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Rechtsprechung
   BGH, 16.06.1999 - IV ZR 22/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2450
BGH, 16.06.1999 - IV ZR 22/98 (https://dejure.org/1999,2450)
BGH, Entscheidung vom 16.06.1999 - IV ZR 22/98 (https://dejure.org/1999,2450)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 1999 - IV ZR 22/98 (https://dejure.org/1999,2450)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Ersatz des Wiederbeschaffungswerts gegen Kaskoversicherung wegen Entwendung von geleasten PKW; Fehlerhafte Anwendung von § 13 Abs. 7 S. 1 AKB wegen Missachtung der Monatsfrist; Auslegeung der vorrangigen Vereinbarung über Rücknahme und Verwertung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 13 (7)
    Verzicht auf Ersatz des Wiederbeschaffungswerts durch freiwillige Rücknahme des Fahrzeugs in der Fahrzeugversicherung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1699
  • MDR 1999, 1135
  • NZV 1999, 373
  • VersR 1999, 1104
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.07.1997 - VI ZR 142/95

    Umfang der Rechtskraft einer Entscheidung über einen Schadensersatzanspruch

    Auszug aus BGH, 16.06.1999 - IV ZR 22/98
    Dabei ist auch der Grundsatz zu beachten, daß ein Verzicht auf Ansprüche nicht zu vermuten ist und an die Feststellung des Verzichtswillens und die Annahme eines Erlaßvertrages vielmehr strenge Anforderungen zu stellen sind (BGH, Urteil vom 15. Juli 1997 - VI ZR 142/95 - VersR 1998, 122 unter 2).
  • BGH, 17.11.1981 - IVa ZR 230/80

    Pflicht zur Rücknahme eines Fahrzeuges nach einer Entwendung - Begriff des …

    Auszug aus BGH, 16.06.1999 - IV ZR 22/98
    Mit der Entwendung des Fahrzeugs war nicht nur der Versicherungsfall eingetreten, sondern auch der Anspruch auf Zahlung der Versicherungssumme nach Maßgabe von § 13 Abs. 1 AKB entstanden, lediglich die Fälligkeit dieses Anspruchs war nach § 15 Abs. 1 Satz 1 AKB bis zum Ablauf der Monatsfrist des § 13 Abs. 7 AKB hinausgeschoben (vgl. BGH, Urteil vom 17. November 1981 - IVa ZR 230/80 - VersR 1982, 135 unter 2 a).
  • OLG Saarbrücken, 17.12.2021 - 5 U 42/21

    Anspruch auf Auskunft über Nachlass an Betreuer

    Das folgt aus der Auslegung dieser Erklärungen unter Berücksichtigung der Umstände des Falles nach den §§ 157, 133 BGB, die auch in Rechnung stellen muss, dass ein Verzicht auf Ansprüche grundsätzlich nicht zu vermuten ist und an die Feststellung des Verzichtswillens und die Annahme eines Erlassvertrages strenge Anforderungen zu stellen sind (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juni 1999 - IV ZR 22/98, VersR 1999, 1104; Senat, Urteil vom 24. Juli 2019 - 5 U 95/18, ZEV 2020, 423; Urteil vom 30. September 2020 - 5 U 91/19, VersR 2021, 23).
  • OLG Saarbrücken, 30.09.2020 - 5 U 91/19

    Versicherungsschutz in der Kfz-Kaskoversicherung bei Fahrzeugdiebstahl: Beginn …

    Das folgt aus der Auslegung der wechselseitigen Erklärungen und des Verhaltens der Beteiligten unter Berücksichtigung der Umstände des Falles nach den §§ 157, 133 BGB, die auch in Rechnung stellen muss, dass ein Verzicht auf Ansprüche grundsätzlich nicht zu vermuten ist und an die Feststellung des Verzichtswillens und die Annahme eines Erlassvertrages vielmehr strenge Anforderungen zu stellen sind (BGH, Urteil vom 16. Juni 1999 - IV ZR 22/98, VersR 1999, 1104; Senat, Urteil vom 24. Juli 2019 - 5 U 95/18, ZEV 2020, 423).
  • OLG Saarbrücken, 05.04.2023 - 5 U 54/21

    Zulässigkeit einer Klage nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eines in …

    An das Vorliegen eines solchen Erlasses (§ 397 Abs. 1 BGB) sind allgemein hohe Anforderungen zu stellen; so muss das Angebot auf Abschluss eines Erlassvertrages unmissverständlich erklärt werden (BGH, Urteil vom 10. Mai 2001 - VII ZR 356/00, NJW 2001, 2325), auch an die Feststellung des insoweit erforderlichen Verzichtswillens sind strenge Anforderungen zu stellen, er darf nicht vermutet werden (BGH, Urteil vom 16. Juni 1999 - IV ZR 22/98, VersR 1999, 1104; Urteil vom 21. November 2006 - VI ZR 76/06, VersR 2007, 71; Senat, Urteil vom 30. September 2020 - 5 U 91/19, VersR 2021, 23).
  • BGH, 26.09.2001 - VIII ZR 303/00

    Auslegung eines Sukzessivlieferungsvertrages über die Lieferung von Kartonagen

    An die Feststellung eines Verzichtswillens und die Annahme eines Erlaßvertrages sind strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juni 1999 - IV ZR 22/98, NJW-RR 1999, 1699 unter I 2 a m.w.Nachw.).
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