Rechtsprechung
| OLG Hamm, 21.05.2003 - 3 U 122/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1 § 847 S. 1
Bemessung der Entschädigung und des Schmerzensgeldes bei schwersten Behinderungen aufgrund fehlerhaften Geburtsmanagements - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- urteilsrubrik.de (Kurzinformation)
Folgenschwerer Handgriff
- wikisource.org (Auszüge)
Schmerzensgeld bei Schwerstschädigung
Verfahrensgang
- LG Arnsberg, 05.04.2002 - 1 O 337/99
- OLG Hamm, 21.05.2003 - 3 U 122/02
Papierfundstellen
- MDR 2003, 1291
- VersR 2004, 386
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (4)
- OLG Hamm, 16.01.2002 - 3 U 156/00
Schmerzensgeld bei Schwerstbehinderung
Auszug aus OLG Hamm, 21.05.2003 - 3 U 122/02
Eine billige Entschädigung in Geld steht dem Geschädigten auch dann zu, wenn seine Persönlichkeit weitgehend zerstört ist, selbst wenn seine Empfindungsfähigkeit ganz oder teilweise durch das schadensstiftende Ereignis aufgehoben ist (BGH VersR 1993 S. 327 ff; 585 f; Senat, Urteil vom 16.01.2002, 3 U 156/00).Nach den Aussagen des Sachverständigen Prof. Dr. L, der auch in dem Rechtsstreit des Senats 3 U 156/00 tätig war, besteht vorliegend das gleiche Ausmaß an Schäden, das nicht mehr zu vergrößern ist.
- BGH, 13.10.1992 - VI ZR 201/91
Schmerzensgeld bei Hirnschaden aufgrund Behandlungsfehler des Geburtshelfers
Auszug aus OLG Hamm, 21.05.2003 - 3 U 122/02
Eine billige Entschädigung in Geld steht dem Geschädigten auch dann zu, wenn seine Persönlichkeit weitgehend zerstört ist, selbst wenn seine Empfindungsfähigkeit ganz oder teilweise durch das schadensstiftende Ereignis aufgehoben ist (BGH VersR 1993 S. 327 ff; 585 f; Senat, Urteil vom 16.01.2002, 3 U 156/00). - BGH, 31.05.1988 - VI ZR 261/87
Beweiswürdigung im Arzthaftungsprozeß; Recht zur Stellungnahme zu neuen …
Auszug aus OLG Hamm, 21.05.2003 - 3 U 122/02
Das gilt auch dann, wenn sich eine Partei zuvor durch Einholung eines Privatgutachtens auf den Termin eingerichtet hat (BGH NJW 1984 S. 1823, NJW 1988 S. 2302, Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 9. Aufl. 2002 Rn. 594 ff.). - BGH, 17.04.1984 - VI ZR 220/82
Rechtliches Gehör bei mündlicher Erstattung eines Gutachtens im …
Auszug aus OLG Hamm, 21.05.2003 - 3 U 122/02
Das gilt auch dann, wenn sich eine Partei zuvor durch Einholung eines Privatgutachtens auf den Termin eingerichtet hat (BGH NJW 1984 S. 1823, NJW 1988 S. 2302, Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 9. Aufl. 2002 Rn. 594 ff.).
