Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 15.11.2007 - 19 U 57/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Leistungsbeschränkung in der Arbeitsunfähigkeitsversicherung: Zulässigkeit einer formularmäßigen Klausel zum Leitungsausschluss bei Arbeitsunfähigkeit wegen psychischer Erkrankung
- Judicialis
AVB § 6 f; ; AVB § 7 Abs. 2 b; ; BGB § 305 c Abs. 1; ; BGB § 307 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 2; ; BGB § 307 Abs. 3 S. 1; ; BGB § 307 Abs. 3 S. 2; ; ZPO § 313 a Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 540 Abs. 2
- IWW
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Restschuldlebensversicherung mit Arbeitsunfähigkeit
- ra.de
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Deckungsausschluss in der Arbeitsunfähigkeitsversicherung bei behandlungsbedürftiger psychischer Erkrankung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Wirksamkeit eines Leistungsausschlusses für psychische Erkrankungen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Frage der Unwirksamkeit der Leistungsausschlussklausel einer Restschuldlebensversicherung mit Arbeitsunfähigkeitszusatzversicherung; Wirksame Einbeziehung einer Klausel in einen Versicherungsvertrag; Voraussetzungen für das Vorliegen einer überraschenden Klausel; ...
Verfahrensgang
- LG Freiburg, 20.04.2007 - 14 O 362/06
- OLG Karlsruhe, 15.11.2007 - 19 U 57/07
Papierfundstellen
- NJW-RR 2008, 477
- MDR 2008, 267
- VersR 2008, 524
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (5)
- BGH, 23.06.2004 - IV ZR 130/03
Wirksamkeit des Leistungsausschlusses für krankhafte Störungen infolge …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.11.2007 - 19 U 57/07
Die Klausel ist schon deshalb nicht objektiv ungewöhnlich, da sie in anderen Versicherungszweigen (§ 2 AUB 88 und AUB 94) seit geraumer Zeit Anwendung findet und für die Unfallversicherung höchstrichterlich (BGH NJW 2004, 2589) für wirksam erachtet worden ist, so dass sie sowohl von einem durchschnittlichen Kunden als auch insbesondere von einer im Bezug auf Versicherungen versierten Versicherungsmaklerin zu erwarten ist.Grundsätzlich genießt ein Versicherer nämlich Vertragsfreiheit bei der Ausgestaltung seiner Leistungen, solange über den Umfang des Versicherungsschutzes keine falschen Vorstellungen erweckt werden (…Palandt-Heinrichs a.a.O., § 307 Rn. 32; BGH NJW 2004, 2589).
- BGH, 05.06.1997 - VII ZR 324/95
Formularmäßige Vereinbarung eines Sicherheitseinbehalts ohne Ausgleich; Ablösung …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.11.2007 - 19 U 57/07
Bei dieser Betrachtung ist nämlich nicht lediglich auf die Arbeitsunfähigkeitszusatzversicherung, sondern auf den Gesamtvertrag abzustellen (BGHZ 106, 263; BGHZ 136, 27), der nicht nur für den Fall der Arbeitsunfähigkeit, sondern auch und gerade für den Todesfall Versicherungsschutz gewährt. - BGH, 30.10.2002 - IV ZR 60/01
BGH billigt Allgemeine Versicherungsbedingungen in der privaten …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.11.2007 - 19 U 57/07
Die Inhaltskontrolle der Klausel, die, weil leistungsbeschränkend, nicht nach § 307 Abs. 3 S. 1 BGB ausgeschlossen ist (BGH VersR 2002, 1546; BGHZ 141, 137; 142, 103), führt zu keinem anderen Ergebnis. - BGH, 24.03.1999 - IV ZR 90/98
Zu Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer privaten …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.11.2007 - 19 U 57/07
Die Inhaltskontrolle der Klausel, die, weil leistungsbeschränkend, nicht nach § 307 Abs. 3 S. 1 BGB ausgeschlossen ist (BGH VersR 2002, 1546; BGHZ 141, 137; 142, 103), führt zu keinem anderen Ergebnis. - BGH, 23.06.1999 - IV ZR 136/98
Anwendbarkeit des AGBG auf die Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.11.2007 - 19 U 57/07
Die Inhaltskontrolle der Klausel, die, weil leistungsbeschränkend, nicht nach § 307 Abs. 3 S. 1 BGB ausgeschlossen ist (BGH VersR 2002, 1546; BGHZ 141, 137; 142, 103), führt zu keinem anderen Ergebnis.
