Rechtsprechung
| BGH, 14.05.2003 - IV ZR 72/02 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
VBLS § 105b; ; AGBG § 9 Bk; ; AGBG § 9 Cl; ; GG Art. 3; ; GG Art. 14
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Gleichstellung mit Kollegen in alten Bundesländern; Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst; Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder; Anspruch auf Versicherungsrente auf Grundlage einer fingierten Pflichtversicherungszeit; Regelung für Versicherte im ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VBLS § 105b; AGBG § 9; GG Art. 3, 14
Wirksamkeit der Sonderregelung der VBLS für Pflichtversicherte im Beitrittsgebiet - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Rentenrecht - Anrechnung von Dienstjahren in der DDR
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Sonderregelung für die VBL-Zusatzversorgung von Pflichtversicherten im Beitrittsgebiet (Eintritt des Versicherungsfalls vor Erfüllung der Wartezeit)
Papierfundstellen
- MDR 2003, 1051
- VersR 2003, 893
Wird zitiert von ... (25) Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96
Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten …
Auszug aus BGH, 14.05.2003 - IV ZR 72/02
a) Die Bestimmungen der VBLS finden als Allgemeine Versicherungsbedingungen auf die Gruppenversicherungsverträge Anwendung, die von den beteiligten Arbeitgebern als Versicherungsnehmern mit der Beklagten als Versicherer zugunsten der bezugsberechtigten Versicherten, der Arbeitnehmer, abgeschlossen sind (st. Rspr., vgl. BGHZ 142, 103, 105 ff.; BVerfG NJW 2000, 3341 unter II 2 a, c).Zwar sind dabei auch die Grundrechte der Versicherten zu berücksichtigen (vgl. BGHZ 103, 370, 383; BVerfG NJW 2000, 3341 unter II 2 c).
- BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 154/87
Begrenzung der Gesamtversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes
Auszug aus BGH, 14.05.2003 - IV ZR 72/02
Für ihre Auslegung kommt es auf das Verständnis eines durchschnittlichen Versicherten an (BGHZ 103, 370, 383; Senatsurteil vom 12. März 2003 - IV ZR 58/02 - unter 2 b, zur Veröffentlichung bestimmt).Zwar sind dabei auch die Grundrechte der Versicherten zu berücksichtigen (vgl. BGHZ 103, 370, 383; BVerfG NJW 2000, 3341 unter II 2 c).
- BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99
Pensionsbesteuerung
Auszug aus BGH, 14.05.2003 - IV ZR 72/02
Dieser Unterschied ist aber dadurch gerechtfertigt, daß nur für die Pflichtversicherten in den alten Bundesländern - bei wirtschaftlicher Betrachtung als Teil ihres Arbeitsentgelts (vgl. BVerfG NJW 2002, 1103, 1105 unter C II 2 a) - Beiträge in Form von Umlagen in das Zusatzversorgungssystem der Beklagten geleistet wurden.
- BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95
Rentenüberleitung I
Auszug aus BGH, 14.05.2003 - IV ZR 72/02
Dies folgt nach Auffassung des Senats aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. April 1999 (1 BvL 32/95, 1 BvR 2105/95 - BVerfGE 100, 1 ff. = NJW 1999, 2493 ff.). - BGH, 23.06.1999 - IV ZR 136/98
Anwendbarkeit des AGBG auf die Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der …
Auszug aus BGH, 14.05.2003 - IV ZR 72/02
a) Die Bestimmungen der VBLS finden als Allgemeine Versicherungsbedingungen auf die Gruppenversicherungsverträge Anwendung, die von den beteiligten Arbeitgebern als Versicherungsnehmern mit der Beklagten als Versicherer zugunsten der bezugsberechtigten Versicherten, der Arbeitnehmer, abgeschlossen sind (st. Rspr., vgl. BGHZ 142, 103, 105 ff.; BVerfG NJW 2000, 3341 unter II 2 a, c). - BGH, 27.09.2000 - IV ZR 140/99
Anrechnung von Dienstjahren in der DDR bei der Berechnung der Versorgungsrente …
Auszug aus BGH, 14.05.2003 - IV ZR 72/02
Die ab 1. Januar 1997 Pflichtversicherten konnten nach der Satzung der Beklagten zu keinem Zeitpunkt ein gemäß § 242 BGB schützenswertes Vertrauen darauf bilden, daß diese ihre DDR-Beschäftigungszeiten bei der Ermittlung der Zusatzversorgung berücksichtigen werde (vgl. dazu Senatsurteil vom 27. September 2000 - IV ZR 140/99 - VersR 2000, 1530 unter II). - BGH, 30.09.1998 - IV ZR 262/97
Wirksamkeit der Berechnung der Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte
Auszug aus BGH, 14.05.2003 - IV ZR 72/02
Da die angegriffenen Satzungsbestimmungen nicht gemäß § 9 AGBG unwirksam sind, liegt entgegen der Auffassung der Revision auch keine Regelungslücke vor, die durch eine ergänzende Vertragsauslegung im Sinne des Leistungsbegehrens der Klägerin geschlossen werden könnte (vgl. dazu BGHZ 139, 333, 339 f.). - BGH, 12.03.2003 - IV ZR 58/02
Höhe der Zusatzversorgung von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Auszug aus BGH, 14.05.2003 - IV ZR 72/02
Für ihre Auslegung kommt es auf das Verständnis eines durchschnittlichen Versicherten an (BGHZ 103, 370, 383; Senatsurteil vom 12. März 2003 - IV ZR 58/02 - unter 2 b, zur Veröffentlichung bestimmt).
