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Rechtsprechung
   BGH, 25.05.2011 - IV ZR 191/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4005
BGH, 25.05.2011 - IV ZR 191/09 (https://dejure.org/2011,4005)
BGH, Entscheidung vom 25.05.2011 - IV ZR 191/09 (https://dejure.org/2011,4005)
BGH, Entscheidung vom 25. Mai 2011 - IV ZR 191/09 (https://dejure.org/2011,4005)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Lebensversicherungsvertrag: Anfechtung des Versicherers aufgrund einer ohne ausreichende Schweigepflichtentbindungserklärung gewonnenen Kenntnis über eine verschwiegene Behinderung des Versicherten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 VVG, § 123 BGB, § 242 BGB, § 19 AGG, § 20 AGG
    Lebensversicherungsvertrag: Anfechtung des Versicherers aufgrund einer ohne ausreichende Schweigepflichtentbindungserklärung gewonnenen Kenntnis über eine verschwiegene Behinderung des Versicherten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nutzung der Ermittlungsergebnisse über zum Tode führende Krankheiten eines Versicherungsnehmers bei Datenerhebung des Versicherers ohne ausreichende Gesetzesgrundlage ist zulässig; Zulässigkeit der Nutzung der Ermittlungsergebnisse über zum Tode führende Krankheiten ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Nutzung der Ermittlungsergebnisse über zum Tode führende Krankheiten eines Versicherungsnehmers bei Datenerhebung des Versicherers ohne ausreichende Gesetzesgrundlage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verschweigen von Erkrankung bei Lebensversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Kein Verstoß gegen AGG - Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung durch Verschweigen einer Behinderung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 3149
  • VersR 2011, 1249
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.10.2009 - IV ZR 140/08

    Arglistige Täuschung i.R.e. Beantwortung von Gesundheitsfragen bei Anbahnung …

    Auszug aus BGH, 25.05.2011 - IV ZR 191/09
    Rn. 6 1. Soweit der Fall grundsätzliche Fragen zu den Rechtsfolgen einer ohne ausreichende Ermittlungsermächtigung und Schweigepflichtentbindung gewonnenen Kenntnis des Personenversicherers über vom Versicherungsnehmer bei Vertragsschluss verschwiegene Vorerkrankungen berührt, sind diese durch das Senatsurteil vom 28. Oktober 2009 (IV ZR 140/08, VersR 2010, 97) hinreichend geklärt.

    Sie sind ebenfalls nach den Maßstäben der Senatsentscheidung vom 28. Oktober 2009 (aaO) zu beantworten.

    Die Beklagte hatte infolge des von ihr im Versicherungsvertrag übernommenen Risikos ein anerkennenswertes Interesse daran, risikorelevante Vorerkrankungen des Versicherungsnehmers offen gelegt zu bekommen (Senatsurteil vom 28. Oktober 2009 aaO Rn. 24).

    Rn. 19 III. Der Revisionszurückweisung steht nicht im Wege, dass die grundsätzliche Klärung entscheidungserheblicher Rechtsfragen (vgl. oben I. 1.) hier erst im Senatsurteil vom 28. Oktober 2009 (aaO) und mithin nach Erlass des Berufungsurteils erfolgt ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 20. Januar 2005 - I ZR 255/02, NJW-RR 2005, 650 unter II 1).

  • BGH, 04.07.1984 - IVa ZB 18/83

    Weitere Beschwerde in Nachlaßsachen - Ärztliche Schweigepflicht und Zeugniszwang

    Auszug aus BGH, 25.05.2011 - IV ZR 191/09
    Selbst wenn das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die damit verbundene Befugnis, Schweigepflichtsentbindungen zu erklären, als höchstpersönliche Rechte nicht im Wege der Universalsukzession auf die Erben übergehen (Senatsbeschluss vom 4. Juli 1984 - IVa ZB 18/83, BGHZ 91, 392, 399) und die Beklagte damit nach dem Tode des Versicherungsnehmers keine Möglichkeit mehr hatte, weitergehende Schweigepflichtsentbindungen zu erlangen, hätte sie jedenfalls zu Lebzeiten des Versicherungsnehmers das Wissen um die Morbus-Crohn-Erkrankung mittels einer weiteren Ermittlungsermächtigung und Schweigepflichtsentbindung noch rechtmäßig erlangen können.
  • BGH, 12.07.1951 - III ZR 168/50

