Rechtsprechung
| BGH, 13.06.2001 - IV ZR 237/00 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
AFB 30 § 16; ; AFB 87 § 14 Nr. 2; ; AFB 87 § 11 Nr. 5 b
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Feuerversicherung - Rückzahlungsanspruch - Brandschaden - Arglistige Täuschung - Brandstiftung - Betriebsunterbrechungsschaden
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AFB 87 § 14 Nr. 2
Rückforderung von Versicherungsleistungen wegen arglistiger Täuschung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 1240
- VersR 2001, 1020
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.07.1993 - IV ZR 179/92
Keine Beweiserleichterung im Rückforderungsprozeß
Auszug aus BGH, 13.06.2001 - IV ZR 237/00
Dies gilt auch für den Versicherer, der deshalb darlegen und beweisen muß, daß er in Wahrheit nicht zur Leistung verpflichtet gewesen sei (BGHZ 123, 217, 218 f.). - BGH, 02.10.1985 - IVa ZR 18/84
Leistungsfreiheit des Feuerversicherers wegen arglistiger Täuschung durch den …
Auszug aus BGH, 13.06.2001 - IV ZR 237/00
Der Gedanke, daß ein Vertragspartner eine empfangene Leistung, die ihm zum Zeitpunkt der Erfüllung auch zustand, wegen einer nachträglichen Pflichtverletzung herauszugeben hätte, ist dem bürgerlichen Recht fremd (BGHZ 96, 88, 94 ff.).
- OLG Saarbrücken, 15.03.2017 - 5 U 20/16
Gebäudeversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers bei Vorlage fingierter …
Zerstört der Versicherungsnehmer die Vertrauensbasis dadurch, dass er den Versicherer über entschädigungserhebliche Umstände zu täuschen versucht, begeht er eine so erhebliche Vertragsverletzung, dass der vollständige Verlust des Anspruchs auf die Versicherungsentschädigung angemessen erscheint (BGH, Urt. v. 13.06.2001 - IV ZR 237/00 - VersR 2001, 1020 zu einer vergleichbaren Regelung; OLG Hamm, r+s 2002, 423).Der Gedanke, dass ein Vertragspartner eine empfangene Leistung, die ihm zum Zeitpunkt der Erfüllung auch zustand, wegen einer nachträglichen Pflichtverletzung herauszugeben hätte, ist dem bürgerlichen Recht fremd (BGH, Urt. v. 13.06.2001 - IV ZR 237/00 - VersR 2001, 1020 zu § 14 AFB 87).
Rn. 72 Würde in diesem Fall die arglistige Täuschung durch den Kläger im November 2012 zur vollständigen Leistungsfreiheit der Beklagten führen, hätte sie im Gegensatz zu einem sich vertragsmäßig verhaltenden Versicherer, der im April 2011 bereits die Zeitwertentschädigung ausgezahlt hätte und diese nicht zurückverlangen könnte (siehe dazu BGH, Urt. v. 13.06.2001 - IV ZR 237/00 - VersR 2001, 1020 zu § 14 AFB 8), einen unberechtigten Vorteil aus ihrer vertragswidrigen Nichtzahlung.
- OLG Karlsruhe, 03.08.2010 - 12 U 86/10
Leistungsausschluss der Hausratversicherung: Anforderungen an den Hinweis auf die …
Ob dieser Verwirkungsvorschrift mit Strafcharakter (BGH VersR 2001, 1020) überhaupt (noch) eine selbständige Bedeutung zukommt, ist allerdings zweifelhaft (vgl. Bruck/Möller/Johannsen, VVG, 8.Aufl., Bd. III, Anm. G 136;… s.a. Langheid/Wandt, MünchKomm zum VVG, Vor § 28 Rdn. 27). - OLG Dresden, 14.01.2020 - 4 U 1245/19
Rückforderungsanspruch einer Versicherung nach Leistung einer Vorauszahlung an …
Als Rückfordernde trägt sie die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass sie ohne rechtlichen Grund geleistet hat nach § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 13.06.2001 - IV ZR 237/00 - juris; vgl. OLG Hamm Urteil vom 11.12.2009 - 20 U 67/09 - juris).
