Rechtsprechung
| BGH, 21.09.2010 - VI ZR 263/09 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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StVG § 7 Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Fahrzeughalterhaftung: Unfall infolge einer objektiv nicht erforderlichen Ausweichreaktion im Zusammenhang mit dem Überholvorgang eines anderen Fahrzeugs
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 7 Abs 1 StVG, § 18 StVG
Fahrzeughalterhaftung: Unfall infolge einer objektiv nicht erforderlichen Ausweichreaktion im Zusammenhang mit dem Überholvorgang eines anderen Fahrzeugs - verkehrslexikon.de
Zur Fahrzeughalterhaftung bei einem Unfall infolge einer objektiv nicht erforderlichen Ausweichreaktion beim Überholen
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zurechnung eines Unfalls zum Betrieb eines anderen Kraftfahrzeugs i.R.d. objektiv nicht erforderlichen Ausweichreaktion eines überholenden Motorradfahrers
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Verkehrsunfall - Haftung bei Ausweichreaktion
- ra.de
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2
Haftungsverteilung beim Sturz eines ein Überholmanöver einleitenden Motrorrades - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Unfall durch Betrieb eines anderen Kfz bei Ausweichreaktion
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Zurechnung eines Unfalls zum Betrieb eines anderen Kraftfahrzeugs
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Berührungsloser Unfall - Urteil des BGH vom 21.09.2010, Az. VI ZR 263/09
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Aktuelles Urteil zum Thema Verkehrsunfall durch "objektiv nicht erforderliche Ausweichreaktion”
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Zu Rechtsfragen bei einem schweren Unfall ohne Fahrzeugkontakt
Verfahrensgang
- LG Neuruppin, 19.11.2008 - 2 O 248/07
- OLG Brandenburg, 23.07.2009 - 12 U 263/08
- BGH, 21.09.2010 - VI ZR 263/09
Papierfundstellen
- NJW 2010, 3713
- MDR 2010, 1379
- NZV 2010, 612
- VersR 2010, 1614
Wird zitiert von ... (48) Zitiert selbst (5)
- BGH, 26.04.2005 - VI ZR 168/04
Haftung des Fahrzeughalters für eine nicht erforderliche Ausweich- bzw. …
Auszug aus BGH, 21.09.2010 - VI ZR 263/09
Nicht erforderlich ist, dass die von dem Geschädigten vorgenommene Ausweichreaktion aus seiner Sicht, also subjektiv erforderlich war oder sich gar für ihn als die einzige Möglichkeit darstellte, um eine Kollision zu vermeiden (im Anschluss an Senatsurteil vom 26. April 2005, VI ZR 168/04) 6 7 8 .Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats kann nämlich auch ein Unfall infolge einer voreiligen - also objektiv nicht erforderlichen - Abwehr- oder Ausweichreaktion gegebenenfalls dem Betrieb des Kraftfahrzeugs zugerechnet werden, das diese Reaktion ausgelöst hat (vgl. Senatsurteile vom 29. Juni 1971 - VI ZR 271/69, VersR 1971, 1060, 1061;… vom 19. April 1988 - VI ZR 96/87, aaO und vom 26. April 2005 - VI ZR 168/04, VersR 2005, 992, 993).
- BGH, 19.04.1988 - VI ZR 96/87
Haftungsverteilung bei Sturz eines Radfahrers wegen entgegenkommenden PKW
Auszug aus BGH, 21.09.2010 - VI ZR 263/09
Vielmehr muss das Kraftfahrzeug durch seine Fahrweise (oder sonstige Verkehrsbeeinflussung) zu der Entstehung des Schadens beigetragen haben (Senatsurteile vom 11. Juli 1972 - VI ZR 86/71, VersR 1972, 1074, 1075; vom 4. Mai 1976 - VI ZR 193/74, VersR 1976, 927 und vom 19. April 1988 - VI ZR 96/87, VersR 1988, 641).Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats kann nämlich auch ein Unfall infolge einer voreiligen - also objektiv nicht erforderlichen - Abwehr- oder Ausweichreaktion gegebenenfalls dem Betrieb des Kraftfahrzeugs zugerechnet werden, das diese Reaktion ausgelöst hat (vgl. Senatsurteile vom 29. Juni 1971 - VI ZR 271/69, VersR 1971, 1060, 1061; vom 19. April 1988 - VI ZR 96/87, aaO und vom 26. April 2005 - VI ZR 168/04, VersR 2005, 992, 993).
