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Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 28.04.1999

Rechtsprechung
   BGH, 18.11.1999 - III ZR 63/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2087
BGH, 18.11.1999 - III ZR 63/98 (https://dejure.org/1999,2087)
BGH, Entscheidung vom 18.11.1999 - III ZR 63/98 (https://dejure.org/1999,2087)
BGH, Entscheidung vom 18. November 1999 - III ZR 63/98 (https://dejure.org/1999,2087)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Kaskoversicherung - Versicherung - Luftverkehr - Unfall - Flugzeug - Betriebsgefahr - Revision - Revisionsrüge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 254; LuftVG § 33; ZPO § 559
    Prüfung der Betriebsgefahr eines verunfallten Fahrzeugs als Frage der Anwendung materiellen Rechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 549
  • MDR 2000, 212
  • NZV 2000, 325
  • VersR 2000, 356
  • VersR 2000, 357
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.11.1957 - III ZR 117/56

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Sonderrechte in Anspruch nehmenden …

    Auszug aus BGH, 18.11.1999 - III ZR 63/98
    Dabei geht es, wie der Senat bereits in einer frühen Entscheidung (BGHZ 26, 69, 75) klargestellt hat, um die Anwendung materiellen Rechts; es ist daher auch ohne ausdrückliche Revisionsrüge von Amts wegen zu prüfen, ob eine Gesetzesverletzung vorliegt.
  • BGH, 16.02.1995 - III ZR 106/93

    Drittbezogenheit von Warnpflichten des Deutschen Wetterdienstes

    Auszug aus BGH, 18.11.1999 - III ZR 63/98
    Dies gilt auch für Luftfahrzeugkaskoversicherungen (Senatsurteil BGHZ 129, 23, 24).
  • BGH, 10.07.2007 - VI ZR 199/06

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Kfz-Leasinggeber

    c) Die Revision kann sich für ihre Auffassung auch nicht auf das Urteil des III. Zivilsenats vom 18. November 1999 - III ZR 63/98 - (VersR 2000, 356) stützen.
  • BGH, 28.01.2016 - VII ZR 266/14

    Planungsfehlers des von einem Architekten beauftragten Fachplaners: Schaden und …

    Das Berufungsgericht hat sich - aus seiner Sicht folgerichtig - nicht mit einem von Amts wegen zu berücksichtigenden (BGH, Urteil vom 18. November 1999 - III ZR 63/98, NJW-RR 2000, 549, 550, juris Rn. 8 m.w.N.) Mitverschulden des Beklagten an der fehlerhaften Planung auseinandergesetzt.
  • BGH, 05.04.2018 - III ZR 211/17

    Amtshaftung: Drittgerichtetheit der Überprüfungspflicht der …

    Insoweit kann für die Rechtsschutzversicherung nichts anderes gelten, als in der Senatsrechtsprechung bereits für die private Krankenversicherung (Urteil vom 20. November 1980 - III ZR 31/78, BGHZ 79, 35, 36 f), die private Kaskoversicherung (Urteile vom 28. Oktober 1982 - III ZR 89/81, BGHZ 85, 230, 232 ff; vom 16. Februar 1995 - III ZR 106/93, BGHZ 129, 23 f und vom 18. November 1999 - III ZR 63/98, VersR 2000, 356) und die private Feuerversicherung (Urteil vom 2. April 1987 - III ZR 149/85, NJW 1987, 2664, 2666, insoweit in BGHZ 100, 313 nicht abgedruckt) entschieden worden ist (siehe entsprechend auch für die gesetzliche Krankenversicherung: Senat, Urteil vom 20. November 1980 - III ZR 122/79, BGHZ 79, 26, 31 ff; für die gesetzliche Unfall- und Rentenversicherung: Senat, Urteil vom 17. März 1983 - III ZR 170/81, NJW 1983, 2191, 2192; siehe auch bereits Senat, Urteil vom 10. November 1977 - III ZR 79/75, BGHZ 70, 7, 8 ff zur französischen gesetzlichen Unfallversicherung).
  • OLG Düsseldorf, 10.03.2008 - 1 U 161/07