- LG Köln, 13.06.2023 - 5 O 197/22
Sexueller Missbrauch, katholische Kirche, Schmerzensgeld, Schadensersatz, …
Veröffentlichte Verfahren zu Schwerstschadensfällen, bei denen die Betroffenen irreversibel schwerste körperliche und geistige Behinderungen erlitten und dadurch die Möglichkeit eines Lebens als selbstbestimmte Persönlichkeit verloren hatten, ergaben lange Zeit rechtskräftig titulierte Schmerzensgeldbeträge von bis zu 500.000,-- EUR nebst einer monatlichen Schmerzensgeldrente von 500,-- EUR (OLG Zweibrücken, 22. April 2008, 5 U 6/07, MedR 2009, 88; OLG T., 20. Dezember 2006, 5 U 130/01, VersR 2007, 219; OLG Hamm, 21. Mai 2003, 3 U 122/02, VersR 2004, 386; OLG München, 19. September 2005, 1 U 2640/05, MedR 2006, 211; OLG O., 26. April 2007, 8 U 37/05, VersR 2008, 534). - OLG Hamm, 19.03.2018 - 3 U 63/15
400.000 Euro Schmerzensgeld für gehirngeschädigtes Kind - Gynäkologe haftet für …
Insoweit ist zu beachten, dass Maximalbeträge in der Größenordnung von 500.000,00 EUR, wie der Kläger sie vorliegend für angemessen hält, von der Rechtsprechung lediglich bei allerschwersten Beeinträchtigungen zuerkannt werden (vgl. z.B. OLG Hamm, Urteil vom 21.05.2003, Az.: 3 U 122/02). - OLG München, 21.05.2010 - 10 U 1748/07
Schadenersatzklage nach Verkehrsunfall mit Personenschaden: Vermutung der …
Die Beklagten verkennen den grundlegenden Wandel der Rechtsprechung gerade bei den vorgenannten Verletzungen hin zur Zuerkennung von Schmerzensgeldern von 250.000,- EUR bis 500.000,- EUR (vgl. etwa für Querschnittslähmungen OLG Hamm VersR 1999, 488 und OLGR 2003, 167; OLG Koblenz OLGR 2002, 303 jeweils 250.000,- EUR bis 285.000,- EUR; für Hirnschäden OLG Hamm VersR 2002, 1163 und VersR 2004, 386; LG Berlin VersR 2005, 1247 jeweils 500.000,- EUR).
- OLG Köln, 31.01.2005 - 5 U 130/01
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Hebammenhaftung, Fehlerhafte …
Dieser Rahmen ist, worauf der Kläger zu Recht hinweist, in jüngerer Zeit - und zwar gerade nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils - deutlich erweitert worden (vgl. etwa für Geburtsschäden mit schwersten Behinderungen: OLG München OLGR 2003, 269: 350.000.- Euro; OLG Braunschweig VersR 2004, 924: 350.000.- Euro; OLG Hamm VersR 2002, 1163: 500.000.- Euro; OLG Hamm VersR 2004, 386: 500.000.- Euro). - OLG Bamberg, 19.09.2016 - 4 U 38/15
Haftungsbegründende Kausalität und Schmerzensgeldhöhe bei schwerem …
Weist die Situation des geschädigten Kindes signifikante Unterschiede zur typischen Sachverhaltsgestaltung eines extremen Schadensfalls aus, so hat sich dieser Umstand grundsätzlich auch in einer entsprechenden - deutlichen -Ermäßigung des immateriellen Ausgleichs gegenüber den in der einschlägigen Judikatur der Oberlandesgerichte zugebilligten Schmerzensgeldbeträgen in einer Größenordnung von 500.000,00 EUR (und darüber) niederzuschlagen (Abgrenzung zu OLG Hamm VersR 2004, 386 Rn. 7, 61ff.;… OLG Brandenburg VersR 2004, 199, Rn. 3, 4 und 44;… OLG Jena VersR 2009, 1676, Rn. 6).Rn. 35 3. Die demnach gebotene typologische Einordnung des vorliegenden Sachverhalts drängt sich im Vergleich mit denjenigen Fallgestaltungen, die Gegenstand der im Ersturteil zitierten OLG-Entscheidungen sind (OLG Hamm VersR 2004, 386 Rn. 7, 61ff.;… OLG Brandenburg VersR 2004, 199, Rn. 3, 4 und 44;… OLG Celle VersR 2009, 500 dort Rn. 56ff.;… OLG Zweibrücken MedR 2009, 88 Rn. 51ff.;… OLG Jena VersR 2009, 1676, Rn. 6;… OLG Koblenz VersR 2010, 1452, dort Rn. 9, 77ff. sowie OLG Stuttgart AHRS 0550/372, Rn. 2, 25 und 29 bei juris), geradezu auf.
