Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 22.09.2004 - 7 U 94/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1; BGB § 847
Sturz auf dem Bahnhofsparkplatz in Folge Eisglätte - keine Befreiung von der Verkehrssicherungspflicht durch Warnschild - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Auch Kundenparkplätze sind zu streuen!
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Auf dem Bahnhofsparkplatz auf Eis ausgerutscht - Bahn AG haftet für den Unfall, weil sie den Parkplatz nicht gestreut hatte
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Glatteis
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Haftung für nicht geräumten Kundenparkplatz
- haas-wir-steuern.de (Kurzinformation)
Bei Schnee und Eis wird weder geräumt noch gestreut
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Hinweisschild "Bei Schnee und Eis wird nicht geräumt und nicht gestreut" beseitigt nicht Winterdienstpflicht auf einem Kundenparkplatz - Schaffung eines gefahrlosen Zugangs zum bzw. vom Auto weg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Schadensersatz wegen Sturzes auf einem Parkplatz infolge Eisglätte; Möglichkeit der Entledigung der Verkehrssicherungspflicht für einen Kundenparkplatz durch ein Schild mit der Aufschrift "Bei Schnee und Eis wird nicht geräumt und nicht gestreut"; ...
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 04.04.2003 - 8 O 279/02
- OLG Karlsruhe, 22.09.2004 - 7 U 94/03
Papierfundstellen
- MDR 2005, 449
- VersR 2006, 135
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (9)
- BGH, 22.11.1965 - III ZR 32/65
Verkehrssicherungspflichten auf öffentlichen Parkplätzen bei winterlicher Glätte
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.09.2004 - 7 U 94/03
Nach den einschlägigen Entscheidungen des BGH und des Senats (BGH v.22.11.1965 - III ZR 32/65, VersR 1966, 90, 92; v. 21.5.1982 - III ZR 165/81, VersR 1983, 162; v. 20.12.1990 - III ZR 21/90, VersR 1991, 665; Senat v. 4.11.1987 - 7 U 150/86, VersR 1989, 45) hätte daher dafür gesorgt werden müssen, dass den Besuchern mindestens eine Möglichkeit geboten wurde, den Platz gefahrlos zu verlassen bzw. ihr Fahrzeug gefahrlos zu erreichen (BGH VersR 1991, 665).Die Darlegungs- und Beweislast hierfür liegt bei ihr (BGH VersR 1966, 90, 92).
- BGH, 04.03.2004 - III ZR 225/03
Zur Verkehrssicherungspflicht für Straßenbäume
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.09.2004 - 7 U 94/03
Die Beweislast sowohl für die Verletzung der Räum und Streupflicht durch die Beklagte zu 3 als auch für die Verletzung der Kontroll- und Überwachungspflichten durch die Beklagten zu 1 und 2 liegt beim Kläger (BGH v. 4.3.2004 - III ZR 225/03, NJW 2004, 1381; OLG Dresden v. 19.2.2003 - 6 U 955/02, OLGReport Dresden 2003, 293;… Staudinger/Hager, BGB, § 823 Rdn. E 72). - BGH, 27.11.1984 - VI ZR 49/83
Streupflicht von Wohnungseigentümern
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.09.2004 - 7 U 94/03
Sie führt - bei hinreichend klarer Absprache - dazu, dass derjenige, der die Pflicht vertraglich übernimmt, gegenüber den geschützten Dritten selbst deliktisch haftet, während sich die Verkehrssicherungspflicht des ursprünglich Verantwortlichen auf eine Kontroll- und Überwachungspflicht verengt (BGH v. 17.1.1989 - VI ZR 186/88, VersR 1989, 526; v. 27.11.1984 - VI ZR 49/83, VersR 1985, 243).
