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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 26.09.1996 | OLG Düsseldorf, 13.07.1995

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 03.08.1995 - 6 U 201/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,14759
OLG Hamburg, 03.08.1995 - 6 U 201/94 (https://dejure.org/1995,14759)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03.08.1995 - 6 U 201/94 (https://dejure.org/1995,14759)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03. August 1995 - 6 U 201/94 (https://dejure.org/1995,14759)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 133
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamburg, 02.11.2000 - 6 U 277/99

    Inhaltskontrolle bei Vereinbarung ausländischen Rechts in AGB; Formularmäßige …

    Das entspricht der Rechtsnatur des Instituts der subrogation, die anders als ein Forderungsübergang kraft Gesetzes nach § 67 WG keine Übertragung des Anspruchs bewirkt, sondern lediglich den Versicherer dazu ermächtigt, nach Erbringen der Versicherungsleistung aus dem fremden Recht des Versicherungsnehmers gegen den Schädiger vorzugehen (Urteil des Senat vom 3. August 1995, TranspR 1996, 29, "Katsuragi").

    Eine solche Kumulation ist hier nicht geboten, da im Unterschied zur Entscheidung des Senats vom 3. August 1995 ( TranspR 1996, 29 "Katsuragi") keine Unklarheit über die materiell-rechtliche Aktivlegitimation der Klägerin zu 2) bestanden hat.

  • OLG Hamburg, 09.11.2000 - 6 U 68/99

    Gutgläubiger Erwerb eines Konnossements

    Auch Rabe hatte noch in seiner kritischen Stellungnahme zur "Katsuragi"-Entscheidung des Senats (OLG Hamburg in TranspR 1996, S. 29) für den Fall der Weniger- oder Nichtverladung ausgeführt, dass dem Verfrachter aufgrund der unwiderleglichen Vermutung des § 656 Abs. 2 Satz 2 HGB nicht der Nachweis gelingen kann, dass der Verlust des Guts nicht innerhalb des ihn treffenden Haftungszeitraumes eingetreten ist (…vgl. Rabe TranspR 1997, S. 89, 91).
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Rechtsprechung
   BGH, 26.09.1996 - I ZR 165/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,6535
BGH, 26.09.1996 - I ZR 165/94 (https://dejure.org/1996,6535)
BGH, Entscheidung vom 26.09.1996 - I ZR 165/94 (https://dejure.org/1996,6535)
BGH, Entscheidung vom 26. September 1996 - I ZR 165/94 (https://dejure.org/1996,6535)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Schadensersatz wegen abhandengekommener Laptops aus übergegangenen und abgetretenen Recht - Verlust der Laptops bei der Einlagerung im Lager der Empfangsspediteurin aufgrund der Annahmeverweigerung des Empfängers - Vorliegen einer ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 224
  • VersR 1997, 133
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.11.1995 - I ZR 122/93

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des Spediteurs wegen Verlust von …

    Auszug aus BGH, 26.09.1996 - I ZR 165/94
    Seine Einlassungspflicht beschränkt sich nicht darauf, daß lediglich allgemeine Angaben zur Lagerorganisation vorgetragen werden (BGH, Urt. v. 09.11.1995 - I ZR 122/93, TranspR 1996, 303, 304 = VersR 1996, 782, 783).

    Denn es würde einer ordnungsgemäßen Betriebsorganisation nicht entsprechen, vielmehr würden ganz naheliegende, jedem Spediteur ohne weiteres einleuchtende Maßnahmen außer acht gelassen, wenn überhaupt keine Ausgangskontrollen der Nahverkehrfahrzeuge stattfänden (BGH, Urt. v. 09.11.1995 - I ZR 122/93, a.a.O.).

    Erfolgt, wovon mangels anderweiter Feststellungen im Streitfall auszugehen ist, die Kontrolle und Überwachung der Nahverkehrsunternehmer allein mittels EDV-Erfassung der Ware, kann das nicht als ordnungsgemäße Umschlagslagerorganisation angesehen werden, weil allein diese Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz gegen unbeabsichtigte oder beabsichtigte Fehlverladungen bieten und deshalb durch Kontrollen der beladenen Fahrzeuge durch das Lagerpersonal der Beklagten und durch stichprobenweise Untersuchung von Nahverkehrsfahrzeugen beim Verlassen des Umschlagslagers ergänzt werden müßten (…vgl. BGH, Urt. v. 22.06.1995 - I ZR 21/93, TranspR 1996, 37, 38; Urt. v. 09.11.1995 - I ZR 122/93, a.a.O.).

  • BGH, 03.11.1994 - I ZR 100/92

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen eines Speditionsvertrages

    Auszug aus BGH, 26.09.1996 - I ZR 165/94
    Es hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in nicht zu beanstandender Weise angenommen, daß § 51 Buchst. b Satz 2 ADSp eine Beweislastregelung zum Nachteil des Anspruchstellers enthält (BGHZ 127, 275; 129, 345), daß also die Klägerin für die Voraussetzungen der unbeschränkten Haftung der Beklagten (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Beklagten oder ihrer leitenden Angestellten) beweispflichtig ist.

    Die hierfür erforderliche Voraussetzung, daß die Beklagte selbst die ihr angesichts des unterschiedlichen Informationsstandes nach Treu und Glauben obliegende Darlegungspflicht zu den näheren Umständen im eigenen Betriebsbereich erfüllt hat (vgl. BGHZ 127, 275, 284; 129, 345, 349), ist entgegen der Meinung des Berufungsgerichts nicht gegeben.

