Rechtsprechung
| OLG Köln, 25.04.2006 - 9 U 175/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
BGB § 280; ; VVG § 1; ; VVG § 49; ; VVG § 61; ; VVG § 23; ; VVG § 23 Abs. 1; ; AKB § 12 Abs. II e; ; StVZO § 36 Abs. 2 S. 4
Kurzfassungen/Presse (6)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Gefahrerhöhung - Reifen
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Abgefahrene Reifen und vorangegangene Montage
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Reifen-Profil: Nicht immer ist der Autofahrer schuld
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Kfz-Kaskoversicherung: Leistungsfreiheit, wenn Reifenprofil zu gering?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Versicherung muss trotz abgefahrener Reifen Schadensersatz leisten - Reifen wurden kurz zuvor in Werkstatt montiert
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bestehen eines Deckungsschutzes in der Kasko- und Haftpflichtversicherung nach Beendigung des Versicherungsvertrages infolge einer dem Versicherungsnehmer nicht zugegangenen Kündigung durch den Versicherungsgeber; Voraussetzungen für die Annahme der Leistungsfreiheit ...
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Kfz-Versicherung - Leistungsfreiheit wegen abgefahrener Reifen: VN muss Kenntnis dieses Umstands haben
Verfahrensgang
- LG Köln, 11.08.2005 - 24 O 160/04
- LG Köln, 08.11.2005 - 24 O 160/04
- OLG Köln, 25.04.2006 - 9 U 175/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2006, 1181
- NZV 2006, 596
- VersR 2007, 204
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- OLG Köln, 29.03.1990 - 5 U 161/89
Repräsentant eines Versicherungsnehmers; Fahrzeugversicherung; …
Auszug aus OLG Köln, 25.04.2006 - 9 U 175/05
Es muss sich auch in subjektiver Hinsicht um ein gegenüber einfacher Fahrlässigkeit gesteigertes Verschulden handeln (vgl. OLG Köln, r+s 1990, 192 zur Prüfung des Reifenzustandes).Zwar kann die Benutzung eines infolge abgefahrener Reifen verkehrsunsicheren Fahrzeuges eine Gefahrerhöhung darstellen, im Rahmen des § 23 Abs. 1 VVG muss aber eine positive Kenntnis des Versicherungsnehmers von dem gefahrerhöhenden Umstand vorliegen oder der Versicherungsnehmer muss bewusst von einer Überprüfung der Reifen Abstand genommen haben (vgl. OLG Hamm, r+s 1989, 2; OLG Köln, r+s 1990, 192; OLG Düsseldorf, 2004, 391).
- OLG Koblenz, 12.07.1996 - 10 U 1518/95
Grobe Fahrlässigkeit; Anforderungen an die Annahme; Gewillkürte Gefahrerhöhung; …
Auszug aus OLG Köln, 25.04.2006 - 9 U 175/05
Auch wenn man annimmt, dass der Kläger eine sorgfältige, regelmäßige Kontrolle der Reifen unterlassen hat, so rechtfertigt dies noch nicht den Vorwurf groben Verschuldens (vgl. OLG Koblenz, VersR 1997, 303). - OLG Hamm, 24.06.1988 - 20 U 200/87
Auszug aus OLG Köln, 25.04.2006 - 9 U 175/05
Zwar kann die Benutzung eines infolge abgefahrener Reifen verkehrsunsicheren Fahrzeuges eine Gefahrerhöhung darstellen, im Rahmen des § 23 Abs. 1 VVG muss aber eine positive Kenntnis des Versicherungsnehmers von dem gefahrerhöhenden Umstand vorliegen oder der Versicherungsnehmer muss bewusst von einer Überprüfung der Reifen Abstand genommen haben (vgl. OLG Hamm, r+s 1989, 2; OLG Köln, r+s 1990, 192; OLG Düsseldorf, 2004, 391). - OLG Köln, 20.04.1989 - 5 U 131/88
- OLG Frankfurt, 14.11.2011 - 20 W 25/11
Zur Wirksamkeit einer zunächst zurückgehaltenen amtsempfangsbedürftigen …
Die Urkunde selbst zerstört die Beweisfunktion der Urkunde für den Begebungsakt (vgl. zur Erstreckung der Beweiskraft auf den Begebungsakt BGH NJW-RR 2006, 1181 ff = MDR 2006, 847 ff; BGH FamRZ 2003, 669 = NJW-RR 2003, 384 ff = MDR 2003, 406, jew. zit. nach juris).