- BGH, 11.07.1972 - VI ZR 86/71
Haftungsverteilung bei Überholen eines Mofas durch einen Sattelschlepper
Auszug aus BGH, 21.09.2010 - VI ZR 263/09
Vielmehr muss das Kraftfahrzeug durch seine Fahrweise (oder sonstige Verkehrsbeeinflussung) zu der Entstehung des Schadens beigetragen haben (Senatsurteile vom 11. Juli 1972 - VI ZR 86/71, VersR 1972, 1074, 1075; vom 4. Mai 1976 - VI ZR 193/74, VersR 1976, 927 und vom 19. April 1988 - VI ZR 96/87, VersR 1988, 641). - BGH, 29.06.1971 - VI ZR 271/69
Haftungsverteilung bei Schäden eines auf der Überholspur der Bundesautobahn …
Auszug aus BGH, 21.09.2010 - VI ZR 263/09
Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats kann nämlich auch ein Unfall infolge einer voreiligen - also objektiv nicht erforderlichen - Abwehr- oder Ausweichreaktion gegebenenfalls dem Betrieb des Kraftfahrzeugs zugerechnet werden, das diese Reaktion ausgelöst hat (vgl. Senatsurteile vom 29. Juni 1971 - VI ZR 271/69, VersR 1971, 1060, 1061;… vom 19. April 1988 - VI ZR 96/87, aaO und vom 26. April 2005 - VI ZR 168/04, VersR 2005, 992, 993). - BGH, 04.05.1976 - VI ZR 193/74
Kfz - Unfall - Unabwendbares Ereignis
Auszug aus BGH, 21.09.2010 - VI ZR 263/09
Vielmehr muss das Kraftfahrzeug durch seine Fahrweise (oder sonstige Verkehrsbeeinflussung) zu der Entstehung des Schadens beigetragen haben (Senatsurteile vom 11. Juli 1972 - VI ZR 86/71, VersR 1972, 1074, 1075; vom 4. Mai 1976 - VI ZR 193/74, VersR 1976, 927 und vom 19. April 1988 - VI ZR 96/87, VersR 1988, 641).
- BGH, 22.11.2016 - VI ZR 533/15
Haftung bei Kfz-Unfall: Zurechnung des Betriebs eines Kraftfahrzeugs zu einem …
Bei einem berührungslosen Unfall ist Voraussetzung für die Zurechnung des Betriebs eines Kraftfahrzeugs zu einem schädigenden Ereignis, dass es über seine bloße Anwesenheit an der Unfallstelle hinaus durch seine Fahrweise oder sonstige Verkehrsbeeinflussung zu der Entstehung des Schadens beigetragen hat (Festhaltung, Senatsurteil vom 21. September 2010, VI ZR 263/09, NJW-Spezial 2010, 681).Insbesondere bei einem sogenannten "Unfall ohne Berührung" ist daher Voraussetzung für die Zurechnung des Betriebs des Kraftfahrzeugs zu einem schädigenden Ereignis, dass über seine bloße Anwesenheit an der Unfallstelle hinaus das Fahrverhalten seines Fahrers in irgendeiner Art und Weise das Fahrmanöver des Unfallgegners beeinflusst hat (Senatsurteile vom 22. Oktober 1968 - VI ZR 178/67, VersR 1969, 58; vom 29. Juni 1971 - VI ZR 271/69, VersR 1971, 1060; vom 11. Juli 1972 - VI ZR 86/71, NJW 1972, 1808 unter II 1 c), mithin, dass das Kraftfahrzeug durch seine Fahrweise (oder sonstige Verkehrsbeeinflussung) zu der Entstehung des Schadens beigetragen hat (Senatsurteile vom 19. April 1988 - VI ZR 96/87, VersR 1988, 641 unter 1 a; vom 21. September 2010 - VI ZR 263/09, VersR 2010, 1614 Rn. 5; Galke, zfs 2011, 2, 5, 63;… Laws/Lohmeyer/Vinke in Freymann/Wellner, jurisPK-StrVerkR 2016, § 7 StVG Rn. 37; Schwab, DAR 2011, 11, 13;… Bachmeier in Lütkes/Bachmeier/Müller/Rebler, Straßenverkehr, Stand April 2016, § 7 StVG Rn. 173;… Burmann in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 24. Aufl., § 7 Rn. 13;… Eggert in Ludovisy/Eggert/Burhoff, Praxis des Straßenverkehrsrechts, 6. Auflage, § 2 A Rn. 77 ff.;… König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., § 7 StVG Rn. 10).