- OLG Stuttgart, 09.09.2008 - 1 U 152/07
Krankenhaushaftung: Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch wegen schwerster …
Angesichts der herausragenden Bedeutung, die dem Persönlichkeitsrecht zukommt (Art. 1 und 2 GG), hält der Senat unter Berücksichtigung aller Umstände daher auch ein Schmerzensgeld an der obersten Grenze in einem Betrag von 500.000 EUR für angemessen (vgl. auch OLG Köln VersR 2007, 219; LG Berlin VersR 2005, 1247 - bestätigt durch KG GesR 2005, 499; OLG Hamm VersR 2002, 1163; VersR 2004, 386; mit geringeren Schmerzensgeldbeträgen: OLG Düsseldorf VersR 2008, 534; OLG Brandenburg VersR 2004, 199; OLG Bremen NJW-RR 2003, 1255). - OLG Köln, 10.12.2014 - 5 U 75/14
Höhe des Schmerzensgeldes bei zögerlichem Prozessverhalten des Gegners im …
Aus den veröffentlichten Präjudizien zu Schwerstschadensfällen, bei denen die Betroffenen irreversibel schwerste körperliche und geistige Behinderungen erlitten und dadurch die Möglichkeit eines Lebens als selbstbestimmte Persönlichkeit verloren haben, ergeben sich als bisher höchste rechtskräftig titulierte Schmerzensgelder Beträge in einem Rahmen von 300.000 Euro nebst Rente in Höhe von 300 Euro monatlich bis zu 500.000 Euro nebst Rente in Höhe von 500 Euro monatlich [OLG Zweibrücken, 22. April 2008, 5 U 6/07, MedR 2009, 88, Geburtsschaden, 500.000 Euro nebst Rente in Höhe von 500 Euro monatlich; OLG Köln, 20. Dezember 2006, 5 U 130/01, VersR 2007, 219, Geburtsschaden, 500.000 Euro ohne zusätzliche monatliche Rente; OLG Hamm, 21. Mai 2003, 3 U 122/02, VersR 2004, 386, Geburtsschaden, 500.000 Euro ohne zusätzliche monatliche Rente; OLG München, 19. September 2005, 1 U 2640/05, MedR 2006, 211, Geburtsschaden, 350.00 Euro nebst Rente in Höhe von 500 Euro monatlich, vorgehend: LG München, 2. März 2005, 9 O 6741/98; OLG Düsseldorf, 26. April 2007, 8 U 37/05, VersR 2008, 534, Geburtsschaden; 300.000 Euro nebst Rente in Höhe von 300 Euro, vorgehend: LG Kleve, 9. Februar 2005, 2 O 370/01; hinsichtlich der von den Beklagten zitierten Entscheidung des LG Ansbach vom 7. August 2009 zu 2 O 259/04, mit der ein Schmerzensgeld von 400.000 Euro nebst einer monatlichen Rente von 500 Euro zugesprochen worden wurde, ist der - soweit ersichtlich - einzigen Fundstelle in Hacks/Wellner/ Hecker, Schmerzensgeldbeträge 2014, lfd. - OLG Naumburg, 10.12.2010 - 1 W 57/10
Schmerzensgeldbemessung: Immaterieller Schaden bei einem mit schwerster …
Bei Schäden dieses Ausmaßes, wie sie auch im Streitfall vorliegen, handelt es sich um eine eigenständige Fallgruppe, bei der die Einbuße der Persönlichkeit bzw. der Wegfall der Basis für ihre Entfaltung durch den Verlust der Empfindungs- und Wahrnehmungsfähigkeit im Vordergrund steht und deshalb auch bei der Bemessung der Entschädigung nach § 253 Abs. 2 BGB einer eigenständigen Bewertung zugeführt werden muss (vgl. BGHZ 120, 1 - 9 zitiert nach juris; BGHZ 138, 388 - 394 zitiert nach juris; OLG Stuttgart VersR 2009, 80 - 81 zitiert nach juris; OLG Hamm VersR 2002, 1163 - 1164; OLG Hamm VersR 2004, 386 - 388 zitiert nach juris; OLG Braunschweig VersR 2004, 924 - 926 zitiert nach juris; OLG München OLGR München 2006, 92 - 94 zitiert nach juris).Allein in einem solchen Fall, in dem das Ausmaß an Schäden nicht mehr zu vergrößern ist, ist in der Referenzrechtsprechung bisher ein Schmerzensgeld bis zur Grenze von 500.000,- Euro zugebilligt worden (vgl. hierzu: OLG Hamm VersR 2004, 386 zitiert nach juris; OLG Stuttgart VersR 2009, 80 - 81 zitiert nach juris).
