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Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 30.04.2001

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.03.2002 - 20 U 6/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3110
OLG Hamm, 13.03.2002 - 20 U 6/01 (https://dejure.org/2002,3110)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.03.2002 - 20 U 6/01 (https://dejure.org/2002,3110)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. März 2002 - 20 U 6/01 (https://dejure.org/2002,3110)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Lebensversicherung: Bezugsberechtigung des geschiedenen Ehemannes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242
    Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Zuwendung eines Bezugsrechts aus einer Lebensversicherung unter Ehegatten nach Scheitern der Ehe

  • rechtsportal.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lachner-vonlaufenberg.de (Kurzinformation)

    (Widerrufliches) Bezugsrecht für den Todesfall in einer Lebensversicherung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 242
    Grenzen möglicher Berufung auf einen Wegfall der Geschäftsgrundlage für die Bezugsberechtigung eines Ehegatten aus einer Lebensversicherung bei Ehescheidung

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Versicherungsrecht; Bezugsberechtigung in der Lebensversicherung nach Scheidung der Ehe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1605
  • NJW-RR 2003, 288 (Ls.)
  • MDR 2002, 1253
  • VersR 2002, 1409
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.04.1987 - IVa ZR 26/86

    Fortgeltung der Bezugsberechtigung aus einer Lebensversicherung nach Scheidung …

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2002 - 20 U 6/01
    Rn. 40 Dies wäre nur dann der Fall, wenn es in dem Verhältnis zwischen dem verstorbenen W R als Versprechensempfänger und der Klägerin als begünstigter Dritter (Valutaverhältnis) an einem Rechtsgrund für das zugewandte Bezugsrecht fehlen würde; dann nämlich wäre die bezugsberechtigte Person ihrererseits gemäß § 812 I S. 1 BGB den Erben gegenüber zur Herausgabe verpflichtet ( BGH, VersR 75, 706; VersR 87, 659; VersR 95, 282).

    Rn. 43 Als Rechtsgrund für das Valutaverhältnis zwischen der Klägerin und dem Verstorbenen kommen bei der Zuwendung des Bezugsrechts einer Lebensversicherung allein Schenkung, Anstandsschenkung, Unterhaltsleistung oder eine sogenannte unbenannte Zuwendung unter Ehegatten in Betracht (BGH, FamRZ 1987, 806, 807).

    Rn. 67 Der IVa - Zivilsenat des BGH hat in seiner Entscheidung vom 1.4.1987 (FamRZ 87, 806 f. = VersR 87, 659 f.) zwar ausgesprochen, dass die Geschäftsgrundlage für die Bezugsberechtigung unter Ehegatten bei Scheitern der Ehe entfallen kann und regelmäßig auch entfällt.

    Rn. 72 Aber auch dann, wenn man nach der oben angeführten Auffassung des BGH (VersR 87, 659 f.) die Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage prinzipiell für anwendbar hielte und davon ausginge, dass im Scheitern der Ehe regelmäßig ein Wegfall der Geschäftsgrundlage für die Zuwendung eines Bezugsrechts liegt, bliebe der Berufung der Erfolg versagt.

  • BGH, 30.11.1994 - IV ZR 290/93

    Erbrecht des überlebenden Ehegatten; Bezugsrecht aus einer vom Erblasser …

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2002 - 20 U 6/01
    Rn. 40 Dies wäre nur dann der Fall, wenn es in dem Verhältnis zwischen dem verstorbenen W R als Versprechensempfänger und der Klägerin als begünstigter Dritter (Valutaverhältnis) an einem Rechtsgrund für das zugewandte Bezugsrecht fehlen würde; dann nämlich wäre die bezugsberechtigte Person ihrererseits gemäß § 812 I S. 1 BGB den Erben gegenüber zur Herausgabe verpflichtet ( BGH, VersR 75, 706; VersR 87, 659; VersR 95, 282).

    Rn. 73 Wer sich auf den Wegfall einer Geschäftsgrundlage beruft, hat zu beweisen, dass dem Vertragsschluss die Wertungen zugrunde gelegen haben, deren Wegfall er geltend macht (BGH, NJW 1995, S. 1082, 1085).

  • BGH, 23.10.1957 - V ZR 219/55

    Begriff der Geschäftsgrundlage eines Vertrages

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2002 - 20 U 6/01
    Rn. 63 Geschäftsgrundlage sind nach ständiger Rechtsprechung die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, beim Vertragsschluss aber zutage getretenen, dem anderen erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen des einen Vertragsteils oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Teile vom Vorhandensein oder künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille auf diesen Umständen aufbaut (vgl. BGHZ 25, 390, 392; BHGZ 74, 370; BGHZ 84, 1; BGHZ 121, 378, 391).
  • BGH, 25.02.1993 - VII ZR 24/92