Im vorliegenden Fall hat das Berufungsgericht - anders als das Berufungsgericht in der der Senatsentscheidung vom 21. September 2010 (VI ZR 263/09, aaO) zugrundeliegenden Fallgestaltung - nicht feststellen können, dass der Unfall - auch nur mittelbar - durch die Fahrweise (oder sonstige Verkehrsbeeinflussung) des Motorrads der Beklagten zu 1 verursacht worden ist.
Rn. 26 Vor diesem Hintergrund durfte das Berufungsgericht nicht ohne ergänzende Beweisaufnahme wie etwa einer Anhörung des Sachverständigen und gegebenenfalls einer erneuten Anhörung der Parteien in Anwesenheit des Sachverständigen davon ausgehen, dass der Überholvorgang des Klägers durch den der Beklagten zu 1 in keiner Weise beeinflusst worden sei (vgl. Senatsurteil vom 21. September 2010 - VI ZR 263/09, aaO Rn. 8).
- OLG Celle, 19.02.2020 - 14 U 69/19
Schadensersatzanspruch nach einem Zusammenstoß mit einer minderjährigen …
Vielmehr muss die Beklagte zu 1) durch ihre Fahrweise (oder sonstige Verkehrsbeeinflussung) zu der Entstehung des Schadens beigetragen haben (vgl. BGH, Urteil vom 21. September 2010 - VI ZR 263/09 -, Rn. 5, juris, zur Haftung eines Kraftfahrzeuges bei einem kontaktlosen Unfall). - OLG Hamm, 02.09.2016 - 9 U 14/16
Nichtberührungsunfall im Begegnungsverkehr: Geschädigter muss unfallursächliche …
Somit genüge es für die Annahme des Merkmals "bei Betrieb" grundsätzlich auch, wenn der Unfall sich infolge einer Abwehr- oder Ausweichreaktion der verunfallten Person ereigne, auch wenn diese zwar objektiv nicht erforderlich gewesen sei, jedoch im Zusammenhang des konkreten Verkehrsgeschehens subjektiv vertretbar erscheine (vgl. OLG Celle, Urteil vom 07.06.2001, Az.: 14 U 210/00, zitiert nach juris; vgl. aber weitergehend BGH, U.v. 21.09.2010 - IV ZR 263/09 - NJW 2010, 3713 und U.v. 21.09.2010 - VI ZR 265/09 - SVR 210, 466, wonach auch subjektiv die Ausweichreaktion nicht erforderlich sein muss oder sich für den Fahrer des anderen Fahrzeugs aus seiner Sicht als die einzige Möglichkeit darstellt, um eine Kollision zu vermeiden.).
- BGH, 03.12.2024 - VI ZR 18/24
Haftungsabwägung beim Sturz eines Motorradfahrers ohne Berührung mit dem …
In einem solchen Fall kann der für eine Haftung erforderliche Zurechnungszusammenhang je nach Lage des Falles zu bejahen sein (vgl. Senatsurteil vom 21. September 2010 - VI ZR 263/09, NJW 2010, 3713 Rn. 5).Auch ein Unfall infolge einer voreiligen - also objektiv nicht erforderlichen - Abwehr- oder Ausweichreaktion kann gegebenenfalls dem Betrieb des Kraftfahrzeugs zugerechnet werden, das diese Reaktion ausgelöst hat (vgl. Senatsurteil vom 21. September 2010 - VI ZR 263/09, NJW 2010, 3713 Rn. 6 mwN).
- OLG Zweibrücken, 27.01.2021 - 1 U 63/19
Bremsen in der Autowaschstraße
Hiervon ist bei Ausweich- oder Bremsreaktionen eines Fahrzeugführers regelmäßig selbst dann nicht auszugehen, wenn diese sich als voreilig oder übertrieben erweisen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 21.09.2010, Az. VI ZR 263/09 m.w.N., Juris). - OLG Hamm, 07.06.2016 - 9 U 59/14
Grabenunfall nach Begegnung wankender Treckergespanne - Haftung
Ebenso wenig kommt es darauf an, ob der Fahrer des geschädigten Fahrzeugs einen Zusammenstoß mit dem anderen Fahrzeug auf andere Weise, etwa durch Abbremsen, hätte verhindern können (BGH v. 21.09.2010 - VI ZR 263/09 - juris Rn. 6 - NJW 2010, 3713;… BGH v. 21.09.2010 - VI ZR 265/09 - juris Rn. 6 - SVR 2010, 466;… Laws/Lohmeyer/Vinke in: Freymann/Wellner, jurisPK-StrVerkR, 1. Aufl. 2016, § 7 StVG Rn. 35, 36). - OLG Celle, 13.12.2023 - 14 U 32/23
Anscheinsbeweis; berührungsloser Unfall; Auffahrunfall; Haftungsverteilung bei …
Auf die Frage, ob der Kläger insbesondere durch stetiges kontrolliertes Bremsen den Sturz hätte vermeiden können, kommt es an dieser Stelle zur Bejahung des Zurechnungszusammenhanges nicht an (vgl. BGH, Urteil vom 21. September 2010 - VI ZR 263/09, Rn. 6, juris).Denn auch objektiv nicht erforderliche Abwehr- oder Ausweichreaktionen können dem Betrieb des Kraftfahrzeugs zugerechnet werden, das diese Reaktionen ausgelöst hat (vgl. BGH, Urteil vom 21. September 2010 - VI ZR 263/09, Rn. 6, juris).