    Persönliche Haftung aus Amtspflichtverletzung

    Auszug aus BGH, 25.05.2011 - IV ZR 191/09
    Vielmehr ist - auch im Falle unstreitig verschwiegener Vorerkrankungen - allein zu klären, ob ihre Verwendung sich bei der Ausübung von Gestaltungsrechten wie Rücktritt oder Anfechtung als unzulässige Rechtsausübung darstellt, wobei der Einwand aus § 242 BGB keine Einrede, sondern einen von Amts wegen zu beachtenden Umstand darstellt (vgl. dazu BGH, Urteile vom 12. Juli 1951 - III ZR 168/50, BGHZ 3, 94, 103, 104; 23. Mai 1962 - V ZR 123/60, BGHZ 37, 147, 152;… Palandt/Grüneberg, BGB 70. Aufl. § 242 Rn. 15).
  • BGH, 23.05.1962 - V ZR 123/60

    Rechtsfolgen des nachträglichen Erwerbs des unberechtigt Verfügenden

    Auszug aus BGH, 25.05.2011 - IV ZR 191/09
    Vielmehr ist - auch im Falle unstreitig verschwiegener Vorerkrankungen - allein zu klären, ob ihre Verwendung sich bei der Ausübung von Gestaltungsrechten wie Rücktritt oder Anfechtung als unzulässige Rechtsausübung darstellt, wobei der Einwand aus § 242 BGB keine Einrede, sondern einen von Amts wegen zu beachtenden Umstand darstellt (vgl. dazu BGH, Urteile vom 12. Juli 1951 - III ZR 168/50, BGHZ 3, 94, 103, 104; 23. Mai 1962 - V ZR 123/60, BGHZ 37, 147, 152;… Palandt/Grüneberg, BGB 70. Aufl. § 242 Rn. 15).
  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 255/02

    SIM-Lock II

    Auszug aus BGH, 25.05.2011 - IV ZR 191/09
    Rn. 19 III. Der Revisionszurückweisung steht nicht im Wege, dass die grundsätzliche Klärung entscheidungserheblicher Rechtsfragen (vgl. oben I. 1.) hier erst im Senatsurteil vom 28. Oktober 2009 (…aaO) und mithin nach Erlass des Berufungsurteils erfolgt ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 20. Januar 2005 - I ZR 255/02, NJW-RR 2005, 650 unter II 1).
  • BGH, 12.03.2024 - VI ZR 1370/20

    Datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Verwertung einer unzulässigen …

    Diese Frage ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten (…ein Sachvortragsverwertungsverbot bejahend: BGH, Urteile vom 12. Januar 2005 - XII ZR 60/03, FamRZ 2005, 342, 343, juris Rn. 22 und XII ZR 227/03, BGHZ 162, 1, 4, juris Rn. 19;… vom 1. März 2006 - XII ZR 210/04, BGHZ 166, 283 Rn. 10;… BAGE 156, 370 Rn. 20, 23;… 163, 239 Rn. 16;… BAG, NJW 2023, 3113 Rn. 29 ff.;… OLG Karlsruhe, NJW 2000, 1577, 1578, juris Rn. 52;… OLG Celle, NJW 2004, 449, 450, juris Rn. 14;… Dyck/Ittner, NJW 2021, 1633 Rn. 18 ff., 23; Weber, ZZP 129 (2016), 57, 82 f.; Knaut, Die Bedeutung des Datenschutzrechts bei Beweisverwertungsverboten in Zivil- und Arbeitsgerichtsbarkeit, S. 76 ff. ; verneinend und das Problem auf der materiell-rechtlichen Ebene lösend: BGH…, Urteil vom 28. Oktober 2009 - IV ZR 140/08, VersR 2010, 97 Rn. 21 ff., 32; Beschlüsse vom 25. Mai 2011 - IV ZR 191/09, VersR 2011, 1249 Rn. 7 f. …und vom 21. September 2011 - IV ZR 203/09, VersR 2012, 297 Rn. 7 f.;… Urteil vom 5. Juli 2017 - IV ZR 121/15, VersR 2017, 1129 Rn. 37 f., 44;… verneinend , aber "Recht zur Lüge": OLG Saarbrücken, ZfSch 2009, 631, juris Rn. 41; LAG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 15. April 2008 - 11 Sa 522/07, juris Rn. 41 ;… Wöstmann in: Saenger, ZPO, 10. Aufl., § 138 Rn. 2; Heinemann, MDR 2001, 137, 142).
  • BGH, 05.07.2017 - IV ZR 121/15

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Zulässigkeit so genannter allgemeiner …

    Rn. 37 aa) Nach der Senatsrechtsprechung zur Rechtslage vor Inkrafttreten des neuen Versicherungsvertragsgesetzes ist in Fällen der Datenerhebung ohne ausreichende Rechtsgrundlage sachlich-rechtlich zu prüfen, ob der Versicherer nach § 242 BGB gehindert ist, sich auf die Ergebnisse seiner Ermittlungen zu berufen und insbesondere darauf gestützt von dem Gestaltungsrecht der Arglistanfechtung Gebrauch zu machen (…Senatsurteil vom 28. Oktober 2009 - IV ZR 140/08, r+s 2010, 55 Rn. 19 ff.; Senatsbeschlüsse vom 25. Mai 2011 - IV ZR 191/09, VersR 2011, 1249 Rn. 7 f.;… vom 21. September 2011 - IV ZR 203/09, VersR 2012, 297 Rn. 8).

