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Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 27.01.2005

Rechtsprechung
   BGH, 20.01.2005 - IX ZR 416/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1357
BGH, 20.01.2005 - IX ZR 416/00 (https://dejure.org/2005,1357)
BGH, Entscheidung vom 20.01.2005 - IX ZR 416/00 (https://dejure.org/2005,1357)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 2005 - IX ZR 416/00 (https://dejure.org/2005,1357)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BGB § 249

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 866
  • VersR 2006, 87
  • WM 2005, 999
  • DB 2005, 1329
 
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Wird zitiert von ... (54)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 249/02

    Begriff des Schadens bei unrichtiger steuerlicher Beratung

    Auszug aus BGH, 20.01.2005 - IX ZR 416/00
    Allerdings hat der Senat einen Schaden in Höhe der angefallenen Einkommensteuer bei einem Mandanten des Steuerberaters bejaht, der infolge fehlerhafter Beratung den Gewerbebetrieb aufgegeben hatte mit der Folge der Aufdeckung stiller Reserven (BGH, Urt. v. 23.10.2003 - IX ZR 249/02, WM 2004, 475).

    Jenes Urteil beruhte jedoch entscheidend darauf, dass der Mandant durch die Aufgabe des Gewerbebetriebs keinen Vorteil erlangt hatte, der ihm nicht zugeflossen wäre, wenn er von einem entsprechenden Entschluß abgesehen hätte (vgl. BGH, Urt. v. 23.10.2003, aaO S. 477).

    Allerdings hat der Senat einen Schaden in Höhe der angefallenen Einkommensteuer bei einem Mandanten des Steuerberaters bejaht, der infolge fehlerhafter Beratung den Gewerbebetrieb aufgegeben hatte mit der Folge der Aufdeckung stiller Reserven (BGH, Urt. v. 23.10.2003 IX ZR 249/02, WM 2004, 475).

    Jenes Urteil beruhte jedoch entscheidend darauf, dass der Mandant durch die Aufgabe des Gewerbebetriebs keinen Vorteil erlangt hatte, der ihm nicht zugeflossen wäre, wenn er von einem entsprechenden Entschluß abgesehen hätte (vgl. BGH, Urt. v. 23.10.2003, aaO S. 477).

  • BGH, 30.05.2000 - IX ZR 121/99

    Zusammenwirken von Immobilienmakler und Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 20.01.2005 - IX ZR 416/00
    Das erfordert einen Gesamtvermögensvergleich, der alle von dem haftungsbegründenden Ereignis betroffenen finanziellen Positionen umfaßt (BGH, Urt. v. 30.5. 2000 - IX ZR 121/99, NJW 2000, 2669, 2670, insoweit in BGHZ 144, 343 nicht abgedruckt).

    Das erfordert einen Gesamtvermögensvergleich, der alle von dem haftungsbegründenden Ereignis betroffenen finanziellen Positionen umfaßt (BGH, Urt. v. 30.5. 2000 IX ZR 121/99, NJW 2000, 2669, 2670, insoweit in BGHZ 144, 343 nicht abgedruckt).

  • BGH, 20.06.1996 - IX ZR 106/95

    Entstehung des Schadens bei Haftung des Rechtsanwalts; Mitverschulden des …

    Auszug aus BGH, 20.01.2005 - IX ZR 416/00
    Das objektiv fehlerhafte Verhalten des Bekl. spricht zunächst für sein Verschulden (vgl. BGHZ 129, 386, 399; BGH, Urt. v. 20.6. 1996 - IX ZR 106/95, WM 1996, 1832, 1835).

    Das objektiv fehlerhafte Verhalten des Bekl. spricht zunächst für sein Verschulden (vgl. BGHZ 129, 386, 399; BGH, Urt. v. 20.6. 1996 IX ZR 106/95, WM 1996, 1832, 1835).

  • BGH, 20.10.1994 - IX ZR 116/93

    Verletzung der anwaltlichen Beratungspflicht im Rahmen der Rückabwicklung eines …

    Auszug aus BGH, 20.01.2005 - IX ZR 416/00
    a) Der rechtliche Berater, der seinem Auftraggeber wegen positiver Vertragsverletzung zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat diesen durch die Schadensersatzleistung so zu stellen, wie er bei pflichtgemäßem Verhalten des rechtlichen Beraters stünde (BGH, Urt. v. 20.10.1994 - IX ZR 116/93, NJW 1995, 449, 451 [st. Rspr.]).

    a) Der rechtliche Berater, der seinem Auftraggeber wegen positiver Vertragsverletzung zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat diesen durch die Schadensersatzleistung so zu stellen, wie er bei pflichtgemäßem Verhalten des rechtlichen Beraters stünde (BGH, Urt. v. 20.10.1994 IX ZR 116/93, NJW 1995, 449, 451 [st. Rspr.]).