- OLG Köln, 20.09.2013 - 20 U 193/12
Rückforderung physiotherapeutischer Leistungen durch den privaten …
Der Versicherer muss deshalb darlegen und beweisen, dass er in Wahrheit nicht zur Leistung verpflichtet war (BGH NJW-RR 2001, 1240, 1241; OLG Düsseldorf BeckRS 2010, 29610). - OLG Frankfurt, 20.02.2013 - 7 U 229/11
Wohngebäudeversicherung: Leistungsfreiheit wegen Leitungswasserschadens aufgrund …
Rn. 44 § 21 Ziffer 1 VGB stellt jedoch eine Verwirkungsvorschrift mit Strafcharakter dar, der eigenständige Bedeutung zukommt (vgl. BGH VersR 2001, 1020). - BGH, 13.12.2023 - IV ZR 12/23
Deckungsprozess gegen die Wohngebäudeversicherung: Gehörsverstoß bei …
Demgegenüber enthält die gesonderte Regelung in Abschnitt B § 15 Ziff. 2 VGB 2014 mit der Anordnung von Leistungsfreiheit des Versicherers in Fällen der - auch versuchten - arglistigen Täuschung des Versicherungsnehmers über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, eine Verwirkungsbestimmung mit Strafcharakter, die den in § 242 BGB wurzelnden Rechtsgedanken des redlichen Umgangs der Vertragspartner miteinander konkretisiert und in der Erwägung fußt, dass sich gerade das Versicherungsverhältnis in besonderem Maße auf wechselseitiges Vertrauen beider gründet (…vgl. Senatsurteile vom 13. März 2013 - IV ZR 110/11, r+s 2013, 273 Rn. 26; vom 13. Juni 2001 - IV ZR 237/00, VersR 2001, 1020 [juris Rn. 13]). - OLG Düsseldorf, 13.07.2010 - 4 U 180/09
Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen vorsätzlicher Verletzung von …
Dies gilt auch für den Versicherer, der deshalb darlegen und beweisen muss, dass er in Wahrheit nicht zur Leistung verpflichtet gewesen sei (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juni 2001, Az.: IV ZR 237/00, abgedruckt u.a. in: VersR 2001, 1020; BGH, Urteil vom 14. Juli 1993, AZ.: IV ZR 179/92, abgedruckt u.a. in: BGHZ 123, 217;… Kollhosser, in: Prölss/Martin, VVG, 27. Auflage (2004), § 55 Rdnr. 72).Der Gedanke, dass ein Vertragspartner eine empfangene Leistung, die ihm zum Zeitpunkt der Erfüllung auch zustand, wegen einer nachträglichen Pflichtverletzung herauszugeben hätte, ist dem bürgerlichen Recht fremd (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juni 2001, Az.: IV ZR 237/00, abgedruckt u.a. in: VersR 2001, 1020; BGH, Urteil vom 02. Oktober 1985, Az.: IVa ZR 18/84, abgedruckt u.a. in: BGHZ 96, 88;… Hofmann, in: Stiefel/Hofmann, Kraftfahrtversicherung, 17. Auflage (2000), § 7 AKB, Rdnr. 240).