    Betriebsgefahr bei Zusammenstoß von Segelflugzeug mit einem Motorflugzeug wegen …

    Rn. 31 5)In diesem Zusammenhang beruft sich der Beklagte ohne Erfolg auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18. November 1999, Az.: III ZR 63, 98, veröffentlicht in NJW-RR 2000, 549 f. Nach dem Leitsatz 1 dieser Entscheidung ist die Betriebsgefahr des Luftfahrzeuges anspruchsmindernd zu berücksichtigen, wenn der Kaskoversicherer eines verunfallten Luftfahrzeuges von einem Drittschädiger Ersatz seiner Versicherungsleistungen verlangt.

    Rn. 39 Eine irgendwie geartete Divergenz zu der genannten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW-RR 2000, 549 f) besteht nicht.

  • OLG Celle, 27.09.2001 - 14 U 296/00

    Schadensersatz; Verkehrsunfall ; Gefährdungshaftung; Mitwirkendes Verschulden; …

    Soweit der Bundesgerichtshof in vergleichbaren Fällen (BGH NJW 1983, 1492 und NJW 1986, 1044) eine Zurechnung über § 9 StVG nicht vorgenommen hat, ist dem nicht zu folgen und im Übrigen auch davon auszugehen, dass der Bundesgerichtshof diese Rechtsprechung jedenfalls im Ergebnis in einer zur Gefährdungshaftung nach dem LuftVG ergangenen neueren Entscheidung (VersR 2000, 356, 357) aufgegeben hat, wonach die Betriebsgefahr eines Flugzeugs in den Verantwortungsbereich des geschädigten Halters oder Eigentümers fällt.
  • LG Halle, 16.07.2002 - 4 O 466/01

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und Anzeigen eines Abbiegevorgangs …

    Eine solche Auslegung der Haftungszurechnung im Bereich der Gefährdungshaftung geschieht nunmehr auch durch den BGH (BGH, VersR 2000, 356 , ihm folgend OLG Celle, Urteil vom 27.9.2001 - 14 U 296/00, juris KORE412752001; bereits früher LG Hamburg, VersR 1986, 583; 1988, 1302, 1303;… für das Verschulden bereits Jagusch/Hentschel, § 9 StVO Rdn. 17) abweichend von der vorherigen Entscheidungspraxis (vgl. BGH, NJW 1965, 1273, 1274; 1983, 1492, 1986, 1044).
  • OLG Düsseldorf, 14.09.2001 - 22 U 56/01

    Verkehrssicherungspflicht auf Flugplätzen - Flughafengesellschaft - …

    Denn die Betriebsgefahr des verunfallten Flugzeugs fällt in den Verantwortungsbereich des geschädigten Halters oder Eigentümers als des ursprünglichen Gläubigers und führt grundsätzlich zu einer Kürzung des Anspruches gegen den für den Schadenseintritt Verantwortlichen (vgl. zur Anrechnung der Betriebsgefahr eines Luftfahrzeuges insbesondere BGH VersR 2000, 356, 357) Zwar ist auch im Bereich der reinen Gefährdungshaftung des § 33 LuftVG der ursächlichen Zurechnung schädigender Auswirkungen Grenzen gesetzt.
  • LG Dessau, 24.02.2006 - 1 S 269/05

    Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall mit einem Leasingfahrzeug; …

    Vor dem Hintergrund, dass der zum Luftverkehrsrecht ergangenen Entscheidung des BGH vom 18.11.1999 (VersR 2000, 356) zum Teil die Bedeutung einer Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung (BGHZ 87, 133) beigemessen wird (…so OLG Celle, aaO), ist deshalb gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO die Revision gegen das Urteil zuzulassen.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.04.1999 - 20 U 236/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1840
OLG Hamm, 28.04.1999 - 20 U 236/98 (https://dejure.org/1999,1840)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.04.1999 - 20 U 236/98 (https://dejure.org/1999,1840)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. April 1999 - 20 U 236/98 (https://dejure.org/1999,1840)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 1066
  • VersR 2000, 357
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.06.1995 - IV ZR 116/94

