Rechtsprechung
| BGH, 12.12.2007 - IV ZR 178/06 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZPO § 544 Abs. 7
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör durch ein Berufungsgericht wegen des Nichtausschöpfens von sich aufdrängenden Aufklärungsmöglichkeiten; Verpflichtung zur Beantragung einer neuen Begutachtung bei Unverwertbarkeit der bisherigen Gutachten; Auslegung der ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch unterbliebene Anhörung eines Sachverständigen - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Versicherungsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Unfallversicherung - BGH bekräftigt Rechtsprechung zur Auslegung der Gliedertaxe: Funktionsunfähigkeit im Gelenk
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 06.07.2005 - 11 O 566/02
- OLG Düsseldorf, 13.06.2006 - 4 U 163/05
- BGH, 12.12.2007 - IV ZR 178/06
- OLG Düsseldorf, 29.10.2008 - 4 U 163/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2008, 474
- VersR 2008, 483
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.05.2006 - IV ZR 203/03
Unklarheit der Gliedertaxe
Auszug aus BGH, 12.12.2007 - IV ZR 178/06
Das Berufungsgericht hat im Ansatz zutreffend erkannt, dass nach der Rechtsprechung des Senats zur Auslegung der Gliedertaxe bereits eine vollständige Funktionsuntauglichkeit des linken Schultergelenks des Klägers ohne Rücksicht auf eine möglicherweise erhaltene teilweise Gebrauchsfähigkeit des Unterarmes oder der Hand eine Gesamtinvalidität von 70% ergäbe (Senatsurteil vom 24. Mai 2005 - IV ZR 203/03 - VersR 2006, 1117 unter II; vgl. auch Senatsurteile vom 17. Januar 2001 - IV ZR 32/00 - VersR 2001, 360 "Fuß im Fußgelenk" und 9. Juli 2003 - IV ZR 74/02 - VersR 2003, 1163 "Hand im Handgelenk" unter II 2). - BGH, 09.07.2003 - IV ZR 74/02
Unklarheit der Gliedertaxe in der Unfallversicherung
Auszug aus BGH, 12.12.2007 - IV ZR 178/06
Das Berufungsgericht hat im Ansatz zutreffend erkannt, dass nach der Rechtsprechung des Senats zur Auslegung der Gliedertaxe bereits eine vollständige Funktionsuntauglichkeit des linken Schultergelenks des Klägers ohne Rücksicht auf eine möglicherweise erhaltene teilweise Gebrauchsfähigkeit des Unterarmes oder der Hand eine Gesamtinvalidität von 70% ergäbe (Senatsurteil vom 24. Mai 2005 - IV ZR 203/03 - VersR 2006, 1117 unter II; vgl. auch Senatsurteile vom 17. Januar 2001 - IV ZR 32/00 - VersR 2001, 360 "Fuß im Fußgelenk" und 9. Juli 2003 - IV ZR 74/02 - VersR 2003, 1163 "Hand im Handgelenk" unter II 2). - BGH, 17.01.2001 - IV ZR 32/00
Anwendung der Gliedertaxe
Auszug aus BGH, 12.12.2007 - IV ZR 178/06
Das Berufungsgericht hat im Ansatz zutreffend erkannt, dass nach der Rechtsprechung des Senats zur Auslegung der Gliedertaxe bereits eine vollständige Funktionsuntauglichkeit des linken Schultergelenks des Klägers ohne Rücksicht auf eine möglicherweise erhaltene teilweise Gebrauchsfähigkeit des Unterarmes oder der Hand eine Gesamtinvalidität von 70% ergäbe (Senatsurteil vom 24. Mai 2005 - IV ZR 203/03 - VersR 2006, 1117 unter II; vgl. auch Senatsurteile vom 17. Januar 2001 - IV ZR 32/00 - VersR 2001, 360 "Fuß im Fußgelenk" und 9. Juli 2003 - IV ZR 74/02 - VersR 2003, 1163 "Hand im Handgelenk" unter II 2).
