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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 30.01.1997 - 14 U 45/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,11746
OLG Stuttgart, 30.01.1997 - 14 U 45/95 (https://dejure.org/1997,11746)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.01.1997 - 14 U 45/95 (https://dejure.org/1997,11746)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. Januar 1997 - 14 U 45/95 (https://dejure.org/1997,11746)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • verkehrslexikon.de

    Zum Ausgleich des ausstattungsmäßigen und wohnräumlichen Mehrbedarfs eines schwerstbehinderten Ersatzberechtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Arzthaftung wegen eines Behandlungsfehlers bei der Geburt eines Kindes; Gerichtliche Schätzung des ausstattungsmäßigen und räumlichen Mehrbedarfs in einem neu errichteten Wohnhaus

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Mehrbedarfs wegen Bewegungsunfähigkeit infolge einer Hirnschädigung i.R. einer spastischen Tetraplegie; Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Festellung eines ausstattungsmäßigen und räumlichen Mehrbedarfs ; Ausgleich für eine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1998, 366
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (6)

  • OLG Stuttgart, 26.01.1995 - 14 U 62/93

    Arzthaftung für Diagnosefehler - Schmerzensgeld

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.1997 - 14 U 45/95
    Nach § 843 Abs. 4 BGB entlasten den Schädiger nur diejenigen Leistungen eines Dritten nicht, die in einem unmittelbaren kausalen Zusammenhang mit dem Schadensereignis stehen (…vgl. RGRK/Boujong, BGB , 12. Aufl., § 843 Rdn. 131 m.N.; Senat, Urteil vom 26.01.1995 - 14 U 62/93, Original S. 102).

    Zwar haben diese damit auch den Aufwand des Klägers vorfinanziert, weshalb die Finanzierungskosten als Mehrbedarf des Klägers aufgefasst werden könnten (vgl. Urteil des Senats vom 26.01.1995 - 14 U 62/93, Original S. 110 f.).

  • BGH, 19.05.1981 - VI ZR 108/79

    Umfang des Schadensersatzes zur Abgeltung vermehrter Bedürfnisse eines …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.1997 - 14 U 45/95
    Jedoch ist es dem Geschädigten unter näher darzulegenden Voraussetzungen nicht verwehrt, seinen Mehrbedarf durch Einsatz eines einmalig aufzubringenden Kapitalbetrags zu befriedigen (BGH Urteil vom 19.05.1981 - VI ZR 108/79, VersR 82, 238, 239).
  • BGH, 08.11.1977 - VI ZR 117/75

    Inhalt und Umfang des Rentenanspruchs bei Pflegebedürftigkeit infolge schwerer …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.1997 - 14 U 45/95
    Bei -auch kostenmäßig - unterschiedlichen Möglichkeiten bestimmt sich der Anspruch danach, wie der Bedarf in der vom Geschädigten zumutbar gewählten Lebensgestaltung tatsächlich anfällt (vgl. BGH, Urteil vom 08.11.1977 - VI ZR 117/75, VersR 1978, 149, 150 für die Pflegemehrbedarfsrente).
  • BGH, 09.12.1992 - VIII ZB 30/92

    Fristbeginn für Wiedereinsetzungsantrag bei Versäumung der Berufungsfrist infolge …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.1997 - 14 U 45/95
    In diesem Fall besteht auch keine Pflicht zur Nachfrage, ob die Berufung rechtzeitig eingegangen ist (vgl. BGH, NJW 1993, 1332 f.).
  • BVerfG, 27.02.1992 - 1 BvR 1294/91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerungen bei den Postlaufzeiten …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.1997 - 14 U 45/95
    Eine bei der Post eingetretene Verzögerung in der Beförderung des Briefes muss sich die Partei nicht zurechnen lassen (zuletzt BVerfG, NJW 1992, 1952 ).
  • BGH, 22.04.1993 - VII ZB 2/93

    Zustellungzeiten in den neuen Bundesländern

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.1997 - 14 U 45/95
    Unter Berücksichtigung einer gewöhnlichen Postlaufzeit von nicht mehr als 3 Werktagen durfte der Beklagtenvertreter mit dem Eingang der Berufungsschrift spätestens am Freitag, dem 07.07.1995, rechnen (vgl. BGH, VersR 1993, 1251 zu einer Postlaufzeit von 3 Werktagen bei einer Briefbeförderung zwischen 2 Landeshauptstädten in den neuen Bundesländern).
  • BGH, 12.07.2005 - VI ZR 83/04

    Unbeschränkte Haftung von Kapitän, Schiffseigner und Reiseveranstalter für …

    Deshalb sind etwa die Kosten der Befriedigung des für jedermann allgemein bestehenden Bedürfnisses nach Wohnraum, das zu den gewöhnlichen Lebenshaltungskosten gehört, vom Schädiger nicht zu erstatten (…Senatsurteil vom 19. Mai 1981 - VI ZR 108/79 - aaO; vom 20. Januar 2004 - VI ZR 46/03 - VersR 2004, 482; OLG Stuttgart VersR 1998, 366 mit Nichtannahmebeschluß des erkennenden Senats vom 14. Oktober 1997 - VI ZR 62/97).
  • OLG Nürnberg, 23.12.2015 - 12 U 1263/14