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 09.02.2006 - 8 U 159/05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ARB § 17
Informationsobliegenheit des Versicherungsnehmers in der Rechtsschutzversicherung; Prüfung der Einstandspflicht für einen Arzthaftungsprozess durch den Rechtsschutzversicherer - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 02.09.2005 - 16 O 350/04
- OLG Celle, 09.02.2006 - 8 U 159/05
Papierfundstellen
- VersR 2007, 204
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (7)
- BGH, 19.03.2003 - IV ZR 139/01
Zum Deckungsschutz in der Rechtsschutzversicherung für die Schadensersatzklage …
Auszug aus OLG Celle, 09.02.2006 - 8 U 159/05
Erst nach dieser umfassenden Informationserteilung beginnt die inhaltliche Prüfungspflicht des Versicherers (BGH VersR 2003, 638, 639).Da dies unterblieben ist, sondern die Beklagte sich zu Unrecht darauf zurückgezogen hat, sie könne die Erfolgsaussicht mangels fehlender Informationen nicht prüfen, hat ihr Verstoß gegen die Prüfungspflicht den Verlust eines Ablehnungsrechts wegen fehlender Erfolgsaussicht zur Folge (BGH VersR 2003, 638, 639).
- BGH, 08.06.2004 - VI ZR 199/03
Anforderungen an den Parteivortrag im Arzthaftungsverfahren
Auszug aus OLG Celle, 09.02.2006 - 8 U 159/05
Die Partei darf sich vielmehr auf einen Vortrag beschränken, der die Vermutung eines fehlerhaften Verhaltens des Arztes auf Grund der Folgen für den Patienten gestattet (BGH NJW 2004, 2825 zu II 2 a; VersR 2003, 1541, 1542).Ebenso wenig wie der Patient gehalten ist, Einwendungen gegen ein gerichtliches Sachverständigengutachten auf die Beifügung eines Privatgutachtens bzw. eingeholten sachverständigen Rat zu stützen oder in medizinischen Bibliotheken Recherchen anzustellen, ist er verpflichtet, sich bereits zur Substantiierung seines Klagevorbringens medizinischer Hilfe zu bedienen (BGH NJW 2004, 2825 zu II 2 b).
- BGH, 16.09.1987 - IVa ZR 76/86
Voraussetzungen der Einstandspflicht des Rechtsschutzversicherers
Auszug aus OLG Celle, 09.02.2006 - 8 U 159/05
Diese wortgetreue Übernahme der Voraussetzungen für die Notwendigkeit der Interessenwahrnehmung aus § 114 ZPO bringt zum Ausdruck, dass die Rechtsschutzversicherer Versicherungsschutz unter denselben sachlichen Voraussetzungen gewähren wollen, unter denen eine Partei Prozesskostenhilfe beanspruchen kann (BGH VersR 1987, 1186f.;… Harbauer, § 1 ARB Rdnr. 35).