    Rechtsfolgen nach DDR-Vertragsgesetz bei Stillegung von Produktionsanlagen

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2002 - 20 U 6/01
    Rn. 63 Geschäftsgrundlage sind nach ständiger Rechtsprechung die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, beim Vertragsschluss aber zutage getretenen, dem anderen erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen des einen Vertragsteils oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Teile vom Vorhandensein oder künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille auf diesen Umständen aufbaut (vgl. BGHZ 25, 390, 392; BHGZ 74, 370; BGHZ 84, 1; BGHZ 121, 378, 391).
  • BGH, 29.04.1982 - III ZR 154/80

    Enteignung; Rückübereignung; Ergänzende Auslegung; Drohende Enteignung; …

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2002 - 20 U 6/01
    Rn. 63 Geschäftsgrundlage sind nach ständiger Rechtsprechung die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, beim Vertragsschluss aber zutage getretenen, dem anderen erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen des einen Vertragsteils oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Teile vom Vorhandensein oder künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille auf diesen Umständen aufbaut (vgl. BGHZ 25, 390, 392; BHGZ 74, 370; BGHZ 84, 1; BGHZ 121, 378, 391).
  • BGH, 25.04.1975 - IV ZR 63/74

    Schenkung; Bezugsberechtigung; Lebensversicherungsvertrag; Heilung eines …

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2002 - 20 U 6/01
    Rn. 40 Dies wäre nur dann der Fall, wenn es in dem Verhältnis zwischen dem verstorbenen W R als Versprechensempfänger und der Klägerin als begünstigter Dritter (Valutaverhältnis) an einem Rechtsgrund für das zugewandte Bezugsrecht fehlen würde; dann nämlich wäre die bezugsberechtigte Person ihrererseits gemäß § 812 I S. 1 BGB den Erben gegenüber zur Herausgabe verpflichtet ( BGH, VersR 75, 706; VersR 87, 659; VersR 95, 282).
  • OLG Koblenz, 15.01.1998 - 11 U 28/97

    Widerruf der Bezugsberechtigung erst im Testament

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2002 - 20 U 6/01
    Diese Rechtsprechung hat der II. Zivilsenat des BGH jedoch bei Zuwendung eines Bezugsrechts im Rahmen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft für den Fall frei widerruflicher Leistungen eingeschränkt (BGH, LM Nr. 63, § 705 BGB; ebenso OLG Koblenz, VersR 99, 830 ff.).
  • BGH, 21.05.2008 - IV ZR 238/06

    Rechtsnatur der Erklärung des Versicherungsnehmers über die Bezugsberechtigung im …

    Erbrechtliche Bestimmungen finden insoweit keine Anwendung (vgl. dazu BGHZ 157, 79, 82 f. m.w.N.; Senatsurteile vom 30. Oktober 1974 - IV ZR 172/73 - NJW 1975, 382, 383 jeweils für eine Bankanweisung; vom 14. Juli 1976 - IV ZR 123/75 - WM 1976, 1130 unter I für die Zuwendung von Wertpapiererlösen mittels Anweisung an eine Bank; vom 25. April 1975 - IV ZR 63/74 - VersR 1975, 706 unter 1 a; vom 1. April 1987 - IVa ZR 26/86 - VersR 1987, 659 unter 2; OLG Hamm NJW-RR 2002, 1605 jeweils für die Bezugsberechtigung aus einer Lebensversicherung).
  • OLG Hamm, 03.12.2004 - 20 U 132/04

    Widerruf der Bezugsberechtigung aus einer Lebensversicherung nach dem Tod des …

    Dies ergibt sich richtigerweise schon daraus, dass Gegenstand der Zuwendung in einem Fall wie dem vorliegenden das Bezugsrecht ist (Senat, VersR 2002, 1409 unter II 1 c aa), jedenfalls aber daraus, dass der Kläger die Ansprüche auf Kosten der Erbmasse erlangt hat.
  • BGH, 14.11.2012 - IV ZR 219/12

    Lebensversicherung auf verbundene Leben: Widerruf der Bezugsberechtigung; Wegfall …

    Ist der Rechtsgrund für das Behaltendürfen der Leistung im Valutaverhältnis entfallen, so kann der Erbe des Versicherungsnehmers dem Bezugsberechtigten den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung gemäß § 242 BGB entgegenhalten (vgl. OLG Hamm VersR 2002, 1409).

    Rn. 13 b) Zutreffend hat das Berufungsgericht schließlich berücksichtigt, dass es gegen einen Wegfall der Geschäftsgrundlage spricht, wenn auch nach Scheitern einer Ehe oder einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft weiterhin durch den einen Partner Leistungen erbracht werden, insbesondere eine einseitig widerrufliche Bezugsberechtigung bestehen gelassen wird (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 1996 - II ZR 340/95, NJW 1996, 2727 unter 2; OLG Hamm VersR 2002, 1409, 1410; OLG Koblenz VersR 1999, 830, 832;… MünchKomm-VVG/Heiss VVG § 159 Rn. 93;… Ortmann in Schwintowski/Brömmelmeyer, PK-VVG 2. Aufl. § 159 Rn. 31).