- OLG Bamberg, 30.04.2015 - 1 U 87/14
Versicherungsfall Überschwemmung und Rückstau in der Elementarschadenversicherung
Denn in die Abwägung mit einzubeziehen ist das Interesse der Beklagten als Versicherer und der Versichertengemeinschaft, dass ein möglichst fest umrissener Versicherungsschutz gegen bestimmte Risiken auf der Grundlage einer angemessenen und zuverlässigen Tarifkalkulation geboten wird (vgl. - freilich in anderem Zusammenhang - OLG Karlsruhe, Urt. v. 15.11.2007 - 19 U 57/07 - juris Tz. 13). - AG München, 12.06.2013 - 172 C 3451/13
Reiserücktritt - nicht alles ist versichert
Eine Gefährdung des Vertragszwecks ist erst dann anzunehmen, wenn die Leistungseinschränkung den Vertrag so weit aushöhlt, dass er in Bezug auf das zu versichernde Risiko zwecklos wird (vgl. BGHZ 137, 174, 176; OLG Karlsruhe, Urt. v.15.11.2007 - 19 U 57/07, r+s 2009, 516).Das Interesse des Versicherers, nur bei objektiv fassbaren, möglichst unproblematisch zu diagnostizierenden Erkrankungen zu leisten, schlägt sich in der, dem Versicherungsnehmer zu Gute kommenden Tarifkalkulation nieder und gewährleistet eine - mit vertretbarem Aufwand und zeitnah zu treffende - Entscheidung über die Versicherungsleistungen (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 15.11.2007,VersR 2008, 524;… OLG Köln, Urt. v. 13.8.2010 - 20 U 43/10, r+s 2011, 217).
- OLG DÜsseldorf, 25.07.2024 - 4 U 253/21
Freistellung von monatlichen Darlehensraten aus einer Ratenschutzversicherung für …
Rn. 44 Gemessen daran ist der Ausschluss nach dem Gesamtbild des Vertrages über eine Restschuldversicherung und nach den Erwartungen, die üblicherweise an einen solchen Vertrag geknüpft werden, nicht derart ungewöhnlich, dass nicht mit ihm zu rechnen wäre (ebenso OLG Stuttgart, Urteil vom 05.06.2008 - 7 U 28/08 - OLG Köln, Urteil vom 13.08.2010 - 20 U 43/10; OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.11.2007 - 19 U 57/07).Insbesondere wird er es nicht für ungewöhnlich erachten, dass bei einer Versicherung, bei der es maßgeblich auf seine Gesundheit ankommt, nicht jede erdenkliche Erkrankung vom Versicherungsschutz umfasst ist (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.11.2007 - 19 U 57/07 -, Rn. 7).
