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Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.02.2003 - 5 U 89/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5552
OLG Köln, 26.02.2003 - 5 U 89/01 (https://dejure.org/2003,5552)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.02.2003 - 5 U 89/01 (https://dejure.org/2003,5552)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Februar 2003 - 5 U 89/01 (https://dejure.org/2003,5552)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Judicialis

    AGBG § 3; ; AGBG § 8; ; AGBG § 9; ; AGBG § 9 Abs. 1; ; AGBG § 9 Abs. 2; ; AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 2; ; AVB § 4 Nr. 1; ; AVB § 4 Nr. 2.2; ; ZPO § 97; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkung ambulanter psychotherapeutischer Behandlungen auf die Erstattung der Aufwendungen für 20 Sitzungen pro Kalenderjahr im Rahmen Allgemeiner Geschäftsbedingungen; Inhaltskontrolle tariflicher Bedingungen einer gesetzlichen Krankenkasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Psychisch gesund in 20 Therapie-Sitzungen? - Streit um Tarifbedingungen einer privaten Krankenversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 305c Abs. 1 § 307; AGBG § 3 § 9
    Wirksamkeit formularmäßiger Versicherungsschutz-Begrenzung für Psychotherapie

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 899
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.02.2001 - IV ZR 11/00

    Ausschluß der Leistungen für Behandlungen durch Ehegatten, Kinder oder Eltern in …

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2003 - 5 U 89/01
    Die Grenze zur Wirksamkeit ist erreicht, wenn der mit dem Abschluss einer Krankenversicherung in der hier betroffenen Ausgestaltung verfolgte Vertragszweck, nämlich die Abdeckung des Kostenrisikos, das durch die notwendige Behandlung von Krankheiten einschließlich psychotherapeutischer Behandlungen entsteht, dadurch im Kern gefährdet ist, dass in den Tarifbedingungen eine Leistungsbeschränkung niedergelegt wird, die bezogen auf eine bestimmte Behandlungsart praktisch einen Leistungsausschluss bewirkt, so dass der Vertrag ausgehöhlt und letztlich zwecklos wird (vgl. auch BGH VersR 01, 576).
  • BGH, 17.03.1999 - IV ZR 137/98

    Beschränkung psychotherapeutischer Behandlung auf "höchstens 30 Sitzungen" in …

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2003 - 5 U 89/01
    Sie meint unter Bezugnahme auf BGH MDR 1999/1065 f. = VersR 1999, 745 = NJW 1999, 3411, dass die im Tarif GB für ambulante psychotherapeutische Behandlungen bestimmte Beschränkung auf die Erstattung der Aufwendungen für 20 Sitzungen pro Kalenderjahr wegen Verstoßes gegen § 9 AGBG unwirksam sei, denn sie gefährde die Erreichung des Vertragszwecks.
  • BGH, 17.03.1999 - IV ZR 89/98

    Auslegung von Risikoausschlußklauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2003 - 5 U 89/01
    Wann eine Tarifbedingung der in Rede stehenden Art einer Inhaltskontrolle nach dieser Vorschrift (nicht) standhält, ist durch BGH VersR 1999, 748 grundsätzlich geklärt.
  • OLG Oldenburg, 26.09.2001 - 2 U 171/01

    Krankenversicherung; Krankheitskosten; Krankengeldtageversicherung; …

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2003 - 5 U 89/01
    Daraus wird deutlich, dass eine Leistungsbeschränkung gerade im Bereich der Psychotherapie grundsätzlich zulässig ist (so auch OLG Karlsruhe Recht und Schaden 1999, 292; OLG Oldenburg VersR 2002, 696 - Zulässigkeit einer Begrenzung auf 30 Behandlungen pro Jahr).
  • OLG Hamm, 06.08.2003 - 20 U 100/03

    Krankenversicherung: wirksame Klauseln über Versicherungsschutz-Beschränkung auf …

    Außerdem gibt es private Krankenversicherungsverträge, nach welchen der Versicherer die Kosten einer Behandlung durch nichtärztliche Psychotherapeuten übernimmt; auch dadurch sind die ärztlichen Psychotherapeuten entlastet (vgl. nur OLG Köln, VersR 2003, 899).

    Dem entspricht es, dass andere Krankenversicherer nur eine begrenzte Stundenzahl psychotherapeutischer Behandlung erstatten (vgl. OLG Köln, VersR 2003, 899: Begrenzung auf 20 Sitzungen pro Jahr wirksam; OLG Oldenburg, VersR 2002, 696: Erfordernis der Veranlassung durch einen Arzt und Begrenzung auf 30 Sitzungen pro Jahr wirksam; vgl. ferner BGH, VersR 1999, 745: Begrenzung auf 30 Sitzungen während der Vertragsdauer unwirksam).

  • OLG Celle, 05.08.2004 - 8 U 169/03

    Auswirkung des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) auf das privatrechtliche …

    Entsprechend ist anerkannt, dass Regelungen, die den Umfang psychotherapeutischer Behandlung begrenzen, wirksam sind (…vgl. etwa OLG Karlsruhe, a. a. O.: 30 Sitzungen ambulanter Psychotherapie pro Jahr; OLG Köln VersR 2003, 899: Begrenzung auf 20 Sitzungen pro Jahr; OLG Oldenburg VersR 2002, 696: Erfordernis der Veranlassung durch einen Arzt und Begrenzung auf 30 Stunden pro Jahr; LG Verden VersR 2002, 836: zusätzliche Anforderungen an die fachliche Qualifikation des Psychotherapeuten;… AG Hamburg r + s 2002, 77 und LG Dortmund, a. a. O., 78: vorherige schriftliche Leistungszusage erforderlich; anders BGH VersR 1999, 745: 30 Behandlungsstunden pro Vertragsdauer).
  • OLG Koblenz, 15.06.2007 - 10 U 770/06

    Private Krankenversicherung: Leistungsbeschränkung für eine psychotherapeutische …

    Der Senat ist in Übereinstimmung mit dem Oberlandesgericht Köln (VersR 2003, 899) der Auffassung, dass auch eine Begrenzung auf 20 Stunden die Rechte des Versicherungsnehmers aus dem Versicherungsvertrag nicht unangemessen einschränkt.
  • LG Berlin, 07.10.2003 - 7 S 36/03

    Wirksame Begrenzung des Versicherungsschutzes bei psychotherapeutischen …

    Die Klausel benachteiligt die Kl. insbesondere nicht unangemessen i. S. v. § 9 AGBG bzw. § 307 BGB (so im Ergebnis z. B. auch OLG Karlsruhe r+s 1999, 292 [wirksame Leistungsbeschränkung für ambulante psychotherapeutische Behandlungen auf jährlich 30 Sitzungen], OLG Oldenburg VersR 2002, 696 [wirksame Leistungsbeschränkung auf jährlich 30 Sitzungen für psychotherapeutische Behandlungen]; OLG Köln VersR 2003, 899 [wirksame Beschränkung auf 20.
  • LG Köln, 07.01.2004 - 23 S 68/03

    Klausel über Kostenzuschuss bei Behandlung durch einen Diplompsychologen nur nach …

    Dagegen werden Klauseln, die Leistungsbeschränkungen für die Kosten psychotherapeutischer Behandlungen auf eine bestimmte Anzahl von Behandlungen pro Jahr vorsehen, als zulässig erachtet (vgl. BGH, r+s 99, 253; OLG Karlsruhe r+s 99, 292; OLH Köln, VersR 03, 899; OLG Hamm, Urteil vom 6.8.2003 ? 20 U 100/03).
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