1925
  • MDR 1993, 469
  • VersR 1994, 193
  • BB 1993, 752
  • AnwBl 1993, 634
 
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Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.10.1991 - XI ZB 6/91

    Ordnungsgemäße Unterschrift

    Auszug aus BGH, 09.02.1993 - XI ZB 2/93
    Jede andere Deutung unterstellt ihm den Willen zu einer eindeutig unzulässigen Prozeßhandlung und verstößt damit gegen den Auslegungsgrundsatz, daß im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (Senatsbeschluß vom 8. Oktober 1991 - XI ZB 6/91I ZB 6/91 = BGHR ZPO § 577 - Auslegung 1 m.w.Nachw.).
  • BGH, 14.12.1990 - V ZR 329/89

    Hinweispflicht des amtlich bestellten Vertreters

    Auszug aus BGH, 09.02.1993 - XI ZB 2/93
    Es reicht aus, wenn das Handeln als Vertreter sich aus den Umständen hinreichend deutlich erkennbar ergibt (BGH, Urteil vom 14. Dezember 1990 - V ZR 329/89 = NJW 1991, 1175, 1176).
  • BGH, 09.12.1974 - III ZR 134/72

    Rechtsmittelgericht - Rechtsanwalt - Vertreter - Prozeßhandlungen

    Auszug aus BGH, 09.02.1993 - XI ZB 2/93
    Um darüber keinerlei Mißverständnisse aufkommen zu lassen, wäre es zwar zweckmäßig gewesen, wenn Rechtsanwalt S. sich in dem Schriftsatz ausdrücklich als "allgemeiner Vertreter" oder "amtlich bestellter Vertreter" bezeichnet hätte; notwendig für die Wirksamkeit der Prozeßhandlung ist ein solcher Zusatz aber nicht (BGH, Urteil vom 9. Dezember 1974 - III ZR 134/72 = NJW 1975, 542, 543 und Beschluß vom 19. Oktober 1972 - VII ZB 12/72 = VersR 1973, 86).
  • BGH, 19.10.1972 - VII ZB 12/72

    Berufungsverfahren - Berufungsschrift - Ordnungsgemäße Berufungsschrift - …

    Auszug aus BGH, 09.02.1993 - XI ZB 2/93
    Um darüber keinerlei Mißverständnisse aufkommen zu lassen, wäre es zwar zweckmäßig gewesen, wenn Rechtsanwalt S. sich in dem Schriftsatz ausdrücklich als "allgemeiner Vertreter" oder "amtlich bestellter Vertreter" bezeichnet hätte; notwendig für die Wirksamkeit der Prozeßhandlung ist ein solcher Zusatz aber nicht (BGH, Urteil vom 9. Dezember 1974 - III ZR 134/72 = NJW 1975, 542, 543 und Beschluß vom 19. Oktober 1972 - VII ZB 12/72 = VersR 1973, 86).
  • BGH, 12.02.2003 - XII ZR 324/98

    Voraussetzungen eines Grundurteils; Ausgleichsansprüche zwischen ehemaligen …

    Ein darüber hinausgehendes Verständnis würde der Klägerin den Willen zu einem unzulässigen Klagantrag unterstellen und verstieße damit gegen den Auslegungsgrundsatz, daß im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (BGH Beschlüsse vom 9. Februar 1993 - XI ZB 2/93 - NJW 1993, 1925, vom 17. Oktober 2001 - VIII ZB 32/01 - BGH-Report 2002, 125 f.).
  • BGH, 20.12.2022 - VI ZR 279/21

    Formanforderungen an eine Berufungsbegründung: Verdeutlichung eines …

    Es reicht aus, wenn sich das Handeln als Vertreter für das Gericht aus den Umständen hinreichend deutlich erkennbar ergibt (…vgl. zum allgemeinen/amtlich bestellten Vertreter BGH, Beschlüsse vom 28. Juli 2005 - III ZB 56/05, NJW 2005, 3415, juris Rn. 6;… vom 22. Oktober 1998 - VII ZB 15/98, NJW 1999, 365, juris Rn. 7;… vom 3. Mai 1995 - XII ZB 53/95, NJW-RR 1995, 950, juris Rn. 9; vom 9. Februar 1993 - XI ZB 2/93, NJW 1993, 1925, juris Rn. 3; jeweils mwN).

    Ein solches Auslegungsergebnis würde ihm den Willen zu einer eindeutig unzulässigen Prozesshandlung unterstellen und damit gegen den Auslegungsgrundsatz verstoßen, dass im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (siehe hierzu auch BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 1993 - XI ZB 2/93, juris Rn. 3 …und vom 28. Juli 2005 - III ZB 56/05, NJW 2005, 3415, juris Rn. 8 aE).

  • BGH, 28.07.2005 - III ZB 56/05

    Erkennbarkeit des Handelns eines Rechtsanwalts als amtlich bestellter Vertreter

    Um darüber keinerlei Mißverständnisse aufkommen zu lassen, wäre es zwar zweckmäßig gewesen, wenn Rechtsanwalt S. sich in jenen Schriftsätzen ausdrücklich als "allgemeiner Vertreter" oder "amtlich bestellter Vertreter" bezeichnet hätte; notwendig für die Wirksamkeit der Prozeßhandlung ist ein solcher Zusatz aber nicht (BGH, Beschluß vom 9. Februar 1993 - XI ZB 2/93 = BGHR ZPO § 78 Abs. 1 Vertreter, amtlicher 2 m.zahlr.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.03.1993 - 24 U 213/92   

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https://dejure.org/1993,7700
OLG Hamm, 11.03.1993 - 24 U 213/92 (https://dejure.org/1993,7700)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.03.1993 - 24 U 213/92 (https://dejure.org/1993,7700)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. März 1993 - 24 U 213/92 (https://dejure.org/1993,7700)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 256 Abs. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Feststellungsinteresse; Ungewisser Schadenseintritt; Verjährung

Papierfundstellen

  • VersR 1994, 193
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