- OLG Stuttgart, 05.06.2008 - 7 U 28/08
Arbeitsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Leistungsausschluss bei psychischer …
Sie hält einer Inhaltskontrolle nach § 307 BGB Stand (OLG Karlsruhe MDR 2008, 267 mit zustimmender Anmerkung Rixecker ZfS 2008, 162). - OLG Saarbrücken, 18.04.2013 - 5 U 416/11
Restschuld-Arbeitsunfähigkeitsversicherung: Inhaltskontrolle für eine Klausel …
Rn. 35 Die Wirksamkeit solcher den Leistungsumfang einschränkender Klauseln entspricht mittlerweile ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 2011, 972; OLG Dresden, VersR 2010, 760; zur Zulässigkeit des Ausschlusses psychischer Erkrankungen: OLG Stuttgart, VersR 2008, 1343; OLG Köln, VersR 2011, 201; OLG Karlsruhe, VersR 2008, 524). - OLG Köln, 13.08.2010 - 20 U 43/10
Eintrittspflicht einer Restschuld-Arbeitsunfähigkeitsversicherung bei …
Rn. 9 Diese Klausel ist nach inzwischen ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, weder überraschend noch intransparent; sie hält einer Inhaltskontrolle nach § 307 BGB stand (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 2008, 524; OLG Koblenz VersR 2008, 383; OLG Stuttgart VersR 2008, 1343; OLG Schleswig r+s 2005, 119; OLG Thüringen, Beschluss vom 7.05.2009, 4 U 154/09). - OLG Hamm, 05.07.2013 - 20 U 79/13
Formularmäßige Vereinbarung einer Leistungsausschlussklausel in der …
Eine Gefährdung des Vertragszwecks ist deshalb erst dann anzunehmen, wenn die Leistungseinschränkung den Vertrag soweit aushöhlt, dass er in Bezug auf das zu versichernde Risiko zwecklos wird (OLG Karlsruhe, VersR 2008, 524, Juris-Rn. 9). - OLG Düsseldorf, 22.09.2017 - 4 U 90/16
Wirksamkeit des Risikoausschlusses für psychische Erkrankungen bei einer …
Die Klausel dürfte schon deshalb nicht objektiv ungewöhnlich sein, da sie in anderen Versicherungszweigen seit geraumer Zeit Anwendung findet und für die Unfallversicherung höchstrichterlich (BGH NJW 2004, 2589) und für die Arbeitsunfähigkeitsversicherung obergerichtlich (OLG Karlsruhe, Urteil vom 15. November 2007 - 19 U 57/07 -, Rn. 2 ff., juris; OLG Köln…, Urteil vom 13. August 2010 - 20 U 43/10, I-20 U 43/10 -, Rn. 5 f., juris; OLG Hamm…, Beschluss vom 05. Juli 2013 - I-20 U 79/13, 20 U 79/13 -, Rn. 4 ff., juris) für wirksam erachtet worden ist, so dass sie für einem durchschnittlichen Kunden jedenfalls nicht völlig ungewöhnlich ist. - OLG Frankfurt, 19.12.2013 - 26 Sch 29/12
Vollstreckbarerklärung bzw. Aufhebung inländischen Schiedsspruchs
Zwar wird diesbezüglich zum Teil eine andere Auffassung vertreten (vgl. OLG Karlsruhe, OLGR 2008, 125), weil der Gläubiger seinen Antrag zurücknehmen könne und dann die Präklusion der Aufhebungsgründe drohe. - OLG Köln, 26.03.2010 - 20 U 198/09
Feststellung einer zukünftigen Leistungspflicht des Versicherers bzgl. …
bb) Die Klausel, wonach der Versicherer nicht leistet, wenn der Versicherungsfall durch Arbeitsunfähigkeit infolge einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung verursacht ist, ist nach ständiger Rechtsprechung auch weder überraschend noch intransparent und hält einer Inhaltskontrolle nach § 307 BGB stand (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 2008, 524; OLG Koblenz VersR 2008, 383; OLG Stuttgart VersR 2008, 1343; OLG Schleswig r+s 2005, 119). - OLG München, 24.10.2017 - 25 U 2615/17
Wirksamkeit der sog. Rennklausel in den "Besonderen Vereinbarungen" einer …
- OLG Frankfurt, 30.09.2010 - 26 Sch 6/10
Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs nach der Schiedsgerichtsordnung der …
- LG Hamburg, 28.03.2024 - 312 O 20/23
- OLG Köln, 26.10.2012 - 20 U 145/12
Geltendmachung von Leistungen aus einer …
- LG Köln, 03.02.2010 - 23 O 291/07
Vereinbarkeit des Ausschlusses der Leistungspflicht für einen wesentlichen …
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