  • BGH, 04.05.1995 - I ZR 70/93

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen eines Speditionsvertrages

    Auszug aus BGH, 26.09.1996 - I ZR 165/94
    Es hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in nicht zu beanstandender Weise angenommen, daß § 51 Buchst. b Satz 2 ADSp eine Beweislastregelung zum Nachteil des Anspruchstellers enthält (BGHZ 127, 275; 129, 345), daß also die Klägerin für die Voraussetzungen der unbeschränkten Haftung der Beklagten (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Beklagten oder ihrer leitenden Angestellten) beweispflichtig ist.

    Die hierfür erforderliche Voraussetzung, daß die Beklagte selbst die ihr angesichts des unterschiedlichen Informationsstandes nach Treu und Glauben obliegende Darlegungspflicht zu den näheren Umständen im eigenen Betriebsbereich erfüllt hat (vgl. BGHZ 127, 275, 284; 129, 345, 349), ist entgegen der Meinung des Berufungsgerichts nicht gegeben.

  • BGH, 06.07.1995 - I ZR 20/93

    Anfechtbarkeit der Trennung von Verfahren; Organisation des Umschlaglagers eines …

    Auszug aus BGH, 26.09.1996 - I ZR 165/94
    Des weiteren könnte aber eine lediglich buchmäßige Erfassung der Abgänge - anders als es das Berufungsgericht gesehen hat - als Kontroll- und Überwachungsmaßnahme auch nicht ausreichen, weil es sich beim Umschlag von Transportgut um einen erfahrungsgemäß schadensanfälligen Bereich handelt, der deshalb so organisiert werden muß, daß in der Regel der Ein- und Ausgang auch - jedenfalls stichprobenartig - durch körperlichen Abgleich der papiermäßigen Erfassung mit der Ware kontrolliert wird, damit außer Kontrolle geratene Sendungen frühzeitig festgestellt werden können und nach ihnen gesucht werden kann (BGH, Urt. v. 06.07.1995 - I ZR 20/93, TranspR 1996, 70, 72).
  • BGH, 22.06.1995 - I ZR 21/93

    Grob fahrlässiges Organisaitonsverschulden eines Spediteurs

    Auszug aus BGH, 26.09.1996 - I ZR 165/94
    Erfolgt, wovon mangels anderweiter Feststellungen im Streitfall auszugehen ist, die Kontrolle und Überwachung der Nahverkehrsunternehmer allein mittels EDV-Erfassung der Ware, kann das nicht als ordnungsgemäße Umschlagslagerorganisation angesehen werden, weil allein diese Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz gegen unbeabsichtigte oder beabsichtigte Fehlverladungen bieten und deshalb durch Kontrollen der beladenen Fahrzeuge durch das Lagerpersonal der Beklagten und durch stichprobenweise Untersuchung von Nahverkehrsfahrzeugen beim Verlassen des Umschlagslagers ergänzt werden müßten (vgl. BGH, Urt. v. 22.06.1995 - I ZR 21/93, TranspR 1996, 37, 38;… Urt. v. 09.11.1995 - I ZR 122/93, a.a.O.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.07.1995 - 18 U 3/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,13338
OLG Düsseldorf, 13.07.1995 - 18 U 3/95 (https://dejure.org/1995,13338)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.07.1995 - 18 U 3/95 (https://dejure.org/1995,13338)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Juli 1995 - 18 U 3/95 (https://dejure.org/1995,13338)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Seefrachtsrecht; Eintretenmüssen; Verfrachter; Verspätung; Rechtsfolgen; Verzug; Fixkosten; Speditionsvertrag; Beförderung

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 133
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Naumburg, 15.06.2012 - 10 U 47/11

    Frachtvertrag: Anwendbare Vorschriften bei Überschreitung der Ladefrist

    Im Fall von Beladungsverzögerungen haftet der Frachtführer daher nach ergänzend anwendbarem nationalen Recht, d.h. bei Anwendbarkeit deutschen Rechts gemäß den §§ 280, 281, 286 und ggf. den §§ 280, 283, 311 a BGB (…Koller, aaO, Art. 19 CMR, Rn 3;… Münchner Kommentar-Jesser-Huß, HGB, 2. Aufl., Art. 19 CMR, Rn 4; BGH NJW 1993, 2808; LG Hamburg, TransportR 2003, 209; Hanseatisches Oberlandesgericht, 6 U 150/09, Urteil vom 13. Januar 2011, zitiert nach Juris; OLG Düsseldorf, TranspR 1996, 243).

    Aufgrund der Rechtswahl in der Bestellung vom 18. Mai 2010 ("Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland") ist gemäß Art. 3 Rom-I-VO deutsches Recht anwendbar, wobei deutsches Recht auch nach der widerlegbaren Vermutung des Art. 5 Abs. 1 Rom-I-VO anwendbar wäre, weil der streitgegenständliche Güterbeförderungsvertrag am engsten mit dem Staat verbunden ist, in dem der Beförderer im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses seine Hauptniederlassung hat und eine weitere Verbindung, z.B. durch die Verladung der Güter besteht (…Münchner Kommentar, aaO, Einl. CMR, Rn 44; OLG Düsseldorf, TranspR 1996, 243; Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 13. Januar 2011, 6 U 150/09, zitiert nach Juris, beide für Seefrachtrecht).

  • OLG Hamburg, 13.01.2011 - 6 U 150/09

    Konnossementsbedingungen im Seefrachtverkehr: Wirksamkeit eines …

    Der Senat folgt der Auffassung des Landgerichts, dass bei Verzögerungsschäden die allgemeinen Vorschriften des BGB über den Verzug anwendbar sind, weil im Seefrachtrecht keine besonderen Vorschriften betreffend Verzögerungsschäden existieren (so auch OLG Düsseldorf, TranspR 1996, 243; Herber, Seehandelsrecht, S. 323;… Rabe, Seehandelsrecht, 4. Aufl., § 606, Rn. 69).
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