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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.04.1997 - 24 U 115/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,14166
OLG Frankfurt, 18.04.1997 - 24 U 115/95 (https://dejure.org/1997,14166)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.04.1997 - 24 U 115/95 (https://dejure.org/1997,14166)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. April 1997 - 24 U 115/95 (https://dejure.org/1997,14166)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 134 BGB, § 242 BGB, § 817 S 2 BGB, § 87a Abs 3 HGB
    Versicherungsvermittlung: Pflicht des Versicherers zur Stornogefahrmitteilung an den Versicherungsmakler; Anpassung unzulässig hoher Vermittlungsprovision

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherungsvermittlung: Pflicht des Versicherers zur Stornogefahrmitteilung an den Versicherungsmakler; Anpassung unzulässig hoher Vermittlungsprovision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    - Mannheimer -, Nachbearbeitungsgrundsätze, Nachbearbeitungspflicht, Pflicht des VU zur Stornogefahrmitteilung an den VM, Wegfall der Pflicht zur Überlassung einer Stornogefahrmitteilung, Zahlungsunfähigkeit des VN, Treuepflicht des VU gegenüber dem VM, Anpassung ...

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Kein Ausschluss wegen fehlender Stornogefahrmitteilung oder Nachbearbeitung!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 439
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.01.1995 - IX ZR 101/94

    Auslegung einer Bürgschaft hinsichtlich der Person des Hauptschuldners

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.1997 - 24 U 115/95
    Wie Willenserklärung allgemein der Auslegung zugänglich und in ihrem sachlichen Gehalt (oft) erst durch Auslegung zu bestimmen sind, dürfen und müssen alle innerhalb und außerhalb der Urkunde erkennbar werdenden Umstände herangezogen werden, um das, was im Erklärungstext angelegt ist, dem Erklärungswillen der Beteiligten entsprechend auszufüllen (BGH NJW 1995, 959 [BGH 05.01.1995 - IX ZR 101/94] ; 1887).
  • BGH, 27.02.1969 - VII ZR 18/67

    Rechtsfolgen der Zahlungsverweigerung aufgrund von Nachbesserungsansprüchen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.1997 - 24 U 115/95
    Sie führen vielmehr nur zur Anpassung des "Preises" an das Maß des zulässigen (BGHZ 51, 181;… Palandt-Heinrichs, BGB, 56. Aufl. 1997, § 134 Rz 27).
  • OLG Hamm, 09.05.1994 - 18 U 64/93

    Anspruch eines Versicherungsvertreters auf Rückzahlung unverdient gebliebener …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.1997 - 24 U 115/95
    {RN: 44} Unbeschadet dessen kann sich allerdings im Einzelfall aus einer an Treu und Glauben (§ 242 BGB) orientierten Auslegung der vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsmakler ergeben, daß der Versicherer dem Makler Stornogefahr Mitteilungen machen oder sich unter Umständen sogar um die Rücknahme einer bereits erklärten Kündigung bemühen muß (vgl. hierzu OLG Hamm NJW-RR 1994, 1306 f. [OLG Hamm 09.05.1994 - 18 U 64/93] ;… Brüggemann in Staub, HGB, 4. Aufl. 1982/1995, vor § 93 Rz 20).
  • OLG Frankfurt, 10.07.1980 - 15 U 159/79

    Klageverzichtsklausel, Verpflichtung zur Einklagung der Erstprämie in der …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.1997 - 24 U 115/95
    Zwar kann der einmal angelegte Provisionsanspruch des Versicherungsvertreters auch gegenüber einer vorzeitigen Kündigung des Versicherungsvertrages Bestand behalten, wenn der Versicherer es unterlassen hat, sich abzeichnenden Stornogefahren "gegenzusteuern" und dem Versicherungsvertreter Gelegenheit zu geben, die gefährdeten Verträge "nachzubearbeiten" (OLG Köln NJW 1978, 328; OLG Frankfurt/Main VersR 1981, 480; Senat Rus 1996, 291;… Baumbach-Hopt, HGB, 29. Aufl. 1995; § 87 a Rz 27).
  • OLG Frankfurt, 09.09.1977 - 20 W 702/76
    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.1997 - 24 U 115/95
    Zwar kann der einmal angelegte Provisionsanspruch des Versicherungsvertreters auch gegenüber einer vorzeitigen Kündigung des Versicherungsvertrages Bestand behalten, wenn der Versicherer es unterlassen hat, sich abzeichnenden Stornogefahren "gegenzusteuern" und dem Versicherungsvertreter Gelegenheit zu geben, die gefährdeten Verträge "nachzubearbeiten" (OLG Köln NJW 1978, 328; OLG Frankfurt/Main VersR 1981, 480; Senat Rus 1996, 291;… Baumbach-Hopt, HGB, 29. Aufl. 1995; § 87 a Rz 27).
  • BGH, 01.12.2010 - VIII ZR 310/09

    Provisionsanspruch des Versicherungsvertreters bei Stornierung des …

    Ebenso könne offen bleiben, ob sich eine Nachbearbeitungs- bzw. Stornogefahrmitteilungspflicht aus § 242 BGB (so OLG Frankfurt am Main, VersR 1999, 439) oder aus einer analogen Anwendung des § 87a Abs. 3 Satz 1 HGB (so OLG Hamm, BeckRS 2005, 08775) ergebe.
  • LG Berlin, 05.03.2009 - 95 O 29/08

    Anspruch eines Versicherungsunternehmens auf anteilige Rückzahlung von an einen …

    § 87 a Abs. 3 ist Teil des 7. Abschnitts des 1. Buchs des HGB, in dem die Rechtsbeziehungen des Unternehmers (Versicherers) zum Handelsvertreter (Versicherungsvertreter), nicht aber die Rechtsbeziehungen des Versicherers zum Versicherungsmakler geregelt sind (vgl. OLG Frankfurt, Versicherungsrecht 1999, S. 439 ff.).

    Da der Gesetzgeber es mit der Neufassung der einschlägigen Vorschrift unterließ, eine ihr entsprechende Norm auch im 8. Abschnitt des 1. Buchs des HGB zu setzen, fehlt es an einer planwidrigen Gesetzeslücke, weil damit bewusst die Entscheidung für die Unterschiedlichkeit der rechtlichen Bedingungen des Maklerverhältnisses einerseits und des Handelsvertreterverhältnisses andererseits getroffen worden ist (vgl. OLG Frankfurt, Versicherungsrecht 1999, 439;… Baumbach/Hopt, HGB, 33. Aufl., § 93, Rn. 7;… Prölss/Martin, a.a.O., Anhang zu § 48, Rn. 35).

  • LG Köln, 19.01.2004 - 17 O 296/03

    § 87 a Abs. 3 HGB ist auf Versicherungsmakler nicht anwendbar L

    Zum einen fehlt es an einer planwidrigen Lücke und zum anderen ist die Interessenlage des Handelsvertreters nicht mit der eines Versicherungsmaklers hinreichend vergleichbar (vgl. OLG Frankfurt/Main, VersR 1999, 439, 440).
  • AG München, 24.03.2004 - 132 C 35109/03

    Pflicht des Versicherungsmaklers zur Rückzahlung einer Courtage (Provision) bei …

    (Vgl. OLG Frankfurt, VersR 1999, 439 ff) .
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