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Rechtsprechung
   BGH, 26.11.1998 - III ZR 223/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,368
BGH, 26.11.1998 - III ZR 223/97 (https://dejure.org/1998,368)
BGH, Entscheidung vom 26.11.1998 - III ZR 223/97 (https://dejure.org/1998,368)
BGH, Entscheidung vom 26. November 1998 - III ZR 223/97 (https://dejure.org/1998,368)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • archive.org
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Sach- oder Naturalleistungsprinzip und zum Kostenerstattungsprinzip in der gesetzlichen Krankenversicherung bei Krankentransportleistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung von Krankentransportleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 140, 102
  • NJW 1999, 858
  • MDR 1999, 357
  • NZS 1999, 240
  • VersR 1999, 339
 
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Wird zitiert von ... (93)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 20.06.1963 - VII ZR 263/61

    Funkenflug - § 677, § 683 BGB, auch-fremdes Geschäft

    Auszug aus BGH, 26.11.1998 - III ZR 223/97
    a) Zutreffend weist die Revision zwar darauf hin, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Annahme der Führung eines fremden Geschäfts nicht bereits dadurch ausgeschlossen ist, daß der Geschäftsführer auch ein eigenes Geschäft (BGHZ 16, 12, 16; 30, 162, 167; 40, 28, 30; 54, 157, 160) oder das Geschäft eines Dritten führt (BGHZ 33, 251, 256).

    Danach spricht bei einem ganz oder wenigstens auch objektiv fremden Geschäft, wie es hier in Betracht zu ziehen ist, eine Vermutung für den Geschäftsführungswillen (vgl. BGHZ 38, 270, 276; 40, 28, 30 f; Senat BGHZ 98, 235, 240).

    Gleiches gilt, wenn das Gesetz den Handelnden zum unentgeltlichen Tätigwerden verpflichtet, daß heißt wenn er die Aufwendungen kraft seiner besonderen Verpflichtung selbst tragen soll (vgl. BGHZ 40, 28, 32) oder wenn Vorschriften des öffentlichen Rechts eine erschöpfende Regelung vorsehen, die einen Rückgriff auf die Grundsätze über die Geschäftsführung ohne Auftrag nicht erlaubt (vgl. BGHZ 30, 162, 169 ff).

  • BSG, 16.12.1993 - 4 RK 5/92

    Krankenkasse - Zuzahlung - Richtlinien - Diagnose - Versicherungsfall - …

    Auszug aus BGH, 26.11.1998 - III ZR 223/97
    Dies entspricht dem Naturalleistungsgebot in § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB V, welches es regelmäßig (vgl. § 13 Abs. 1 SGB V) ausschließt, daß sich der Versicherte die notwendigen Dienste selbst beschafft und der Kasse zur Erstattung in Rechnung stellt (vgl. BSGE 73, 271, 274 f).

    Dabei entscheidet der vom Versicherten gewählte Kassenarzt aufgrund der ihm verliehenen Rechtsmacht nicht nur über die medizinischen Voraussetzungen des Eintritts des Versicherungsfalls der Krankheit mit verbindlicher Wirkung für den Versicherten und die Krankenkasse, sondern - soweit die gesetzlichen Vorschriften des Leistungserbringungsrechts (§§ 69 ff SGB V) nichts anderes vorsehen - auch darüber, welche nach Zweck oder Art bestimmten Dienste oder Sachen zur Krankenbehandlung medizinisch notwendig zu erbringen sind (vgl. BSGE 73, 271, 278).

    Demgegenüber geht die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts dahin, daß die Krankenkassen nach § 13 Abs. 1 SGB V anstelle der Sach- oder Dienstleistung Kosten nur erstatten dürfen, soweit das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch dies vorsieht (BSGE 73, 271, 273).

  • BGH, 18.09.1986 - III ZR 227/84

    Inanspruchnahme des Grundstückseigentümers als Zustandsstörer

    Auszug aus BGH, 26.11.1998 - III ZR 223/97
    Danach spricht bei einem ganz oder wenigstens auch objektiv fremden Geschäft, wie es hier in Betracht zu ziehen ist, eine Vermutung für den Geschäftsführungswillen (vgl. BGHZ 38, 270, 276; 40, 28, 30 f; Senat BGHZ 98, 235, 240).

