Rechtsprechung
| OLG Hamm, 16.02.2000 - 13 U 163/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 823
Mögliche Schutzwirkung der Verkehrssicherungspflicht für den Pflichtigen selbst - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vereinsmitglied; Reitturnier; Gewöhnlich anfallende Aufgaben; Schadensersatz; Verkehrssicherungspflicht
Papierfundstellen
- VersR 2002, 1298
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.11.1984 - VI ZR 49/83
Streupflicht von Wohnungseigentümern
Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2000 - 13 U 163/99
Allerdings ist er an den Tagen dem Schutzzweck dieser Pflicht entzogen, an denen er selbst den Streudienst zu erledigen hat (BGH, NJW 1985, 484, 485). - BGH, 21.02.1978 - VI ZR 202/76
Objektive Verkehrssicherheit einer Kleiderrutsche - Beschaffenheit von Anlagen in …
Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2000 - 13 U 163/99
Vielmehr sind nur diejenigen Vorkehrungen zu treffen, die nach den Sicherheitserwartungen des jeweiligen Verkehrs im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren geeignet sind, solche Gefahren von Dritten tunlichst abzuwenden, die bei bestimmungsgemäßer oder bei nicht ganz fernliegender Benutzung drohen (BGH NJW 1978, 1629). - OLG Hamm, 04.08.1999 - 13 U 41/99
Anscheinsbeweis für die Verletzung der Streupflicht; Übertragung von …
Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2000 - 13 U 163/99
Insoweit gelten dieselben Grundsätze, nach denen die Rechtssprechung auch die Wirksamkeit der Delegation von Verkehrssicherungspflichten beurteilt (vgl. BGH, VersR 1988.516; Senat, Urteil vom 4. August 1999, 13 U 41/99).
- BGH, 26.09.2006 - VI ZR 166/05
Persönlicher Schutzbereich der Verkehrssicherungspflicht des Abfallerzeugers; …
Mit dieser Eröffnung einer Gefahrenquelle ist sie nicht mehr ein Dritter, den der Abfallerzeuger durch besondere Vorkehrungen vor den erkennbaren Umweltgefahren des Abfalls schützen muss (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 1995, 1363, 1364 mit Nichtannahmebeschluss des erkennenden Senats vom 19. März 1996 - VI ZR 272/95; dasselbe RuS 1997, 194 f. mit Nichtannhmebeschluss des erkennenden Senats vom 19. November 1996 - VI ZR 136/96; vgl. ferner OLG Hamm, VersR 2002, 1298; OLG Stuttgart, TranspR 1998, 488, 489 f.). - BGH, 29.10.2002 - VI ZR 283/01
Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte; Umfang der Haftungsprivilegierung
Er hält auch unter Berücksichtigung kritischer Stimmen in der Literatur (Imbusch, VersR 2001, 1485 ff.; Tischendorf, VersR 2002, 1188 ff.; zustimmend hingegen: Otto NZV 2002, 10 ff.; Grüneberg, BGH Report 2001, 682 f.; vgl. auch Lemcke, r+s 2001, 371) an seiner Auffassung fest und nimmt zur Vermeidung von Wiederholungen auf die früheren Urteile Bezug. - OLG Hamm, 02.12.2002 - 6 U 179/01
Hepatitis-Infektion im Krankenhaus - Haftung
Rn. 37 Ebenso wie beim Ausgleich gemäß § 426 BGB im ungestörten Gesamtschuldverhältnis muß der arbeitsrechtliche Freistellungsanspruch trotz der hieran geäußerten Kritik (vgl. Imbusch VersR 01, 1485, 1487 ff.; Tischendorf VersR 02, 1188, 1191) auch bei der Bestimmung des Umfanges, in dem der nicht privilegierte Schädiger beim gestörten Gesamtschuldverhältnis der geschädigten Person haftet, berücksichtigt werden (Senat r+s 01, 150; OLG Oldenburg r+s 02, 65, 66; Lemcke r+s 01, 371; Otto NZV 02, 10, 15).
- OLG Brandenburg, 16.01.2008 - 13 U 18/07
Verkehrssicherungspflicht: Sicherungspflichten eines Bauunternehmers innerhalb …
Ebenso wie die Verantwortung unter mehreren Pflichtigen zeitlich aufgeteilt werden kann, kommt auch eine Aufspaltung in getrennte Aufgabenbereiche in Betracht (OLG Hamm, VersR 2002, 1298). - OLG Celle, 14.04.2011 - 6 U 112/10
Wasserschaden nach dem Abdecken und Entsorgen eines Daches auf dem Gebäude einer …
Er war als Eigentümer des gefährdeten Gebäudes selbst verkehrssicherungspflichtig im Verhältnis zur Beklagten zu 1, weil er der Beklagten zu 1 diese Pflicht nicht übertragen hatte (vgl. OLG Hamm Urt. v. 16. Feb. 2000 - 13 U 163/99 - zit. nach juris: unter Nr. 2). - OLG Schleswig, 05.01.2010 - 11 W 57/09
Verkehrssicherungspflichten eines Kleingartenvereins bei winterlichen …
Er ist nur an den Tagen oder in den Bereichen dem Schutzzweck dieser Pflicht entzogen, an denen oder in denen er selbst den Streudienst zu erledigen hat (vgl. BGH NJW 1985, 484, 485; OLG Hamm, VersR 2002, 1298 - 1299).
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