Der Senat schätzt die gesundheitliche Situation der Antragstellerin auch im Hinblick auf die ihr verbliebene Wahrnehmungs- und Empfindungsfähigkeit vielmehr als nicht ganz so dramatisch ein wie in dem Fall, den das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 21. Mai 2003 (3 U 122/02, VersR 2004, 386) zu entscheiden hatte.
- KG, 29.07.2004 - 8 U 54/04
Schmerzensgeldanspruch des unvermittelt vor eine einfahrende U-Bahn gestoßenen …
werden im Einzelfall Schmerzensgelder in der Größenordnung von 500.000,00 DM bis 800.000,00 DM zuerkannt (Aufsatz von Steffen ZRP 1996, 366; vgl. OLG Hamm, Urteil vom 21. Mai 2003 - 3 U 122/02 - ( 500.000,00 EUR bei ärztlichen Behandlungsfehler); OLG Hamm, Urteil vom 07. Juli 2004 - 3 U 264/03 - (220.000,00 EUR bei ärztlichen Behandlungsfehler), veröffentlicht Internet, www.otto-schmidt.de). - LG Gera, 06.05.2009 - 2 O 15/05
Deutlich erhöhtes Schmerzensgeld bei verzögerter Regulierung. Mit Anmerkung: …
Fälle wie dem hier zu entscheidenden, in dem der Geschädigte niemals Kindheit, Jugend, Erwachsensein und Alter bewusst erleben und seine Persönlichkeit entwickeln kann und sein Leben weitestgehend auf die Aufrechterhaltung vitaler Funktionen, die Bekämpfung von Krankheiten und die Vermeidung von Schmerzen beschränkt ist, treffen die Wurzeln seiner Persönlichkeit und verlangen angesichts des hohen Werts, den das Grundgesetz in Artikel 1 und 2 der Würde des Menschen beimisst, eine herausragende Entschädigung (OLG Hamm, Versicherungsrecht 2004, 386 ). - OLG Köln, 20.12.2006 - 5 U 130/01
Erforderlichkeit und Angemessenheit eines Schmerzensgeldes
- OLG Braunschweig, 22.04.2004 - 1 U 55/03
Schmerzensgeldsanspruch des Kindes wegen schwerster Schädigung bei der Geburt; …
- LG Bochum, 12.02.2020 - 6 O 336/17
Fehler während Geburtsvorgang - Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch
- OLG Hamm, 14.09.2009 - 3 U 9/08
- OLG Celle, 22.10.2007 - 1 U 24/06
Höhe des Schmerzensgeldes bei maximaler Beeinträchtigung der physischen und …
- OLG Frankfurt, 11.06.2015 - 15 U 189/13
Arzthaftung: Gabe von Oxytocin und unterlassene Wehenaufzeichnung bei Geburt
- OLG Frankfurt, 18.04.2006 - 8 U 107/05
Schmerzensgeld für während der Geburt verursachte Hirnschädigung
- LG Berlin, 20.11.2003 - 6 O 272/01
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Internist
- OLG Frankfurt, 02.04.2025 - 17 U 52/23
Schmerzensgeldbemessung im Arzthaftungsprozess wegen schwerster Hirnschädigung …
- LG Paderborn, 16.03.2015 - 4 O 467/12
Schadensersatz und Schmerzensgeld
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 21.03.2002 - 8 U 117/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 823 Abs. 1
Anforderungen an die Aufklärung bei Anwendung eines wissenschaftlich noch nicht anerkannten Operationsverfahren - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf - 3 O 74/98
- OLG Düsseldorf, 21.03.2002 - 8 U 117/01