  • BGH, 11.05.1995 - IX ZR 140/94

    Verjährung des Ersatzanspruchs gegen einen Steuerberater; Geltung der …

    Auszug aus BGH, 20.01.2005 - IX ZR 416/00
    Das objektiv fehlerhafte Verhalten des Bekl. spricht zunächst für sein Verschulden (vgl. BGHZ 129, 386, 399;… BGH, Urt. v. 20.6. 1996 - IX ZR 106/95, WM 1996, 1832, 1835).

    Das objektiv fehlerhafte Verhalten des Bekl. spricht zunächst für sein Verschulden (vgl. BGHZ 129, 386, 399;… BGH, Urt. v. 20.6. 1996 IX ZR 106/95, WM 1996, 1832, 1835).

  • BGH, 18.12.2008 - IX ZR 12/05

    Haftung eines Steuerberaters für kostenlose telefonische Auskunft

    Das objektiv fehlerhafte Verhalten des Beklagten spricht für sein Verschulden (vgl. BGHZ 129, 386, 399;… BGH, Urt. v. 20. Juni 1996 - IX ZR 106/95, WM 1996, 1832, 1835 [Anwalt]; v. 20. Januar 2005 - IX ZR 416/00, WM 2005, 999;… v. 7. Dezember 2006 - IX ZR 37/04, WM 2007, 564, 566 Rn. 20).
  • BGH, 19.01.2006 - IX ZR 232/01

    Anforderungen an die Darlegung eines Schadens aus falscher anwaltlicher Beratung; …

    Das erfordert einen Gesamtvermögensvergleich, der alle von dem haftungsbegründenden Ereignis betroffenen finanziellen Positionen umfasst (…BGH, Urt. v. 20. November 1997 - IX ZR 286/96, WM 1998, 142 f; v. 20. Januar 2005 - IX ZR 416/00, WM 2005, 999, 1000 unter II.3.a; v. 21. Juli 2005 - IX ZR 49/02, ZIP 2005, 1925, 1927 unter II.4.).
  • BGH, 08.09.2016 - IX ZR 255/13

    Steuerberaterhaftung: Schadensberechnung bei steuerlicher Beratung einer GbR und …

    Dieser erfordert nicht lediglich eine Berücksichtigung von Einzelpositionen, sondern eine Gegenüberstellung der hypothetischen und der tatsächlichen Vermögenslage (vgl. BGH, Urteil vom 20. November 1997 - IX ZR 286/96, WM 1998, 142 f; vom 20. Januar 2005 - IX ZR 416/00, WM 2005, 999, 1000;… vom 7. Februar 2008 - IX ZR 149/04, WM 2008, 946 Rn. 24;… vom 5. Februar 2015, aaO;… vom 10. Dezember 2015, aaO;… vom 18. Februar 2016, aaO).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.01.2005 - 8 U 66/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6577
OLG Köln, 27.01.2005 - 8 U 66/04 (https://dejure.org/2005,6577)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.01.2005 - 8 U 66/04 (https://dejure.org/2005,6577)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. Januar 2005 - 8 U 66/04 (https://dejure.org/2005,6577)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    BGB (a.F.) § 611 § 305 § 275
    Umfang der Auskunfts- und Belehrungspflicht des Steuerberaters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichtverletzung im Rahmen eines Steuerberatungsvertrages; Erfüllung offener Stammeinlageforderungen durch Verrechnung mit Gewinnausschüttungsansprüchen; Wahrung von mit der offenen Gewinnausschüttung verbundenen Steuervorteilen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 87
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.06.1982 - IVa ZR 9/81

    Beweislast des steuerlichen Beraters

    Auszug aus OLG Köln, 27.01.2005 - 8 U 66/04
    Der Beklagte, der selbst die Bilanzen erstellt hatte und die Position "Verrechnungskonto KG" jeweils mit Beträgen von 43.421,33 DM (1993), 57.025,09 DM (1995) und 64.311,89 DM (1997) als Aktivposten in die Bilanz eingestellt hatte und deshalb darzulegen und zu beweisen gehabt hätte, weshalb diese Positionen nicht werthaltig gewesen sein sollen (vgl. BGH NJW 1982, 2238, 2241; Senat…, Urteil vom 3.7.2003 - 8 U 79/02 - Gräfe/Lenzen/Schmeer, a.a.O., Rdn. 575), hat dazu nichts vorgetragen.
  • OLG Köln, 21.11.2002 - 8 U 44/02

    Pflicht des Steuerberaters zur umfassenden Interessenwahrung für Mandanten

    Auszug aus OLG Köln, 27.01.2005 - 8 U 66/04
    Wenngleich der Steuerberater auch bei einem umfassenden Steuerberatungsmandat grundsätzlich (nur) die Pflicht hat, den Mandanten umfassend steuerlich zu beraten, dabei den relativ sichersten Weg aufzuzeigen und ihn vor Schaden zu bewahren (vgl. nur Senat, Urteil vom 21.11.2002 - 8 U 44/02 - = OLGR 2003, 69 ff m.w.N.), ergeben sich für ihn weitere Pflichten, wenn mit der von ihm angeratenen Gestaltung neben steuerrechtlichen Zwecken zugleich zivilrechtliche Wirkungen beabsichtigt sind oder vom Mandanten offensichtlich angenommen werden und dem Mandanten im Falle des Scheiterns ein zivilrechtlicher Schaden entstehen kann.
  • OLG Köln, 03.07.2003 - 8 U 79/02

