Rechtsprechung
| BGH, 27.02.2008 - IV ZR 45/06 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZPO § 544 Abs. 7
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs wegen Nichtberücksichtigung eines Antrags auf Sachverständigenbeweis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 286; BB-BUZ
Anforderungen an den Nachweis der Berufsunfähigkeit in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Anforderungen an die Anknüpfungstatsachen für den medizinischen Sachverständigen
- anwaltskanzlei-online.de (Zusammenfassung)
Bewertung der Berufsunfähigkeit
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Bewertung von Berufsunfähigkeit: Unfähigkeit zur Ausübung einzelner Tätigkeiten
Verfahrensgang
- LG Bremen, 01.09.2005 - 6 O 1832/03
- LG Bremen, 31.01.2006 - 6 O 1832/03
- OLG Bremen, 31.01.2006 - 3 U 54/05
- BGH, 27.02.2008 - IV ZR 45/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2008, 770
- VersR 2008, 770
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (3)
- BGH, 26.02.2003 - IV ZR 238/01
Maßgeblicher Zeitpunkt für Berufsunfähigkeit in der …
Auszug aus BGH, 27.02.2008 - IV ZR 45/06
Der Sachverständige hätte, wie die Beschwerde zu Recht herausstellt, die dem Kläger in seinem Beruf konkret abverlangten Verrichtungen nicht nur einzeln, sondern auch im Zusammenhang mit denjenigen bewerten müssen, mit denen sie einen einheitlichen Lebensvorgang bilden (vgl. dazu Senatsurteil vom 26. Februar 2003 - IV ZR 238/01 - VersR 2003, 631 unter II 2 a). - BGH, 30.09.1992 - IV ZR 227/91
Konkrete Feststellungen zur Berufsausübung als Grundlage sachverständiger …
Auszug aus BGH, 27.02.2008 - IV ZR 45/06
Nach der Rechtsprechung des Senats erfordert die Beurteilung, ob der Versicherte bedingungsgemäß berufsunfähig ist, dass die konkrete Ausgestaltung des von dem Versicherten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles ausgeübten Berufes und die sich aus dieser Berufsausübung ergebenden Anforderungen festgestellt werden; diese Feststellungen zum unverrückbaren außermedizinischen Sachverhalt sind einem medizinischen Sachverständigen als Grundlage seiner Gutachtenerstattung vorzugeben (BGHZ 119, 263, 266 und ständig). - BGH, 11.10.2000 - IV ZR 208/99
Fortsetzung der bisherigen Berufstätigkeit aufgrund überobligationsmäßiger …
Auszug aus BGH, 27.02.2008 - IV ZR 45/06
Kommt es darauf an, wie sich bestimmte medizinisch festgestellte Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit auf die zuletzt konkret ausgeübte Berufstätigkeit des Versicherten auswirken, sind hierzu gegebenenfalls Zeugen und ein berufskundlicher Sachverständiger zu hören (Senatsurteil vom 11. Oktober 2000 - IV ZR 208/99 - VersR 2001, 89 unter III).
- OLG Dresden, 27.03.2018 - 4 U 1519/17
Anforderungen an die Darlegung des Berufsbildes in gesunden Tagen in der …
Geht es um die Berufsunfähigkeit wegen Unfähigkeit zur Ausführung einzelner Arbeitsschritte, darf der Sachverständige die dem Versicherten in dessen Beruf abverlangten Arbeitsverrichtungen nämlich nicht nur einzeln und isoliert, sondern muss er sie auch im Zusammenhang mit denjenigen Arbeitsverrichtungen bewerten, mit denen sie einen einheitlichen Lebensvorgang bilden (BGH, Beschluss vom 27.2.2008 - IV ZR 45/06; Urteil vom 26.2.2003 - IV ZR 283/01 - juris). - OLG Hamm, 04.05.2018 - 20 U 178/16
Leistungsfähigkeit der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung bei …
Rn. 116 Handelt es sich nicht um abtrennbare und deshalb gesondert zu veranschlagende berufliche Einzelverrichtungen, sondern um einen untrennbaren Teil eines einheitlichen Lebensvorganges, so ist auf den einheitlichen Lebensvorgang abzustellen, wenn prägende Einzelverrichtungen entfallen (vgl. BGH, Beschluss vom 27.02.2008 - IV ZR 45/06, VersR 2008, 770, Rn. 4; BGH…, Urteil vom 26.02.2003 - IV ZR 238/01, VersR 2003, 631, Rn. 13; KG Berlin…, Beschluss vom 06.03.2015 - 6 U 109/13, juris, Rn. 41). - OLG Dresden, 02.11.2020 - 4 W 641/20
Ermittlung des Sachverhalts als Befangenheitsgrund?