- BGH, 15.07.2003 - VI ZR 203/02
Schadensersatzpflicht des Arztes bei übersehener embryopathischer Indikation
Auszug aus OLG Celle, 09.02.2006 - 8 U 159/05
Die Partei darf sich vielmehr auf einen Vortrag beschränken, der die Vermutung eines fehlerhaften Verhaltens des Arztes auf Grund der Folgen für den Patienten gestattet (BGH NJW 2004, 2825 zu II 2 a; VersR 2003, 1541, 1542). - BGH, 05.05.2004 - IV ZR 90/03
Rechtsfolgen unzureichender Information des Versicherers in der …
Auszug aus OLG Celle, 09.02.2006 - 8 U 159/05
Der Versicherungsnehmer schuldet dem Versicherer grundsätzlich eine umfassende Information und darf sich nicht auf das seiner Ansicht nach Notwendige beschränken (BGH VersR 2004, 1553 ; OLG Bamberg VersR 1994, 1100 ;… Prölss/Martin, VVG , 27. Aufl., § 15 ARB 75 Rdnr. 2;… Harbauer, ARB, 7. Aufl., § 15 ARB 75 Rdnr. 7;… § 17 ARB 94 Rdnr. 4). - OLG Bamberg, 30.12.1993 - 1 U 38/93
Kein Anspruch auf Zahlung aus einer Rechtsschutzversicherung bei einer …
Auszug aus OLG Celle, 09.02.2006 - 8 U 159/05
Der Versicherungsnehmer schuldet dem Versicherer grundsätzlich eine umfassende Information und darf sich nicht auf das seiner Ansicht nach Notwendige beschränken (BGH VersR 2004, 1553 ; OLG Bamberg VersR 1994, 1100 ;… Prölss/Martin, VVG , 27. Aufl., § 15 ARB 75 Rdnr. 2;… Harbauer, ARB, 7. Aufl., § 15 ARB 75 Rdnr. 7;… § 17 ARB 94 Rdnr. 4). - LG Düsseldorf, 23.06.1989 - 11 O 353/88
Auszug aus OLG Celle, 09.02.2006 - 8 U 159/05
Das gilt auch für Rechtsschutzbegehren, denen Ansprüche aus Arzthaftung zugrunde liegen (LG Düsseldorf VersR 1990, 417, 418).
- BGH, 30.04.2014 - IV ZR 47/13
Rechtsschutzversicherung: Eintritt des Versicherungsfalls bei behauptetem …
Rn. 30 Nach ständiger, vom Berufungsgericht zutreffend zugrunde gelegter Rechtsprechung hat der Verstoß gegen die Pflicht zur unverzüglichen Prüfung der Erfolgsaussicht und Stellungnahme über die Eintrittspflicht für den Versicherer den Verlust der darauf gestützten Ablehnungsrechte aus § 18 ARB 94 zur Folge (vgl. Senatsurteil vom 19. März 2003 - IV ZR 139/01, VersR 2003, 638 unter 2; OLG Celle r+s 2007, 57, 59; OLG Karlsruhe r+s 2004, 107, 109; OLG Köln…, Beschluss vom 15. September 2008 - 9 W 59/08, juris Rn. 8 f.). - OLG Celle, 18.01.2007 - 8 U 198/06
Umfang der Informationsobliegenheit gegenüber einer Rechtsschutzversicherung im …
Die Beklagte erteilte mit Schreiben vom 10. August 2004 Versicherungsschutz für den außergerichtlichen Bereich gegenüber der Reha-Klinik B. (Bl. 50 f. d. A. 8 U 159/05).Bezüglich der Erteilung von Deckungsschutz für das gerichtliche Verfahren gegen die Reha-Klinik B. stellte der Senat mit Urteil vom 9. Februar 2006 in der Sache 8 U 159/05 die entsprechende Verpflichtung der Beklagten fest.
Diesen Wert hat der Kläger selbst in seinem Schriftsatz vom 31. Januar 2005 im vorangegangenen Verfahren gegen die Reha-Klinik B. zugrunde gelegt (Bl. 131 f. d. A. 8 U 159/05), während er im hiesigen Verfahren nunmehr mit einem außergerichtlichen Schreiben vom 28. September 2005 einen Betrag von 952.601 EUR zugrundelegt (Bl. 43 f. d. A.).
- BGH, 30.04.2014 - IV ZR 61/13
Deckungsschutz für die Interessenwahrnehmung gegenüber den …
Nach ständiger, vom Berufungsgericht zutreffend zugrunde gelegter Rechtsprechung hat der Verstoß gegen die Pflicht zur unverzüglichen Prüfung der Erfolgsaussicht und Stellungnahme über die Eintrittspflicht für den Versicherer den Verlust der darauf gestützten Ablehnungsrechte aus § 18 ARB 94 zur Folge (vgl. Senatsurteil vom 19. März 2003 - IV ZR 139/01, VersR 2003, 638 unter 2; OLG Celle r + s 2007, 57, 59; OLG Karlsruhe r + s 2004, 107, 109; OLG Köln…, Beschluss vom 15. September 2008 - 9 W 59/08, juris Rn. 8 f.).