- OLG Karlsruhe, 19.07.2005 - 12 U 36/05
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Unbedenklicher Ausschluss der …
Sie muss daher auch die verfassungsmäßigen Rechte, insbesondere die Grundrechte der Versicherten beachten (BGH VersR 2003, 893 unter II 2; BGHZ 103, 370 unter II 1; BVerfG VersR 2000, 835 unter II 2 c).Dies ergbit sich aus den beiden Urteilen vom 14.05.2003 mit den Aktenzeichen IV ZR 72/02 (VersR 2003, 893) und IV ZR 76/02 (VersR 2003, 985).
Die unterschiedliche Behandlung ist durch gewichtige Gründe, namentlich die Unterschiede der verglichenen Berufsgruppen und die in der Regel höheren Beitragsleistungen der westdeutschen Berechtigten für ihre Zusatzversorgung, gerechtfertigt (BGH VersR 2003, 893 unter II 2 a).
Sie konnten daher auch kein schützenswertes Vertrauen auf den Fortbestand der ursprünglichen Regelung bilden (vgl. BGH VersR 2003, 893 unter II 4).
Der Hauptgruppe der im Tarifgebiet Ost Pflichtversicherten hat die Beklagte durch eine begünstigende Sonderregelung bei der 60 monatigen Wartezeit besonders Rechnung getragen (§ 105b VBLS a.F: - vgl. dazu BGH VersR 2003, 893).
- OLG Karlsruhe, 22.09.2005 - 12 U 99/04
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der gesetzlichen Grundlage …
Sie muss daher, auch hinsichtlich erworbener Rentenanwartschaften, die verfassungsmäßigen Rechte, insbesondere die Grundrechte der Versicherten beachten (BGH VersR 2003, 893 unter II 2; BGHZ 103, 370 unter II 1; BVerfG VersR 2000, 835 unter II 2 c). - BGH, 11.02.2004 - IV ZR 52/02
Berücksichtigung von in der ehemaligen DDR zurückgelegten Dienstzeiten in der …
Das ergibt sich - wie der Senat bereits im Zusammenhang mit der Regelung des § 105b VBLS a.F. ausgeführt hat (Senatsurteil vom 14. Mai 2003 - IV ZR 72/02 - VersR 2003, 893 unter II 2 a und b) - aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. April 1999 (BVerfGE 100, 1 ff.).