- OLG Hamm, 06.02.2015 - 20 U 9/15
Leistungsfreiheit des Hausratversicherers wegen arglistiger Täuschung durch den …
Hierbei handelt es sich um eine Verwirkungsvorschrift mit Strafcharakter (BGH, Urt. v. 13.06.2001, IV ZR 237/00, VersR 2001, 1020 zu § 14 Nr. 2 AFB 87), deren Wirksamkeit nicht davon berührt wird, dass es der Versicherer unterlassen hat, seine Vertragsbedingungen in Ansehung der Rechtsfolgen von Obliegenheitsverletzungen gem. Art. 1 Abs. 3 EGVVG bis zum 01.01.2009 dem VVG in der ab dem 01.01.2008 geltenden Fassung anzupassen (…OLG Frankfurt/Main, Urt. v. 20.02.2013, 7 U 229/11, VersR 2013, 1127). - OLG Dresden, 13.10.2020 - 4 U 2750/19
Leistungsfreiheit des Versicherers bei unwahren Angaben des Versicherungsnehmers
Der Gedanke, dass ein Vertragspartner eine empfangene Leistung, die ihm zum Zeitpunkt der Erfüllung auch zustand, wegen einer nachträglichen Pflichtverletzung herauszugeben hätte, ist dem bürgerlichen Recht fremd (vgl. BGH, Urteil vom 13.06.2001 - IV ZR 237/00; Urteil vom 02.10.1985 - IVa ZR 18/84 juris). - FG Düsseldorf, 10.07.2002 - 4 K 3731/01
Erbschaftsteuer; Vorausvermächtnis; Bebautes Grundstück; Brand; Erbfall; …
Vielmehr entsteht die Forderung auf die Neuwertentschädigung hiernach als unbedingter Anspruch erst, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen des § 7 Nr. 3 Buchstabe a VGB erfüllt sind (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 1990 - IV ZR 298/88 - VersR 1990, 488; Urteil vom 8. Juli 1992 - IV ZR 229/91 - VersR 1992, 1221 (1222); Urteil vom 13. Juni 2001 - IV ZR 237/00 - VersR 2001, 1020;… Kollhosser in: Prölls/Martin, VVG § 97 Rdnr. 3 und § 7 VGB 62 Rdnr. 3;… Langheid in: Römer/Langheid, VVG, 1997, § 97 Rdnr. 1 und 8). - OLG Frankfurt, 04.07.2011 - 15 U 56/11
Versicherungsrecht: Leistungsfreiheit des Versicherers wegen arglistigem …
- OLG Hamm, 13.05.2011 - 20 U 149/10
Darlegungs- und Beweislast bei Rückforderung von Versicherungsleistungen aus …
- OLG Celle, 13.11.2025 - 8 U 5/25
Anspruch der Berufungsklägerin als Erbin auf Zahlung von Pflegetagegeld aus …
- KG, 13.05.2014 - 6 U 190/13
Hausratversicherung: Arglistige Täuschung durch den Versicherungsnehmer bei …
- LG Saarbrücken, 24.09.2013 - 14 O 122/13
Hausratversicherung: Leistungsausschluss bei Verschweigen der Abgabe einer …
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 28.09.2000 - 4 U 198/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- IWW
- rechtsportal.de
AKB § 12 Nr. 1 II e; VVG § 61; StVO § 5 Abs. 2
Grob fahrlässige Herbeiführung des Kaskofalls - Überholen bei überhöhter Geschwindigkeit - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Kein Versicherungsschutz für hohes Risiko
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Überholvorgang; Überholen; Grobe Fahrlässigkeit im Straßenverkehr; Schleudern; Fahrzeugvollversicherung; Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit; Fahrlässigkeitsvorwurf
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf - 11 O 164/98
- OLG Düsseldorf, 28.09.2000 - 4 U 198/99
Papierfundstellen
- VersR 2001, 1020 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (10)
- BGH, 08.07.1992 - IV ZR 223/91
Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.09.2000 - 4 U 198/99
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VersR 1992, 1085) kann vom äußeren Geschehensablauf und vom Ausmaß des objektiven Pflichtverstoßes auf innere Vorgänge und deren gesteigerte Vorwerfbarkeit geschlossen werden.Dabei ist die Gefährlichkeit des Vorganges an sich einzubeziehen, denn mit der Größe der möglichen Gefahr wächst auch das Maß der zu erwartenden Sorgfalt (BGH VersR 1992, 1085; Römer, Augenblicksversagen, VersR 92, 1187, 1189).
Von dieser Auffassung ist der BGH aber in seiner Entscheidung vom 8. Juli 1992 (VersR 1992, 1085) abgerückt.
- BGH, 22.02.1984 - IVa ZR 145/82
Begriff des Zeitwerts in der Kraftfahrversicherung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.09.2000 - 4 U 198/99
Schon dieser Verstoß gegen § 5 Abs. 2 StVO rechtfertigt den Vorwurf objektiv grober Fahrlässigkeit (vgl. nur BGH VersR 1984, 480; OLG Hamm VersR 1982, 1138).An dieser Bewertung sieht sich der Senat nicht durch die Entscheidung des BGH in VersR 1984, 480 gehindert.