    Bemessung eines Haushaltsführungsschadens nach Tabellenwerk - Pardey/Schulz-Borck

    Im Einzelfall können auch die Aufwendungen für den Bau oder Ausbau eines der Behinderung angepassten Eigenheims (BGH…, Urteil vom 19.05.1981 a. a. O.; Urteil vom 12.07.2005 - VI ZR 83/04, BGHZ 163, 351; OLG Frankfurt, VersR 1990, 912; OLG Düsseldorf, VersR 1995, 1449; OLG Stuttgart, VersR 1998, 366) oder die Kosten für die Anschaffung eines Kraftfahrzeugs ersatzpflichtig sein, nämlich dann, wenn der Verletzte dadurch überhaupt erst in die Lage versetzt wird, seinen Arbeitsplatz aufzusuchen (BGH, Urteil vom 30.06.1979 - VI ZR 5/69, NJW 1970, 1685; OLG München, VersR 1984, 245).
  • BGH, 20.01.2004 - VI ZR 46/03

    Umfang des Schadensersatzes bei Querschnittslähmung; Umbau eines Motorrades

    Im Einzelfall können auch die Aufwendungen für den Bau oder Ausbau eines der Behinderung angepaßten Eigenheims (…Senatsurteil vom 19. Mai 1981 - VI ZR 108/79 - aaO; OLG Frankfurt, VersR 1990, 912; OLG Düsseldorf, VersR 1995, 1449; OLG Stuttgart, VersR 1998, 366) oder die Kosten für die Anschaffung eines Kraftfahrzeugs ersatzpflichtig sein, nämlich dann, wenn der Verletzte dadurch überhaupt erst in die Lage versetzt wird, seinen Arbeitsplatz aufzusuchen (…Senatsurteil vom 30. Juni 1970 - VI ZR 5/69 - aaO; OLG München, VersR 1984, 245).
  • OLG Köln, 13.11.2024 - 5 U 88/22

    Ermittlung und Schätzung von durch ein behandlungsfehlerbedingtes Wachkoma eines …

    Im Ausgangspunkt ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, dass der Geschädigte nach den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen Ersatz für seinen schädigungsbedingten räumlichen und ausstattungsmäßigen Mehrbedarf nur nach Maßgabe derjenigen Dispositionen verlangen kann, die ein verständiger Geschädigter in seiner besonderen Lage getroffen hätte (vgl. OLG Stuttgart VersR 1998, 366 Rn. 31;… BGHZ 163, 351 Rn. 31).

    Bestehen unterschiedliche Möglichkeiten, den dauerhaften und regelmäßigen Mehrbedarf zu befriedigen, bestimmt sich der Anspruch des Geschädigten danach, wie der Bedarf in der von ihm zumutbar gewählten Lebensgestaltung tatsächlich anfällt (…vgl. BGHZ 163, 351 Rn. 31; OLG Stuttgart VersR 1998, 366 Rn. 31 m.w.N.).

    Für sie hat der Schädiger zwar grundsätzlich in Form einer Rente aufzukommen, jedoch ist es dem Geschädigten unter bestimmten Voraussetzungen auch nicht verwehrt, seinen Mehrbedarf durch Einsatz eines einmalig aufzubringenden Kapitalbetrags zu befriedigen (vgl. BGH VersR 1982, 238;… BGHZ 163, 351 Rn. 31; OLG Stuttgart VersR 1998, 366 Rn. 33; OLG Hamm VersR 2003, 780).

    An diesen Grundsätzen hat sich das Landgericht bei der von ihm vorgenommenen Schadensschätzung in Anlehnung an die Schadensschätzungen anderer Oberlandesgerichte - etwa des OLG Stuttgart (VersR 1998, 366) - in nicht zu beanstandender Weise orientiert (vgl. Seiten 8 ff. des landgerichtlichen Urteils, Bl. 4249 ff. d.A.).

    Der Senat tritt dem Landgericht in der Einschätzung bei, dass der ersatzfähige schädigungsbedingte Mehrbedarf nur den regelmäßigen lebzeitigen Mehrbedarf des Geschädigten abdecken, ihm oder seinen Erben aber nicht einen Vermögenszuwachs über den Tod hinaus verschaffen darf (vgl. hierzu auch OLG Stuttgart VersR 1998, 366).

    Dass die behinderungsbedingte Mehrausstattung den Wert des Hauses nicht erhöht hat und insoweit eine Bereinigung nicht zu erfolgen hat, davon ist das Landgericht zu Gunsten der Klägerin ausgegangen (so auch OLG Stuttgart VersR 1998, 366 Rn. 90).

  • LG Stuttgart, 26.01.2005 - 14 O 542/01

    Materieller Schaden bei Körperverletzung: Wichtiger Grund für eine …

    Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Geschädigte einen ausstattungsbedingten oder räumlichen Mehrbedarf hat (BGH VersR 1982, 238; OLG Stuttgart VersR 1998, 366).