    Pflicht des Steuerberaters zur vorsorglichen Einlegung eines Einspruches gegen …

    Auszug aus OLG Köln, 27.01.2005 - 8 U 66/04
    Der Beklagte, der selbst die Bilanzen erstellt hatte und die Position "Verrechnungskonto KG" jeweils mit Beträgen von 43.421,33 DM (1993), 57.025,09 DM (1995) und 64.311,89 DM (1997) als Aktivposten in die Bilanz eingestellt hatte und deshalb darzulegen und zu beweisen gehabt hätte, weshalb diese Positionen nicht werthaltig gewesen sein sollen (vgl. BGH NJW 1982, 2238, 2241; Senat, Urteil vom 3.7.2003 - 8 U 79/02 - Gräfe/Lenzen/Schmeer, a.a.O., Rdn. 575), hat dazu nichts vorgetragen.
  • BGH, 19.05.2009 - IX ZR 43/08

    Schadensersatzanspruch eines Gesellschafters gegen einen rechtlichen Berater …

    Wollte sich der Beklagte auf eine reine Steuerberatung beschränken, hätte er dem Kläger empfehlen müssen, sich wegen der rechtlichen Umsetzung der Kapitalerhöhung an einen mit gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen vertrauten Rechtsanwalt zu wenden (OLG Köln OLG-Report 2005, 488, 489).
  • OLG Frankfurt, 07.02.2008 - 16 U 23/07

    Haftung des Steuerberaters eines GmbH-Gesellschafters: Empfehlung einer …

    In diesen Fällen hat der Steuerberater - ausnahmsweise - auch die anstehenden zivilrechtlichen bzw. gesellschaftsrechtlichen Fragen zu klären, den Mandanten darauf hinzuweisen bzw. - wenn er die zivilrechtliche oder gesellschaftsrechtliche Sachlage nicht überblickt oder etwa Verstöße gegen das Rechtsberatungsgesetz drohen - ihn vorsorglich an einen Rechtsanwalt zu verweisen (vgl. OLG Köln, VersR 2006, 87;… Gräfe/Lenzen/Schmeer, Steuerberaterhaftung, 4. Aufl. 2006, Rdn. 101, Rdn. 319 speziell für den Fall, dass der Steuerberater als Rechtsanwalt auf das gesellschaftsrechtliche Verbot einer "verdeckten Sacheinlage" und deren Folgen hinweisen muss).
  • OLG Karlsruhe, 25.05.2007 - 1 U 122/06

    Verstoß gegen Kapitalerhaltungsregeln durch ungesicherte darlehensweise …

    Wenngleich der Steuerberater im Rahmen eines umfassenden steuerlichen Mandats nur verpflichtet ist, den relativ sichersten Weg aufzuzeigen und den Mandanten vor Schaden zu bewahren, ergeben sich für ihn weitere Pflichten, wenn mit der von ihm angeratenen Gestaltung, wie vorliegend, neben steuerrechtlichen Zwecken zugleich zivilrechtliche Wirkungen beabsichtigt oder vom Mandanten angenommen werden und dem Mandanten im Falle des Scheiterns zivilrechtlicher Schaden entstehen kann (OLG Köln VersR 2006, 87); d. h. erkennt er oder ist erkennbar, dass beim Mandanten zivilrechtlicher Beratungsbedarf besteht, ist er seinem Mandanten gegenüber verpflichtet, sich insoweit der Beratungstätigkeit zu enthalten und ihn an einen Rechtsanwalt zu verweisen (…Gräfe/Lenzen/Schmeer Steuerberaterhaftung 4. Auflage 2006 Rz. 101).
  • BGH, 09.12.2010 - IX ZA 18/10

    Steuerberaterhaftung: Umfang der Beratungspflicht im Hinblick auf die …

    Die geltend gemachte Divergenz zu den Entscheidungen OLG Karlsruhe ZIP 2007, 2319 (…aufgehoben durch BGH, Urt. v. 10. Dezember 2009 - IX ZR 238/07, HFR 2010, 661) und OLG Köln VersR 2006, 87 besteht aus den vom Berufungsgericht dargelegten Gründen nicht.
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2010 - 23 U 113/09

    Pflichten eines Steuerberaters; Haftungsausfüllende Kausalität

    In dem Fall, der dem Urteil des OLG Köln vom 27.1.2005 (8 U 66/04, VersR 2006, 87) zu Grunde lag, hatte der Steuerberater geraten, die Ansprüche der GmbH auf Zahlung der Stammeinlage der Gesellschafter mit deren Gewinnansprüchen zu verrechnen, was nicht zu der erstrebten Erfüllung der Stammeinlageforderung führte.
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