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 89
- VersR 2004, 386
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 13.06.2006 - VI ZR 323/04
Schadensersatzklage nach Robodoc-Operation
Will der Arzt aber keine allseits anerkannte Standardmethode, sondern eine - wie im Streitfall - relativ neue und noch nicht allgemein eingeführte Methode mit neuen, noch nicht abschließend geklärten Risiken anwenden, so hat er den Patienten nach der Rechtsprechung der Instanzgerichte auch darüber aufzuklären und darauf hinzuweisen, dass unbekannte Risiken derzeit nicht auszuschließen sind (vgl. OLG Celle, VersR 1992, 749 f.; OLG Köln, NJW-RR 1992, 986, 987; OLG Oldenburg, VersR 1997, 491;… OLG Zweibrücken, aaO; OLG Bremen, OLGR 2004, 320, 321 f.; OLG Karlsruhe, VersR 2004, 244, 245; OLG Düsseldorf, VersR 2004, 386;… Frahm/Nixdorf, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl, Rn. 185;… Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 4. Aufl., C, Rn. 39;… Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 9. Aufl., Rn. 387;… vgl. auch Katzenmeier, aaO, S. 312;… MünchKommBGB/Wagner, aaO, § 823 Rn. 710). - OLG Nürnberg, 08.02.2008 - 5 U 1795/05
Arztvertrag: Wegfall des Vergütungsanspruchs bei Behandlungs- oder …
Die von den Beklagten zitierte Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (NJW-RR 2003, 89 und 1331) steht dem nicht entgegen, da es in beiden Fällen um erfolglos gebliebene kosmetische Operationen gegangen war. - LG Bochum, 25.07.2012 - 6 O 47/10
Schadensersatz im Zusammenhang mit Operationen an Augen
Wird demnach bei einem Eingriff nicht eine anerkannte und etablierte Standardmethode, sondern, wie hier, eine neue und noch in der Erprobung befindliche Methode mit noch nicht abschließend geklärten Risiken und möglichen Komplikationen bzw. eine Methode ohne Langzeiterfahrung angewandt, so hat ein Arzt den Patienten auch darüber aufzuklären und konkret darauf hinzuweisen, dass zusätzlich zu den ohnehin schon bekannten Risiken auch bisher noch unbekannte Risiken auftreten können und solche damit nicht auszuschließen sind (vgl. dazu zum Beispiel BGHZ 168, 103 ff. = BGH NJW 2006, 2474 ff.; OLG Karlsruhe VersR 2004, 244 (245); OLG Düsseldorf VersR 2004, 386;… Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 6. Aufl., Kapitel C, Rdnr. 39).Rn. 101 Da wie ausgeführt davon auszugehen ist, dass die Klägerin bei ordnungsgemäßer Aufklärung von Seiten des Beklagten davon abgesehen hätte, sich den operativen Eingriffen vom 18.01.2005 und 06.07.2005 zu unterziehen, besteht ein Teil des materiellen Schadens der Klägerin darin, dass diese die Vereinbarung mit dem Beklagten über die Implantation der Vorderkammerlinsen geschlossen und den Eigenanteil von 4.296,00 EUR geleistet hat, so dass zwangsläufig der Beklagte die hierfür von ihr geleistete Vergütung in Höhe von 4.296,00 EUR zu ersetzen hat (vgl. dazu OLG Düsseldorf VersR 2004, 386 = NJW-RR 2003, 89).
