Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 14.08.1998 - 10 U 1273/97 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
AGBG §§ 1 9; BGB § 242; VVG § 8
Formularvertrag mit Wahlmöglichkeiten und AGBG
Papierfundstellen
- VersR 1999, 875
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 13.11.1997 - X ZR 135/95
Behandlung der im Formular offen gelassenen Vertragslaufzeit als AGB
Auszug aus OLG Koblenz, 14.08.1998 - 10 U 1273/97
Sind in einem Antragsformular die Spalten "Versicherungsbeginn" und "Versicherungsablauf" offen, ist dem VN nicht nur formal, sondern auch tatsächlich und unbeeinflußt von Vorformulierungen die freie Wahl einer ihm richtig erscheinenden Versicherungsdauer gelassen; dieser Formularteil stellt demgemäß keine AGB dar (i. A. an BGH VersR 1996, 485 = NJW 96, 1676; 1996, 741; NJW 98, 1066).Eine vorformulierte Vertragsbedingung liegt allerdings dann vor, wenn der Verwender des Antragsformulars die vertragliche Regelung mit Wiederholungsabsicht jeweils hand- oder maschinenschriftlich in den Formulartext einfügt (BGH VersR 1988, 184 = NJW 88, 410; NJW 92, 2759) oder wenn er seine Vertreter dazu anhält, bei allen künftigen Vertragsschlüssen immer nur eine bestimmte Regelung (hier: Vertragslaufzeit von zehn Jahren) akzeptieren zu lassen (BGH VersR 1996, 485 [486] = NJW 96, 1676 [1677]; 1996, 741 [742]; NJW 98, 1066 [1068]).
- BGH, 07.02.1996 - IV ZR 16/95
Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingung bei mehreren vorformulierten …
Auszug aus OLG Koblenz, 14.08.1998 - 10 U 1273/97
Sind in einem Antragsformular die Spalten "Versicherungsbeginn" und "Versicherungsablauf" offen, ist dem VN nicht nur formal, sondern auch tatsächlich und unbeeinflußt von Vorformulierungen die freie Wahl einer ihm richtig erscheinenden Versicherungsdauer gelassen; dieser Formularteil stellt demgemäß keine AGB dar (i. A. an BGH VersR 1996, 485 = NJW 96, 1676; 1996, 741; NJW 98, 1066).Eine vorformulierte Vertragsbedingung liegt allerdings dann vor, wenn der Verwender des Antragsformulars die vertragliche Regelung mit Wiederholungsabsicht jeweils hand- oder maschinenschriftlich in den Formulartext einfügt (BGH VersR 1988, 184 = NJW 88, 410; NJW 92, 2759) oder wenn er seine Vertreter dazu anhält, bei allen künftigen Vertragsschlüssen immer nur eine bestimmte Regelung (hier: Vertragslaufzeit von zehn Jahren) akzeptieren zu lassen (BGH VersR 1996, 485 [486] = NJW 96, 1676 [1677]; 1996, 741 [742]; NJW 98, 1066 [1068]).
- BAG, 26.07.1995 - 5 AZR 216/94
Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen für den Umzug vom Ausland in die …
Auszug aus OLG Koblenz, 14.08.1998 - 10 U 1273/97
Sind in einem Antragsformular die Spalten "Versicherungsbeginn" und "Versicherungsablauf" offen, ist dem VN nicht nur formal, sondern auch tatsächlich und unbeeinflußt von Vorformulierungen die freie Wahl einer ihm richtig erscheinenden Versicherungsdauer gelassen; dieser Formularteil stellt demgemäß keine AGB dar (i. A. an BGH VersR 1996, 485 = NJW 96, 1676; 1996, 741; NJW 98, 1066).Eine vorformulierte Vertragsbedingung liegt allerdings dann vor, wenn der Verwender des Antragsformulars die vertragliche Regelung mit Wiederholungsabsicht jeweils hand- oder maschinenschriftlich in den Formulartext einfügt (BGH VersR 1988, 184 = NJW 88, 410; NJW 92, 2759) oder wenn er seine Vertreter dazu anhält, bei allen künftigen Vertragsschlüssen immer nur eine bestimmte Regelung (hier: Vertragslaufzeit von zehn Jahren) akzeptieren zu lassen (BGH VersR 1996, 485 [486] = NJW 96, 1676 [1677]; 1996, 741 [742]; NJW 98, 1066 [1068]).
- BGH, 25.06.1992 - VII ZR 128/91
Aushandeln von Vertragsklauseln; Unwirksame Verjährungsklausel in …
Auszug aus OLG Koblenz, 14.08.1998 - 10 U 1273/97
Eine vorformulierte Vertragsbedingung liegt allerdings dann vor, wenn der Verwender des Antragsformulars die vertragliche Regelung mit Wiederholungsabsicht jeweils hand- oder maschinenschriftlich in den Formulartext einfügt (BGH VersR 1988, 184 = NJW 88, 410; NJW 92, 2759) oder wenn er seine Vertreter dazu anhält, bei allen künftigen Vertragsschlüssen immer nur eine bestimmte Regelung (hier: Vertragslaufzeit von zehn Jahren) akzeptieren zu lassen (BGH VersR 1996, 485 [486] = NJW 96, 1676 [1677]; 1996, 741 [742]; NJW 98, 1066 [1068]). - BGH, 30.09.1987 - IVa ZR 6/86
Verwendung von AGB bei Übernahme in den Vertragstext aus dem Gedächtnis; Annahme …
Auszug aus OLG Koblenz, 14.08.1998 - 10 U 1273/97
Eine vorformulierte Vertragsbedingung liegt allerdings dann vor, wenn der Verwender des Antragsformulars die vertragliche Regelung mit Wiederholungsabsicht jeweils hand- oder maschinenschriftlich in den Formulartext einfügt (BGH VersR 1988, 184 = NJW 88, 410; NJW 92, 2759) oder wenn er seine Vertreter dazu anhält, bei allen künftigen Vertragsschlüssen immer nur eine bestimmte Regelung (hier: Vertragslaufzeit von zehn Jahren) akzeptieren zu lassen (BGH VersR 1996, 485 [486] = NJW 96, 1676 [1677]; 1996, 741 [742]; NJW 98, 1066 [1068]).
- OLG Düsseldorf, 13.05.2003 - 4 U 219/02
Kündigung des Versicherungsvertrages durch den Versicherungsnehmer gegenüber dem …
Ob der Versicherungsvertrag einer ordentlichen Kündigung zugänglich war, obwohl - ausweislich des Versicherungsscheins vom 29. Dezember 2000 - eine Befristung bis zum 1. Juli 2001 bestand, kann dahinstehen, weil selbst eine unberechtigte Kündigung des Versicherungsnehmers nach der Rechtsprechung zur Beendigung des Versicherungsverhältnisses führt, wenn der Versicherer sie nicht unverzüglich zurückweist (OLG Karlsruhe VersR 2002, 1497; OLG Koblenz VersR 1999, 875, 876; OLG Hamm VersR 1977, 999;… Römer, a.a.O., § 8 Rn 18).
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