Dem Sachverständigen ist grundsätzlich ein Sachverhalt vorzugeben, den er bei seiner Beurteilung zugrunde zu legen hat (vgl. BGH, Urteil vom 22.09.2004 - IV ZR 200/03; Beschluss vom 27.02.2008 - IV ZR 45/06 - juris).
- OLG Köln, 30.09.2011 - 20 U 43/11
Voraussetzungen des Rücktritts des Versicherers von einem …
Dabei dürfen aber Tätigkeiten, die einen einheitlichen Lebensvorgang bilden, nicht in nicht abtrennbare Einzelvorrichtungen aufgeteilt werden (vgl. BGH VersR 2008, 770 und VersR 2003, 631). - OLG Dresden, 21.04.2021 - 4 W 201/21
Werden in einem Beweisbeschluss einem medizinischen Sachverständigen weder ein …
Dem Sachverständigen ist aber grundsätzlich ein Sachverhalt vorzugeben, den er bei seiner Beurteilung zugrunde zu legen hat (vgl. BGH, Urteil vom 22.09.2004 - IV ZR 200/03; Beschluss vom 27.02.2008 - IV ZR 45/06 - juris). - OLG Hamm, 10.11.2010 - 20 U 64/10
Berufsunfähigkeit des Inhabers eines Ladenlokals; Anforderungen an die …
Denn die dem Versicherten in seinem Beruf konkret abverlangten Verrichtungen dürfen nicht nur einzeln, sondern müssen auch im Zusammenhang mit denjenigen bewertet werden, mit denen sie einen einheitlichen Lebensvorgang bilden (BGH VersR 2003, 631 sowie BGH VersR 2008, 770). - OLG Brandenburg, 02.11.2023 - 11 U 75/22
Rechtsfolgen Nichterscheinen Kläger zu medizinischer Begutachtung Umfang …
Erforderlich ist insoweit eine konkrete Erläuterung der Ausgestaltung des von dem Versicherten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles ausgeübten Berufes und die sich aus dieser Berufsausübung ergebenden Anforderungen; diese Feststellungen zum unverrückbaren außermedizinischen Sachverhalt sind einem medizinischen Sachverständigen als Grundlage seiner Gutachtenerstattung vorzugeben (st. Rspr. BGH, vgl. z.B. Beschl. v. 27.02.2008 - IV ZR 45/06, Rn. 4, m.w.N.;… s.a. Urt. v. 14.12.2016 - IV ZR 527/15, Rn. 23, zitiert nach juris). - OLG Karlsruhe, 05.07.2022 - 12 U 1/22
Folge unwirksamer Sanktionsvereinbarung infolge Anzeige- oder …
Diese Feststellungen sind den medizinischen Sachverständigen als Grundlage ihrer Gutachtenerstattung vorzugeben (BGH, Urteil vom 27.02.2008 - IV ZR 45/06, juris Rn. 4;… Urteil vom 12.06.1996 - IV ZR 116/95, juris Rn. 12;… Urteil vom 30.09.1992 a.a.O. Rn. 11). - OLG Karlsruhe, 25.06.2025 - 25 U 210/23
Beweis des Berufsbilds bei behaupteter Berufsunfähigkeit wegen einer Depression
Ist ihm auf diese Weise bekanntgemacht, welche Anforderungen beruflich an den Patienten gestellt sind, so erscheint es grundsätzlich unbedenklich, ihn auch zu Frage und Ausmaß einer gesundheitsbedingten Einschränkung der Fähigkeit, diesen Anforderungen gerecht zu werden, Stellung nehmen zu lassen (vgl. BGH…, Urteil vom 30. September 1992 - IV ZR 227/91 -, BGHZ 119, 263-268, juris Rn. 16 ff.; BGH…, Urteil vom 22. September 2004 - IV ZR 200/03 -, juris Rn. 10 ff.; BGH, Beschluss vom 27. Februar 2008 - IV ZR 45/06 -, juris Rn. 4;… Rixecker in Beckmann/Matusche-Beckmann