    Dies gilt umso mehr, wenn beiden Seiten ein Rechtsverstoß zur Last fällt (…vgl. zum Vorstehenden: Senatsurteil vom 28. Oktober 2009 aaO Rn. 21; Senatsbeschlüsse vom 25. Mai 2011 aaO Rn. 8;… vom 21. September 2011 aaO Rn. 7).

    Vielmehr hat sich an der - insbesondere auch verfassungsrechtlich geschützten - Interessenlage der Beteiligten und dem Gebot, ihren Grundrechten nach dem Prinzip der praktischen Konkordanz Geltung zu verschaffen (…vgl. zur Auslegung von § 31 VVG: Senatsurteil vom 22. Februar 2017 - IV ZR 289/14, r+s 2017, 232 Rn. 41), mit dem Inkrafttreten des § 213 VVG, der dieselben verfassungsrechtlichen Vorgaben umsetzen sollte, die bereits Grundlage der früheren Senatsrechtsprechung waren (…Senatsurteil vom 28. Oktober 2009 aaO Rn. 19 ff.; Senatsbeschlüsse vom 25. Mai 2011 aaO Rn. 7 f.;… vom 21. September 2011 aaO Rn. 8), nichts geändert.

    Vielmehr ist auch im Fall unstreitig verschwiegener Vorerkrankungen zu klären, ob sich die Verwendung der diesbezüglichen Erkenntnisse des Versicherers bei der Ausübung von Gestaltungsrechten wie Rücktritt oder Anfechtung als unzulässige Rechtsausübung darstellt, wobei der Einwand aus § 242 BGB keine Einrede, sondern ein von Amts wegen zu beachtender Einwand ist (Senatsbeschlüsse vom 25. Mai 2011 aaO Rn. 7;… vom 21. September 2011 aaO Rn. 8, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 21.09.2011 - IV ZR 203/09

    Risikolebensversicherung: Rechtsfolgen einer ohne ausreichende …

    Rn. 5 1. Soweit sich hier grundsätzliche Fragen zu den Rechtsfolgen einer ohne ausreichende Ermittlungsermächtigung und Schweigepflichtentbindung gewonnenen Kenntnis des Personenversicherers über vom Versicherungsnehmer bei Vertragsschluss verschwiegene Vorerkrankungen stellen, sind diese durch das Senatsurteil vom 28. Oktober 2009 (IV ZR 140/08, VersR 2010, 97; vgl. auch den Hinweisbeschluss des Senats vom 25. Mai 2011 - IV ZR 191/09, juris) hinreichend geklärt.

    Das wirft - ebenso wie die Verwendung einer zu weiten Ermittlungsermächtigung mit Schweigepflichtentbindung - Rechtsfragen auf, die nach den Maßstäben der Senatsentscheidung vom 28. Oktober 2009 (…aaO; vgl. auch Senatsbeschluss vom 25. Mai 2011 aaO) zu beantworten sind.

    Rn. 10 Unstreitiger Vortrag wäre ohne weiteres verwertbar (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Mai 2011 aaO juris Rn. 14;… LAG Sachsen-Anhalt LAGE § 626 BGB 2002 Nr. 17, juris Rn. 41; a.A. Oberlandesgericht Karlsruhe NJW 2000, 1577 f. mit abl. Anm. Heinemann, MDR 2001, 137, 138 ff. und Schneider, MDR 2000, 1029, 1030; vgl. auch Schreiber, ZZP 122, 227, 228, 241) und müsste bei der Frage, ob der Beklagten die Ausübung ihres Anfechtungsrechts nach Treu und Glauben verwehrt ist, zu der vorgenannten Güterabwägung führen (…vgl. Senatsurteil vom 28. Oktober 2009 aaO Rn. 21; Senatsbeschuss vom 25. Mai 2011 aaO Rn. 7).

    Den vom Berufungsgericht aufgestellten Rechtssatz hat der Senat deshalb im Urteil vom 28. Oktober 2009 (…aaO) nicht zugrunde gelegt, sondern eine vom Versicherer aufgedeckte Arglist des Versicherungsnehmers lediglich als einen - wenn auch meist gewichtigen - in die Güterabwägung einfließenden Umstand gewertet (vgl. auch Senatsbeschluss vom 25. Mai 2011 aaO Rn. 13).

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