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß Aufwendungsersatzansprüche nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag dann nicht gegeben sind, wenn besondere Bestimmungen des bürgerlichen Rechts das Verhältnis zwischen Geschäftsführer und Geschäftsherrn abweichend regeln (vgl. Senat BGHZ 98, 235, 242 f).

  • BGH, 07.11.1960 - VII ZR 82/59

    Geschäftsführung ohne Auftrag für Krankenkasse

    Auszug aus BGH, 26.11.1998 - III ZR 223/97
    a) Zutreffend weist die Revision zwar darauf hin, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Annahme der Führung eines fremden Geschäfts nicht bereits dadurch ausgeschlossen ist, daß der Geschäftsführer auch ein eigenes Geschäft (BGHZ 16, 12, 16; 30, 162, 167; 40, 28, 30; 54, 157, 160) oder das Geschäft eines Dritten führt (BGHZ 33, 251, 256).

    d) Die Entscheidung des Senats steht mit dem Urteil des VII. Zivilsenats vom 7. November 1960 (BGHZ 33, 251) nicht in Widerspruch.

  • BGH, 10.10.1989 - KZR 22/88

    "Neugeborenentransporte"; Zulässigkeit der Aufforderung einer AOK zur Vergabe von …

    Auszug aus BGH, 26.11.1998 - III ZR 223/97
    Auch der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat angenommen, daß der Regelung des § 133 SGB V das Kostenerstattungsprinzip zugrunde liegt (Urteil vom 10. Oktober 1989 - KZR 22/88 - NJW 1990, 1531, 1532; zur Pflicht der Krankenkasse, mit privaten Krankentransportunternehmen direkt abzurechnen, vgl. jedoch BGHZ 114, 218, 230 ff).

    Ihm kam es vor allem darauf an zu betonen, daß die Krankenkassen ihr Verhalten bei der Abrechnung von Krankentransportleistungen nicht in einer Weise gestalten dürfen, daß das Recht auch des sozialversicherten Patienten beeinträchtigt wird, ein Krankentransportunternehmen seiner Wahl hinzuzuziehen (vgl. BGHZ 107, 40, 43 f; Urteil vom 10. Oktober 1989 aaO).

  • BGH, 04.06.1959 - VII ZR 217/58

    Erstattung von Versorgungsrenten

    Auszug aus BGH, 26.11.1998 - III ZR 223/97
    a) Zutreffend weist die Revision zwar darauf hin, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Annahme der Führung eines fremden Geschäfts nicht bereits dadurch ausgeschlossen ist, daß der Geschäftsführer auch ein eigenes Geschäft (BGHZ 16, 12, 16; 30, 162, 167; 40, 28, 30; 54, 157, 160) oder das Geschäft eines Dritten führt (BGHZ 33, 251, 256).

    Gleiches gilt, wenn das Gesetz den Handelnden zum unentgeltlichen Tätigwerden verpflichtet, daß heißt wenn er die Aufwendungen kraft seiner besonderen Verpflichtung selbst tragen soll (vgl. BGHZ 40, 28, 32) oder wenn Vorschriften des öffentlichen Rechts eine erschöpfende Regelung vorsehen, die einen Rückgriff auf die Grundsätze über die Geschäftsführung ohne Auftrag nicht erlaubt (vgl. BGHZ 30, 162, 169 ff).