VersR-HdB, 4. Aufl. 2025, § 55. Rn. 163 ff.;… Ernst in HK-BU, 2. Aufl. 2024, BUV § 2 Rn. 92 f.;… Neuhaus Berufsunfähigkeitsversicherung, 4. Aufl. 2020, Kapitel 5. Rn. 285 ff.). - OLG Brandenburg, 05.03.2024 - 11 U 8/24 Diese Feststellungen zum unverrückbaren außermedizinischen Sachverhalt sind dann in einem weiteren Schritt ggf. einem medizinischen Sachverständigen als Grundlage seiner Gutachtenerstattung vorzugeben (st. Rspr. BGH, vgl. z.B. Beschl. v. 27.02.2008 - IV ZR 45/06, Rn. 4, m.w.N.;… s.a. Urt. v. 14.12.2016 - IV ZR 527/15, Rn. 23, zitiert nach juris).
- KG, 06.03.2015 - 6 U 109/13
Zu den formellen und materiellen Voraussetzungen einer Leistungseinstellung von …
- LG Dortmund, 28.08.2008 - 2 O 69/07
Arbeitsunfähigkeit eines Altenpflegers nach Bandscheibenvorfall im Zusammenhang …
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 18.01.2007 - 9 U 41/06 |
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Prozessrecht - Unverwertbarkeit von rechtswidrig erhobenen personenbezogenen Gesundheitsdaten?
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 03.02.2006 - 302 O 347/04
- LG Hamburg, 03.02.2006 - 302 O 357/04
- OLG Hamburg, 18.01.2007 - 9 U 41/06
- OLG Hamburg, 20.02.2007 - 9 U 41/06
Papierfundstellen
- VersR 2008, 770
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 23.10.2006 - 1 BvR 2027/02
Versicherungsvertragliche Obliegenheit zur Schweigepflichtentbindung muss …
Auszug aus OLG Hamburg, 18.01.2007 - 9 U 41/06
Diese in der Anlage B 1 aufgeführten Behandlungen und Diagnosen unterlagen keinem "Verwertungsverbot", wie der Kläger unter Bezugnahme auf den Beschluss des BVerfG vom 23.10.2006 (VersR 06, 1669) meint.Der Senat war aufgrund der Entscheidung des BVerfG vom 23.10.2006 (VersR 06, 1669) nicht daran gehindert, die im Bericht des Dr. W......... vom 26.4.2004 enthaltenen Angaben zu den einzelnen Behandlungen des Klägers bei der Frage zu berücksichtigen, ob der Kläger die ihm im Antrag und in der "Zusätzlichen Erklärung" gestellten Gesundheitsfragen falsch beantwortet hat.
- OLG Köln, 09.01.1992 - 5 U 12/91
Anfechtung eines neugestalteten Vertrags
Auszug aus OLG Hamburg, 18.01.2007 - 9 U 41/06
Die deutliche Verharmlosung des angegebenen Krankheitsbildes indiziert aber eine arglistige Täuschung (vgl. OLG Köln, VersR 92, 1252;… Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl. 2003, § 22 Rdn. 9).
- OLG Saarbrücken, 09.09.2009 - 5 U 26/09
Zulässigkeit der Erhebung von Gesundheitsdaten durch einen Versicherer; …
Daran fehlt es an und für sich, wenn eine verschwiegene Vorerkrankung des Versicherungsnehmers unstreitig ist (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 19.01.2007 - 9 U 41/06, VersR 2008, 770 ; dazu dass unstreitiger Prozessstoff im Grundsatz nicht ohne gesetzliche Grundlage unverwertet gelassen werden darf, siehe auch BAG, Urteil vom 13.12.2007 - 2 AZR 537/06, NJW 2008, 2732 ).
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