Rechtsprechung
| OLG Hamm, 15.08.2007 - 20 U 5/07 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
AUB § 1 Abs. 3; ; AUB § 1 Abs. 4; ; AUB § 7 Abs. 1; ; AUB § 7 Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 286; ; BGB § 288; ; BGB § 291
- IWW
- IWW
- RA Kotz
Unfallversicherung - Beweislast für Unfallgeschehen
- RA Kotz
Unfallversicherung - Nachweis der unfallbedingten Verletzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AUB 94 (88) § 1 Abs. 3
Unfallversicherung: Umknicken beim Fußballspiel als Unfall - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Zahlung einer Invaliditätsentschädigung wegen eines Unfalls; Verletzung beim Fußballspiel wegen einer Bodenunebenheit; Einhaltung der Fristen zur Geltendmachung der Invalidität; Leistungsfreiheit wegen der Verletzung von Obliegenheiten; Adipositas als ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Versicherungsrecht: Kicken auf dem Bolzplatz fällt in der Regel unter den Schutz der Unfallversicherung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unfall auf dem Bolzplatz
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Umknicken beim Fußballspielen
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Beim Fußballspielen mit dem Fuß umgeknickt - Muss die Unfallversicherung für dauerhaften Thromboseschaden zahlen?
- streifler.de (Kurzinformation)
Versicherungsrecht: Kicken auf dem Bolzplatz fällt in der Regel unter den Schutz der Unfallversicherung
- eurojuris.de (Kurzinformation)
Kicken auf Bolzplatz fällt in der Regel unter Schutz der Unfallversicherung
- rae-sh.com (Kurzinformation)
Bei welchen Verletzungen muss die Unfallversicherung zahlen?
- juraforum.de (Pressemitteilung)
Kicken auf Bolzplatz fällt in der Regel unter Schutz der Unfallversicherung
- juraforum.de (Kurzinformation)
Kicken auf dem Bolzplatz ist in der Regel versichert
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kicken auf Bolzplatz fällt in der Regel unter den Schutz der Unfallversicherung
- 123recht.net (Pressemeldung, 29.5.2008)
Versicherung muss nach Unfall bei Kicken auf Bolzplatz zahlen
Verfahrensgang
- LG Essen, 25.10.2006 - 1 O 83/05
- OLG Hamm, 15.08.2007 - 20 U 5/07
Papierfundstellen
- NJW-RR 2008, 279
- MDR 2007, 1370
- NZV 2008, 210 (Ls.)
- VersR 2008, 249
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.11.1996 - IV ZR 215/95
Fristgerechte Invaliditätsfeststellung - Beurteilung des Grades - Ärztlicherseits …
Auszug aus OLG Hamm, 15.08.2007 - 20 U 5/07
Für die Einhaltung der Frist kommt es allein auf das Datum der ärztlichen Feststellung an, nicht darauf, wann und ob die Feststellung dem Versicherer zugeht (BGH VersR 1997, 442).