  • OLG Köln, 15.06.2012 - 20 U 160/11

    Rechtsfolgen der Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft hinsichtlich …

    Geschäftsgrundlage für eine Schenkung oder eine unbenannte Zuwendung in Form eines Bezugsrechts, kann das Bestehen einer Ehe bzw. deren Fortbestand sein (BGH VersR 1987, 659; OLG Hamm, VersR 2002, 1409).

    Sieht er davon ab, so wird ein Wegfall der Geschäftsgrundlage regelmäßig nicht anzunehmen sein (vgl. BGH NJW 1996, 2727; auch OLG Koblenz VersR 1999, 830; OLG Hamm VersR 2002, 1409).

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.04.2001 - 9 U 163/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11183
OLG Köln, 30.04.2001 - 9 U 163/01 (https://dejure.org/2001,11183)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.04.2001 - 9 U 163/01 (https://dejure.org/2001,11183)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. April 2001 - 9 U 163/01 (https://dejure.org/2001,11183)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • LG Köln - 24 O 56/01
  • OLG Köln, 30.04.2001 - 9 U 163/01

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 1409 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.01.1998 - IV ZR 10/97

    Anspruch aus der Kasko-Versicherung bei Obliegenheitsverletzung - Entwendetes …

    Auszug aus OLG Köln, 30.04.2001 - 9 U 163/01
    Dies muss dem Versicherungsnehmer in der Belehrung klar und deutlich vor Augen geführt werden ( vgl. BGH, VersR 1998, 447; OLG Hamm, r+s 1998, 364; Senat, r+s 1999, 362; 1999, 364; 2001, 141).
  • BGH, 08.05.1967 - II ZR 17/65

    Gewährung von Haftpflichtversicherungsschutz gegen die Folgen eines …

    Auszug aus OLG Köln, 30.04.2001 - 9 U 163/01
    Dieser muss ausdrücklich darüber belehrt werden, dass eine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung selbst dann zur Leistungsfreiheit führen kann, wenn dem Versicherer daraus kein Schaden entstanden ist (vgl. BGH, VersR 1967, 593).
  • BGH, 14.10.1987 - IVa ZR 29/86

    Verlust der Ansprüche des Versicherungsnehmers wegen Obliegenheitsverletzung …

    Auszug aus OLG Köln, 30.04.2001 - 9 U 163/01
    Rn. 11 Anhaltspunkte für ein kollusives Zusammenwirken zwischen dem Versicherungsnehmer und der Geschädigten in Verbindung mit einem verbotswidrigen Anerkenntnis, Gesichtspunkte, die nach § 242 BGB eine andere Beurteilung rechtfertigen könnten (vgl. Späte, AHB, § 6, Rn 19 unter Hinweis auf BGH, VersR 1987, 1182), sind nicht ersichtlich.
  • OLG Köln, 11.05.1999 - 9 U 14/98

    Belehrung in der Schadensanzeige

    Auszug aus OLG Köln, 30.04.2001 - 9 U 163/01
    Dies muss dem Versicherungsnehmer in der Belehrung klar und deutlich vor Augen geführt werden ( vgl. BGH, VersR 1998, 447; OLG Hamm, r+s 1998, 364; Senat, r+s 1999, 362; 1999, 364; 2001, 141).
  • OLG Hamm, 24.04.1998 - 20 U 2/98
    Auszug aus OLG Köln, 30.04.2001 - 9 U 163/01
    Dies muss dem Versicherungsnehmer in der Belehrung klar und deutlich vor Augen geführt werden ( vgl. BGH, VersR 1998, 447; OLG Hamm, r+s 1998, 364; Senat, r+s 1999, 362; 1999, 364; 2001, 141).
  • OLG Frankfurt, 06.03.2007 - 14 U 26/06

    Private Unfallversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers bei …

    Bei folgenlosen Obliegenheitsverletzungen kann sich nämlich der Versicherer auch nur dann auf die Leistungsfreiheit berufen, wenn er den Versicherungsnehmer über die Folgen der vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung hinreichend belehrt hat (vgl. BGH NJW 1967, 1226; OLG Köln RuS 2002, 279; OLG Hamm NJW-RR 1997, 476; OLG Oldenburg NJW-RR 1998, 30).
  • LG Dortmund, 17.12.2015 - 2 O 159/15

    Gewährung von bedingungsgemäßem Deckungsschutz aus einem …

    Der Versicherungsnehmer kann daher nicht auf Leistung, sondern nur auf Feststellung des Versicherungsschutzes klagen (BGH IV ZR 422/12, Urteil vom 26.03.2014, Rn. 20 bei Juris, OLG Köln, 9 U 163/01, Urteil vom 30.04.2001, R + S 2002, S. 279).
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