- OLG Düsseldorf, 15.12.1998 - 4 U 235/97
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.09.2000 - 4 U 198/99
Neben den besonders schweren Verstoß gegen die objektiv erforderliche Sorgfalt muß der Vorwurf eines subjektiv nicht entschuldbaren Fehlverhaltens treten, das ebenfalls erheblich über das gewöhnliche Maß hinausgeht (st. Rechtspr. z.B. BGH VersR 1989, 583; Senat r + s 1999, 311 f. m.w.N.).Dazu gehört insbesondere, daß der Fahrer genau auf den Gegenverkehr und dessen Geschwindigkeit achtet, um abzuschätzen, ob ausreichend Strecke für das Abschließen des Überholvorganges zur Verfügung steht (vgl. Senat r + s 99, 311, 312; OLG Hamm OLGR 98, 280; OLG Hamm VersR 96, 181, 182; OLG Hamm r + s 95, 48, 49).
- BGH, 14.07.1986 - IVa ZR 22/85
Leistungsausschluß wegen Herbeiführens eines Einbruchs in der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.09.2000 - 4 U 198/99
Erforderlich ist insoweit nur, daß der Versicherungsfall ohne das Verhalten des Versicherungsnehmers nicht so wie tatsächlich geschehen, eingetreten wäre (BGH VersR 86, 962; LG Bonn VersR 91, 221). - OLG Koblenz, 05.03.1999 - 10 U 155/98
Herbeiführung eines nächtlichen Unfalls auf einer Landstraße bei 150 km/h ist …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.09.2000 - 4 U 198/99
Denn die Überschreitung der Geschwindigkeit bewirkt eine deutliche Steigerung der Gefahren des Straßenverkehrs etwa in bezug auf die Folgen von Fahrfehlern, Zufallseinflüssen oder aber technischen Defekten (vgl. OLG Koblenz, r + s 1999, 498 f. = VersR 2000, 720 f.). - OLG Hamm, 24.04.1998 - 20 U 4/98
Grob fahrlässige Herbeiführung eines Unfalls in der Kaskoversicherung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.09.2000 - 4 U 198/99
Dazu gehört insbesondere, daß der Fahrer genau auf den Gegenverkehr und dessen Geschwindigkeit achtet, um abzuschätzen, ob ausreichend Strecke für das Abschließen des Überholvorganges zur Verfügung steht (vgl. Senat r + s 99, 311, 312; OLG Hamm OLGR 98, 280; OLG Hamm VersR 96, 181, 182; OLG Hamm r + s 95, 48, 49). - OLG Hamm, 08.03.1995 - 20 U 226/94
Ausscheren hinter Lkw vor unübersichtlicher Rechtskurve
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.09.2000 - 4 U 198/99
Dazu gehört insbesondere, daß der Fahrer genau auf den Gegenverkehr und dessen Geschwindigkeit achtet, um abzuschätzen, ob ausreichend Strecke für das Abschließen des Überholvorganges zur Verfügung steht (vgl. Senat r + s 99, 311, 312; OLG Hamm OLGR 98, 280; OLG Hamm VersR 96, 181, 182; OLG Hamm r + s 95, 48, 49). - OLG Koblenz, 05.03.1999 - 19 U 155/98
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.09.2000 - 4 U 198/99
Denn die Überschreitung der Geschwindigkeit bewirkt eine deutliche Steigerung der Gefahren des Straßenverkehrs etwa in bezug auf die Folgen von Fahrfehlern, Zufallseinflüssen oder aber technischen Defekten (vgl. OLG Koblenz, r + s 1999, 498 f. = VersR 2000, 720 f.). - OLG Hamm, 07.07.1982 - 20 U 79/82
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.09.2000 - 4 U 198/99
Schon dieser Verstoß gegen § 5 Abs. 2 StVO rechtfertigt den Vorwurf objektiv grober Fahrlässigkeit (vgl. nur BGH VersR 1984, 480; OLG Hamm VersR 1982, 1138). - LG Bonn, 01.02.1990 - 6 S 422/89
Entwendung eines Autoradios aus offenem Cabriolet
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.09.2000 - 4 U 198/99
Erforderlich ist insoweit nur, daß der Versicherungsfall ohne das Verhalten des Versicherungsnehmers nicht so wie tatsächlich geschehen, eingetreten wäre (BGH VersR 86, 962; LG Bonn VersR 91, 221).
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