- BAG, 15.11.2011 - 3 AZR 869/09
Hochschullehrer - Anspruch auf beamtengleiche Versorgung
Rn. 81 In der Umbruchsituation nach der Deutschen Einheit war es objektiv und angemessen sowie durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt und auch hinsichtlich der Mittel zur Erreichung dieses Zieles angemessen und erforderlich, das Niveau der Altersversorgung in Ost und West mittelfristig im Zuge einer schrittweisen Angleichung der Lebensverhältnisse anzugleichen; dies entsprach auch der Vorgabe des Art. 30 Abs. 5 Satz 3 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 (BGBl. II S. 889; vgl. für den allgemeinen Gleichheitssatz: BGH 14. Mai 2003 - IV ZR 72/02 - zu II 2 b bb (2) der Gründe, VersR 2003, 893). - OLG Karlsruhe, 24.11.2005 - 12 U 102/04
VBL-Zusatzversorgung: OLG Karlsruhe bestätigt Rechtsprechung zu den …
Sie muss daher, auch hinsichtlich erworbener Rentenanwartschaften, die verfassungsmäßigen Rechte, insbesondere die Grundrechte der Versicherten beachten (BGH VersR 2003, 893 unter II 2; BGHZ 103, 370 unter II 1; BVerfG VersR 2000, 835 unter II 2 c). - BGH, 17.03.2010 - IV ZR 92/07
Versicherungsrente aus einer Sonderregelung für Pflichtversicherte aus der …
Diese Sonderregelung für Pflichtversicherte aus der ehemaligen DDR hält der Inhaltskontrolle stand (Senatsurteile vom 14. Mai 2003 - IV ZR 76/02 - VersR 2003, 895; - IV ZR 72/02 - VersR 2003, 893; - IV ZR 50/02 - NJ 2003, 648, jeweils unter II 2). - BGH, 08.03.2006 - IV ZR 409/02
Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung für Ansprüche von Angehörigen des …
Der Senat hat unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits entschieden, dass der allgemeine Gleichheitssatz eine solche Gleichstellung nicht verlangt (Urteile vom 14. Mai 2003 - IV ZR 72/02 - VersR 2003, 893 unter II 2 b bb; vom 14. Mai 2003 - IV ZR 76/02 - VersR 2003, 895 unter II 2 a; vom 11. Februar 2004 - IV ZR 52/02 - VersR 2004, 499 unter 2 d). - BGH, 10.11.2004 - IV ZR 196/02
Anrechnung von Dienstzeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes in der …
Das ergibt sich - wie der Senat bereits im Zusammenhang mit der Regelung des § 105b VBLS a.F. ausgeführt hat (Senatsurteil vom 14. Mai 2003 - IV ZR 72/02 - VersR 2003, 893 unter II 2 a und b) - aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. April 1999 (BVerfGE 100, 1 ff.). - BGH, 19.01.2005 - IV ZR 434/02
Anwendung des Halbanrechnungsgrundsatzes in der Zusatzversorgung
Das ergibt sich - wie der Senat bereits im Zusammenhang mit der Regelung des § 105b VBLS a.F. ausgeführt hat (Senatsurteil vom 14. Mai 2003 - IV ZR 72/02 - VersR 2003, 893 unter II 2 a und b) - aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. April 1999 (BVerfGE 100, 1 ff.). - BGH, 10.11.2004 - IV ZR 417/02
Anwendung des Halbanrechnungsgrundsatzes in der Zusatzversorgung
Das ergibt sich - wie der Senat bereits im Zusammenhang mit der Regelung des § 105b VBLS a.F. ausgeführt hat (Senatsurteil vom 14. Mai 2003 - IV ZR 72/02 - VersR 2003, 893 unter II 2 a und b) - aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. April 1999 (BVerfGE 100, 1 ff.). - BGH, 10.11.2004 - IV ZR 205/02
Anwendung des Halbanrechnungsgrundsatzes in der Zusatzversorgung
- BGH, 10.11.2004 - IV ZR 274/02
Anrechnung von Dienstzeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes in der …
- BGH, 10.11.2004 - IV ZR 203/02
Anrechnung von Dienstzeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes in der …
- OLG Karlsruhe, 21.09.2004 - 12 U 211/04
Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Inhaltskontrolle für die …
- OLG Karlsruhe, 18.03.2008 - 12 U 402/04
Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Betriebsrente eines Pflichtversicherten …
- BGH, 10.11.2004 - IV ZR 298/02
Anrechnung von Dienstzeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes in der …
- BGH, 15.09.2004 - IV ZR 192/02
Anrechnung von Dienstzeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes in der …
- BGH, 15.09.2004 - IV ZR 194/02
Anrechnung von Dienstzeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes in der …
- BGH, 15.09.2004 - IV ZR 193/02
Anrechnung von Dienstzeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes in der …
- BGH, 19.01.2005 - IV ZR 245/02
Anwendung des Halbanrechnungsgrundsatzes in der Zusatzversorgung
- BGH, 19.01.2005 - IV ZR 372/02
Anrechung von Vordienstzeiten in der Zusatzversorgung
- OLG Karlsruhe, 16.10.2003 - 12 U 43/03
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Wirksame Anrechnung fiktiv errechneter …
- OLG Karlsruhe, 20.12.2005 - 12 U 242/05
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Anrechnung der im Beitrittsgebiet bis …
- OLG Karlsruhe, 19.06.2012 - 12 Sch 1/12
- LG Karlsruhe, 11.06.2010 - 6 S 19/09
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Sterbegeldanspruch beim Tod eines …
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