Rechtsprechung
| OLG Köln, 25.05.2001 - 19 U 90/01 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713; ; ZPO § 890; ; ZPO § 940; ; ZPO § 935; ; ZPO § 938 Abs. 2; ; ZPO § 935; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; BGB § 626 Abs. 2 Satz 1
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HGB § 89a; ZPO §§ 935 ff.
Einstweilige Verfügung auf Weiterbelieferung des Vertragshändlers nach fristloser Kündigung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berufung; Zulässigkeit; Begründetheit; Einstweilige verfügung; Hauptantrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
Händlerverträge - Weiterbelieferung nach fristloser Kündigung?
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Wichtiger Grund, Erschleichen von Zuschüssen, Rabatte, Boni, Anspruch auf Weiterbelieferung mit Vertragsware nach fristloser Kündigung, Durchsetzung, einstweilige Verfügung, Regelungsverfügung, Vorwegnahme der Hauptsache, Beginn der Überlegungsfrist, Verwirkung des ...
Verfahrensgang
- LG Köln, 16.02.2001 - 90 O 10/01
- OLG Köln, 18.05.2001 - 19 U 90/01
- OLG Köln, 25.05.2001 - 19 U 90/01
Papierfundstellen
- VersR 2001, 1284
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BGH, 15.12.1993 - VIII ZR 157/92
Zeitliche Begrenzung für die fristlose Kündigung eines Vertragshändlervertrages
Auszug aus OLG Köln, 25.05.2001 - 19 U 90/01
Es ist aber anerkannt, dass die Kündigung innerhalb eines nach den Umständen des Einzelfalls angemessen kurzen Zeitraums nach Kenntnis des Kündigungsgrundes erklärt werden muss, wobei dem Kündigenden im Hinblick auf die Regelung des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB grundsätzlich eine Frist von zwei Wochen zuzubilligen ist (BGH MDR 1992, 950; 1993, 529; 1994, 457; OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 383f.). - BGH, 19.11.1992 - IX ZR 45/92
Aussonderung eines Sonderkontoguthabens im Konkurs des Grundstücksverwalters
Auszug aus OLG Köln, 25.05.2001 - 19 U 90/01
Es ist aber anerkannt, dass die Kündigung innerhalb eines nach den Umständen des Einzelfalls angemessen kurzen Zeitraums nach Kenntnis des Kündigungsgrundes erklärt werden muss, wobei dem Kündigenden im Hinblick auf die Regelung des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB grundsätzlich eine Frist von zwei Wochen zuzubilligen ist (BGH MDR 1992, 950; 1993, 529; 1994, 457; OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 383f.). - BGH, 23.11.1998 - II ZR 70/97
Haftung der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben
Auszug aus OLG Köln, 25.05.2001 - 19 U 90/01
Dabei kommt es für den Beginn der für die Rechtzeitigkeit der Kündigung maßgebenden Zeitspanne nicht auf die sichere Kenntnis vom Pflichtverstoß, sondern auf einen hinreichend konkret begründeten Verdacht eines vertragswidrigen Verhaltens an, dem der Kündigende nachgehen kann (BGH NJW 1999, 1481).
- BGH, 12.03.1992 - I ZR 117/90
Fristlose Kündigung eines Versicherungsvertretervertrages; Provisionsanspruch des …
Auszug aus OLG Köln, 25.05.2001 - 19 U 90/01
Es ist aber anerkannt, dass die Kündigung innerhalb eines nach den Umständen des Einzelfalls angemessen kurzen Zeitraums nach Kenntnis des Kündigungsgrundes erklärt werden muss, wobei dem Kündigenden im Hinblick auf die Regelung des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB grundsätzlich eine Frist von zwei Wochen zuzubilligen ist (BGH MDR 1992, 950; 1993, 529; 1994, 457; OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 383f.). - BGH, 26.02.1996 - II ZR 114/95
Beginn der Zwei-Wochen-Frist
Auszug aus OLG Köln, 25.05.2001 - 19 U 90/01
Die Dauer der Frist bestimmt sich im Einzelfall danach, wieviel Zeit dem Kündigenden einzuräumen ist, um den Sachverhalt, der Anlass der Kündigung ist, hinreichend sicher aufzuklären und sich darüber klar zu werden, ob aus diesem Anlass fristlos gekündigt werden soll (BGH MDR 1996, 698). - LG Köln, 16.02.2001 - 90 O 10/01
Auszug aus OLG Köln, 25.05.2001 - 19 U 90/01
Auf die Berufung der Verfügungsklägerin wird das am 16. Februar 2001 verkündete Urteil der 10. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 90 O 10/01 - abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.
- OLG Köln, 12.11.2010 - 19 U 126/10
Kündigung eines Kfz-Vertragshändlervertrages aus wichtigem Grund
Lässt sich die Berechtigung des verfolgten Anspruchs zweifelsfrei feststellen, so ist der Anspruchsgegner weniger schutzwürdig und es überwiegt im Zweifel das Interesse des Anspruchstellers daran, dass sein Anspruch bereits im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes erfüllt wird (OLG Braunschweig Urteil vom 01.09.2009 2 U 157/09; OLG Düsseldorf Urteil vom 13.12.2006 VI U (Kart) 39/06 zitiert nach Juris; OLG Köln VersR 2001, 1284 jeweils m.w.Nachw.). - OLG Frankfurt, 05.08.2010 - 11 W 66/09
Zum Bestehen eines Anspruchs auf Registrierung einer Domain
Der Antragsteller muss im Einzelnen darlegen, dass er so dringend auf die sofortige Erfüllung seines Leistungsanspruchs angewiesen ist und sonst so erhebliche wirtschaftliche Nachteile erleiden würde, dass ihm ein Zuwarten oder eine Verweisung auf die spätere Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach Wegfall des ursprünglichen Erfüllungsanspruchs nicht zumutbar ist, wobei eine "existentielle Notlage" nicht zu verlangen ist (OLG Düsseldorf, Urteil v. 13.12.2006 VI U (Kart) 39 /06 bei juris; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2002, 176; OLG München GRUR-RR 2003, 56; OLG Dresden, GRUR-RR 2002, 85, OLG Köln VersR 2001, 1284; Kessel / Koch, BB 2009, 1032 ff).
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