  • BGH, 27.11.1962 - VI ZR 217/61

    Haftungsverteilung bei Schäden eines Kraftfahrers durch Ausweichen vor einem …

    Auszug aus BGH, 26.11.1998 - III ZR 223/97
    Danach spricht bei einem ganz oder wenigstens auch objektiv fremden Geschäft, wie es hier in Betracht zu ziehen ist, eine Vermutung für den Geschäftsführungswillen (vgl. BGHZ 38, 270, 276; 40, 28, 30 f; Senat BGHZ 98, 235, 240).
  • BGH, 15.12.1954 - II ZR 277/53

    Gefahrenbeseitigung bei Ruinen

    Auszug aus BGH, 26.11.1998 - III ZR 223/97
    a) Zutreffend weist die Revision zwar darauf hin, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Annahme der Führung eines fremden Geschäfts nicht bereits dadurch ausgeschlossen ist, daß der Geschäftsführer auch ein eigenes Geschäft (BGHZ 16, 12, 16; 30, 162, 167; 40, 28, 30; 54, 157, 160) oder das Geschäft eines Dritten führt (BGHZ 33, 251, 256).
  • BSG, 29.11.1995 - 3 RK 32/94

    Abschluß von Verträgen über das Entgelt für Krankentransporte

    Auszug aus BGH, 26.11.1998 - III ZR 223/97
    Dies ist, wie das Bundessozialgericht in einem die Abrechnung von Transportleistungen eines privaten Krankentransportunternehmens betreffenden Verfahren entschieden hat, nur dann der Fall, wenn das Gesetz ausdrücklich von einer "Kostenerstattung" spricht (BSGE 77, 119, 129).
  • BGH, 10.01.1984 - VI ZR 297/81

    Rechtsweg für Rechtsstreitigkeiten im Abrechnungsverhältnis zwischen …

    Auszug aus BGH, 26.11.1998 - III ZR 223/97
    Soweit dem Versicherten gegenüber dem Leistungserbringer eine vertragliche Rechtsstellung für seine Behandlung verschafft wird, soll eine Kostenbelastung für ihn gleichwohl nicht damit verbunden sein (vgl. BGHZ 89, 250, 257 ff).
  • BGH, 12.03.1991 - KZR 26/89

    "Einzelkostenerstattung"; Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Kartellgerichten in …

  • BGH, 22.05.1970 - IV ZR 1008/68

    ausgelaufenes Heizöl - öffentlich-rechtliche Gefahrenabwehr, § 677 BGB, keine GoA …

  • BGH, 21.02.1989 - KZR 7/88

    Krankentransportbestellung

  • BGH, 17.11.2011 - III ZR 53/11

    Geschäftsführung ohne Auftrag: Aufwendungsersatzanspruch eines …

    Allerdings sind die Regeln über die Geschäftsführung ohne Auftrag dann nicht anwendbar, wenn Vorschriften des öffentlichen Rechts eine erschöpfende Regelung vorsehen oder die Aufgabenerfüllung ausschließlich in die Zuständigkeit und das Ermessen einer Behörde legen (vgl. Senatsurteile vom 26. November 1998 - III ZR 223/97, BGHZ 140, 102, 109 f und vom 2. April 1998 - III ZR 251/96, BGHZ 138, 281, 288 f; jeweils mwN).
  • BGH, 23.09.1999 - III ZR 322/98

    Aufwendungsersatzanspruch des "Erbensuchers"

    Dasselbe gilt für den Willen, ein fremdes Geschäft mit zu besorgen, falls es sich auch um ein objektiv fremdes Geschäft handelt, wozu genügt, daß das Geschäft seiner äußeren Erscheinung nach nicht nur dem Besorger, sondern auch einem Dritten zugute kommt (BGHZ 40, 28, 31; 65, 354, 357; 82, 323, 330 f.; 98, 235, 240; Senatsurteil vom 26. November 1998 - III ZR 223/97 - NJW 1999, 858, 860, für BGHZ 140, 102 vorgesehen).
  • BGH, 28.04.2005 - III ZR 351/04

    Behandlungsvertrag bei fehlendem Versicherungsschutz

    Dementsprechend richtete sich schon das "Angebot" der Klägerin von vornherein auf die stationäre Behandlung ohne Kostenbelastung - nach den Modifizierungen des Sozialrechts - für die Patientin und die diese einliefernde Beklagte (vgl. BGHZ 89, 250, 258; BGH, Urteil vom 9. Mai 2000 - VI ZR 173/99 - NJW 2000, 3429 f; s. auch Senat BGHZ 140, 102, 110; BSGE 70, 20, 22 f und BSG NJW-RR 1998, 273, 274).
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