    Anforderungen an äußeres Bild eines Einbruchsdiebstahls

    Auszug aus OLG Hamm, 28.04.1999 - 20 U 236/98
    Zum äußeren Bild eines bedingungsgemäßen Einbruchdiebstahls gehört in der Regel auch, daß Einbruchsspuren vorhanden sind, wenn nicht ein Nachschlüsseldiebstahl in Betracht kommt (so: BGH VersR 1995, 956).

    Rn. 12 Zu dem Minimum an Tatsachen, die bei einem Einbruchdiebstahl das äußere Bild ausmachen, gehört auch, daß die als gestohlen gemeldeten Sachen vor dem behaupteten Diebstahl - jedenfalls im wesentlichen - am angegebenen Ort vorhanden und danach nicht mehr aufzufinden waren (so: BGH VersR 1995, 956;… Römer/Langheid, VVG, § 49 Rdn. 21).

  • OLG Hamm, 13.05.1992 - 20 U 329/91

    Anforderungen an den Nachweis eines Einbruchdiebstahls L

    Auszug aus OLG Hamm, 28.04.1999 - 20 U 236/98
    Selbst wenn keine Einbruchsspuren festgestellt worden sind, ist es einem Versicherungsnehmer noch möglich, den erforderlichen Mindestbeweis zu führen, wenn er nachweist, daß von mehreren möglichen Begehungsweisen der Tat die nicht versicherten unwahrscheinlich oder ausgeschlossen sind und wenn sich daraus und aus anderen Umständen eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für die versicherte Begehungsweise folgern läßt (so: Senat VersR 1995, 1233 und VersR 1993, 573).
  • BGH, 18.10.2006 - IV ZR 130/05

    Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes einer Entwendung eines Tresors

    Vor diesem Hintergrund ist es gerechtfertigt, dem Versicherungsnehmer zwar nicht den Vollbeweis für das Vorhandensein und Nichtwiederauffinden jedes Einzelstücks abzuverlangen, aber doch den Nachweis zu fordern, dass jedenfalls Sachen vorhanden waren, die der angegebenen Menge in etwa ("im wesentlichen") entsprechen (vgl. OLG Saarbrücken VersR 1999, 750, 751; OLG Düsseldorf RuS 1999, 514, 515; NVersZ 2000, 182, 183; OLG Hamm VersR 1998, 316, 317; NVersZ 2000, 186;… Kollhosser in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 49 Rdn. 53;… Römer/Langheid, VVG 2. Aufl. § 49 Rdn. 21; a.A.: Lücke, VersR 1996, 785, 793;… BK/Schauer, VVG Vorbem. §§ 49-68 a Rdn. 91).
  • OLG Schleswig, 04.03.2010 - 16 U 44/09

    Anforderungen an den Nachweis eines bedingungsgemäßen Einbruchsdiebstahls in der …

    23 Dieser ganz einhelligen Rechtsprechung steht auch nicht die Entscheidung des OLG Hamm, VersR 2000, 357 entgegen.

    In der Frage der Anforderungen an die Darlegung des Minimalsachverhalts für das äußere Bild eines bestimmungsgemäßen Einbruchdiebstahls folgt der Senat der gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung; die Abweichung hiervon in OLG Hamm, VersR 2000, 357, ist dort, wie ausgeführt nicht tragend, und das ist schließlich gemäß den Ausführungen zur Rechtslage bei Zugrundelegung des Hilfsvorbringens des Klägers auch nicht die insoweit divergierende Auffassung des Senats.

