Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 28.09.1995 - 5 Ss (OWi) 332/95 - (OWi) 134/95 I |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Teures Parken auf dem Behindertenparkplatz
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Strenge Politesse behält Recht - Wer aussteigt, parkt sein Auto - auch wenn er weniger als drei Minuten stehenbleibt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVO § 12 Abs. 2
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1996, 53
- NZV 1996, 161
- VersR 1996, 1035
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 05.03.2003 - 2 ARs 50/03
Zuständigkeit für Nebenentscheidungen zur Aussetzung der Rechtsfreiheitsstrafe …
Soweit es sich um die der Aussetzungsentscheidung nachfolgende Bewährungsaufsicht und nachträgliche Entscheidungen handelt, die sich auf die Strafaussetzung zur Bewährung beziehen, hat der Senat zwar bereits wiederholt entschieden, daß sich die gerichtliche Zuständigkeit insoweit auch bei einer nach § 36 BtMG bewilligten Strafaussetzung zur Bewährung nicht nach der Sonderregelung in § 36 Abs. 5 Satz 1 BtMG richtet, sondern nach der allgemeinen Regelung in § 462 a StPO, so daß in diesen Fällen nach dem Vollzug von Strafhaft die Strafvollstreckungskammer zuständig ist (vgl. BGHSt 37, 338; BGH, Beschl. vom 10. April 2002 - 2 ARs 88/02; BGH NStZ-RR 2001, 343; 1996, 53; NStZ 2001, 110). - BGH, 05.03.2003 - 2 AR 26/03
Zuständigkeit für die erstmaligen Anordnungen zur Ausgestaltung der …
Soweit es sich um die der Aussetzungsentscheidung nachfolgende Bewährungsaufsicht und nachträgliche Entscheidungen handelt, die sich auf die Strafaussetzung zur Bewährung beziehen, hat der Senat zwar bereits wiederholt entschieden, daß sich die gerichtliche Zuständigkeit insoweit auch bei einer nach § 36 BtMG bewilligten Strafaussetzung zur Bewährung nicht nach der Sonderregegelung in § 36 Abs. 5 Satz 1 BtMG richtet, sondern nach der allgemeinen Regelung in § 462 a StPO, so daß in diesen Fällen nach dem Vollzug von Strafhaft die Strafvollstreckungskammer zuständig ist (vgl. BGHSt 37, 338; BGH, Beschl. vom 10. April 2002 - 2 ARs 88/02; BGH NStZ-RR 2001, 343; 1996, 53; NStZ 2001, 110). - LG Essen, 04.04.2019 - 10 S 3/19
Nach außen zu öffnendes Tor eines Ladenlokals beschädigt Pkw. Wer haftet???
Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt (§ 12 Abs. 2 StVO; OLG Karlsruhe DAR 2003, 473 [OLG Karlsruhe 20.05.2003 - 2 Ss 216/01]; OLG Düsseldorf DAR 1995, 499; OVG Nordrhein-Westfalen DAR 200'1, 183;… Hentschel/König/Dauer § 12 StVO, Rdnr. 42).
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Rechtsprechung
| KG, 19.12.1994 - 12 U 7053/92 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Haftungsverteilung bei Kollision beim Linksabbiegen; Haftung bei Alleinschuld eines polnischen Staatsangehörigen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Polnischer Staatsangehöriger; PKW; Zulassung; Deutschland; Verkehrsunfall; Direktklage; Haftpflicht; Grüne Karte
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 1116
- NZV 1995, 363 (Ls.)
- VersR 1996, 1035
Wird zitiert von ... (3)
- LG Saarbrücken, 20.06.2016 - 13 T 3/16
Sofortiges Anerkenntnis im Schadensersatzprozess nach Verkehrsunfall: Dauer der …
Die Frage bedarf auch hier keiner grundlegenden Klärung, ebenso wie die Frage, ob die Prüffrist für einen ausländischen Haftpflichtversicherer bereits mit der Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs gegenüber dem Deutschen Büro Grüne Karte e.V. zu laufen beginnt (zum Verhältnis zwischen dem Büro Grüne Karte e.V. - früher H.-Verband -, dem ausländischen Haftpflichtversicherer und dem inländischen Regulierungsbeauftragten, vgl. BGHZ 57, 265; BGH, Urteil vom 24.04.1974 - IV ZR 202/72, VersR 1974, 689; BGH, Urteil vom 01.07.2008 - VI ZR 188/07, VersR 2008, 1273; KG, VersR 1996, 1035; OLG Hamm, VersR 1972, 1040 mit Anm. Schmitt; OLG Frankfurt, VersR 1972, 919; OLG Hamburg, VersR 1974, 277; LG Aachen, VersR 1974, 473; LG Koblenz, VersR 1981, 543; LG Stuttgart, VersR 2016, 44;… Junker in: MünchKomm-BGB, 6. Aufl., Art. 18 Rom II-VO Rn. 15 ff, Rn. Feyock in: Feyock/Jacobsen/Lemor, Kraftfahrtversicherung, 3. Aufl., § 6 AuslPflVG Rn. 525;… Prölss/Martin, VVG, 29. Aufl., Vorbem. zu § 1 PflVG Rn. 1 ff; Schmitt, VersR 1970, 497; vgl. auch die Hinweise auf http://www.gruene-karte.de/das-gk-system.html). - OLG Saarbrücken, 13.12.2024 - 3 U 36/23
Nachweis der Unfallursächlichkeit eines Geschwindigkeitsverstoßes
Rn. 17 2. Ebenfalls rechtsfehlerfrei ist das Landgericht - unausgesprochen - davon ausgegangen, dass der Kläger neben dem Erstbeklagten als inländischem Versicherungsbüro im System Grüne Karte auch den ausländischen Zweitbeklagten als Fahrer des unfallgegnerischen Fahrzeugs in Gesamtschuldnerschaft in Anspruch nehmen darf (§ 6 Abs. 1 AuslPflVG a.F., § 115 Abs. 1 VVG a.F.; so bereits BGHZ 57, 265; KG, Urteil vom 19.12.1994 - 12 U 7053/92, VersR 1996, 1035; vgl. jetzt § 115 Abs. 1 VVG n.F., § 3 AuslPflVG n.F.). - VGH Bayern, 17.04.2008 - 4 C 07.3356
Prozesskostenhilfe; Feuerwehrkosten; Verkehrsunfall; Ermessen; Billigkeit
Dies gilt auch für den Ersatzanspruch gegen einen polnischen Haftpflichtversicherer, denn der Umfang des Schadenersatzanspruches gegen den polnischen Haftpflichtversicherer richtet sich nach deutschem Recht (KG vom 19.12.1994 NJW-RR 1995, 1116).
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