- OLG Oldenburg, 17.05.2022 - 2 U 20/22
Unfall mit dem Rettungswagen - Rettungsdienst zur Zahlung von Schmerzensgeld …
In einem solchen Fall kann der für eine Haftung erforderliche Zurechnungszusammenhang je nach Lage des Falles zu bejahen sein (vgl. BGH, Urt. vom 21.09.2010 - VI ZR 263/09, juris Rdn. 5;… Urt. vom 21.09.). - LG Lübeck, 08.11.2013 - 6 O 116/13
Amtshaftung bei Verkehrsunfall: Mitarbeiter eines Privatunternehmens als Beamte …
Die Halterhaftung gemäß § 7 Abs. 1 StVG kann auch dann eingreifen, wenn es nicht zu einer Berührung zwischen den am Unfallgeschehen beteiligten Kraftfahrzeugen gekommen ist (BGH NJW 2010, 3713).Eine Haftung kommt grundsätzlich nämlich auch dann in Betracht, wenn der Unfall mittelbar durch das andere Kraftfahrzeug verursacht worden ist (BGH NJW 2010, 3713).
Allerdings reicht die bloße Anwesenheit des Kraftfahrzeugs an der Unfallstelle dafür nicht aus (BGH NJW 2010, 3713).
Vielmehr muss das Kraftfahrzeug durch seine Fahrweise oder sonstige Verkehrsbeeinflussung zu der Entstehung des Schadens beigetragen haben (BGH NJW 2010, 3713 m.w.N.).
Dieses kann etwa der Fall sein, wenn der Geschädigte durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs zu einer Reaktion wie zum Beispiel zu einem Ausweichmanöver veranlasst wird und dadurch ein Schaden eintritt (BGH NJW 2010, 3713).
Dabei kann auch ein Unfall infolge einer voreiligen - also objektiv nicht erforderlichen - Abwehr- oder Ausweichreaktion gegebenenfalls dem Betrieb des Kraftfahrzeugs zugerechnet werden, das diese Reaktion ausgelöst hat (BGH NJW 2010, 3713).
Es ist auch nicht erforderlich, dass die von dem Geschädigten vorgenommene Ausweichreaktion aus seiner Sicht, also subjektiv erforderlich war oder sich gar für ihn als die einzige Möglichkeit darstellte, um eine Kollision zu vermeiden (BGH NJW 2010, 3713).
- OLG Saarbrücken, 15.12.2022 - 4 U 136/21
Haftungsverteilung nach berührungslosem Verkehrsunfall bei abgebrochenem …
Ebenfalls nicht erforderlich ist, dass die von dem Geschädigten vorgenommene Ausweichreaktion aus seiner Sicht erforderlich war oder sich gar für ihn als die einzige Möglichkeit darstellte, um eine Kollision zu vermeiden (BGH, Urteil vom 21.09.2010 - VI ZR 263/09, juris Rn. 6; Senat, Urteil vom 11.11.2021 - 4 U 79/20, n.v.;… Urteil vom 21.02.2021 - 4 U 8/20, juris Rn. 55). - OLG Hamm, 07.08.2015 - 11 U 186/14
Haftung eines Motorradfahrers für Schäden eines weiteren Motorradfahrers im Zuge …
- LG Stade, 05.10.2021 - 4 O 161/20
- OLG Schleswig, 24.03.2017 - 7 U 73/16
Verkehrsunfallhaftung: Haftungsverteilung bei Kollision infolge eines …
- OLG Celle, 10.05.2023 - 14 U 56/21
Gefährdungshaftung; bei dem Betrieb; Betriebsgefahr; Erstschädiger; …
- OLG Celle, 15.05.2018 - 14 U 175/17
Voraussetzungen von Ansprüchen des Geschädigten bei einem berührungslosen Unfall
- OLG München, 07.10.2016 - 10 U 767/16
Haftungsverteilung bei berührungslosem Parkplatzunfall
- LG Wuppertal, 14.05.2020 - 9 S 201/19
Verkehrsunfall - Anscheinsbeweis bei berührungslosem Unfall
- AG Ludwigshafen, 13.09.2017 - 2h C 42/17
Beschädigung eines Kraftfahrzeugs: Haftungsverteilung bei Beschädigung eines zur …