- BGH, 17.01.1989 - VI ZR 186/88
Übertragung der Wegereinigung auf einen Dritten in einer Wohnungseigentumsanlage
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.09.2004 - 7 U 94/03
Sie führt - bei hinreichend klarer Absprache - dazu, dass derjenige, der die Pflicht vertraglich übernimmt, gegenüber den geschützten Dritten selbst deliktisch haftet, während sich die Verkehrssicherungspflicht des ursprünglich Verantwortlichen auf eine Kontroll- und Überwachungspflicht verengt (BGH v. 17.1.1989 - VI ZR 186/88, VersR 1989, 526; v. 27.11.1984 - VI ZR 49/83, VersR 1985, 243). - BGH, 20.12.1990 - III ZR 21/90
Straßenverkerhssicherungspflicht - Öffentliche Hand - Allgemeine …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.09.2004 - 7 U 94/03
Nach den einschlägigen Entscheidungen des BGH und des Senats (BGH v.22.11.1965 - III ZR 32/65, VersR 1966, 90, 92; v. 21.5.1982 - III ZR 165/81, VersR 1983, 162; v. 20.12.1990 - III ZR 21/90, VersR 1991, 665; Senat v. 4.11.1987 - 7 U 150/86, VersR 1989, 45) hätte daher dafür gesorgt werden müssen, dass den Besuchern mindestens eine Möglichkeit geboten wurde, den Platz gefahrlos zu verlassen bzw. ihr Fahrzeug gefahrlos zu erreichen (BGH VersR 1991, 665). - BGH, 16.02.1982 - VI ZR 149/80
Verkehrssicherungspflichtiger - Haftungsausschluß - Schild - Einseitiger Aushang …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.09.2004 - 7 U 94/03
Wer seinen Kunden einen Parkplatz bereitstellt, für dessen Benutzung Geld verlangt und ihn so einrichtet, dass man nicht mit wenigen Schritten den Bürgersteig erreichen kann, kann sich nicht durch Anbringen eines solchen Schildes seiner Verkehrssicherungspflicht entledigen (vgl. BGH v. 16.2.1982 - VI ZR 149/80, VersR 1982, 492). - OLG Dresden, 19.02.2003 - 6 U 955/02
Räum- und Streupflicht im Rahmen der Straßenverkehrssicherung; Sicherung von …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.09.2004 - 7 U 94/03
Die Beweislast sowohl für die Verletzung der Räum und Streupflicht durch die Beklagte zu 3 als auch für die Verletzung der Kontroll- und Überwachungspflichten durch die Beklagten zu 1 und 2 liegt beim Kläger (BGH v. 4.3.2004 - III ZR 225/03, NJW 2004, 1381; OLG Dresden v. 19.2.2003 - 6 U 955/02, OLGReport Dresden 2003, 293;… Staudinger/Hager, BGB, § 823 Rdn. E 72). - BGH, 21.05.1982 - III ZR 165/81
Streupflicht auf einem öffentlichen Parkplatz
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.09.2004 - 7 U 94/03
Nach den einschlägigen Entscheidungen des BGH und des Senats (BGH v.22.11.1965 - III ZR 32/65, VersR 1966, 90, 92; v. 21.5.1982 - III ZR 165/81, VersR 1983, 162; v. 20.12.1990 - III ZR 21/90, VersR 1991, 665; Senat v. 4.11.1987 - 7 U 150/86, VersR 1989, 45) hätte daher dafür gesorgt werden müssen, dass den Besuchern mindestens eine Möglichkeit geboten wurde, den Platz gefahrlos zu verlassen bzw. ihr Fahrzeug gefahrlos zu erreichen (BGH VersR 1991, 665). - OLG Karlsruhe, 04.11.1987 - 7 U 150/86
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.09.2004 - 7 U 94/03
Nach den einschlägigen Entscheidungen des BGH und des Senats (BGH v.22.11.1965 - III ZR 32/65, VersR 1966, 90, 92; v. 21.5.1982 - III ZR 165/81, VersR 1983, 162; v. 20.12.1990 - III ZR 21/90, VersR 1991, 665; Senat v. 4.11.1987 - 7 U 150/86, VersR 1989, 45) hätte daher dafür gesorgt werden müssen, dass den Besuchern mindestens eine Möglichkeit geboten wurde, den Platz gefahrlos zu verlassen bzw. ihr Fahrzeug gefahrlos zu erreichen (BGH VersR 1991, 665).