  • OLG Frankfurt, 25.04.2013 - 7 U 25/10

    Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes eines Einbruchsdiebstahls in der …

    Spuren, bei denen es sich zwar nicht um bloße Gebrauchsspuren handelt, deren Verursachung aber im konkreten Fall ein gewaltsames Eindringen noch nicht ermöglicht haben kann, reichen nicht aus (OLG Hamm VersR 2000, 357 f. Rn. 9 in juris;… OLG Köln VersR 1999, 309 ff. Rn. 13 in juris, NVersZ 2001, 33 f. Rn. 6 in juris und VersR 2006, 832 f, Rn. 35 in juris).

    Der Bundesgerichtshof hat in  dieser Entscheidung nicht die Rechtsprechung von Oberlandesgerichten infrage gestellt, wonach ein stimmiges Spurenbild eines Einbruchs dann nicht gegeben ist, wenn bestimmte Spuren, die im Falle eines bedingungsgemäßen Einbruchs vorliegen müssten, nicht erkennbar sind (…vgl. OLG Köln VersR 1999, 309 ff. Rn. 9 in juris; OLG Hamm VersR 2000, 357 f. Rn. 9 in juris; OLG Köln NVersZ 2001, 33 f. Rn. 6 in juris; OLG Frankfurt VersR 2001, 759 f. Rn. 4 in juris).

  • OLG Hamm, 19.01.2001 - 20 W 17/00

    Versicherungsrecht - Nachweis eines Einbruchdiebstahls

    Das äußere Bild eines versicherten Einbruchdiebstahls setzt darüber hinaus nämlich auch den Nachweis (§ 286 ZPO) voraus, daß zumindest einige der als gestohlen gemeldeten Gegenstände vor der behaupteten Tat in der versicherten Wohnung vorhanden und danach verschwunden waren (BGH VersR 1995, 956; Senat VersR 1998, 316; 2000, 357, 358; Urteil vom 03.11.2000 - 20 U 187/00).

    Die von ihm im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vorgelegten Lichtbilder und Wertgutachten - Anschaffungsbelege gibt es unstreitig nur einen - besagen nichts darüber, ob die diesbezüglichen Sachen sich zur Tatzeit tatsächlich in den versicherten Räumlichkeiten befunden haben (vgl. OLG Düsseldorf r+s 1999, 514, 515; NVersZ 2000, 186).

  • OLG Frankfurt, 10.06.2005 - 25 U 115/04

    Hausratversicherung: Pflicht zur Angabe der Vorversicherung des Ehegatten bei …

    Dabei gehört zum äußeren Bild eines bedingungsgemäßen Einbruchdiebstahls in der Regel auch, dass Einbruchspuren vorhanden sind, wenn nicht ein Nachschlüsseldiebstahl in Betracht kommt (…BGH VersR 1995, S. 956; OLG Hamm VersR 2000, S. 357 (358);… Prölss/Martin-Kollhosser, a.a.O., Rdn. 48 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Köln, 12.12.2000 - 9 U 53/00

    Entschädigung für einen behaupteten Einbruchdiebstahl in eine Wohnung im …

    Der Versicherungsnehmer muss ein Mindestmaß von Tatsachen beweisen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf einen versicherten Diebstahl zulassen (vgl. BGH, r+s 1996, 410; 1995, 345; OLG Hamm, r+s 1999, 421).

    Sind keine Einbruchspuren vorhanden, ist es dem Versicherungsnehmer noch möglich, den erforderlichen Mindestbeweis zu führen, wenn er nachweist, dass von mehreren möglichen Begehungsweisen der Tat die nicht versicherten unwahrscheinlich oder ausgeschlossen sind und wenn sich daraus und aus anderen Umständen eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für die versicherte Begehungsweise folgern lässt (vgl. OLG Hamm, r+s 1999, 421).

