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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 03.11.2004 - 5 U 279/04, 5 U 279/04 - 39   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2840
OLG Saarbrücken, 03.11.2004 - 5 U 279/04, 5 U 279/04 - 39 (https://dejure.org/2004,2840)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 03.11.2004 - 5 U 279/04, 5 U 279/04 - 39 (https://dejure.org/2004,2840)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 03. November 2004 - 5 U 279/04, 5 U 279/04 - 39 (https://dejure.org/2004,2840)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    ZPO § 529; ; VVG § 16 Abs. 1 Satz 3; ; VVG § 16 Abs. 2 Satz 1; ; VVG § 16 Abs. 3; ; VVG § 20 Abs. 1; ; VVG § 21; ; BGB § 242

  • IWW
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rücktritt des Versicherers von Berufsunfähigkeitsversicherung bei Mitwirkung des Agenten an Nichtangabe von Vorerkrankungen im Versicherungsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    Versicherungsrecht - Rücktritt vom Vertrag auch bei Schuld des Vermittlers

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Falschangaben bei Versicherungsabschluß

  • Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)

    Rücktrittsrecht des Versicherers bei offensichtlich falscher Antragsausfüllung trotz wahrheitsgemässer Angabe gegenüber Agenten

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Versicherungsagent und Kundin mauscheln - Krankenversicherer kündigt den Versicherungsvertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Feststellungsantrags; Wirksamkeit des Rücktritts von einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung durch den Versicherer; Anforderungen an die Anzeigeobliegenheit des Versicherungsnehmers; Kollusives Zusammenwirken zwischen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 675
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 30.01.2002 - IV ZR 23/01

    Evidenz des Vollmachtsmißbrauchs

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.11.2004 - 5 U 279/04
    Denn es ist nicht Sache des künftigen Versicherungsnehmers, den Agenten dahingehend zu kontrollieren, was er von den offenbarten Umständen in das Antragsformular aufnimmt (BGH, Urt. v. 30.1.2002, VersR 2002, 425).

    Dieser hatte die entsprechenden Beschwerden weder als unwichtig noch belanglos abgetan (so im Fall BGH, VersR 2002, 425), sondern schlicht gesagt, dass eine Aufnahme nicht erfolgen solle, damit kein Ausschluss wegen dieser Erkrankungen gemacht werde.

  • BGH, 18.12.1991 - IV ZR 299/90

    Unwirksame Klausel über Richtigkeit von Angaben in Antragformular eines …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.11.2004 - 5 U 279/04
    Die Klägerin wäre nur dann ihrer Anzeigeobliegenheit nachgekommen, wenn sie den Zeugen H. zutreffend über ihre Behandlungen unterrichtet und sich darüber hinaus nicht zu weiteren Angaben gegenüber der Beklagten veranlasst sehen musste (vgl. BGHZ 116, 387).

    Gibt daher der Agent dem Antragsteller unzutreffende Auskünfte und falsche Ratschläge im Zusammenhang mit der Beantwortung von Formularfragen im Antrag, greift der Vorwurf, der Antragsteller habe seine Anzeigeobliegenheit verletzt, nicht durch (BGHZ 116, 387).

  • OLG Braunschweig, 09.05.1990 - 3 U 176/88

    Psychosomatisches Syndrom oder Konversionsneurose

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.11.2004 - 5 U 279/04
    Die Anwendung des § 16 Abs. 1 Satz 3 VVG ist nicht deswegen ausgeschlossen, weil der Zeuge H. das Antragsformular ausgefüllt und der Klägerin - nach deren Vortrag - nur zur Unterschrift, aber nicht zum Durchlesen vorgelegt hat (BGH VersR 1991, 557).
  • BGH, 29.06.1999 - XI ZR 277/98

    Offensichtlichkeit des Mißbrauchs einer umfassenden Kontovollmacht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.11.2004 - 5 U 279/04
    Der Vertretene ist dann im Verhältnis zu seinem Vertragspartner vor den Folgen des Vollmachtsmissbrauchs geschützt (…BGH, Urt. v. 19.4.1994 - XI ZR 18/93, NJW 1994, 2082; Urt. v. 29.6.1999 - XI ZR 277/98, WM 1999, 1617).
  • BGH, 17.05.1988 - VI ZR 233/87

    Sittenwidrigkeit eines unter Mißbrauchs der Vertretungsmacht zustandegekommenen …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.11.2004 - 5 U 279/04
    Eine solche Kollusion liegt vor, wenn Agent und Versicherungsnehmer arglistig zum Nachteil des Versicherers zusammenwirken, was voraussetzt, dass der Versicherungsnehmer von dem treuwidrigen Verhalten des Versicherungsagenten gegenüber dem von ihm vertretenen Versicherer weiß (BGH, Urt. v. 17.5.1988 - VI ZR 233/87, NJW 1989, 26).
  • BGH, 25.03.1968 - II ZR 208/64