- OLG Saarbrücken, 10.11.2010 - 5 U 501/08
Verkehrssicherungspflichtverletzung: Anforderungen an die Beleuchtung des …
Das OLG Karlsruhe hat im Jahr 2004 für eine Schulterverletzung aufgrund eines Sturzes, die operativ behandelt werden musste und zu einer geringfügig endgradigen Bewegungseinschränkung geführt hatte, ein Schmerzensgeld von 3.500,00 EUR zugesprochen (OLG Karlsruhe, MDR 2005, 449). - LG Berlin, 16.07.2015 - 10 O 211/14
Glatteis
Im Rahmen des Winterdienstes ist das Aufstellen von Schildern, die darauf hinweisen, dass ein Räumen oder Streuen nicht erfolgt oder nicht erfolgt ist, unzureichend (vgl. dazu OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.09.2004, Az.: 7 U 94/03).
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 21.04.2005 - 10 U 2/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
ZPO § 522 Abs. 2; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 321 a; ; HGB § 377
- rechtsportal.de
ZPO § 522 Abs. 2; ZPO § 321a; HGB § 377
Wahrung des Rechts auf rechtliches Gehör bei den Gründen über die Zurückweisung der Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verletzung eines Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Zurückweisung einer Berufung; Gewährung des rechtlichen Gehörs bezüglich der einen Zurückweisungsbeschluss zugrunde liegenden Gründen; Versagung des rechtlichen Gehörs bei einen abschließenden ...
Verfahrensgang
- LG Koblenz - 4 O 450/01
- OLG Koblenz, 27.01.2005 - 10 U 2/04
- OLG Koblenz, 21.04.2005 - 10 U 2/04
Papierfundstellen
- VersR 2006, 135
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Koblenz, 05.09.2007 - 12 U 514/07
Anhörungsrüge: Zulässigkeit eines im Umlaufverfahren erlassenen gerichtlichen …
Diese Norm ist daher jedenfalls jetzt auch auf unanfechtbare Beschlüsse der Berufungsgerichte nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO anwendbar (vgl. BT-Drucks. 15/3706 S. 15; BR-Drucks. 663/04 S. 36; BVerfG NJW 2005, 3059 f.; OLG Koblenz VersR 2006, 135 f.), mag das auch in der bis zum 1. Januar 2005 geltenden Fassung des Gesetzes umstritten gewesen sein (ablehnend OLG Celle OLG-Report Celle 2003, 316; OLG Rostock NJW 2003, 2105; OLG Oldenburg OLG-Report Oldenburg 2002, 302; für eine entsprechende Anwendung der Norm in damaliger Fassung OLG Celle OLG-Report Celle 2003, 71; 2003, 258; OLG Frankfurt NJW 2004, 165 ff.; KG KG-Report Berlin 2004, 336 f.; 2004, 555). - KG, 13.12.2005 - 7 U 80/05
Rechtliches Gehör: Verletzung durch einen Hinweis nach § 522 Abs. 2 ZPO
Das Verfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO gewährleistet grundsätzlich, dass das rechtliche Gehör zu den die Berufungszurückweisung tragenden Gründen von vornherein umfassend gewahrt ist (OLGR Koblenz 2005, 680). - OLG Jena, 17.08.2011 - 4 U 144/11
Gehörsverletzung: Beginn der Einlegungsfrist für die Anhörungsrüge; Pflicht zur …
Rn. 11 Die in § 522 Abs. 2 ZPO vorgesehene Verfahrensgestaltung die gerade der Gewährung gewährleistungsrechtlichen Gehörs dient, führt bei entsprechender Handhabung bereits von vornherein dazu, dass der abschließende Zurückweisungsbeschluss zunächst grundsätzlich nicht auf einer Versagung rechtlichen Gehörs beruhen kann (so der Senat schon im Beschluss vom 28.05.2009, Aktenzeichen 4U 3/09 und im Beschluss vom 20.03.2008, 4 U 651/06 unter Bezugnahme auf OLG Koblenz, VersR 2006, 135, zitiert nach juris). - KG, 13.02.2009 - 7 U 86/08
Bauprozess: Zulässigkeit der unverzüglichen Zurückweisung einer Berufung durch …
Rn. 5 Das Verfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO gewährleistet grundsätzlich, dass das rechtliche Gehör zu den die Berufungszurückweisung tragenden Gründen von vornherein umfassend gewahrt ist (OLGR Koblenz 2005, 680).
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