- OLG Zweibrücken, 21.12.2020 - 1 U 108/19
Bemessung der Haftungsanteile mehrerer Verkehrsteilnehmer an Verkehrsunfall auf …
- OLG Brandenburg, 14.09.2017 - 12 U 12/17
Verkehrsunfallhaftung: Zurechnung der Betriebsgefahr bei einem berührungslosen …
- LG Hamburg, 27.09.2022 - 302 O 245/19
Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines berührungslosen …
- OLG Hamm, 27.06.2018 - 11 U 186/14
Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall; Berührungsloser Unfall; Abwägung von …
- OLG Brandenburg, 17.10.2013 - 12 U 55/13
Übergegangener Aufwendungsersatzanspruch des Dienstherren aus Anlass eines …
- OLG Stuttgart, 05.12.2018 - 9 U 76/18
Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einem sogenannten …
- OLG Brandenburg, 29.11.2018 - 12 U 92/18
Haftungsverteilung bei einem berührungslosen Unfall
- OLG Bamberg, 10.01.2017 - 5 U 176/15
Berührungsloser Unfall - Voraussetzungen der Halter- und Fahrerhaftung
- LG Lüneburg, 04.05.2023 - 6 O 143/22
Betriebsgefahrzurechnung bei Verkehrsunfall an Kreuzung
- OLG Brandenburg, 16.12.2021 - 12 U 42/21
Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall Berührungsloser Unfall zwischen …
- LG Osnabrück, 28.06.2012 - 4 S 243/12
Deliktshaftung durch Öffnen der Beifahrertür mit erhöhtem Kraftaufwand
- LG Arnsberg, 14.08.2025 - 2 O 274/22
- LG Passau, 24.01.2017 - 4 O 577/15
Verkehrsunfall: Haftung bei berührungslosem Unfall; Nutzungsausfallentschädigung …
- OLG Nürnberg, 12.09.2024 - 13 U 3960/21
Unabwendbares Ereignis, Kraftfahrzeughalter, Haushaltsführungsschaden, …
- LG Kaiserslautern, 15.02.2019 - 3 O 335/17
- OLG Brandenburg, 15.12.2022 - 12 U 77/22
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn im Anschluss ein …
- LG Nürnberg-Fürth, 04.05.2011 - 8 S 667/11
Verkehrsunfallprozess: Nachprüfbarkeit der erstinstanzlichen Abwägung der …
- AG Münster, 06.03.2013 - 48 C 3693/12
Schadensersatz nach Verkehrsunfall eines Fahrradfahrers beim Rechtsabbiegen eines …
- VG München, 22.06.2016 - M 7 K 15.2701
Inanspruchnahme für Kosten eines Feuerwehreinsatzes
- OLG Brandenburg, 10.07.2025 - 12 U 34/24
- LG Lübeck, 06.09.2024 - 10 O 72/24
Haftung bei Verkehrsunfall: Zurechnung der Betriebsgefahr
- OLG Brandenburg, 26.08.2021 - 12 U 2/21
Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall Weite Auslegung des …
- LG Bochum, 30.07.2024 - 1 O 133/22
- OLG Brandenburg, 02.05.2024 - 12 U 181/23
Feststellung der Ersatzpflicht für sämtliche materiellen und immateriellen …
- LG Osnabrück, 23.08.2017 - 1 S 22/17
Verkehrsunfall - Schadenseintritt durch Reaktion auf den Betrieb eines Fahrzeugs
- AG Schwarzenbek, 15.01.2015 - 2 C 679/14
Blinkerbetätigung rechtfertigt keine Vollbremsung des entgegenkommenden Fahrzeugs
- LG München I, 16.01.2014 - 12 O 4224/13
Kfz-Haftpflichtversicherung - Innenausgleich bei Doppelversicherung
- AG Essen, 27.07.2015 - 29 C 197/15
Waschanlage, Autowaschstraße
- AG Sigmaringen, 24.08.2012 - 1 C 280/11
Verkehrsunfall: Abgrenzung einer Straße von einem Feldweg
- LG Trier, 20.10.2025 - 4 O 8/25
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