  • AG Essen, 30.01.2017 - 14 C 81/16

    Hausratversicherung: Nachweis eines Einbruchsdiebstahls

    Das äußere Bild eines Einbruchdiebstahls setzt neben dem Vorhandensein von Einbruchsspuren voraus, dass zumindest einige der als gestohlen gemeldeten Gegenstände vor dem behaupteten Diebstahl am versicherten Ort vorhanden und danach verschwunden waren (BGH IV ZR 130/05, Urteil vom 18.10.2006; BGH IV ZR 116/94, Urteil vom 14. Juni 1995; OLG Hamm 20 U 236/98, Urteil vom 28. April 1999; OLG Hamm 20 U 278/95, Urteil vom 24. Januar 1997).

    Zum Nachweis des Vorhandenseins der auf der Stehlgutliste aufgeführten Gegenstände sind Originalquittungen dabei nicht geeignet, da diese allenfalls den Erwerb, aber nicht den Verbleib der Gegenstände belegen (OLG Düsseldorf NVersZ 2000, 186).

  • OLG Köln, 21.01.2003 - 9 U 170/01

    Ersatz für aus der Wohnung des Versicherten entwendete Gegenstände; Vortragen …

    Sie selbst oder Dritte können im Besitz eines Schlüssels geblieben sein, der nicht als "falsch" im Sinne der Versicherungsbedingungen anzusehen ist, so daß kein Versicherungsfall vorliegt, wenn jemand in Abwesenheit des Klägers einen solchen Schlüssel benutzte (ausführlich OLG Hamm r+s 1999, 421 = MDR 1999, 1066 = VersR 2000, 357), um die Wohnung zu betreten.
  • KG, 24.10.2003 - 6 U 36/02

    Einbruchdiebstahlversicherung: Beweis des äußeren Bild eines Einbruchdiebstahls

    Zu diesem äußeren Bild gehört, wenn nicht ein Nachschlüsseldiebstahl in Betracht kommt, das Vorliegen in sich stimmiger Spuren, die auf ein gewaltsames Eindringen hindeuten (BGH VersR 1995, 956; OLG Hamm VersR 2000, 357, 358; OLG Köln r + s 1992, 97, 99), etwa Hebelspuren, Aufbruchsspuren an Schlössern, Tür- oder Fensterrahmen etc. Bleibt die konkrete Art des Eindringens unklar, kann der Beweis des äußeren Bildes auch dadurch geführt werden, dass bei mehreren in Betracht kommenden Tatmodalitäten die nicht versicherten Möglichkeiten ausgeschlossen oder so unwahrscheinlich sind, dass sich daraus im Gegenschluss die hinreichende Wahrscheinlichkeit eines versicherten Einbruchdiebstahls ergibt (BGH VersR 1991, 571; OLG Hamm r + s 1998, 71; r + s 1993, 27, 28;… Römer in Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., Rn. 23 zu § 49 VVG;… Kollhosser in Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., Rn. 32 zu § 49 VVG).
  • OLG Hamm, 03.11.2000 - 20 U 187/99

    Erscheinungsbild eines Einbruchdiebstahls bei behauptetem Abhandenkommen mehrerer …

    Dieser Auffassung ist der Senat (VersR 1998, 316; 2000, 357, 358; ebenso OLG Saarbrücken VersR 1999, 750, 751) gefolgt.
  • OLG Köln, 09.05.2006 - 9 U 219/05

    Fälligkeit von Geldleistungen aus einem Versicherungsfall; Wegfall der Fälligkeit …

  • LG Dortmund, 02.03.2022 - 2 O 304/19

    Indizien für das Vortäuschen eines Wohnungs-einbruchdiebstahls

  • OLG Hamm, 14.10.2024 - 20 U 55/24
  • LG Köln, 11.01.2006 - 20 O 185/05
  • LG Hagen, 29.09.2010 - 2 O 10/10

    Anspruch einer Zahlung aus einer Hausratversicherung wegen eines angeblichen …

  • LG Münster, 09.04.2024 - 115 O 223/23
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