- OLG Dresden, 13.09.2007 - 4 U 601/06
Arzthaftung; TEP-Operation; Risikoaufklärung; Robodoc
Anders ist dies aber, wenn der Arzt keine allseits anerkannte Standardmethode, sondern eine relativ neue und noch nicht allgemein eingeführte Methode mit neuen, noch nicht abschließend geklärten Risiken anwenden will (BGHZ 168, 103; OLG Karlsruhe VersR 2004, 244; OLG Düsseldorf VersR 2004, 386; OLG Bremen OLGR 2004, 320). - OLG Bremen, 04.03.2003 - 3 U 65/02
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, …
Je weniger ein ärztlicher Eingriff medizinisch geboten ist, um so ausführlicher und eindrücklicher muß der Patient, dem dieser Eingriff angeraten wird und den er selbst wünscht, über dessen Erfolgsaussichten und etwaige schädliche Folgen informiert werden (vgl. BGH VersR 1991, 227; OLG Celle NJW 1987, 2304; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 89). - LG Bochum, 02.07.2014 - 6 O 224/11
Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund einer fehlerhaften …
Je weniger ein ärztlicher Eingriff medizinisch geboten ist, umso ausführlicher und eindrücklicher muss der Patient über dessen Erfolgsaussichten und etwaige schädliche Folgen informiert werden (vgl. OLG Bremen, BeckRS 2003, 30309861; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 89). - LG Köln, 04.03.2009 - 25 O 164/07
Eingriff in körperliche und gesundheitliche Befindlichkeiten ohne Einwilligung …
Je weniger ein ärztlicher Eingriff medizinisch geboten ist, umso ausführlicher und eindrücklicher muss der Patient, dem dieser Eingriff angeraten wird und den er selbst wünscht, über dessen Erfolgsaussichten und etwaige schädliche Folgen informiert werden (vgl. BGH v. 6.11.1990 - VI ZR 8/90, MDR 1991, 424 = VersR 1991, 227; OLG Düsseldorf v. 21.3.2002 - 8 U 117/01, OLGR 2003, 408). - OLG Brandenburg, 27.05.2021 - 12 U 173/20
Schadensersatz wegen zahnärztlicher Behandlungsfehler; Beweislast für eine …
Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Klägerin die Behandlung jedenfalls nicht in der zur Ausführung gelangten Variante hätte durchführen lassen, die nicht als die geschuldete Behandlungsleistung angesehen werden kann und somit auch nicht honorarpflichtig ist (vgl. Saarländisches OLG, Urteil vom 21.04.1999, Az.: 1 U 615/98; OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.03.2002, Az.: 8 U 117/01 und vom 20.03.2003, Az.: 8 U 18/02). - LG Köln, 16.08.2006 - 25 O 335/03
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Augenarzt
Je weniger ein ärztlicher Eingriff medizinisch geboten ist, umso ausführlicher und eindrücklicher muss der Patient, dem dieser Eingriff angeraten wird und den er selbst wünscht, über dessen Erfolgsaussichten und etwaige schädliche Folgen informiert werden (vgl. BGH v. 6.11.1990 - VI ZR 8/90, MDR 1991, 424 = VersR 1991, 227; OLG Düsseldorf v. 21.3.2002 - 8 U 117/01, OLGR 2003, 408). - LG Dortmund, 22.02.2018 - 12 O 111/15
Schadensersatz wegen augenärztlicher Behandlung
Je weniger ein ärztlicher Eingriff medizinisch geboten ist, umso ausführlicher und eindrücklicher muss der Patient, dem dieser Eingriff angeraten wird und der ihn selbst wünscht, über seine Erfolgsaussichten und etwaigen schädlichen Folgen informiert werden (vgl. BGH MDR 1991, 424; OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.03.2002 - 8 U 117/01, "Photorefraktive Keratektomie").
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