- BGH, 14.12.2011 - IV ZR 34/11
Invaliditätsleistung in der privaten Unfallversicherung: Bemessung bei …
Insbesondere kann der Kläger zu seinen Gunsten nichts aus der Rechtsprechung des Senats zu den Klauseln in der Gliedertaxe bezüglich des "Fußes im Fußgelenk" (Urteil vom 17. Januar 2001 - IV ZR 32/00, VersR 2001, 360), der "Hand im Handgelenk" (…Urteil vom 9. Juli 2003 aaO) sowie des "Armes im Schultergelenk" (…Urteile vom 24. Mai 2006 aaO und vom 12. Dezember 2007 - IV ZR 178/06, VersR 2008, 483) herleiten. - BGH, 12.05.2009 - VI ZR 275/08
Auswirkung der ausführlichen Anhörung eines Sachverständigen in der mündlichen …
Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebotes verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (vgl. BVerfGE 50, 32, 35 ; 60, 247, 249 ; NJW 2003, 1655 ; BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2006 - IX ZR 173/03 - VersR 2007, 666; vom 12. Dezember 2007 - IV ZR 178/06 - VersR 2008, 483). - BGH, 11.12.2013 - IV ZR 320/12
Unfallversicherung: Gebot des rechtlichen Gehörs im Berufungsverfahren bei …
Rn. 3 Das Berufungsgericht hat ausgeführt, der gerichtlich bestellte Sachverständige, der einen Invaliditätsgrad von 1/10 des Armwertes ermittelt hat, und - ihm folgend - das Landgericht hätten nicht ausreichend berücksichtigt, dass bei teilweiser Einschränkung der Beweglichkeit eines Schultergelenks der Invaliditätsgrad nur anhand dieser Einschränkung bestimmt werden müsse und eine verbliebene Funktionsfähigkeit körperfernerer Teile des Arms nicht zu berücksichtigen sei (Senatsbeschluss vom 12. Dezember 2007 - IV ZR 178/06, VersR 2008, 483 Rn. 4;… Senatsurteil vom 24. Mai 2006 - IV ZR 203/03, VersR 2006, 1117 Rn. 18 ff.; vgl. auch Senatsurteile vom 9. Juli 2003 - IV ZR 74/02, VersR 2003, 1163 unter II 2 und vom 17. Januar 2001 - IV ZR 32/00, VersR 2001, 360 unter 2 a).Rn. 9 Das Berufungsgericht hätte daher, nachdem der Kläger eine neue Begutachtung beantragt hatte, diesem Antrag stattgeben, zumindest aber den bisherigen Sachverständigen anhören und ihn mit den Bedenken gegen sein bisheriges Gutachten konfrontieren müssen (vgl. auch Senatsbeschluss vom 12. Dezember 2007 - IV ZR 178/06, VersR 2008, 483 Rn. 8, 9).
- OLG Frankfurt, 02.10.2012 - 7 U 240/11
Invaliditätsentschädigung (Invaliditätsgrad bei Schulterverletzung)
Das folge aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in den Urteilen vom 24.5.2006, Az. IV ZR 203/03 (VersR 06, 1117) und vom 12.12.2007, Az. 178/06 (VersR 08, 483) zur Auslegung der Gliedertaxe bezüglich des Ausdrucks "Arm im Schultergelenk" und gelte auch für teilweise Funktionseinbußen (OLG Karlsruhe NJW-RR 06, 249).Deshalb ist bei einer vollständigen Versteifung im Schultergelenk der volle Armwert anzusetzen (BGH VersR 2008, 483).
- OLG Düsseldorf, 29.10.2008 - 4 U 163/05
Bestimmung der Höhe der Invaliditätsleistungen aus einem …
Rn. 16 Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 12.12.2007 - IV ZR 178/06 - die Revision gegen dieses Urteil zugelassen, das Urteil aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an den Senat zurückverwiesen. - OLG Celle, 15.04.2010 - 8 U 205/09
Unklarheit der Formulierung "Funktionsunfähigkeit einer Hand im Handgelenk" …
Mit Urteil vom 24. Mai 2006 ( IV ZR 203/03, VersR 2006, 1117; bestätigt im Beschluss vom 12. Dezember 2007, VersR 2008, 483; ebenso OLG Karlsruhe, VersR 2006, 104) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Formulierung "Verlust- oder Funktionseinschränkung eines Armes im Schultergelenk" unklar gemäß § 305 c Abs. 2 BGB ist.
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