    Berufung des Dritten auf die Unbeschränkbarkeit des Umfangs der Prokura; …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.11.2004 - 5 U 279/04
    Ausnahmsweise kann sich der Vertragspartner, der Versicherungsnehmer, nicht auf die bestehende Vertretungsmacht berufen, wenn er mit dem Vertreter in Kenntnis der Treuepflicht kollusiv, d.h. bewusst, zum Nachteil des Vertretenen zusammengewirkt hat oder ein Missbrauch der Vertretungsmacht für ihn evident ist (BGHZ 50, 112 m.w.N.).
  • BGH, 19.04.1994 - XI ZR 18/93

    Verpflichtung aus einem nicht vom Kontoinhaber unterzeichneten Scheck

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.11.2004 - 5 U 279/04
    Der Vertretene ist dann im Verhältnis zu seinem Vertragspartner vor den Folgen des Vollmachtsmissbrauchs geschützt (BGH, Urt. v. 19.4.1994 - XI ZR 18/93, NJW 1994, 2082;… Urt. v. 29.6.1999 - XI ZR 277/98, WM 1999, 1617).
  • BGH, 10.10.2001 - IV ZR 6/01

    Ausfüllung vorformulierter Antragsfragen durch den Versicherungs-Agenten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.11.2004 - 5 U 279/04
    Nichts anderes gilt, wenn der Agent die zutreffende Beantwortung der vom Versicherer gestellten Formularfragen dadurch unterläuft, dass er durch einschränkende Bemerkungen verdeckt, was auf die jeweilige Frage anzugeben und in das Formular aufzunehmen ist (BGH, Urt. v. 10.10.2001 - IV ZR 6/01, VersR 2001, 1541).
  • BGH, 28.11.1990 - IV ZR 219/89

    Pflicht des Versicherers zu Rückfragen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.11.2004 - 5 U 279/04
    Wann die Rücktrittsfrist in Lauf gesetzt worden ist, hat der Versicherungsnehmer zu beweisen (BGH, Urt. v. 28.11.1990 - IV ZR 219/89, VersR 1991, 170).
  • OLG Hamm, 12.09.2001 - 20 U 29/01

    Arglistige Täuschung durch unvollständige Beantwortung von Gesundheitsfragen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.11.2004 - 5 U 279/04
    Dies hat zur Folge, dass sich die Klägerin im Verhältnis zur Beklagten nicht auf die Kenntnis des Zeugen H. berufen kann (vgl. auch OLG Hamm, RuS 2002, 215).
  • OLG Saarbrücken, 09.07.1997 - 5 U 180/97

    Kollusives Zusammenwirken bei Verschweigen einer Vorerkrankung

  • OLG Schleswig, 24.10.2008 - 1 U 6/07

    Rückforderung von Stundenlohn nach Schlusszahlung

    Der Vertragspartner kann sich nicht auf die bestehende Vertretungsmacht berufen, wenn er mit dem Vertreter in Kenntnis der Treuepflicht kollusiv, d.h. bewusst, zum Nachteil des Vertretenen zusammengewirkt hat oder ein Missbrauch der Vertretungsmacht für ihn evident ist (OLG Saarbrücken VersR 2005, 675 zit. nach juris Rn. 36 m.w.N.).
  • LG Dortmund, 10.04.2008 - 2 O 264/06

    Arglisanfechtung, Vollmachtsmissbrauch, Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

    Bei Arglist des Versicherungsnehmers nämlich scheidet die sonst übliche Wissenszurechnung nach der sog. "Auge und Ohr"-Rechtsprechung (…vgl. dazu Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 43 Rn. 17 ff.) aus, weil der Versicherungsnehmer in diesem Fall den mit der Wissenszurechnung verbundenen Schutz nicht verdient (OLG Hamm, zfs 2005, 244 = r+s 2005, 236 = NJOZ 2005, 210, m. w. N.; OLG Saarbrücken, VersR 2005, 675; OLG Zweibrücken, VersR 2004, 630).
  • LG Dortmund, 15.09.2005 - 2 O 510/04

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung Vollmachtsmissbrauch

    Rn. 24 In der Rechtssprechung ist allgemein anerkannt, dass bei einem evidenten Vollmachtsmissbrauch eine Wissenszurechnung des Agenten gegenüber dem Versicherer nicht erfolgt (OLG Hamm NJOZ 2005, 210; OLG Saarbrücken VersR 2005, 675; OLG Zweibrücken VersR 2004, 630).
  • LG Kaiserslautern, 08.09.2005 - 3 O 577/05

    Prozesskostenhilfe: Klage auf Leistung aus Berufsunfähigkeitsversicherung bei …

    Eine solche evidente Überschreitung der dem Agenten eingeräumten Befugnisse liegt dann vor, wenn der Vertreter von seiner Vertretungsmacht in ersichtlich verdächtiger Weise Gebrauch macht, sodass beim Versicherungsnehmer begründete Zweifel aufkommen müssen, ob es sich nicht um einen Treueverstoß handelt (BGH VersR 2002, 425, 426; OLG Zweibrücken VersR 2002, 1017, 1018; VersR 2004, 630, 631; OLG Saarbrücken VersR 2005, 675, 676; je mwN).
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