- OLG Karlsruhe, 20.12.2018 - 12 U 106/18
Private Unfallversicherung: Abgrenzung zwischen versichertem Unfallereignis und …
Rn. 42 Ihr Ablauf oder Abschluss muss von außen gestört oder behindert werden, wie etwa beim Umknicken des Fußes auf Grund einer Bodenunebenheit (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 15.08.2007, 20 U 05/07, Rn. 20), bei Verletzungen nach dem Abspringen vom Fahrrad (vgl. OLG Hamm…, Urteil vom 17.08.1994, 20 U 213/92, Rn. 23) oder bei einem ungeschickten und unerwartet harten Aufkommen nach einem Sprung (vgl. BGH…, Urteil vom 12.12.1984, IVa ZR 88/83, Rn. 9, 12). - KG, 30.05.2014 - 6 U 54/14
Private Unfallversicherung: Umknicken mit dem Fuß beim Tennisspiel als Unfall
Denn allein die körperliche Fehlbewegung, die zum Umknicken des Fußes geführt hat, reicht -obwohl in Bezug auf das Umknicken nicht willensgesteuert- für die Erfüllung des Unfallbegriffs nicht aus (…BGH VersR 2009, 492 - 495, zitiert nach juris, dort Rdz. 11;… OLG Düsseldorf NVersZ 1999, 524 - 525, zitiert nach juris, dort Ls. und Rdz. 10 f;… OLG Frankfurt RuS 2009, 32, zitiert nach juris, dort Ls. 1 und Rdz. 27;… OLG München MDR 1998, 1479, zitiert nach juris, dort Ls. und Rdz. 13; OLG Hamm VersR 2008, 249 - 250, zitiert nach juris, dort Ls. und Rdz. 20 mit Anmerkung Kloth, jurisPR-VersR 4/2008, Anm. 4; ders, Anmerkung zum Urteil des LG Dortmund, jurisPR-VersR 09/2009 Anm. 4). - OLG Saarbrücken, 16.12.2020 - 5 U 39/20
1. Der erforderliche Nachweis eines Unfallereignisses ist nicht geführt, wenn …
Eines besonderen Nachweises bedarf es aber dann nicht, wenn die festgestellte Gesundheitsschädigung nur durch ein Unfallereignis entstanden sein kann, insbesondere alle anderen in Betracht kommenden Ursachen ausgeschlossen werden können (…Knappmann, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 178 Rn. 24; vgl. Senat, Urteil vom 24. März 2010 - 5 U 144/09-38, VersR 2011, 659; OLG Hamm, VersR 1995, 1181; VersR 2008, 249).
- LG Dortmund, 14.02.2008 - 2 O 362/07
Bewertung des Risses einer Achillessehne beim Begehen einer leicht ansteigenden …
Das Umknicken des Fußes, ohne dass ein unvorhergesehenes Hindernis oder eine Bodenunebenheit der Bewegung einen anderen als den gewollten Verlauf gegeben hat, ist kein von außen auf den Körper wirkendes Ereignis (vgl. insoweit OLG Düsseldorf, VersR 1999, 880; LG Köln, Urteil vom 18.09.2007 - 37 O 199/07; vgl. auch OLG Hamm, zfs 2008, 43). - OLG Saarbrücken, 10.09.2025 - 5 U 46/24
Nachweis eines bedingungsgemäßen Unfallereignisses durch die persönliche Anhörung …
Eines besonderen Nachweises bedarf es außerdem dann nicht, wenn die festgestellte Gesundheitsschädigung nur durch ein Unfallereignis entstanden sein kann, insbesondere, weil alle anderen in Betracht kommenden Ursachen ausgeschlossen werden können (Senat, Urteil vom 16. Dezember 2020 - 5 U 39/20, VersR 2021, 500;… Piontek, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 178 Rn. 24; vgl. auch OLG Hamm, VersR 2008, 249). - LG Amberg, 25.03.2021 - 24 O 608/20
Wirbelkörperbruch nach Eigenbewegung beim Transport eines Tisches als Unfall
Rn. 38 Der Ablauf oder Abschluss der Eigenbewegung muss von außen gestört oder behindert werden, wie etwa bei Umknicken des Fußes auf Grund einer Bodenunebenheit (OLG Hamm, r+s 2007, 518), bei Verletzungen nach dem Abspringen vom Fahrrad (OLG Hamm, NJW-RR 1996, 863) oder bei einem ungeschickten und unerwartet harten Aufkommen nach einem Sprung (BGH, NJW 1985, 1398). - LG Siegen, 17.01.2024 - 1 O 434/21
Unfallversicherung: Klage nach Sturz beim Fußball
Rn. 29 In der von der Klägerseite zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (Urteil vom 15.08.2007, Az.: 20 U 05/07) wurde Versicherungsschutz bejaht, weil der Kläger wegen einer Bodenunebenheit umknickte.
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