    Rn. 292 Soweit in Rechtsprechung (BGH NJW 1981, 818; OLG Stuttgart VersR 1998, 366) und Literatur (…Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschäden, 8. Aufl., S. 285; Becker/Böhme/Biela, Kraftverkehrs-Haftpflichtschäden, 22.Aufl. D 303) vertreten wird, in der Praxis sei eine Abzinsung in Höhe von 5 % - 5, 5 % üblich, kann dem vorliegend nicht gefolgt werden.

  • LG Köln, 23.06.2015 - 5 O 488/05

    Geltendmachung von Ansprüchen wegen einer Verkehrssicherungspflichtverletzung …

    Beim Umbau eines Hauses hat der Verletzte daher grundsätzlich Anspruch auf die hierfür erforderlichen und angemessenen Kosten (vgl. BGH VersR 1982, 238; OLG Stuttgart VersR 1998, 366).
  • OLG Hamm, 07.10.2009 - 3 U 275/07

    Zum verletzungsbedingten Mehrbedarf des Geschädigten wegen des …

    Dem Verletzten sind jedoch neben solchen wiederkehrenden Aufwendungen nach §§ 249, 251 BGB auch Aufwendungen für einmalige Maßnahmen oder Anschaffungen zu ersetzen, wenn durch sie ein verletzungsbedingt erhöhtes dauerhaftes Bedürfnis für die Zukunft in ausreichendem Maße befriedigt werden kann; dazu können Anschaffungen von Hilfsmitteln oder Aufwendungen zum (Aus-)Bau eines der Behinderung angepassten Eigentums gehören (…BGH, aaO; VersR 2005, 1559 ff; NJW 1982, 757 ff.; OLG Hamm, OLGR 2003, 167, 170; OLG Stuttgart, VersR 1998, 366 ff.;… Palandt, aaO).

    Die zum Schadensausgleich (notwendigerweise) aufgewandten Baukosten sind - beispielsweise durch eine prozentualen Abschlag (vgl.: OLG Stuttgart, VersR 1998, 366 ff.) - um einen etwaig durch sie bedingten Vermögenszuwachs zu bereinigen, den der Schädiger nicht zu übernehmen hat; die Abgrenzung zwischen unfallbedingten Baukosten zum Ausgleich behinderungsbedingten Wohnmehrbedarfes und Vermögensmehrung ist im Rahmen des § 287 ZPO zu schätzen (…Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschäden, 9. Aufl., Rdnr. 268).

  • OLG Brandenburg, 25.02.2004 - 7 U 86/03

    Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens aus einem Unglücksfall auf …

    Der Ansatz der Kosten für die Einrichtung des Therapiebereichs ist nicht zu beanstanden, da auch jener ein behinderungsbedingter Mehrbedarf zugrunde liegt (vgl. OLG Stuttgart VersR 1998, 366, 367).
  • OLG Brandenburg, 17.01.2013 - 12 U 95/12

    Schadensersatz bei einem durch einen ärztlichen Behandlungsfehler …

    Rn. 15 Der Anspruch des Geschädigten auf ein behindertengerechtes Wohnen bemisst sich nach der Disposition, die ein verständiger Geschädigter in seiner besonderen Lage getroffen hätte; bei kostenmäßig unterschiedlichen Möglichkeiten zur Befriedigung des vermehrten Wohnbedarfs bestimmt sich der Anspruch danach, wie der Bedarf in der vom Geschädigten in zumutbarer Weise gewählten Lebensgestaltung tatsächlich ausfällt (…BGH VersR 2005, a. a. O.;… OLG Hamm, Urt. v. 07.10.2009, Az.: 3 U 275/07; zitiert nach juris; OLG Stuttgart VersR 1998, S. 366).
  • LG Essen, 05.11.2007 - 3 O 364/99

    Erstattung der Kosten für den behindertengerechten Ausbau eines Elternhauses …

    Bei unterschiedlichen Möglichkeiten bemisst sich der Anspruch also danach, wie der Bedarf in der vom Geschädigten zumutbar gewählten Lebensgestaltung tatsächlich anfällt (vgl. BGH, NZV 2005, 629 ff; OLG Stuttgart, VersR 1998, 366 ff).

    Entsprechend § 249 S. 2 BGB kann der Kläger letztlich aber nur einen Ausgleich für tatsächlich erforderliche Maßnahmen verlangen, d.h. für diejenigen Aufwendungen, die ein verständiger und wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und erforderlich halten durfte (vgl. OLG Stuttgart, VersR 1998, 366 ff).

  • OLG München, 27.10.2011 - 1 U 1946/05

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Verspätete Hirnentlastungsoperation bei einem …

  • LG Münster, 30.06.2008 - 2 O 268/06

    Verkehrsunfall - Querschnittslähmung - Umbaukosten Wohnung

  • OLG Koblenz, 11.10.2004 - 12 U 1258/03

    Höhe des Schadensersatzes für Unfallgeschädigten nach Übergang des Anspruchs auf …

  • LG Trier, 15.06.2005 - 4 O 421/03

    Arzthaftung für cerebrale Schwerstbehinderung eines Kindes

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