- OLG Karlsruhe, 15.01.2013 - 12 U 155/12
Rechtsschutzversicherung: Eintritt des Versicherungsfalls bei Geltendmachung …
Da dies unterblieben ist, und die Beklagte sich zu Unrecht darauf zurückgezogen hat, sie könne die Erfolgsaussicht mangels fehlender Informationen nicht prüfen, hat ihr Verstoß gegen die Prüfungspflicht den Verlust ihres Ablehnungsrechts wegen fehlender Erfolgsaussicht zur Folge (BGH VersR 2003, 638, 639; OLG Celle RuS 2007, 57; OLG Karlsruhe RuS 2004, 107 - juris Tz. 24; OLG Köln, B. v. 15.9.2008 - 9 W 59/08 - juris Tz. 9). - BGH, 30.04.2014 - IV ZR 60/13
Deckungsschutz aus einer Rechtsschutzversicherung für die Interessenwahrnehmung …
Nach ständiger, vom Berufungsgericht zutreffend zugrunde gelegter Rechtsprechung hat der Verstoß gegen die Pflicht zur unverzüglichen Prüfung der Erfolgsaussicht und Stellungnahme über die Eintrittspflicht für den Versicherer den Verlust der darauf gestützten Ablehnungsrechte aus § 18 ARB 94 zur Folge (vgl. Senatsurteil vom 19. März 2003 - IV ZR 139/01, VersR 2003, 638 unter 2; OLG Celle r + s 2007, 57, 59; OLG Karlsruhe r + s 2004, 107, 109; OLG Köln…, Beschluss vom 15. September 2008 - 9 W 59/08, juris Rn. 8 f.). - BGH, 30.04.2014 - IV ZR 62/13
Deckungsschutz für die Interessenwahrnehmung gegenüber den …
Nach ständiger, vom Berufungsgericht zutreffend zugrunde gelegter Rechtsprechung hat der Verstoß gegen die Pflicht zur unverzüglichen Prüfung der Erfolgsaussicht und Stellungnahme über die Eintrittspflicht für den Versicherer den Verlust der darauf gestützten Ablehnungsrechte aus § 18 ARB 94 zur Folge (vgl. Senatsurteil vom 19. März 2003 - IV ZR 139/01, VersR 2003, 638 unter 2; OLG Celle r + s 2007, 57, 59; OLG Karlsruhe r + s 2004, 107, 109; OLG Köln…, Beschluss vom 15. September 2008 - 9 W 59/08, juris Rn. 8 f.). - OLG Karlsruhe, 15.01.2013 - 12 U 157/12
Rechtsschutzversicherung - Nachhaftungsfrist nach Beendigung des …
Da dies unterblieben ist, und die Beklagte sich zu Unrecht darauf zurückgezogen hat, sie könne die Erfolgsaussicht mangels fehlender Informationen nicht prüfen, hat ihr Verstoß gegen die Prüfungspflicht den Verlust ihres Ablehnungsrechts wegen fehlender Erfolgsaussicht zur Folge (BGH VersR 2003, 638, 639; OLG Karlsruhe RuS 2004, 107 - juris Tz. 24; OLG Celle RuS 2007, 57; OLG Köln, B. v. 15.9.2008 - 9 W 59/08 - juris Tz. 9). - LG Köln, 15.04.2024 - 24 O 90/23
DEVK auf 20.000,00 Euro in Allergan-Komplex verurteilt.
Der Versicherungsnehmer hat dem Rechtsschutzversicherer die Tatsachen vorzutragen, die diesen in die Lage versetzen zu prüfen, ob ein bedingungsgemäßer Versicherungsfall vorliegt und in welchem Umfang dieser seine Leistungspflicht auslöst (BGH VersR 2004, 1553 = r+s 2004, 374; OLG Celle VersR 2007, 204 = ZfS 2006, 649 = r+s 2007, 57).
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